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4 spurige Bundesstraße

Themenstarteram 28. August 2011 um 20:15

Moin,

 

eine Frage, darf man auf eine auf 4 Spuren ausgebaute Bundesstraße mehr als 100 km/h fahren oder nicht ?

 

Meine Frage deshalb, weil an den Ein- und Ausfahrten einer mir bekannten B eine Begrenzung auf 120 km/h gemacht wird, die nach Ende der Auffahrt wieder aufgehoben wird.

 

Vielleicht wurde ja die STVO geändert und ich habe das nicht mitbekommen, sonst ist doch auf den B eine generelle Begrenzung auf 100 km/h.

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Zitat:

Original geschrieben von wbf325i

Hi,

entscheidend ist da: Sind die, jeweils zwei Spuren pro Fahrtrichtung, "baulich getrennt" (Mittelleitplanken vorhanden) oder nicht?

Wenn "ja", dann 130km/h und mehr. Wenn "nein", dann 100km/h.

Gehe bei Dir mal vom ersteren Fall aus, sonst waeren die 120km/h-Schilder dort - an sich - sinnfrei, weil entbehrlich ...

Moin,

die 120 Schilder haben schon einen Sinn, denn wenn ein Teilnehmer auf der B auffährt und ein weiterer zieht nach links, um die Auffahrt zu ermöglichen und von hinten kommt einer mit 200 km/h, ist meisten ein Unfall vorprogrammiert.

Hallo,

@wbf325i:

Du hast den obigen StVO-Paragrafen nicht verstanden. Es steht eindeutig, dass in der Mitte der vierspurigen Bundesstraße durchgezogene Linien ausreichen, um die Geschwindigkeitsbeschränkung aufzuheben. Ist allerdings auf einer Seite nur eine Fahrspur vorhanden, so gilt wieder 100 km/h und zwar auch auf der zweispurigen Seite.

@Corsadiesel:

Der Spurwechsel von rechts nach links bei einer Auffahrt ist wie sonst auch, nur erlaubt, wenn von hinten keine Fahrzeuge auf der linken Spur kommen. Man muss dem auf die Straße auffahrenden Verkehr keinen Platz machen, denn derjenige, der auffährt, muss Vorfahrt gewähren, auch bei einer Einfädelspur.

 

Gruß,

diezge

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Hier wurde das schon bis zum Erbrechen durchgekaut:

www.motor-talk.de/forum/bauliche-trennung-vollgas-t3398874.html

Nein, nur wenn die Fahrbahnen nicht voneinander getrennt sind, herrscht außerorts 100 km/h für PKW.

 

Siehe StVO § 3:

 

(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen

innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge ... 50 km/h,

außerhalb geschlossener Ortschaften

für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger, für Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger sowie für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger ... 80 km/h,

für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t, sowie für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen, ... 60 km/h,

für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h.

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

 

 

Hi,

entscheidend ist da: Sind die, jeweils zwei Spuren pro Fahrtrichtung, "baulich getrennt" (Mittelleitplanken vorhanden) oder nicht?

Wenn "ja", dann 130km/h und mehr. Wenn "nein", dann 100km/h.

Gehe bei Dir mal vom ersteren Fall aus, sonst waeren die 120km/h-Schilder dort - an sich - sinnfrei, weil entbehrlich ...

Edit: Sorry, war leider zu langsam! - Meine Vorposter haben - inzwischen - alles Wesentliche dazu schon geschrieben :)

Themenstarteram 28. August 2011 um 20:25

@ siggi + Hafi,

 

danke, diese Bestimmungen sind irgendwie an mir vorbeigegangen.

 

Schöne Woche

 

Themenstarteram 28. August 2011 um 20:30

Zitat:

Original geschrieben von wbf325i

Hi,

 

entscheidend ist da: Sind die, jeweils zwei Spuren pro Fahrtrichtung, "baulich getrennt" (Mittelleitplanken vorhanden) oder nicht?

Wenn "ja", dann 130km/h und mehr. Wenn "nein", dann 100km/h.

 

Gehe bei Dir mal vom ersteren Fall aus, sonst waeren die 120km/h-Schilder dort - an sich - sinnfrei, weil entbehrlich ...

Moin,

 

die 120 Schilder haben schon einen Sinn, denn wenn ein Teilnehmer auf der B auffährt und ein weiterer zieht nach links, um die Auffahrt zu ermöglichen und von hinten kommt einer mit 200 km/h, ist meisten ein Unfall vorprogrammiert.

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Zitat:

Original geschrieben von wbf325i

Hi,

entscheidend ist da: Sind die, jeweils zwei Spuren pro Fahrtrichtung, "baulich getrennt" (Mittelleitplanken vorhanden) oder nicht?

Wenn "ja", dann 130km/h und mehr. Wenn "nein", dann 100km/h.

Gehe bei Dir mal vom ersteren Fall aus, sonst waeren die 120km/h-Schilder dort - an sich - sinnfrei, weil entbehrlich ...

Moin,

die 120 Schilder haben schon einen Sinn, denn wenn ein Teilnehmer auf der B auffährt und ein weiterer zieht nach links, um die Auffahrt zu ermöglichen und von hinten kommt einer mit 200 km/h, ist meisten ein Unfall vorprogrammiert.

Hi,

dazu sage ich jetzt nur soviel:

Beitrag lesen, verstehen und dann darauf antworten ;)

Themenstarteram 28. August 2011 um 20:39

@ 325,

ich habe Dein Beitrag so verstanden, dass für Dich die 120 km/h Schilder überflüssig sind.

 

Wären sie ja auch, wenn da grundsätzlich 100 km/h gelten würde! Gilt aber nicht, ist wohl "nach oben offen" nur dann macht doch eine Geschwindigkeitsbegrenzung von >100 km/h auch Sinn.

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Zitat:

Original geschrieben von wbf325i

Hi,

entscheidend ist da: Sind die, jeweils zwei Spuren pro Fahrtrichtung, "baulich getrennt" (Mittelleitplanken vorhanden) oder nicht?

Wenn "ja", dann 130km/h und mehr. Wenn "nein", dann 100km/h.

Gehe bei Dir mal vom ersteren Fall aus, sonst waeren die 120km/h-Schilder dort - an sich - sinnfrei, weil entbehrlich ...

Moin,

die 120 Schilder haben schon einen Sinn, denn wenn ein Teilnehmer auf der B auffährt und ein weiterer zieht nach links, um die Auffahrt zu ermöglichen und von hinten kommt einer mit 200 km/h, ist meisten ein Unfall vorprogrammiert.

Hallo,

@wbf325i:

Du hast den obigen StVO-Paragrafen nicht verstanden. Es steht eindeutig, dass in der Mitte der vierspurigen Bundesstraße durchgezogene Linien ausreichen, um die Geschwindigkeitsbeschränkung aufzuheben. Ist allerdings auf einer Seite nur eine Fahrspur vorhanden, so gilt wieder 100 km/h und zwar auch auf der zweispurigen Seite.

@Corsadiesel:

Der Spurwechsel von rechts nach links bei einer Auffahrt ist wie sonst auch, nur erlaubt, wenn von hinten keine Fahrzeuge auf der linken Spur kommen. Man muss dem auf die Straße auffahrenden Verkehr keinen Platz machen, denn derjenige, der auffährt, muss Vorfahrt gewähren, auch bei einer Einfädelspur.

 

Gruß,

diezge

Themenstarteram 29. August 2011 um 17:54

@diezge,

stimmt, habe hier nur mal ein Bsp. genannt. Deshalb habe ich auch die 200km/h gewählt, weil solche Situationen jeden Tag passieren. Wie sieht es denn rechtlich aus, wenn der 200km/h Fahrer auf den nach links ausweichenden Fahrer auf sein KFZ aufbrummt, trotz 120 km/h Schild ?

Hallo,

über 130 km/h hat man immer Teilschuld. Letzthin habe von genau so einem Fall erfahren, wo der Auffahrer bei 160 km/h 25 % bekommen hat, obwohl der vordere nach links gewechselt ist, ohne auf den nachfolgenden Verkehr zu achten.

 

Gruß,

diezge

am 29. August 2011 um 18:42

Zitat:

über 130 km/h hat man immer Teilschuld

Nur wenn eine geringe Geschwindigkeit den Unfall vermieden hätte, sonst nicht.

Ich würde es gerne ein wenig präziser formulieren (obwohl es im Prinzip natürlich stimmt):

 

Wer schneller als 130 fährt, kann sich nicht auf die Unabwendbarkeit des Unfalls berufen.

Folge ist, dass er aus der Betriebsgefahr mithaftet.

 

Die Mithaftung wiederum kann er nur vermeiden, wenn er beweist, dass bei max. 130 km/h der Unfall mit vergleichbaren Folgen passiert wäre (was nicht einfach ist).

 

 

Hab ich das richtig verstanden, wann kein Tempolimit gilt? (irgendwie hatte ich das glaube ich mal anders gelernt)

1. Grundvoraussetzung: Außerorts.

Variante A: Bei weniger als zwei Fahrstreifen/Fahrrichtung (man muss beide Seiten betrachten!) muss eine bauliche Trennung vorhanden sein.

Variante B: Bei mind. zwei Fahrstreifen/Fahrrichtung reicht auch eine Doppellinie zwischen den Fahrtrichtungen.

notting

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