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Anspruch auf Leihmotorrad???

Themenstarteram 11. März 2007 um 10:01

Hallo Leute,

ich hoffe ihr könnt mir in dieser Angelegenheit ein wenig weiterhelfen. Da bei uns momentan ein super Wetter ist, dachte ich mir am Samstag, fährst heute schon zur DEKRA zwecks HU machen und nicht erst nächste Woche, dann kannst dieses Wochenende noch schön in die Eifel. Gesagt getan, ich am Samstag ab zur DEKRA. Vor mir waren noch zwei andere Motorradfahrer (beide blitzschnell bestanden) und dann kam ich. Lichttest ok, Sichtprüfung ok und dann ab zur Probefahrt durch den DEKRA-Mitarbeiter. Ich habe nur gesehen, wie der gute Mann mit meinem Bike losfuhr und habe in der Halle gewartet. Die Minuten vergingen, ich schon ein mulmiges Gefühl in der Magengegend, denn bei meinen Vorgängern dauerte das auch nicht soooooo lange. Ich habe all meine Horrorvorstellungen aber schnell auf meinem Kopf gestrichen, doch dann die Realität. Der DEKRA-Mitarbeiter kommt mit meinem Bike um die Ecke, allerdings nicht auf sondern neben dem Bike!!! Je dichter er kam, desto größer wurde das Ausmaß der Zerstörung, denn er hat sich während der Probefahrt gelegt und die ganze linke Seite des Motorrades ist im Ar... (diverse Teile abgebrochen etc.) Zum Glück ist dem Typen nichts passiert aber mein schönes Bike :(

So, nun zum weiteren Ablauf. Am Montag überstellt die DEKRA das Bike in eine Kawa-Werkstatt, da es momentan nicht fahrbereit ist, und dann regeln die eigentlich alles untereinander.

Meine eigentliche Frage ist, habe ich der Zeit, in der das Fahrzeug in der Werkstatt ist einen Anspruch auf ein Leihfahrzeug? Es ist ja schließlich kein Auto, und da habe ich keine Ahnung wie das so läuft. Ich kenne auch keinen, dem so etwas schon mal wiederfahren ist.

Ich danke schon mal im Vorfeld für eure Antworten.

MfG Daniel

14 Antworten

Und wer soll dir das Leihfahzeug denn zur Verfügung stellen? Das müßtest du dann direkt mit der Dekra klären ob die denn die Kosten übernehmen würden. Bei den Verleihpreisen für ein Motorrad kann ich mir das aber kaum vorstellen. Die Werkstatt stellt dir ganz bestimmt keines zur Verfügung, warum auch sie haben ja damit nichts zu tun.

Allerdings würde ich mich mal mit der Dekra über eine Schadensersatzzahlung unterhalten da dein Motorrad durch den Sturz eine Wertminderung hat.

Ich weiss sowieso nicht wieso die bei euch mit dem Teil fahren, gibts bei uns in Österreich nicht. Ich hät glaub ich dem Typen dorten die fehlenden Verletzungen noch zugeführt :D

Auch wenn mein Ratschlag nicht besonders populär ist: An Deiner Stelle hätte ich sofort die Polizei hinzugezogen und anschließend das Motorrad selber in eine Werkstatt oder nach Hause verbringen lassen, wo ich es dann von einem nicht der DEKRA angehörigem Sachverständigen untersuchen lassen hätte.

Der Zug ist nun aber vermutlich abgefahren.

Nebenbei würde ich natürlich auf die Prüfplakette bestehen! Zum Zeitpunkt der Prüfung war das Moped ja scheinbar in Ordnung.

 

Bollo

Wie das mit einem Ersatzmotorrad ist, weiss ich auch nicht. Du müsstest aber auf jedem Fall Geld wg. Wertminderung ( denn jetzt hast du ja ein Unfall Fahrzeug) und Nutzungsausfall bekommen. Den Nutzungsausfall zahlen die Versicherungen ja auch, wenn du kein Ersatzfahrzeug in Anspruch nimmst. Ich glaube auch das du für max. 3 Tage ein Ersatzfahrzeug bekommen würdest. Na ja, wenn wir unsere Mopeds nicht alleine kaputt kriegen- der TÜV schaffts.

Gruß Günter

P.S. Wenn du ne Rechtsschutzversicherung hast, schalte mal schnell einen Anwalt ein.

Also ich lese das so, daß die von der DEKRA das Moped zum Händler bringen. Wer das Schadengutachten macht, ist noch eine andere Frage.

Vermutlich hat der Prüfer, bzw. die DEKRA, eine Haftfplichtversicherung für solche Fälle, welche den Schaden regulieren wird. Sofern der Prüfer nicht blöd macht und die Unfallursache in einem technischen Mangel sieht, wird das keine Probleme geben.

Ob man Anspruch auf ein Leihmoped hat, ist jetzt eine schwierige Frage, welche sich aber schnell mit der Versicherung klären lassen wird. Unter Umständen fragen die, ob man noch ein anderes Fahrzeug hat und werden versuchen, sich herauszuwinden.

Man kann doch aber ganz einfach mal hergehen und bei der eigenen Versicherung nachfragen, wie in so einem Fall der Anspruch aussieht.

pfisti

am 11. März 2007 um 17:04

Ich seh das auch so. Die DEKRA gibt das Bike an den Kawa-Händler und regelt den Schaden. Würde mich mit dem Händler in Verbindung setzen bevor Du größere Geschütze auffährst. Kannst dann ja fragen wegen Leihfahrzeug oder zumindest einen NUTZUNGSAUSFALL.

Gruß Paul

am 11. März 2007 um 19:42

Würd ich auch so machen.......

Anwalt, Polizei, Gegengutachten, das kostet alles nur Zeit, Geld und Nerven...

Wertminderung ?? Naja ein UNFALLMOTORRAD ist es ja nicht wirklich wenn er nur "hingefallen" ist ,das passiert denke ich jedem Motorrad früher oder Später. Und bei den Plastikbombern die wir ja so Fahren sieht das alles gleich schlimm aus und kostet auch gleich richtig Geld.....

 

Wegen Leihfahrzeug, einen Anspruch hat normalerweise der Unfallgeschädigte um seine privaten und auch beruflich notwendigen Fahrten nachkommen zu können.

Dabei Spielt es keine Rolle ob Motorrad oder Auto..

Ich hatte mal vor Langer Zeit einen Crach mit dem Motorrad und habe ein Leihmotorrad auf kosten der Gegnerversicherung für eine Woche bekommen, damal hat mich keiner gefragt ob ich noch ein Auto habe oder ob es den unbedingt sein muß.....

Gruß

Peter

Zitat:

Original geschrieben von Bollo16v

Auch wenn mein Ratschlag nicht besonders populär ist: An Deiner Stelle hätte ich sofort die Polizei hinzugezogen...

Das sollte man grundsätzlich machen. Warum so häufig darauf verzichtet wird, ist mir auch nach wie vor ein Rätsel.

am 18. März 2007 um 14:59

Passt ja grad irgendwie komischerweise zu dem Muss-ich-den_Prüfer-fahren-lassen-Thread... Wat Zufall. ;)

Aber generell: auf einen Anwalt würde ich in so einem Fall nicht verzichten. Sollte man eine Verkehrsrechtschutz haben, dann sowieso nicht. Wenn die Dekra den Sachverständigen selbst stellt... Nee, kann mir nicht vorstellen, dass der Verursacher selbst als Sachverständiger antreten darf. Ist doch etwas widersinnig, oder? Denn auch wenn ein SV neutral sein sollte...

Schon mal dran gedacht, dass der SV vom Dekra auch irgendwelche versteckten Mängel an so einem Bike "finden" könnte, aufgrund derer der arme Prüfer verunfallte?

Und auch das mit dem Wertverlust ist eine Sache, die man nicht vernachlässigen sollte. Mit einer rechtsverständigen Hilfe kommt man in dem Falle sicher am weitesten. Das mit dem Leihmotorrad sollte eigentlich ähnlich gelagert sein wie bei einem unverschuldeten Autounfall, aber auch da kann ein Anwalt am besten Auskunft geben. Ein Forum mag da als Gedankenanstoß dienen, aber gerade in Rechtsfragen sollte man sich noch anderweitig absichern.

 

Gruß

chakoyte

Hi,

ist ja sch...ße gelaufen für Dich.

Aber es ist so wie schon geschrieben. Setzte Dich mit dem KAWA Händler in Verbindung und versuch da was zu "mageln".

Es steht Dir soweit ich weiß, kein Leihmotorad zu und auch ein Nutzungsausfall zu bekommen ist sehr schwer. Es sei denn das Mopped würde tagtäglich gebraucht z.B. für Fahrten zur Arbeit.

Ich habe, da es mitten in der Saison war (Kulanz von der gegnerischen Versicherung), ein Ausfall von 4 Tagen zugestanden bekommen.

Wertminderung gibt es nicht mehr da alle Teile neu angeschraubt werden können.

(Meine Maschine war 9 Monate alt und hatte einen Schaden von 5300 Euro und es gab keine Wertminderung)

An Deiner Stelle würde ich auf JEDEN FALL einen Rechtsanwalt hinzuziehen der Deine Interessen vertritt.

Zitat:

Original geschrieben von redomega

An Deiner Stelle würde ich auf JEDEN FALL einen Rechtsanwalt hinzuziehen der Deine Interessen vertritt.

Ja, das ist in jedem Fall anzuraten.

am 20. März 2007 um 8:13

Nutzungsausfall bzw. Leihmotorrad steht Dir zu, wenn Du glaubhaft machen kannst, daß Du das Mopped nutzen wolltest. Z.B. weil das Mopped Dein einziges Fahrzeug ist, eine Urlaubstour geplant war oder Deine Frau/Freundin/whatever normalerweise mit dem Pkw fährt.

Wertminderung ist der Ausgleich für den Mindererlös beim Verkauf des reparierten Moppeds mit einem offenbarungspflichtigen Schaden. Versuche das Mopped zu verkaufen, erzähle dem Käufer vom Schaden und beobachte, wie er den Preis drücken wird...

Sobald der Schaden offenbarungspflichtig ist, entsteht eine Wertminderung. Die Höhe der Wertminderung ermittelt ein Sachverständiger, keine Versicherung, kein Anwalt und erst recht keine Versicherung.

Das ganze wird als Haftpflichtschaden abgewickelt mit allen daraus resultierenden Rechten und Pflichten für den TE.

Der TE ist so zu stellen, als wenn der Unfall nicht passiert wäre, alle Aufwendungen, die zur Wiederherstellung des Zustandes vor dem Unfall erforderlich sind, sind zu ersetzen, der TE darf sich aber nicht bereichern. Der TE ist Herr des Verfahrens. Heißt im Klartext:

1. Anspruch auf Wiederherstellung des Fahrzeuges, bei Totalschaden Anspruch auf Erstattung des Wiederbeschaffungsaufwandes, Kostenübernahme durch VS

2. Freie Wahl der Werkstatt

3. Freie Wahl des Gutachters, Kostenübernahme durch VS

4. Freie Wahl des Anwalts, Kostenübernahme durch VS

5. Wertminderung, falls vom SV festgestellt

6. Nutzungsausfall/Leihmotorrad, falls Nutzungsabsicht glaubhaft

Dringender Rat: versierten Anwalt für Verkehrsrecht aufsuchen, von diesem einen Sachverständigen empfehlen lassen, eigenes Gutachten erstellen lassen und je nach Gutachtenergebnis Mopped in der Fachwerklstatt des Vertrauens sach- und fachgerecht instandsetzen lassen oder bei Totalschaden Ersatzbeschaffung vornehmen, ansonsten den Anwalt machen lassen.

Zum Anwalt nicht, weil seitens der dekra Ärger zu erwarten ist, sondern weil die korrekte Abwicklung und das Erlangen des vollständigen Schadenersatzes alles andere als trivial und "nebenbei" zu erreichen ist.

Wie aus deiner Signatur ersichtlich ist, steht in deiner Garage noch ein BMW 318.

Daher stehen dir weder ein Leihbike noch ein Nutzungsausfall zu.

So ist leider die Rechtsprechung (Google mal nach einschlägigen Urteilen!).

Zitat:

Original geschrieben von axsimuc

Wie aus deiner Signatur ersichtlich ist, steht in deiner Garage noch ein BMW 318. Daher stehen dir weder ein Leihbike noch ein Nutzungsausfall zu.

Dies aber nur für den Fall, daß er auch ein Nutzungsrecht an dem Fahrzeug besitzt.

....also ich muss hier erschtmal ein paar Leuten widersprechen !!!!!

Wieso soll es denn kein Leihmotorrad bzw. Nutzungsausfallentschädigung geben ?????? Aber hallo, haben sich in den letzten 2 Jahren die Regeln diesbezüglich so gravierend geändert ?

Mein Erfahrungsstand (ist erst 1 Jahr alt):

Grundsätzlich steht jedem, dem durch Fremdverschulden das Fahrzeug beschädigt wird für die Dauer der Reparatur, jedoch max. für 14 Tage ein Leihfahrzeug bzw. ein finanzieller Ausgleich in Form von Nutzungsausfall-Entschädigung zu. Das trifft jedoch nicht zu, wenn auf den Geschädigten kein weiteres FZ zugelassen ist - dann gelten längere Fristen.

Ich persönlich habe damals den Nutzungsausfall bevorzugt - hat sich alles so lange hingezogen mit der Versicherung, dass es Winter darüber wurde. Die komplette Schadensumme habe ich in 3 Raten erhalten - nach einem 3/4 Jahr nach dem Crash die letzte.....

Ganz doll war das, muss ich nich wieder haben.....

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