Abgelenkt und Unfall gebaut

Hallo zusammen,

eine entfernte Bekannte hat mir heute von ihrem Unfall erzählt (neuer Golf, wirt. Totalschaden, Gegenseite hat nur eine Delle). Wieso man das überhaupt jemandem weitererzhält verstehe ich nicht, aber sie sagte noch dazu sie wäre abgelenkt gewesen von ihrem i-pod, sogar die Polizei vor Ort habe gemeint " Da hatten Sie aber Glück, dass ihr Vordermann nicht gesehen hat ob sie abgelenkt waren"

Bevor dumme Kommentare kommen, es geht nicht um mich sondern mir wurde das tatsächlich so erzählt.

Meine Frage an die Experten:

Würde rauskommen, dass man einen Unfall durch Ablenkung (Handy, i-pod, CD-WEchsel) verursacht hat, zahlt dann die Versicherung noch?

Würdet ihr jemanden der euch reinfährt weil er am Handy rumgespielt hat verpetzen gegenüber Polizei und Versicherung?

Mich persönlich nerven die Herrschaften extrem die sich nicht zwischen Lenkrad und Handy entscheiden können, vor allem eben auch weil sie immer wieder munter Gefahrensituationen provozieren. Aber bei einem Unfall doch jemanden verpfeiffen ist auch ziemlich hart, schließlich ist das für den Betroffenen dann keine billige Angelegenheit mehr. Auf der anderen Seite sind natürlich für uns alle durch solche Spezialisten die Prämien höher als sie wohl sein müssten. Wie seht ihr das?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,

eine entfernte Bekannte hat mir heute von ihrem Unfall erzählt (neuer Golf, wirt. Totalschaden, Gegenseite hat nur eine Delle). Wieso man das überhaupt jemandem weitererzhält verstehe ich nicht, aber sie sagte noch dazu sie wäre abgelenkt gewesen von ihrem i-pod, sogar die Polizei vor Ort habe gemeint " Da hatten Sie aber Glück, dass ihr Vordermann nicht gesehen hat ob sie abgelenkt waren"

Bevor dumme Kommentare kommen, es geht nicht um mich sondern mir wurde das tatsächlich so erzählt.

Meine Frage an die Experten:

Würde rauskommen, dass man einen Unfall durch Ablenkung (Handy, i-pod, CD-WEchsel) verursacht hat, zahlt dann die Versicherung noch?

Würdet ihr jemanden der euch reinfährt weil er am Handy rumgespielt hat verpetzen gegenüber Polizei und Versicherung?

Mich persönlich nerven die Herrschaften extrem die sich nicht zwischen Lenkrad und Handy entscheiden können, vor allem eben auch weil sie immer wieder munter Gefahrensituationen provozieren. Aber bei einem Unfall doch jemanden verpfeiffen ist auch ziemlich hart, schließlich ist das für den Betroffenen dann keine billige Angelegenheit mehr. Auf der anderen Seite sind natürlich für uns alle durch solche Spezialisten die Prämien höher als sie wohl sein müssten. Wie seht ihr das?

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Zitat:

Original geschrieben von Zylinder-3


Aber bei einem Unfall doch jemanden verpfeiffen ist auch ziemlich hart, schließlich ist das für den Betroffenen dann keine billige Angelegenheit mehr. Auf der anderen Seite sind natürlich für uns alle durch solche Spezialisten die Prämien höher als sie wohl sein müssten. Wie seht ihr das?

Welche Prämien?

Die sind doch das wenigste um was es hier geht.

Es geht hier um Personenschäden, die durch solche Unaufmerksamkeiten im Straßenverkehr passieren können.

Zum Versicherungstechnischen:

Wenn die eine Kasko ohne Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit hat, dann hat sie mit iPod in der Hand ein Problem.

KH weiß ich nicht sicher. Aber denke nicht, dass es hier zu einer Regressforderung kommt.

Am Besten schreibt sie das so in die Schadensmeldung. 😁
Mal schauen, was die Versicherung dazu sagt.

Aus meiner Sicht Haftpflicht kein Problem, VK wenn ohne grobe Fahrlässigkeit wird mindestens ein nennenswerter "Eigenanteil" abgezogen. Bei einem guten Tarif sehe ich da eigentlich auch kein Problem.

Dürfte in die gleiche Kerbe schlagen wie Urteile zu runtergefallene Sachen aufgehoben, Klangeinstellungen am Radio vorgenommen, telefoniert, Karte gesucht usw. Aber Vorsicht Urteile vor der VVG Reform sind nicht mehr unbedingt das Maß der Dinge.

Juristisch bessere Infos gibt's vom Rechtsanwalt.

VK nur dann Regulierung, wenn grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist.

KH wird dann wohl der Verursacher mit bis zu 5 000,- in Regress genommen.

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Meine Frage an die Experten:

Würde rauskommen, dass man einen Unfall durch Ablenkung (Handy, i-pod, CD-WEchsel) verursacht hat, zahlt dann die Versicherung noch?
Den gegnerischen Schaden? -->JA

Würdet ihr jemanden der euch reinfährt weil er am Handy rumgespielt hat verpetzen gegenüber Polizei und Versicherung?
Wenn er mir deswegen reinfährt? -->JA

Wie seht ihr das?
Genau wie ichs schrieb. Wenn jemand während der Fahrt telefoniert ist mir das egal, ich käme nicht auf die Idee den Denunzianten zu spielen.
Wenn er deswegen vor mir Schlangenlinien fährt und trödelt hup' ich schlimmstenfalls mal, das hilft meistens.
Fährt er mir an (in) den Karren weil er überfordert war zwei Dinge gleichzeitig zu tun dann sehe ich nicht, weswegen ich ihm den Gefallen tun sollte ihn zu schützen. Wenn mans nicht kann soll mans lassen.

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


KH wird dann wohl der Verursacher mit bis zu 5 000,- in Regress genommen.

Wegen Telefonierens o.ä., selbst mit Unfallfolge?

Nö, glaub ich nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


VK nur dann Regulierung, wenn grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist.

VK wird auch ohne grobe Fahrlässigkeit regulieren.

Dann aber mit Quotelung je nach Schwere der groben Fahrlässigkeit -> Neues VVG.

Zitat:

Original geschrieben von Matsches


Wenn mans nicht kann soll mans lassen.

Der Haken ist, dass alle glauben, sie könnten das - bis der Beweis erbracht ist, das nicht. Glaubst du am Ende auch, du könntest das?

Hallo,

wobei ich der Meinung bin, daß telefonieren für Fahrzeugführer grundsätzlich verboten sein sollte und nicht nur ohne Freisprecheinrichtung.
Das Telefongespräch lenkt IMO viel mehr vom Verkehrsgeschehen ab, als das Telefon in der Hand am Ohr, bei einem Automatikfahrzeug jedenfalls.

Liebe Grüße
Herbert

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


KH wird dann wohl der Verursacher mit bis zu 5 000,- in Regress genommen.

Wieso sollte das so sein?

Zitat:

Original geschrieben von situ



Zitat:

Glaubst du am Ende auch, du könntest das?

Ich weiß dass ichs nicht kann.
Ich tue mir generell schwer dabei, mehrere Dinge gleichzeitig richtig zu tun (das beginnt schon bei Gesprächen, selbst MIT Freisprecheinrichtung).
Meine Frau ist mir gegenüber da meilenweit im vorteil.😉

Du willst von uns wissen, ob Du deinen Bekannten bei der Polizei verpfeifen
solltest, der dir von diesem Unfall erzählt hat? Wer solche Freunde wie Du hat, braucht keine Feinde!

Nein, das war doch hier gar nie das Thema. Es geht darum, ob man als Unfallgeschädigter der Polizei sagen soll, dass der Schädiger telefoniert hat, wenn man es gesehen hat.

Da spricht aus meiner Sicht nichts dagegen.

Hier laufen genug rum, die keine Last damit haben zu lügen, dass sich die Balken biegen, um ihren Ar@@@@ zu retten, wenn sie einen andern geschädigt haben.

Warum sollte man dann nicht die Wahrheit sagen, wenn man sich sicher ist, dass es so war?

Die Haftpficht zahlt und nimmt natürlich keinen Regress, weil Fahrlässigkeit keine Obliegenheitsverletzung ist.

In der Kasko kommt es auf den Vertrag an (Ausschluss des Einwands grober Fahrlässigkeit oder nicht), ggf. gibt es eine Quote.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Nein, das war doch hier gar nie das Thema. Es geht darum, ob man als Unfallgeschädigter der Polizei sagen soll, dass der Schädiger telefoniert hat, wenn man es gesehen hat.

Da spricht aus meiner Sicht nichts dagegen.

Okay, dann habe ich wohl falsch verstanden. Sorry TE!

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