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Äste aufs Auto gefallen durch LKW und nun will die Gegnerische Versicherung einen Gutachter schicke

Themenstarteram 29. Oktober 2014 um 9:16

Hallo Leute,

folgender Fall :

Meine Freundin hat während der fahrt ein paar größere Äste aufs Auto bekommen, von dem vor ihr fahrenden LKW.. ist ja im Endeffekt eine eindeutige Sache.

Also Kostenvoranschlag machen lassen und das ganze inkl. Bilder an die gegenerische Versicherung geschickt.

Nun kam heute der Anruf, in dem es hieß, die Bilder seien schlecht zu sehen und der Kostenvoranschlag seien ja nur Pauschalpreise und ein Gutachter müsste kommen(natürlich von der gegnerischen Versicherung,haha)

 

Jetzt bräuchte ich eure Hilfe.. wie sollen wir hier weiter vefahren ? Ab zum Anwalt ? muss den die andere Versicherung zahlen ?

ich hab noch ein Bild vom Kostenvoranschlag angehängt.. Scheibe soll über unsere Teilkakso getauscht werden.

 

danke !

Beste Antwort im Thema

Ich glaube nicht das da die Versicherung des LKWs in Haftung gehen muss. Da wurde bestimmt der Sicherheitsabstand nicht eingehalten.

Habe oft hinter mir PKWs kleben, wenn ich mit dem LKW fahre. Das geht so weit das die Ampel nicht gesehen wird und man bei rot mir noch hinterherfährt, wo bei mir gelb gerade mit überfahren der Haltelinie angezeigt wird.

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am 30. Oktober 2014 um 14:09

Diskutiere deswegen nicht herum. Da du ja eine Rechtsschutzversicherung hast gehe zu einem GUTEN Anwalt nimm die RS Nr. mit und das war es. Den Gutachter der gegnerischen Versicherung musst du übrigends NICHT akzeptieren. Ob deine Freundin zu dicht aufgefahren ist oder nicht. Dies tut nichts zur Sache das muss bewiesen werden und wer kann das, ist ein Foto vorhanden. Auf jeden Fall hat sie über die hälfte der Geschwindigkeit in Metern Abstand gehalten. Der Baumbesitzer ist mit Sicherheit das Land oder die Stadt. Das dauert. Aber da geht Deine Versicherung in Vorleistung und holt es da wieder.

Zitat:

@vanoza schrieb am 30. Oktober 2014 um 12:42:14 Uhr:

...

Zwecks dem Sicherheitsabstand lege ich allerdings die Hand ins Feuer für meine Freundin, Sie fährt defintiv nicht dicht auf.

...

Das ehrt dich, ist aber eine subjektive und keine objektive Feststellung.

Anhand der Fotos tendiere ich dazu, dass deine Freundin vermutlich versucht hat, das langsame landwirtschaftliche Fahrzeug zu überholen.

Zumindest hätte sie aber einen großen Abstand einhalten müssen und dann wären die Äste nicht aufs Auto gefallen.

Da es eine unklare Verkehrssituation war neige ich dazu, eine Mitschuld bei deiner Freundin zu sehen.

Themenstarteram 31. Oktober 2014 um 7:42

Zitat:

@Oetteken schrieb am 30. Oktober 2014 um 19:21:50 Uhr:

Zitat:

@vanoza schrieb am 30. Oktober 2014 um 12:42:14 Uhr:

...

Zwecks dem Sicherheitsabstand lege ich allerdings die Hand ins Feuer für meine Freundin, Sie fährt defintiv nicht dicht auf.

...

Das ehrt dich, ist aber eine subjektive und keine objektive Feststellung.

Anhand der Fotos tendiere ich dazu, dass deine Freundin vermutlich versucht hat, das langsame landwirtschaftliche Fahrzeug zu überholen.

Zumindest hätte sie aber einen großen Abstand einhalten müssen und dann wären die Äste nicht aufs Auto gefallen.

Da es eine unklare Verkehrssituation war neige ich dazu, eine Mitschuld bei deiner Freundin zu sehen.

Naja, objektiv ist es, weil ich auch schon öfters mit ihr gefahren bin und Sie gehört zu denjenigen, die langsam fahren, heisst, bei Ihr kleben die Leute hinten dran und nicht andersrum.

Und überholt oder es versucht, hat Sie defintiv nicht, es geht an der Stelle nicht, da kurz danach auch wieder ne Kurve kommt und zu eng ist es auch.

Ich warte wie gesagt jetzt mal ab und melde mich nochmal, sobald ich mehr weiss.. vielen dank für eure Hilfe bisher !

Hmm, schwer zu schätzen, aber wenn die maximale Höhe von 4m nicht eingehalten wurde ist schon die Haftpflicht des Traktors der richtige Ansprechpartner. Könnte gut sein das der Hersteller der Maschine vorgibt diese 2 oberen abstehenden Teile abzumontieren bzw umzuklappen. Wenn das der Landwirt nicht getan hat ist er auch haftbar. Witzig wird es wenn der Baum dann auch noch auf seinem Grundstück steht :p

Grüße

Steini

Die maximale Höhe geht aber aus der Zulassung (Fahrzeugschein) hervor.

Zitat:

@vanoza schrieb am 31. Oktober 2014 um 08:42:00 Uhr:

...

Und überholt oder es versucht, hat Sie defintiv nicht ...

Es ist nicht so, dass ich deiner Freundin etwas will oder das nicht verstehen würde, es hat aber auch keinen Zweck, wenn ich dir nach dem Mund rede.

Die Äste sind auf das Fahrzeug gefallen und nicht vor das Fahrzeug.

Daraus schließe ich, dass der Sicherheitsabstand nicht groß gewesen sein kann.

In so einer Situation kann man nicht mit den üblichen Sicherheitsabständen argumentieren.

Ein landwirtschaftliches Fahrzeug stellt immer ein erhöhtes Gefährdungspotenzial dar und darauf muss man sich einstellen.

IMO hätte man sehen bzw. damit rechnen können, dass das Fahrzeug mit den Bäumen zu kollidieren droht und entsprechend reagieren können.

Ich war aber nicht dabei und daher sind das alles nur Vermutungen.

Wenn die Versicherung das so schluckt dann seid froh, vor Gericht hätte ich Bedenken bezüglich eines Mitverschuldens deiner Freundin.

Zitat:

@Golfinator schrieb am 31. Oktober 2014 um 11:01:30 Uhr:

Die maximale Höhe geht aber aus der Zulassung (Fahrzeugschein) hervor.

Bei landwirtschaftlichen Geräten eher nicht.

 

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