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Anhängelast Daten im Fahrzeugschein - welche gelten?

Themenstarteram 12. August 2015 um 14:57

Erstmal hallo an alle - bin neu hier.

Es geht um folgendes: Ich kann mir von Freunden einen Wohnwagen leihen. Ich bin aber unsicher, ob ich ihn mit meinem Combo ziehen darf. Im Fahrzeugschein ist folgendes zu finden:

Anhängelast gebremst bis 10 Prozent Steigung: 1200 kg

Anhängelast gebremst bis 12 Prozent Steigung: 1000 kg

Zulässiges Gesamtgewicht bis 10 Prozent Steigung: 3000 kg

Zulässiges Gesamtgewicht bis 12 Prozent Steigung: 2815 kg

Da es vermutlich nur nach Holland geht (von Köln aus), kann ich mit nahezu 100% Sicherheit sagen, dass die 10% Steigung nicht überschritten werden - ich kenne die Strecke auch. Also rechne ich mal mit diesen Angaben.

Mein Auto wiegt leer 1365 kg (die Daten gelten ja inkl Fahrer und fast voller Tank, oder?). Also könnte ich rein theoretisch 3000-1365=1635, also 1635 kg dran hängen, sofern ich Null Kilogramm zulade - oder?

Kurz gefragt: Welche Zahl ist die, die am Ende zählt, sowohl für die Technik als auch bei einer eventuellen Kontrolle samt Wiegen? Die oben errechnete oder die 1200 kg aus dem Fahrzeugschein, die für bis zu 10% Steigung angegeben werden?

Danke!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@konze84 schrieb am 12. August 2015 um 16:57:23 Uhr:

Anhängelast gebremst bis 10 Prozent Steigung: 1200 kg

Anhängelast gebremst bis 12 Prozent Steigung: 1000 kg

Zulässiges Gesamtgewicht bis 10 Prozent Steigung: 3000 kg

Zulässiges Gesamtgewicht bis 12 Prozent Steigung: 2815 kg

Kurz gefragt: Welche Zahl ist die, die am Ende zählt, sowohl für die Technik als auch bei einer eventuellen Kontrolle samt Wiegen?

Komische Frage, alle natürlich. Wenn du nach Holland fährst dürften da wohl kaum mehr als die 10% Steigung vorhanden sein:

Der Anhänger darf maximal 1200kg wiegen.

Zugfahrzeug und Anhänger dürfen zusammen nicht maximal 3000kg wiegen.

Fertig. Oder eben 1000kg und 2815kg bei Strecken die mehr als 10% Steigung haben können.

Und vergiss das mit den nötigen 170PS, bin schon mit 75PS Saugdiesel und 1200kg-Wohnwagen in den Alpen gewesen. Selbst damit ist man immer noch besser motorisiert als ein LKW, also einfach in die LKW-Kolonne einsortieren und mitrollen.

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am 12. August 2015 um 15:57

Combo, das ist doch diese kleine Handwerker-Transporter-Kutsche... wenn das Teil nicht gerade eine Spitzenmotorisierung hat, die ich in der Fahrzeugklasse so gar nicht vermute, würde ich sagen wird der Combo mit nem Wohnwagen von 1 Tonne schon mächtig kotzen.

Vor einen Wohnwagen, mit der Windschnittigkeit eines Garagentores und 1.100 Tonnen zul. G.Gewicht hatten wir bei unsere Urlaubsfahrten immer einen Omega B mit 2,5 V6 mit 170 PS gehängt um vernünftig fahren zu können. Auch der Frontera, von dem der nachfolgende Fahrzeugschein stammt hätte wahrscheinlich keine Probleme... aber ich hatte diesen Wohnanhänger -sogar leer ohne Zuladung- einmal, da beide Fahrzeuge fällig waren an einem Opel Vectra A 1.8i mit 90 PS (bis 11% Steigung 1.250kg zulässig) dran nur um damit 10km zum TÜV und zurück zu fahren, das war der Wahnsinn... eine Urlaubsfahrt über mehrere hundert Kilometer wäre die Hölle geworden.

Und nein, wir sind hier nicht in einer Gebirgsregion... bis zur nächsten TÜV-Niederlassung ists bretteben.

Aber um auf die Frage zurück zu kommen ...wegen der zulässigen Anhängelast - es zählt das, was in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter O.1 (gebremst) oder O.2 (ungebremst) steht.

Allerdings kann zur Anhängelast unter "21" Sonstige Vermerke eine höhere Freigabe stehen, wenn die gefahrene Strecke bestimmte Steigungen nicht überschreitet.

http://up.picr.de/22801929rm.jpg

da nachsehen, wo bei dem hier 2.400 (gebremst) und 750 (ungebremst) steht

Das Gesamtzugewicht darf natürlich auch nicht überschritten werden - z.B. (ich kenne das zul. Gesamtgewicht des Combo nicht, daher nehme ich jetzt mal 1.900kg an) also Combo volle Zuladung = 1.900kg + Wohnanhänger 1.200kg = 3.100kg ginge auch nicht.

um es ganz genau zu erfahren, würde ich an deiner Stelle beim nächsten TÜV/Dekra usw. Stützpunkt vorbeidüsen und mal nett fragen. Ob die Angaben zum Leergewicht in den Fahrzeugpapieren mit Betriebsmitteln und so-und-so-viel-% Tank und Durchschnittsfahrer mit 75kg, da finden sich viele verschiedene Angaben und ob das vor 30/15/5 Jahren alles genauso berechnet wurde, ist auch schwer zu beantworten. Irgendwie habe ich auch noch in Erinnerung, dass die tatsächliche Stützlast noch von der Anhängelast abgezogen wird

Aber vorerst entscheidend ist doch, dass DU selbst schreibst

"Anhängelast gebremst bis 10 Prozent Steigung: max. 1200 kg".

Es ist von der Fahrphysik her auch nicht so gut, wenn der Anhänger schwerer als der ziehende Pkw ist.

Wenn der WoWa schwerer als 1200 kg + tatsächlicher Stützlast ist, dann geht das in meinen Augen nicht. Sicher bin ich mir aber auch nicht. Vielleicht hilft's trotzdem.:)

Grüße

Zitat:

@konze84 schrieb am 12. August 2015 um 16:57:23 Uhr:

Anhängelast gebremst bis 10 Prozent Steigung: 1200 kg

Anhängelast gebremst bis 12 Prozent Steigung: 1000 kg

Zulässiges Gesamtgewicht bis 10 Prozent Steigung: 3000 kg

Zulässiges Gesamtgewicht bis 12 Prozent Steigung: 2815 kg

Kurz gefragt: Welche Zahl ist die, die am Ende zählt, sowohl für die Technik als auch bei einer eventuellen Kontrolle samt Wiegen?

Komische Frage, alle natürlich. Wenn du nach Holland fährst dürften da wohl kaum mehr als die 10% Steigung vorhanden sein:

Der Anhänger darf maximal 1200kg wiegen.

Zugfahrzeug und Anhänger dürfen zusammen nicht maximal 3000kg wiegen.

Fertig. Oder eben 1000kg und 2815kg bei Strecken die mehr als 10% Steigung haben können.

Und vergiss das mit den nötigen 170PS, bin schon mit 75PS Saugdiesel und 1200kg-Wohnwagen in den Alpen gewesen. Selbst damit ist man immer noch besser motorisiert als ein LKW, also einfach in die LKW-Kolonne einsortieren und mitrollen.

Du darf 1635 kg zusätzlich transportieren mit deinem Auto, davon darf 1250 kg der Anhänger maximal wiegen (bei 50 kg Stützlast) und der Rest kann in das Auto. Mehr ist nicht erlaubt.

MfG

Mike

Hallo konze84 und herzlich willkommen.

Ich versuche mal, die Zahlen ein wenig zu sortieren, die Werte zu den 12% Steigungen lasse ich mangels Relevanz und für eine bessere Übersicht aber mal weg:

Leergewicht Opel Combo: 1365kg

Zulässiges Gesamtgewicht Opel Combo: 1900kg (geschätzt, da von dir nicht angegeben)

Zulässige Anhängelast 10%: 1200kg

Zulässiges Gesamtzuggewicht 10%: 3000kg

Folgerung 1: Maximalgewicht des Anhängers 1200kg. Ohne wenn und aber. Dürfte auch ein 3t-Trumm sein, wenn er ohne oder nur mit leichter Ladung die 1200kg nicht überschreitet, das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers spielt hier keine Rolle.

Folgerung 2: Wenn du einen Anhänger mit 1200kg am Haken hast, darf dein Combo noch 1800kg wiegen (insgesamt somit die 3000kg Gesamtzuggewicht ausnutzen), darf also nicht voll beladen sein.

Folgerung 3: Sollte der Combo sein Gesamtgewicht (die geschätzten 1900kg) voll ausnutzen, darf ein Anhänger lediglich 1100kg auf die Waage bringen.

Sonderfall Stützlast: Wenn oben genannter 3t-Anhänger mit einer gewogenen Achslast von 1200kg an deinem Opel hängt, wird die Stützlast dem Zugfahrzeug zugeschlagen, d.h. daß der Combo dann bei einer angenommenen Stützlast von 75kg beladen nur noch 1725kg wiegen dürfte, der Anhänger jedoch insgesamt 1275kg. Ein Anhänger mit 1200kg zulässigem Gesamtgewicht dürfte dagegen an der Achse nur 1125kg auf die geeichte Waage bringen, wenn die Stützlast 75kg beträgt. Liest sich leider etwas kompliziert, ist aber so.

Also: Falls der geliehene Wohnanhänger um die 1600kg zulässiges Gesamtgewicht (zGg) haben sollte, wird das nix, so leicht wie du es benötigen würdest bekommst du den nicht. Ein WoWa mit 1200 bis 1300kg zGg sollte dagegen möglich sein, darf dann aber die oben genannten 1200kg keinesfalls überschreiten. Falls unterwegs bei einer Kontrolle nachgewogen wird, darfst du den WoWa entweder solange leerräumen, bis er 1200kg (ein paar Kilo mehr werden noch toleriert, aber wieviel?) wiegt, oder dir ein anderes Zugfahrzeug besorgen.

Gruß,

Frank

Themenstarteram 28. Dezember 2015 um 10:59

War lange nicht mehr hier. Wollte mich mal für eure Infos bedanken. Am Ende hat es sich dann so ergeben, dass der Wohnwagen eine sehr schlechte Balance hatte, sodass die Stützlast bei maximal ca. 15 Kilos lag. Damit war die Sache dann klar, dass mein Combo raus ist.

Konnte mir einen T4 leihen. Damit war alles kein Problem und wir sind sicher nach Holland und wieder zurück gekommen. :-)

Guten Rutsch!

Zitat:

@konze84 schrieb am 28. Dezember 2015 um 11:59:55 Uhr:

War lange nicht mehr hier. Wollte mich mal für eure Infos bedanken. Am Ende hat es sich dann so ergeben, dass der Wohnwagen eine sehr schlechte Balance hatte, sodass die Stützlast bei maximal ca. 15 Kilos lag. Damit war die Sache dann klar, dass mein Combo raus ist.

...

Verstehe ich zwar jetzt nicht... hättest doch nur ein paar Konservendosen ausm Heck in die vorderen Staukästen packen müssen... zur Not einfach ein, zwei Kisten Bier unter den Tisch der vorderen Sitzgruppe, etc. gestellt - bis die Stützlast gepaßt hätte.

Aber egal, der T4 war bestimmt die bessere Lösung... beim Anhängerfahren ists das schlimmste, wenn vorne von der Masse & vom Volumen her ein zu kleines Auto dran hängt. Hab das selbst schon mehrfach erlebt, Anhänger die hinter dem 136PS- Frontera praktisch ohne Weiteres, ohne Einbußen am Fahrkomfort fast unbemerkt mitgelaufen sind bocken an einem kleineren Auto... z.B. meinem derzeitigen Volvo V50 ebenfalls mit 136PS katastrophal rum... ist halt auch immer eine Frage, was der einzelne unter normalem Anhängerfahren versteht - mehrere hundert Kilometer in einem Autochen von einem Anhänger durchgeschüttelt & gerüttelt zu werden muß ich definitiv nicht haben.

Zitat:

@konze84 schrieb am 12. August 2015 um 16:57:23 Uhr:

Erstmal hallo an alle - bin neu hier.

Es geht um folgendes: Ich kann mir von Freunden einen Wohnwagen leihen. Ich bin aber unsicher, ob ich ihn mit meinem Combo ziehen darf. Im Fahrzeugschein ist folgendes zu finden:

Anhängelast gebremst bis 10 Prozent Steigung: 1200 kg

Anhängelast gebremst bis 12 Prozent Steigung: 1000 kg

Zulässiges Gesamtgewicht bis 10 Prozent Steigung: 3000 kg

Zulässiges Gesamtgewicht bis 12 Prozent Steigung: 2815 kg

Da es vermutlich nur nach Holland geht (von Köln aus), kann ich mit nahezu 100% Sicherheit sagen, dass die 10% Steigung nicht überschritten werden - ich kenne die Strecke auch. Also rechne ich mal mit diesen Angaben.

Mein Auto wiegt leer 1365 kg (die Daten gelten ja inkl Fahrer und fast voller Tank, oder?). Also könnte ich rein theoretisch 3000-1365=1635, also 1635 kg dran hängen, sofern ich Null Kilogramm zulade - oder?

Kurz gefragt: Welche Zahl ist die, die am Ende zählt, sowohl für die Technik als auch bei einer eventuellen Kontrolle samt Wiegen? Die oben errechnete oder die 1200 kg aus dem Fahrzeugschein, die für bis zu 10% Steigung angegeben werden?

Hi, egal was du da ausrechnest und was dir zu dem Thema noch alles gepostet wird,

die Eintragungen im Fahrzeugschein oder jetzt Dok. 1 gelten für dich .

Bis 10 % 1200 Kg Anhängelast usw.

Zuggesamtgewicht max 3000 kg . Da du aber einen Zugwagen von 1365 kg hast wirst du das nicht erreichen können. Du wärest mit max . 2565 Kg dabei . Kannst also das errechnete Zuggesamtgewicht nicht erreichen. Immer bei max. 10% Steigung.

Giovanni.

Danke!

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