2 Knöllchen an einem Tag
Hallo zusammen
ich habe heute mit der Post einen Brief bekommen mit 2 Knöllchen über 15€ für Parken in falscher Fahrtrichtung.
Ich hatte mich im Dorf bei uns in eine Parkbucht 30er Zone falsch herum hingestellt. Der stand dann übers WE so da. Nun der Brief.
Muss ich tatsächlich beide bezahlen obwohl es nur ein Vergehen war?
MFG
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wer sein Fahrzeug in unzulässiger Weise parkt und dann mehrere Tage unbeaufsichtigt läßt, kann kaum auf Ersatz von dadurch eintretenden Folgeschäden hoffen.
Sorry, aber glaubst du das ernsthaft? Du parkst dein Auto unzulässig und es fällt ein Zeigelstein, Dachziegel etc. aufs Auto und du bekommst nichts ersetzt? Dein Geschrei würde ich gern mal erleben.
22 Antworten
Inzwischen ist es auch übliche Praxis die alten Strafzettel aufzubewahren und dann, wenn man wieder falsch parken möchte am Scheibenwischer zu befestigen. I.d.R. reicht das aus, um den Eindruck zu erwecken, dass bereits ein Strafzettel erteilt wurde.
Zitat:
Original geschrieben von taxlaw
Inzwischen ist es auch übliche Praxis die alten Strafzettel aufzubewahren und dann, wenn man wieder falsch parken möchte am Scheibenwischer zu befestigen. I.d.R. reicht das aus, um den Eindruck zu erwecken, dass bereits ein Strafzettel erteilt wurde.
Träum man weiter.🙄
Hallo
ich weiss von den Damen die gerne mal solche Zettel ausfüllen, das gerade deswegen die Strafzettel nicht mehr unter die Wischer sonder in den Wischerarm gesteckt werden !
Bei Beschädigungen muß immer noch der Verursacher haften !
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Träum man weiter.🙄Zitat:
Original geschrieben von taxlaw
Inzwischen ist es auch übliche Praxis die alten Strafzettel aufzubewahren und dann, wenn man wieder falsch parken möchte am Scheibenwischer zu befestigen. I.d.R. reicht das aus, um den Eindruck zu erwecken, dass bereits ein Strafzettel erteilt wurde.
Pessimist.......🙁
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Ne, Praktiker. 😛
Wegen paar € das ganze hin und her Rumgeschreibe ?
p.s. Wahrscheinlich liegt es nur an meiner Unkenntnis, aber wie beschädigt nochmal ein darunter angebrachtes 0,1 mm Blatt Papier die Wischergummis?
War das Schleifpapier und sie hat es 20 mal hin und her gezogen?
Zitat:
Original geschrieben von Opelowski
Wegen paar € das ganze hin und her Rumgeschreibe ?p.s. Wahrscheinlich liegt es nur an meiner Unkenntnis, aber wie beschädigt nochmal ein darunter angebrachtes 0,1 mm Blatt Papier die Wischergummis?
War das Schleifpapier und sie hat es 20 mal hin und her gezogen?
Wir hängen immer 20er-Schleifpapier dran, damit wir auch sichergehen können, dass der Fahrzeugführer neben dem Verwarnungsgeld auch neue Scheibenwischer bezahlen muss. Natürlich muss er mit dieser VmZ auch noch die trockenen Scheiben wischen, damit der Gummi auch wirklich dabei zerstört wird...
Mal im Ernst: Wer einen "Strafzettel" wegen parkens in falscher Richtung bekommt, hat ihn auch verdient. Dieses Parken resultiert aus reiner Bequemlichkeit (landläufig als Faulheit bezeichnet). Zwei Zettel sind allerdings nur rechtens, wenn auch zweimal so geparkt wurde. Sollte das Fahrzeug mehrere Tage so stehen, ist maximal eine Erhöhung des Verwarnungsgeldes möglich.
Zitat:
Original geschrieben von taxlaw
Inzwischen ist es auch übliche Praxis die alten Strafzettel aufzubewahren und dann, wenn man wieder falsch parken möchte am Scheibenwischer zu befestigen. I.d.R. reicht das aus, um den Eindruck zu erwecken, dass bereits ein Strafzettel erteilt wurde.
Für diesen Fall schaut selbst ein einfach gestrickter Polizist den Zettel an. Sollte dieser Zettel erst vor kurzem angebracht worden sein, so fährt er später nochmal vorbei um ihn evtl. durch ein höheres Verwarnungsgeld zu ersetzen (als Beispiel: zuvor bis zu einer Stunde, danach bis zu drei Stunden)... Männer sollten keine Regel haben...