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Anschlußgarantie Swift
Kurz und knackig:
Kann mir jemand sagen was eine Anschlußgarantie für einen Swift kostet ?
Die HP von Suzuki gibt da leider nicht viel her.
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9 Antworten
Unsere ist mit 250€ zu Buche geschlagen (wenn ich mich richtig entsinne). Aber Vorsicht das Ding ist kein "Allheilmittel":
1.Unter Punkt 2.7 ( Umfang der Garantieleistung) steht Pro Garantievertrag Regulierungsobergrenze 5200€ !
2.So wie es ausschaut wäre unser defekter Stoßdämper nicht versichert wenn er im Anschlußzeitraum kaputt gegangen wäre! ( jedenfalls kann ich sie unter den versicherten Bauteilen nicht finden ) > sind also Verschleisteile oder wie soll man das dann verstehen?
Ein gewisser Punkt befasst sich auch mit Tuningteilen, aber nicht sehr ausführlich beschrieben. Also vorher klären, wenn man schon daran denkt Teile zu "verschönern" u. schriftlich fixieren.
mfg
abau011
Erstmal danke für die schnelle Antwort.
Die HP von Suzuki sagt folgendes aus:
Die Suzuki NWA versichert folgende Baugruppen und Teile: Motor, Getriebe, Kupplung, Bremsen, Lenkung, Achsgetriebe, Abgasanlage, elektrische Anlage, Kraftstoffanlage, Kraftübertragungswellen, Klimaanlage, Kühlsystem, Komfortelektrik und Sicherheitssysteme.
Stoßdämpfer würden auf den ersten Blick also nicht darunter fallen.
Toyota hat in seiner Anschlußgarantie keine Obergrenze festgelegt. Aber ich denke, daß 5.200,- € Obergrenze auch nicht zu verachten sind. Da muß schon einiges kaputt gehen.
Oder sind die 5.200,- € als Gesamtsumme zu verstehen ?
Also wenn ich z. B. nach der 3. Garantieleistung die 5.200,- € verbraucht sind, dann hat es sich mit der Anschlußgarantie.
Der Hintergrund meiner Frage ist aber ein anderer:
Ich will morgen einen Swift kaufen und noch ein wenig handeln. Mir schwebt da entweder ein Gutschein für die erste Inspektion vor oder eben die Anschlußgarantie.
Zitat:
Original geschrieben von F213
Erstmal danke für die schnelle Antwort.
Die HP von Suzuki sagt folgendes aus:
Die Suzuki NWA versichert folgende Baugruppen und Teile: Motor, Getriebe, Kupplung, Bremsen, Lenkung, Achsgetriebe, Abgasanlage, elektrische Anlage, Kraftstoffanlage, Kraftübertragungswellen, Klimaanlage, Kühlsystem, Komfortelektrik und Sicherheitssysteme.
Stoßdämpfer würden auf den ersten Blick also nicht darunter fallen.
Toyota hat in seiner Anschlußgarantie keine Obergrenze festgelegt. Aber ich denke, daß 5.200,- € Obergrenze auch nicht zu verachten sind. Da muß schon einiges kaputt gehen.
Oder sind die 5.200,- € als Gesamtsumme zu verstehen ?
Also wenn ich z. B. nach der 3. Garantieleistung die 5.200,- € verbraucht sind, dann hat es sich mit der Anschlußgarantie.
Der Hintergrund meiner Frage ist aber ein anderer:
Ich will morgen einen Swift kaufen und noch ein wenig handeln. Mir schwebt da entweder ein Gutschein für die erste Inspektion vor oder eben die Anschlußgarantie.
Also ich verstehe das so das die Gesamtsumme pro Vertrag 5200€ ist. Also z.B Motor kaputt, Gesamtkosten 5200€ ( nur als Beispiel-ich weis nicht was ein Swift-Motor kostet ). Dann geht das Getriebe Kaputt, dann sind diese Kosten nicht mehr gedeckt.
Ab 50000 Km muß man eh Materialkosten anteilig dazu zahlen ( 60000km > 90% usw. ). Der Arbeitslohn wird immer übernohmnen.
Denk auch mal zwecks Winterreifen als Zugabe nach ( aber darauf achen > welche Marke u. Größe !).
mfg
abau011
Ein Satz Winterreifen auf Stahlfelgen habe ich ihm schon aus den Rippen geleiert
Die Marke ist eigentlich relativ egal, weil der Swift ein Zweitwagen ist und nicht allzuviele Kilometer abbekommt.
Wenn es sich bei den 5.200,- € um die Gesamtsumme handelt, dann klingt das nicht besonders prickelnd. Aber da werde ich morgen mal nachhaken.
Ansonsten sind es die gleichen Bedingungen wie bei Toyota. Materialkosten anteilig und Arbeitslohn in voller Höhe. Und gerade der Arbeitslohn treibt ja die Rechnung nach oben.
Sodele.
Wägelchen steht seit heute 14.00 Uhr vor der Tür und ich habe die Garantiebedingungen mal näher studiert.
Und leider hast Du nicht Recht abau.
Der von Dir angesprochene Pkt. 2.7 betrifft 2 verschiedene Vorgänge:
2.7.1
Der Anspruch ist begrenzt im Rahmen der SUZUKI-Neuwagenanschlußgarantie auf die Fahrzeuglaufleistung von 150.000 km bzw. das Ende des 5. Jahres nach Beginn der Herstellergarantie
2.7.2
Der Anspruch ist begrenzt im Rahmen der Gebrauchtwagengarantie auf die Regulierungsobergrenze von 5.200,- € inkl. Mwst.pro Garantievertrag.
Die von Dir weiter oben genannte Obergrenze betrifft also nur Fahrzeuge die als Gebrauchtwagen gekauft wurden.
Für Neufahrzeuge gilt als "Obergrenze" entweder 150.000 km oder 5 Jahre.
Was das Tuning angeht, so ist eine Garantie nicht ausgeschlossen, wenn es sich um Teile handelt, die von Suzuki freigegeben worden sind.
Aber ich habe sowieso nicht vor den Wagen zu tunen
Zitat:
Original geschrieben von F213
Sodele.
Wägelchen steht seit heute 14.00 Uhr vor der Tür und ich habe die Garantiebedingungen mal näher studiert.
Und leider hast Du nicht Recht abau.
Der von Dir angesprochene Pkt. 2.7 betrifft 2 verschiedene Vorgänge:
2.7.1
Der Anspruch ist begrenzt im Rahmen der SUZUKI-Neuwagenanschlußgarantie auf die Fahrzeuglaufleistung von 150.000 km bzw. das Ende des 5. Jahres nach Beginn der Herstellergarantie
2.7.2
Der Anspruch ist begrenzt im Rahmen der Gebrauchtwagengarantie auf die Regulierungsobergrenze von 5.200,- € inkl. Mwst.pro Garantievertrag.
Die von Dir weiter oben genannte Obergrenze betrifft also nur Fahrzeuge die als Gebrauchtwagen gekauft wurden.
Für Neufahrzeuge gilt als "Obergrenze" entweder 150.000 km oder 5 Jahre.
Was das Tuning angeht, so ist eine Garantie nicht ausgeschlossen, wenn es sich um Teile handelt, die von Suzuki freigegeben worden sind.
Aber ich habe sowieso nicht vor den Wagen zu tunen
Sorry,
aber ich lese das anders.Ich hab auch keine Unterpunkte. Auf der nächsten Seite kommt dann schon der Punkt 3. Naja, wir hoffen, das wir die Zusatzgarantie nicht brauchen.
s.Anlage
mfg
abau011
Hmmmm, da scheint Suzuki etwas geändert zu haben.
Kapitel 2 steht bei mir auf Seite 5 während das Heftchen insgesamt gerade mal 11 Seiten hat.
Zitat:
Original geschrieben von F213
Hmmmm, da scheint Suzuki etwas geändert zu haben.
Kapitel 2 steht bei mir auf Seite 5 während das Heftchen insgesamt gerade mal 11 Seiten hat.
Das Heftchen hat bei uns eine Stärke v. 19 Seiten. Vielleicht haben sie ja woanders bessere Konditionen bekommen.
mfg
abau011
So sieht mein Heftchen aus bzw. der Unterschied zwischen Neu- und Gebrauchtwagengarantie.