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Aktuelle KFZ Versicherung bis 27.12. - neue auch erst ab 1.1. möglich?

Themenstarteram 5. Oktober 2013 um 15:05

Hallo zusammen,

ich bin aktuell mit meiner KFZ Versicherung (inkl. Teilkasko / SF2) bis 27.12. versichert und möchte gern wechseln.

Nun erlauben es einige Rechner Online, den neuen Beitrag auch erst ab 1.1.2014 zu errechnen.

Laut meiner Info ändert sich dann die Schadenfreiheitsklasse, denn diese wird ja pro Kalenderjahr berechnet.

Nun meine Frage: Kann ich mein Auto diese 5 Tage unversichert lassen - und mein Auto bspw. in einem Garten abstellen (zumindest theoretisch)?

Dann würde ich ja ab dem 1.1.2014 mit SF3 beginnen.

Bei einigen Online-Rechnern ist dies auch mit dem aktivieren eines Häkchen als "Hauptfälligkeit" möglich.

Kennt sich da jemand aus?

Schon jetzt: Großen Dank & beste Grüße!

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16 Antworten
am 5. Oktober 2013 um 15:14

Beim Gartenparkplatz aber bitte darauf achten, daß unter dem Auto großflächig gegen Ölverlust abgesperrt wird.

Die Versicherungsfrage würde ich einfach mal an die Zulassungsstelle richten. Schließlich besteht für ein zugelassenes KFZ eine Versicherungspflicht, gegen die in diesem Fall vorsätzlich verstoßen wird; auch wenn nur für wenige Tage. Wenn die Zulassungsstelle "scharf" ist, könnte sie schon für die paar Tage ein Verfahren einleiten.

Themenstarteram 5. Oktober 2013 um 15:17

Danke, das ist selbstredend verpflichtend, die Umwelt soll nicht leiden!

Mit ging es vielmehr um rechtliche Seite: Kann ich den Vertrag zum 27.12. versicherungstechnisch bei meiner akt. Versicherung 'auslaufen' (und nicht öltechnisch) lassen und erst zum 1.1. bei einer anderen neu beginnen lassen?

am 5. Oktober 2013 um 15:18

Nein. Es ist nicht möglich.

Das Auto muss abgemeldet werden, wenn man es ein paar Tage stehen lassen will.

Wir haben in Deutschland ein Pflichtversicherungsgesetz.

[Edit]

Der 2. Poster hat sein Posting nochmals editiert und korrigiert.

am 5. Oktober 2013 um 15:22

Zitat:

Original geschrieben von Marvsen

Danke, das ist selbstredend verpflichtend, die Umwelt soll nicht leiden!

Mit ging es vielmehr um rechtliche Seite: Kann ich den Vertrag zum 27.12. versicherungstechnisch bei meiner akt. Versicherung 'auslaufen' (und nicht öltechnisch) lassen und erst zum 1.1. bei einer anderen neu beginnen lassen?

Du "kannst" schon, aber ob Du es auch darfst? Da frage lieber bei der Behörde nach. Könnte ja sein, daß die Dir ein paar Tage "Schonfrist" einräumen. Nur sollte dann aber die neue Versicherungsbestätigung spätestens am 2.1.2014 bei der Zulassungsstelle vorliegen. Auch solltest Du dann bedenken, daß Du das KFZ nicht benutzen darfst, selbst nicht im Notfall, falls Du im tiefsten Busch wohnst und zum Krankenhaus fahren willst.

Themenstarteram 5. Oktober 2013 um 15:28

Danke, so habe ich das eigentlich auch im Kopf.

Lediglich die ANtwort meiner akt. Versicherung irritierte mich da:

"Die nächste Beitragsfälligkeit wäre zu Ihrem Vertrag der 27.12.2013.

Sofern sich keine Vertragsänderungen(z.B. Änderung der Fahrleistung) ergeben, beträgt der jährliche Beitrag zum 27.12.2013 EUR XXX,YY.

Damit sie bereits zum 01.01.2014 von einem günstigeren Beitrag profitieren können, empfehlen wir Ihnen die Hauptfälligkeit des Vertrages auf den 01.01. zu ändern. Dadurch würden Sie zum 01.01.2014 von einem günstigeren Beitrag profitieren."

Ich deute das als: Hauptfälligkeit verlegen auf den 1.1.2014, indem ich die fehlende Zeitspanne (5 Tage) mit einem Mini-Vertrag auffülle, und dann einen neuen Zeitraum ab dem 1.1.2014 beginne.

Ist das möglich?

am 5. Oktober 2013 um 15:28

Und wer soll in der "Schonfrist" den Schaden zahlen, wenn etwas passiert?

P.S. Ein Auto kann durchaus auch einen Schaden verursachen, auch wenn es nicht gefahren wird.

Themenstarteram 5. Oktober 2013 um 15:33

Auch für den Minizeitraum von 5 Tagen wollte ich dann bei meiner aktuellen Versicherung versichern, vielleicht hatte ich mich da eben ungenau ausgedrückt.

Hallo,

warum kündigst Du die Versicherung nicht schon jetzt fristgerecht bei der alten Gesellschaft zum 31.12.2013, 24:00 Uhr, hilfsweise zum 27.12.2013 und bittest um schriftliche Bestätigung.

Wenn die das nicht über den 27.12.2013 hinaus wollen und entsprechend bestätigen, dann wechselst Du eben schon zum 27.12.2013 zu den neuen Versicherung oder Du meldest das Fahrzeug am 27. 12.2013 ab und am 02.01.2014 wieder an.

Liebe Grüße

Herbert

Moin,

 

Du kannst bei Deiner jetzigen Versicherung die Hauptfälligkeit vom 27.12. auf dem 01.01. legen.

Dann wird nur der Beitrag für die restlichen 4 Tage fällig.

 

So wie es Dir die Versicherung geschrieben hat.

 

am 5. Oktober 2013 um 23:44

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72

Und wer soll in der "Schonfrist" den Schaden zahlen, wenn etwas passiert?

P.S. Ein Auto kann durchaus auch einen Schaden verursachen, auch wenn es nicht gefahren wird.

Übersehen, daß er den PKW im Garten parken will, also auf Privatgelände?

am 6. Oktober 2013 um 7:59

Ja und?

Kann es dorft kein Öl verlieren? Oder so zu brennen anfangen, dass das Freuer auf etwas anderes übergreift?

Themenstarteram 6. Oktober 2013 um 11:28

Zitat:

Du kannst bei Deiner jetzigen Versicherung die Hauptfälligkeit vom 27.12. auf dem 01.01. legen.

Dann wird nur der Beitrag für die restlichen 4 Tage fällig.

So wie es Dir die Versicherung geschrieben hat.

Danke! Das war die Antwort, die gebraucht habe!!

Dass ich die VErsicherung fristgerecht kündigen werden, steht außer Frage. Meine Frage, ob es für diese 4 Tage ein VErsicherungsverhältnis geben kann, ob das Versicherungen machen.

Damit dürfte ich dann ab dem 1.1.2014 in SF3 rutschen, was mein Plan war & günstiger wird.

Ich wollte hier keine Diskussion zum Thema 'abgemeldetes Auto auf Privatgeländen' führen bzw. anfangen. Ggf. hätte ich dafür auch eine Garage gehabt. Mir ging es nur darum, die Option zu haben, ggf. 4 Tage versicherungslos zu sein. Da das in D aber nicht geht, ohne den Wagen mti zusätzlichen Gebühren ab-/anzumelden, hat sich das schon erledigt.,

Also: Vielen Dank & einen schönen Sonntag!

Zitat:

Original geschrieben von Marvsen

Nun erlauben es einige Rechner Online, den neuen Beitrag auch erst ab 1.1.2014 zu errechnen.

Du machst es Dir zu kompliziert:

Kündige Deinen alten Vertrag zum 27.12.13 und versichere ihn bei der Wunschgesellschaft ebenfalls zu diesem Datum. Bei der neuen Gesellschaft dann Ablauf und Hauptfälligkeit auf den 01.01. legen, falls überhaupt eine Wahlmöglichkeit besteht. Die vier Tage werden Dir zu den 2013er-Konditionen bei der neuen Gesellschaft berechnet und ab 01.01.14 bekommst Du eine (Jahres-)Beitragsrechnung mit den neuen Konditionen.

Wenn der vertrag zum 27.12 abläuft haste doch auch am 27.12.2012 den vertrag abgeschlossen oder nicht? Dann wirste ja theoretisch am 28.12 in die bessere sf klasse gestuft? Neue tarife gibs doch immer zum 10.10 ..

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