Alkoholisiert Unfall gebaut mit Fremdfahrzeug

Hallo,

mein holdes Weib hat echt einen Bock geschossen. 😠
Sie ist mit meinem Auto stark alkoholisert gefahren (1,7 %) und hat ein Verkehrsschild umgefahren. Also kein Dritter beteiligt.
Dies geschah ohne mein Wissen und Zustimmung! War gerade auf der Hunderunde, als ich wiederkam war Schlüssel, Frau und Auto weg.
Ich bin Halter, Besitzer und VN sowie Vollkasko versichert. Die Haftpflicht zahlt den Flurschaden, aber zahlt meine Kasko den Schaden von unter 5.000 € am Fahrzeug? Meine Frau ist nur als zusätzliche Fahrerin eingetragen.
Ihre Strafe bekommt Sie (auch zu Recht), aber muss ich auch bluten, ausser hochgestuft zu werden?

19 Antworten

Möglicherweise greift hier das Familienprivileg. Ich bin da aber nicht firm drin.
Ich würde mich mal um eine Erstberatung beim Fachanwalt für Versicherungsrecht bemühen, wenn der Versicherer einen Regress ankündigt. Das Kostenrisiko für eine Erstberatung hält sich in Grenzen.

Da hat das Familienprivileg auch nicht geholfen, hilft ja nur wenn sie was gezahlt hätten
http://www.auto-service.de/.../...versicherung-zahlt-alkoholfahrt.html

Mag sein. Will ich nicht abschließend beurteilen.

Der zitierte Link / Fall, auf den verwiesen wird, jedoch passt nicht zu unserem Fall: es geht dort nicht um den Regress im Rahmen des Familienprivilegs. "Soweit" kommt es garnicht. Dem Versicherungsnehmer wird hier auf Grund der besonderen Situation "Versicherung für fremde Rechnung" das Verschulden des Ehemanns zugerechnet, was im Normalfall - wie bereits hier festgestellt - ja nicht der Fall ist.

Hier noch einmal die originären Fundstellen:
http://www.versicherungsbote.de/.../
https://openjur.de/u/683420.html

ok, Danke für das Beispiel.

In meinem Fall bin ich aber Besitzer, Halter und VN für die Haftpflicht und die VK. Das Fahzeug ist auch zu 100% in meinem Besitz.
Mein Ehegespunst ist lediglich als gelegentliche Fahrerin eingetragen. Sehe hier keinen direkten Bezug auf die VK ?!?

...is aber auch `n schiet. Natürlich weiss Sie auch, dass Sie Bockmist gebaut hat. Aber soll ich jetzt noch draufhau´n?
Treu dem Motto "aus Schaden wird man klug" danke ich euch ganz herzlich.

Ähnliche Themen

Grundsätzlich kann - mit einigen Ausnahmen - nur Dir eine Obliegenheitsverletzung zur Last gelegt werden. Der Versicherer kann jedoch Regress bei der mitversicherten Person nehmen. Soweit aus meiner Sicht klar.

Das Familienprivileg soll verhindern, dass diese Grundsatzregelung nicht dadurch konterkarriert wird, in dem der Versicherer (über den Lebenspartner) in die Vermögenssphäre des VN "hineinregressiert". Es käme sonst dem "Linke Tasche Rechte Tasche Prinzip" gleich und genau das ist es doch, was der Gesetzgeber mit obiger Einschränkung eben genau verhindern will. Ob das Familienprivileg hier wirklich greift kann ich Dir nicht sagen. Diesbezüglich bin ich eher Theoretiker.

Wie gesagt. Lass Dich beraten, wenn es soweit ist. Die Versicherung kann Dir ggü. die Leistung aus meiner Sicht nicht ablehnen. Wenn ein Regresschreiben in das Haus flattert (addressiert an Deine Frau), antwaltliche Erstberatung in Anspruch nehmen.

Gruß

Deine Antwort
Ähnliche Themen