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Anhängerkuplung !

Opel Zafira A
Themenstarteram 6. Februar 2013 um 16:02

Hallo Habe mir nun einen zafira A Bj2001 1,8 16v zugelegt dieser ist in besitz einer Anhängerkuplung die Abnehmbar sein sollte ! das ganze teil schaut aus als wenn es aus den 60jahren kommt !

Ich habe schon viele seiten im netz überflogen aber nirgens solche gefunden !

Vieleicht kann mir einer von euch mehr zu Dieser Kupplung sagen !

paar bilder habe ich euch gemacht !

18 Antworten
am 6. Februar 2013 um 16:50

Das Teil sieht vergammelt und schlecht gepflegt aus, ansonsten würd ich sagen e-Nummer drauf also Eintragungsfrei, du musst aber die Anbauanleitung immer dabei haben.

Du hast ja nen Zafira A. demzufolge wurde er auch in Bochum gebaut.

wie deine anhängerkupplung aus Spanien an dein Auto kommt weiß ich nicht.Solltest du abklären ob sie generell für den Zafira zugelassen ist.

Es Spielt dabei keine Rolle Ob da nen E ?? Prüfzeichen drann ist. Wichtig ist ob Sie für diese Baureihe eine Freigabe haben.

Kannst unverbindlich mit dem nächsten DEKRA Prüfer mal darüber reden.

Themenstarteram 6. Februar 2013 um 18:08

ich kann leider kein spanisch !

aber hier mal ein auszug aus der anleitung ! vieleicht könnt ihr was mit anfangen

Themenstarteram 6. Februar 2013 um 18:12

achja er hat gerade neu Tüv also musste sie ja erlaubt sein ! oder sehe ich das falsch ! und im schein Steht was von AHK.

Zitat:

Original geschrieben von altesland

achja er hat gerade neu Tüv also musste sie ja erlaubt sein ! oder sehe ich das falsch ! und im schein Steht was von AHK.

Na dann gibt es halt nen spanischer hersteller der das für nen Zafira produziert und unser tüv halt sein segen dazu gibt.

ist doch dann alles gut.

Bau sie doch einfach mal ab, lass sie sandstrahlen und pulverbeschichten. Hält länger als Lack. und dann sieht sie wieder wie neu aus.

Das du neuen TÜV hast hättest auch schreiben können.

Themenstarteram 6. Februar 2013 um 19:07

das abbauen ist garnicht so leicht ! ich habe schon rostlöser ohne ende drauf ! und nix tut sich !

da ich leider nicht weiß ob ich sie irgendwie drehen muss oder so !

und im netz ist über den typ nix zu finden !

Zitat:

Original geschrieben von altesland

das abbauen ist garnicht so leicht ! ich habe schon rostlöser ohne ende drauf ! und nix tut sich !

da ich leider nicht weiß ob ich sie irgendwie drehen muss oder so !

und im netz ist über den typ nix zu finden !

Naja, ich denk auch, die Zulassung wird nicht das Problem sein. Wir leben ja in Europa...

Aber die AHK sieht schon sehr korrodiert aus.

Willst Du den Zafira noch länger fahren? Ich würd nach ner guten Gebrauchten im Web ausschau halten.

Themenstarteram 6. Februar 2013 um 20:57

ich wollte ihn länger fahren ja ! ! ! da wir bald zuwacks beckommen würde der Corsa b zuklein !

naja wegen der AHK ich nutze sie recht selten und wenn nur leichte sachen also so schlimm sollte der rost nicht sein oder ?

Ne abnehmbare AHK musst du aber eigentlich abnehmen wenn kein Hänger dran ist. Erstens kann das sonst ein Bußgeld bedeuten und zweitens kriegst du evtl. Ärger bei einem Unfall. bzw. eine Mitschuld bei der Schadenshöhe...

Themenstarteram 6. Februar 2013 um 21:36

das weiß ich ! aber kann mir einer sagen wie ich sie abnehme ??? einfach raus ziehen wenn ich den bolzen löse geht nicht !

Du hast doch Papiere. Wenn da nix drinsteht, Spanisch kann man ableiten, sollte doch zumindest der Hersteller erkennbar sein. Den halt mal auf Englisch anschreiben wäre meine idee. Einfach ziehen halt ich für unwahrscheinlich...

am 7. Februar 2013 um 6:36

Zitat:

Original geschrieben von mozartschwarz

Ne abnehmbare AHK musst du aber eigentlich abnehmen wenn kein Hänger dran ist. Erstens kann das sonst ein Bußgeld bedeuten und zweitens kriegst du evtl. Ärger bei einem Unfall. bzw. eine Mitschuld bei der Schadenshöhe...

Nein, eine Abnehmbare AHK muss nur abgenommen werden wenn sie Teile des Kennzeichens verdeckt, ansonsten kann man sie dranlassen, und genau deswegen sieht die AHK so aus.

 

 

So und bevor wieder rumgeschrien wird...

 

Zitat:

Guten Tag Herr *****,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die vorschreibt, dass bei einem Pkw

mit abnehmbarer Anhängerkupplung die Anhängerkupplung bei Fahrten ohne

Anhänger immer abgenommen werden muß. Nach den dem ADAC vorliegenden

Informationen gibt es derzeit auf dem Markt auch keine abnehmbare

Anhängerkupplung, bei der im Rahmen der Betriebserlaubnis eine Abnahme bei

Fahrten ohne Anhänger vorgeschrieben oder empfohlen ist.

Bei einem Unfall kann es allerdings durchaus dazukommen, dass durch eine

vorhandene Anhängerkupplung am gegnerischen Fahrzeug ein größerer Schaden

entsteht. Unter dem Gesichtspunkt der Erhöhung der Betriebsgefahr ist daher

nicht auszuschließen, dass ein Gericht, obwohl eine Abnahmeverpflichtung die

abnehmbare Anhängerkupplung per Gesetz nicht besteht, ein Mitverschulden des

Kraftfahrers annimmt. Der Juristischen Zentrale des ADAC liegen einschlägige

Urteile bislang nicht vor.

Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft etwas weitergeholfen zu haben und

verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Kai Thiele

Juristische Zentrale - RechtsService

ADAC e.V., Am Westpark 8, 81373 München

Klasse Info, doerkel. Danke!

@TE:

Die AHK wurde laut Unterlagen bei einem offiziellen OPEL-Partner in Spanien angebaut und der Hersteller wird dieser Laden hier bestimmt sein:

Hersteller

Und dies hier wird deine AHK sein:

AHK

schönen Gruss

TazaTDI

EDIT: Endet deine Chassis-Nr. mit: 036340?

Und ist dein Auto ein Import?

Dein Auto kommt entweder aus Spanien, oder die Unterlagen der AHK sind von einem anderen Fahrzeug (z.B. Spenderfahrzeug der AHK).

Themenstarteram 7. Februar 2013 um 8:34

Ich danke euch für die Infos

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