Aquaplaning - rechtliche Folgen.

Hallo Leute, wie einige schon aus dem Thema mit dem Airbag Wissen hatte ich ein Aquaplaning.
Beschädigt wurden 2 Autos, dem den ich aufgefahren bin und der wurde infolge dessen noch ein wenig in den anderen gedrückt.
Personenschaden entstand keiner der Fahrer vor mir war nur nervlich etwas empfindlich und ist zusammengeklappt. Lt. Artzt keine Verletzung ausser eine Prellung.

Nun hab ich ja automatisch eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung... der Polizist meinte das ganze wird sich gegen nichts Verlaufen da es ein typischer Unfall ist wie es tagtäglich passiert.

Jetzt frag ich mich aber doch ob da noch Punktemäßig oder Führerscheinmäßig auf mich zukommt. Laut den Polizisten kommt da nicht (hatte immerhin 4 Sterne auf der Schulter) aber andere sagen mir das ist ein Punkt und Bußgeld wegen unangepasster Geschwindigkeit bei Regen.
Der Polizist meinte nur ein Bußgeld von 35€ - keine Punkte.

Was stimmt da denn nun?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter


...und von mir 60€ für´s Ausrücken, weil ich der Anrufer war 😰🙄
Auf welcher Rechtsgrundlage?

Hast du gezahlt oder die Zahlung verweigert?

Ich habe die Zahlung erst mal verweigert und die Sache meiner Anwältin übergeben. Die verlangen aber schon seit Jahren von jedem Anrufer die 60€, soll wohl auch noch keiner drum herum gekommen sein... ich warte mal ab, die Sache läuft ja noch.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter


ich habe die Polizei gerufen
wofür? 😕
gab es einen grund, der den polizeieinsatz gerechtfertigt hätte; z.b. das einer der unfallbeteiligten alkoholsiert war oder seine personalien nicht rausrücken wollte?

oder war da so ein typischer "ich bin zu faul ein paar bilder zu knipsen und ruf dafür die polizei" verkehrsunfall?

Warum ich die Polizei gerufen habe? Ganz einfach, der Typ vor mir latscht am Ausgang der Stadt in einer 70er Zone voll auf den Anker, ich halte 2-3 Wagenlängen hinter ihm, plötzlich haut der den Rückwärtsgang rein und steckt in meiner Front 😰 Ich habe zwar noch gehupt, hat ihn nicht interessiert... Alkoholisiert war er augenscheinlich nicht, allerdings hatte er das Handy am Ohr und war felsenfest davon überzeugt, er wäre auf dem Aldi Parkplatz und müsse nun einparken. Dann kam eine Bekannte von ihm aus einer ca. 100m entfernten Seitenstraße und rief schon von weitem, sie hätte alles gesehen... (kann sie aber gar nicht, hat auch die Polizei gesagt). Naja, da wurde es mir zu bunt und da ich nicht wusste, ob meine Freundin alleine als Zeugin ausreicht?! 😕

Immerhin reden wir von einem Schaden von knapp 14.000€, meine Front war platt und er hatte gerade mal einen Kratzer im Rammschutz hinten, bzw. noch den Deckel der AHK Steckdose verloren.

Bei mir war einiges hin: Stoßstange, alle 3 Kühler, beide Xenonscheinwerfer, Motorhaube gestaucht usw. Da ich auch Kühlflüssigkeit verloren habe, brauchte ich am Ende ja noch jemanden, der die Sauerei wegmacht, muss jetzt alles die gegnerische Versicherung zahlen.

Übrigens war es sehr gut die Polizei zu rufen, ein paar Tage später war der Unfallverursacher bei uns und hat meine Frau zugetextet, wir sollen doch bitte die Aussage mit dem Parkplatz vergessen, er wüsste nicht, was er getan hätte und wo er überhaupt gewesen sei, weil das Handy geklingelt hätte... was wir aber auch nicht erwähnen sollten 🙄

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Ich frage deswegen, weil ich eine solche Regelung nicht gerade als bürgerfreundlich ansehe. Wenn es schon keine Übersicht gibt, dann ist es doch wohl hoffentlich so, daß die Polizei bereits beim Anruf über die Kostenpflicht aufklärt und nicht erst dann, wenn sie bereits vor Ort ist...

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Ich frage deswegen, weil ich eine solche Regelung nicht gerade als bürgerfreundlich ansehe. Wenn es schon keine Übersicht gibt, dann ist es doch wohl hoffentlich so, daß die Polizei bereits beim Anruf über die Kostenpflicht aufklärt und nicht erst dann, wenn sie bereits vor Ort ist...

Klärt die Feuerwehr auf, wenn sie einen Krankenwagen entsendet? Zunächst dürfte doch im Vordergrund der Notruf stehen und somit das Interesse des in Not geratenen Bürgers. Was zählen das schon evtl. Gebühren?

Außerdem zählt ja das Verursacherprinzip. Es zahlt ja nicht immer der, der anruft (z.B. bei Ruhestörungen).

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Ich frage deswegen, weil ich eine solche Regelung nicht gerade als bürgerfreundlich ansehe. Wenn es schon keine Übersicht gibt, dann ist es doch wohl hoffentlich so, daß die Polizei bereits beim Anruf über die Kostenpflicht aufklärt und nicht erst dann, wenn sie bereits vor Ort ist...

Jap, gesagt bekommt man es schon... was nutzt mich das in meinem Fall, ich hatte schon gleich ein ungutes Gefühl mit den Typen...

Normalerweise kommen die bei uns schon gar nicht mehr, wenn da nicht mind. 1 Toter irgendwo rumliegt 🙄

Zitat:

Original geschrieben von Brueggener



Klärt die Feuerwehr auf, wenn sie einen Krankenwagen entsendet? Zunächst dürfte doch im Vordergrund der Notruf stehen und somit das Interesse des in Not geratenen Bürgers. Was zählen das schon evtl. Gebühren?
Außerdem zählt ja das Verursacherprinzip. Es zahlt ja nicht immer der, der anruft (z.B. bei Ruhestörungen).

Richtig, der Notruf sollte Vorrang haben. Es kommt mit Sicherheit irgendwann die Zeit, da muss man erst seine Kontodaten angeben, bevor einem geholfen wird.

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Der Bürger ist für die Behörde(n) da und nicht umgekehrt - habe auch eine Weile gebraucht, das zu verstehen.
Bin mal mit nem neun Monate alten 997 S von der Bahn gekreiselt, auch wg. Pfütze - Totalschadenb. Die Rennleitung kam und das erste was sie machten war, dass sie mir 35 Doppelmark für das Verursachen eines Unfalls abnahmen.
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Noch zum TE: wahrscheinlich wird das wegen der KV eingestellt, wenn da keiner der Geschädigten noch was unternimmt. Wenn doch, dann kann es aber teuer werden.

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