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2x +26kmh und von der "Bewährung" nix gewusst

Themenstarteram 11. Mai 2014 um 1:06

Es gilt ja wenn man innerhalb von einem Jahr 2x mit mehr als 25kmh erwischt wird das man dann wegen Beharrlichkeit auch 1 Monat aussetzen muß auch wenn die einzelnen Verstöße alleine kein Fahrverbot auslösen würden.

Wird man gelasert/gefilmt und rausgezogen weiß man ja sofort Bescheid. Wird man geblitzt (und merkt es auch!) kann man sich da ja auch drauf einstellen. Nun gibt es ja auch diese neueren Blitzer welche nicht mehr sichtbar Blitzen bzw. auch bei den alten Starenkästen könnte man den Blitz ja evtl. nicht mitbekommen.

Worauf ich hinauswill: Naturgemäß vergeht ja zwischen der Tat und dem Bußgeldbescheid einige Zeit, letztesmal waren es etwa 3 Wochen. War in dem Fall für meine Frage unrelevant weil 1) ich den Blitz mitbekommen habe und 2) es "nur" +16 kmh gewesen sind.

Was ist wenn es jetzt mal blöd kommt und man zwischen der ersten +25 Überschreitung (Messung nicht mitbekommen) und der Zustellung des Bußgeldbescheids erneut +25 zu schnell unterwegs war? Ab wann gilt das eine Jahr "Bewährung" genau? Ab dem Tat-Tag oder ab der Zustellung des Bußgeldbescheids?

Beste Antwort im Thema

Es ist keine Umgehung, es liegt am System.

BKatV:

Zitat:

Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.

http://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/__4.html

 

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Hier zeigt sich wieder einmal, daß und warum es für Rechtsfachleute wichtig ist, die Bedeutung definierter juristischer Begriffe (Rechtsbegriffe) zu kennen. Auch und gerade, wenn das scheinbar alltägliche Wörter der Umgangssprache sind.

Ist aber auch für den Laien interessant. :cool:

Oh ich weiß was beharrlich bedeutet. Auch sollen kenne ich. ;)

 

Aber im allgemeinen Sprachgebraucht würde ich beharrlich eher positiv einordnen.

Zitat:

Original geschrieben von Wumper

Was ist wenn es jetzt mal blöd kommt und man zwischen der ersten +25 Überschreitung (Messung nicht mitbekommen) und der Zustellung des Bußgeldbescheids erneut +25 zu schnell unterwegs war? Ab wann gilt das eine Jahr "Bewährung" genau? Ab dem Tat-Tag oder ab der Zustellung des Bußgeldbescheids?

Maßgeblich ist einzig das Intervall Rechtskraft Tat 1 und Tattag Tat 2.

Ich ordne Beharrlichkeit nirgendwo ein, weil das ein Begriff ist, der vom Kontext abhängt.

Und upps, ich bin ja noch nicht mal ein Fachmann. :D

cheerio

Verpostet ... ;)

Mal ganz nebenbei... zum Thema..."nix gewusst".

Das steht alles im Ordnungswiedrigkeitengesetz... das ist öffentlich für jeden zugänglich...

Ich kann doch auch nicht einfach in den Laden gehen was stehlen und sagen "Hab nix gewusst!".

Wer zu schnell fährt der muss eben damit rechnen das er mal zu Fuß gehen will... und 26km/h zu viel sind am Tacho bei z.B innerorts Tempo 50 schon mindestens 80... und ich behaupte man merkt wenn man 80 statt 50 fährt...

Bezahlen, die 4 Wochen absitzen und das Fahrverhalten überdenken...

Wen du nicht noch mal zu Fuß gehen willst ist das nötig... ich musste es auch... und glaub mir...so fährt es sich viel entspannter und stressfreier!

Zitat:

Original geschrieben von Wumper

Es gilt ja wenn man innerhalb von einem Jahr 2x mit mehr als 25kmh erwischt wird das man dann wegen Beharrlichkeit auch 1 Monat aussetzen muß auch wenn die einzelnen Verstöße alleine kein Fahrverbot auslösen würden.

Wird man gelasert/gefilmt und rausgezogen weiß man ja sofort Bescheid. Wird man geblitzt (und merkt es auch!) kann man sich da ja auch drauf einstellen. Nun gibt es ja auch diese neueren Blitzer welche nicht mehr sichtbar Blitzen bzw. auch bei den alten Starenkästen könnte man den Blitz ja evtl. nicht mitbekommen.

Worauf ich hinauswill: Naturgemäß vergeht ja zwischen der Tat und dem Bußgeldbescheid einige Zeit, letztesmal waren es etwa 3 Wochen. War in dem Fall für meine Frage unrelevant weil 1) ich den Blitz mitbekommen habe und 2) es "nur" +16 kmh gewesen sind.

Was ist wenn es jetzt mal blöd kommt und man zwischen der ersten +25 Überschreitung (Messung nicht mitbekommen) und der Zustellung des Bußgeldbescheids erneut +25 zu schnell unterwegs war? Ab wann gilt das eine Jahr "Bewährung" genau? Ab dem Tat-Tag oder ab der Zustellung des Bußgeldbescheids?

Spielt alles keine Rolle. Ob du den Blitzer merkst oder nicht - Du warst zu schnell!

Und zu schnell fahren kostet! Alles andere wäre Rechtsbeugung.

am 16. Mai 2014 um 23:33

Rechnerisch komme ich bei 26 km/h zu schnell auf etwa 85 km/h lt Tacho in der Ortschaft.

Wer das macht, den interessiert eine Blitze nicht. Ebenso sind Fußgänger und Radfahrer solchen Rasern egal. Wenn´s kracht und ich Richter wäre, täte ich es als vorsätzliche Verkehrsgefährdung ahnden.

am 17. Mai 2014 um 5:12

Moin!

Einer weniger, der die Straßen verstopft.

Passt doch!

Wenn die 26 zu viel in der geschlossenen Ortschaft stattgefunden haben, ist das ohnehin nicht i.O.

Solche Leute kann man ruhig aus dem Verkehr ziehen, sie sind für die Gesellschaft arbeitslos noch billiger als als potentielle Killer.

M. D.

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