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2 Schäden kurz hintereinander gehabt

Guten Abend Leute,
mir ist einer vor 2 Monaten ins auto gefahren (vorfahrt genommen). Den schaden habe ich begutachten lassen und war halt kein wirtschaftlicher Totalschaden sondern solltest günstig reparieren lassen. Da ich Arbeite hatte ich keine Zeit den Schaden zu reparieren. Habe mir aber schon alle teile privat in Wagenfarbe gekauft. In der Zeit wo ich auf das Geld gewartet habe ist mir ein Nachbar in die Karre gefahren 1 Schaden war nicht repariert. Dann kam ein Gutachter von der Versicherung hat den Wagen begutachtet und hat den Vorschaden aufgeschrieben. Nach dem 1. Schaden war der Restwert Bei 5000 Euro und beim jetzigen bei 2000 Euro. in zwei Monaten Wertverlust von 3000 Euro ( nicht schlecht für 2 Monate) Da ich heute viel Zeit hatte habe ich heute den 1. Schaden Instandgesetzt, nur noch Lackiert muss es werden dann ist der Schaden weg. Die Versicherung hat mir einen Händler Angebot geschickt wo drin stand das er es für 1450 Euro für den Wagen blechen will. Da ich nicht vor hatte den Wagen abzugeben wollen sie mir die Differenz von Wert vom gutachten und vom Händler geben also 650 euro. Das geld ist aber zu wenig kostenvoranschlag vom Lackierer geholt von 1800 Euro .Meine Frage wie soll ich weiter vorgehen. Wäre für jede Antwort dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Si Na 276 schrieb am 9. September 2016 um 23:05:02 Uhr:


Ich gebe es nicht ab vor den unfällen hatte es ja noch ein wert von 5000 euro gehabt. Und in 2 monaten kann kein gebrauchtwagen 3000 euro wert verlieren. Lieber lass ich alles reparieren und fahre ein schickes Auto

Doch kann es, weil es einen Unfall hatte. Gerade bei so einem Allerweltsauto wie deinem.

Die gibts wie Sand am Meer.

Wurde aber schon hier erklärt.

Warum hast du dn ersten Unfall dann nicht sofort von einer Werkstatt reparieren lassen? Dann hätte die Versicherung alls bezahlt.

Wolltest wohl fiktiv abrechnen damit was übrig bleibt und jetzt stehst du da und stellst fest dass du dich verkalkuliert hast

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Das Geld war aber nur für die Instandsetzung und nicht für irgendwelche Wartungsarbeiten 😉

Oetteken hat es gut erkannt.
Restwert nach erstem Schaden laut Gutachten: 3800€
WBW ermittelt beim zweiten Gutachten: 2000€
Da kann was nicht stimmen.
Ich würde mal mit dem Auto zum ersten Gutachter fahren und ihm das zweite GA zeigen.
Sollte es angreifbar sein (bei 2300€ WBW wäre der Schaden reparaturwürdig), sofort machen.
Sieht so aus, als hätte der 2. Gutachter den WBW absichtlich unter der 130% Grenze gehalten.

Bei 2200 doch auch schon, oder mach ich nen Rechenfehler

Wieso?

Restwert Gutachten 1 = Wert des Fahrzeuges mit bestehendem 1. Schaden
Wiederbeschaffungswert Gutachten 2 = Wert eines gleichwertigen Fahrzeugs so wie es bei der Besichtigung des 2. Schadens aussah (ohne 2. Schaden zu berücksichtigen, aber nach Abzug des 1. Schadens)

Da der Zustand bei beiden Gutachten identisch war, sollten die Werte relativ identisch sein.

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 10. September 2016 um 08:03:26 Uhr:


Naja. Wenn der Schaden nicht repariert wurde kann man die schadrnshöhe abziehen. Da der Wagen mit dem vorschaden natürlich nicht soviel wert ist wie ohne den vorschaden..

Das gilt aber nur, wenn ich beide Wiederbeschaffungswerte vergleiche.

Vergleiche ich Restwert 1 mit Wiederbeschaffung 2 ist bei beiden der erste Schaden berücksichtigt.

jo bei den 1800€ unterschied würde ich auch ansetzen. soll sich der gutachter 2 mal erklären, wie das sein kann.

Zieht man den Schaden vom WBW ab (5000-2300=2700) ist Schaden 2 reparaturwürdig.
Möglich ist, dass WBW 1 zu hoch und WBW 2 zu niedrig ermittelt wurde.
Was sagen die hier anwesenden Gutachter zu den Werten?

Die Differenz bei den beiden Restwerten kann sehr wohl sein, weil das Fahrzeug den reparierten Unfallschaden hat und durch den Unfallschaden selbst eine Wertminderung eintritt. Es ist jetzt ein Unfallfahrzeug.

Der Restwert eines Unfallfahrzeugs beinhaltet den unreparierten Unfallschaden bereits.

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