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Anhängelast bei x% Steigung

Guude,

viele haben ja zweierlei gebremste Anhängelasten eingetragen, einmal "Standard" (bei mir 700 kg) und einmal bis zu einer gewissen Steigung (bei mir 950 kg bis 10%).

Mich würde mal interessieren, ob so etwas kontrolliert und im Zweifelsfall geahndet wird (okay letzteres bestimmt), sprich, ob jemand schon mal erlebt hat, dass die Rennleitung an ner entsprechenden Steigung gestanden und Gespanne zum Wiegen rausgezogen hat.

Ich komme deswegen darauf, weil Zeichen 110 mit entsprechendem Zahlenwert für entsprechende Gespanne ja eigentlich eine Streckensperrung darstellt, wenn auch nur in eine Richtung.

Von Streckensperrungen bin ich es allerdings gewöhnt, dass sie erst ab dort gelten, wo man die Strecke noch verlassen kann bzw. bevor man auf diese einbiegt oder zumindest entsprechend vorher angekündigt werden, gerade, wenn diese nur bestimmte Fahrzeuge betreffen (ist das eigentlich vorgeschrieben oder nur "Kulanz" der aufstellenden Behörde?).

Steigungszeichen dagegen stehen üblicherweise erst dort, wo die Steigung auch beginnt. Muss ich dann mit einem Anhänger über 700 kg vor einem 11% Schild wenden?

Mit einem 950 kg Anhänger hätte ich ansonsten die Anhängelast um 35% überschritten, was 235 € kostet und 3 Punkte bringt, und zwar für Fahrer und Halter.

Ich würde im Zweifelsfall umdrehen, das wäre mir sonst zu teuer, aber mitten auf der Strasse, also ohne Einfahrt, Parkplatz oder Ähnliches, kann das ja gerade mit einem Gespann nicht im Sinne der Verkehrssicherheit sein.😕

Spinnen wir noch etwas weiter und nehmen an, dass sich auf der Strecke eine durchgezogene Linie befindet, ich also gar nicht wenden darf?

Sorry für den Roman und die vielleicht reichlich theoretische Fragestellung, aber das fuchst mich jetzt.😉

Gruß
MS

Beste Antwort im Thema

Wenn man mal selbst gespürt hat was ein ungebremster Hänger beim bremsen in Kurven alles anstellen kann wird einem bewusst das diese Grenze schon irgendwo ihren Sinn hat. 😁 Mal die Tatsache unberücksicht gelassen das viele 750kg Hänger auch ohne Bremse ein Realgewicht weit über einer Tonne auf die Strasse bringen. Gerade bei Schüttgut werden die Gewichtsgrenzen leicht und gerne weit überschritten.

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Hallole zusammen

es geht dabei weniger um die realen Steigungen als um die Gefällestrecken die von sder Motorbremswirkung alleine nicht mehr gehalten wereden können und so zum Überhitzen der BBA führen kann. Wirest Du erwischt kanns richtug teuer werden. jol.

Zitat:

Original geschrieben von jloethe


Hallole zusammen

es geht dabei weniger um die realen Steigungen als um die Gefällestrecken die von sder Motorbremswirkung alleine nicht mehr gehalten wereden können und so zum Überhitzen der BBA führen kann. Wirest Du erwischt kanns richtug teuer werden. jol.

Komischerweise steht im Schein aber Steigung und nicht Gefälle und den Sinn der Regelung zweifel ich ja auch nicht an.

Wie teuer das wird habe ich auch dargelegt, mir geht´s nur darum, ob das kontrolliert wird (wegen der IMHO zweifelhaften Rechtslage) und darum, das ich, wenn ich mich nicht auskenne, mitten auf der Strecke vor so einem Schild stehenbleiben muss und dann entweder wenden oder rückwärtsfahren muss, und das mit einem, im angenommenen Extremfall, 12-m-Anhänger.

Gruß
MS

Zumindes in der Preisliste vom Astra J ST steht
Anhängelast bei 12% Prüfsteigung in kg
Somit in meinem Fall 730 ungebremst 1.400 gebremst.

Zitat:

Original geschrieben von MarkSawyer



Steigungszeichen dagegen stehen üblicherweise erst dort, wo die Steigung auch beginnt. Muss ich dann mit einem Anhänger über 700 kg vor einem 11% Schild wenden?

Nein,erst wenn der Hänger  950kg wiegt,denn bis 10% sind ja 950kg zugelassen,wiegt er weniger darf die Steigung auch größer sein.

Üblicherweise wird das Zuggewicht bei 8% angegeben,meistens ohne die 8% zu erwähnen.

Die Angabe hat technische Gründe. Das Auto muß in der Lage sein mit der maximalen Anhängelast mehrfach an der 10% Steigung anfahren zu können damit der Hersteller diese Anhängelast freigeben darf. Bei deinem Modell ist halt bei 950kg und 10% Steigung das Limit für die Kupplung und das Kühlsystem.

Wenn du ohne Probleme eine Steigung bewältigen kannst wird kaum ein Polizist überhaupt auf die Idee kommen zu kontrollieren,ausser Hänger und Zugfahrzeug passen gar nicht zusammen.

Erst wenn du dann mal hängenbleibst dürfte die Sache relevant werden. Davon ganz abgesehen geht es anständig aufs Material wenn man solche Angaben ignoriert.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald



Zitat:

Original geschrieben von MarkSawyer



Steigungszeichen dagegen stehen üblicherweise erst dort, wo die Steigung auch beginnt. Muss ich dann mit einem Anhänger über 700 kg vor einem 11% Schild wenden?
Nein,erst wenn der Hänger  950kg wiegt,denn bis 10% sind ja 950kg zugelassen,wiegt er weniger darf die Steigung auch größer sein.

Andersrum wird ein Schuh draus, die 700 kg darf ich mit einem gebremsten Anhänger immer und überall ziehen. Alles was darüber ist nur dann, wenn die Steigung nicht größer als 10 % ist.

@Tecci: Ja, das mit der AB macht das Ganze noch etwas "lustiger".

Ich sehe hier halt einfach eine Lücke vom Gesetzgeber, wenn der mich schon theoretisch für etwas bestrafen kann, dann sollte er mir auch die Chance geben, es zu vermeiden.

Gehe aber auch davon aus, dass dieser Fall (Bussgeld wegen überhöhter Anhängelast weil Steigung zu groß) eher selten bis gar nicht eintrifft, sonst hätt´s hier garantiert schonmal nen Jammerthread zu dem Thema gegeben.😉

Gruß
MS

Zitat:

Original geschrieben von MarkSawyer



Zitat:

Andersrum wird ein Schuh draus, die 700 kg darf ich mit einem gebremsten Anhänger immer und überall ziehen. Alles was darüber ist nur dann, wenn die Steigung nicht größer als 10 % ist.

Stimmt,auf den Denkfehler bin ich zwischenzeitlich auch gestoßen, man sollte nicht zuviel paralell machen wollen.

😁 Aber mit solch geringen Anhängelasten muß ich mich nicht beschäftigen. Meiner darf schon 750kg ungebremst ziehen, wenn ein Haken am Heck wäre.

moin
Mehr wie 750 Kg ungebremst geht doch eh nicht.
Mein Range Rover hat gebremst 3,5 To. ungebremst eben auch nur 750 Kg
Gruß Klaus

Zitat:

Original geschrieben von MB190E-w201


moin
Mehr wie 750 Kg ungebremst geht doch eh nicht.
Mein Range Rover hat gebremst 3,5 To. ungebremst eben auch nur 750 Kg
Gruß Klaus

Ja, irgendwie stimmt da das Verhältnis nicht.😉😁

Bei mir sind zwischen ungebremst und gebremst nur 250 bzw 500 kg unterschied, je nach Steigung.😁

Gruß
MS

Wenn man mal selbst gespürt hat was ein ungebremster Hänger beim bremsen in Kurven alles anstellen kann wird einem bewusst das diese Grenze schon irgendwo ihren Sinn hat. 😁 Mal die Tatsache unberücksicht gelassen das viele 750kg Hänger auch ohne Bremse ein Realgewicht weit über einer Tonne auf die Strasse bringen. Gerade bei Schüttgut werden die Gewichtsgrenzen leicht und gerne weit überschritten.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


Gerade bei Schüttgut werden die Gewichtsgrenzen leicht und gerne weit überschritten.

Zum Glück fahr ich meistens nur

Stückgut

, da weiß ich auch ohne Waage ziemlich genau, was ich drauf hab.,)

Aber auch mit Stückgut kann man einen 750kg Anhänger leicht überladen. Besonders, wenn es sich um frisch geschlagenes Stückgut handelt. 😛

Krasser: Es gehen auch 2 IBC auf so einen 750kg Anhänger.... Zum Glück sieht man solche Spezies nur selten Mal auf der Straße.

Zitat:

Original geschrieben von MarkSawyer



Zitat:

Zum Glück fahr ich meistens nur Stückgut, da weiß ich auch ohne Waage ziemlich genau, was ich drauf hab.,)

😁 Damit dürftest du kaum über das Gewichtslimit kommen. 400kg dürften da das Ende der Fahnenstange sein.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald



Zitat:

Original geschrieben von MarkSawyer

😁 Damit dürftest du kaum über das Gewichtslimit kommen. 400kg dürften da das Ende der Fahnenstange sein.

ca. 380 sind's, 450 dürfte ich ungebremst.

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