100er Zulassung- kein Eintrag?
Moin moin - bitte mich nicht erschlagen: Das Thema ist ein Evergreen, ich weiss.
Meine Frage sei trotzdem erlaubt: Habe heute meinen WoWa nach Abmeldung wiederzugelassen. Ich vermisse jedoch den Eintrag für die 100er-Zulassung im (neuen) Schein. Brauch ich den Eintrag oder reicht die seinerzeitige TÜV-Prüfung aus?
Mir ist eigentlich so, als hätte ich im alten Schein einen Eintrag gehabt - wieso ist der plötzlich nicht mehr da???
Bei diesen neuen Papirenen blickt ja keiner mehr durch - meine Reifen (165er) sind im Schein auch nicht mehr drin...
Ratlose Grüße, Mike
29 Antworten
Hallo Totti,
ersetze in dem Satz von "der Baas" mal "Der Ingenieur bei Dekra/TÜV" durch "Der Prüfer bei einer Verkehrskontrolle", dann können alle wieder besser schlafen.
Da hatte sich "der Baas" offensichtlich nur verschrieben.
Zitat:
Original geschrieben von der Baas
Der Ingenieur bei Dekra/TÜV sieht im PKW-Schein lediglich nach der Leergewicht-Angabe und ob das Fahrzeug ABS hat sowie die Gesamtmasse < 3,5 t ist;
beim Wohnwagen prüft er, dass die Reifen jünger als 6 Jahre sind und die Geschwindigkeitsklasse L = 120 km/h haben,
weiter sieht er nach hydraulischen Stoßdämpfern
und der Stabilisierungseinrichtung.
Zur Eintragung der 100 km/h muss man nicht zum TÜV. Der Hersteller kann eine Bescheinigung ausstellen, dass der WW mit der Fahrgestellnummer XXX die Voraussetzungen (Stoßdämpfer, Schlingerkupplung etc) erfüllt. Das Landratsamt trägt dies dann ein. Ob die Reifen 2 oder 10 Jahre alt sind, spielt für die Entragung keine Rolle. Es liegt in der Verantwortung des Fahrers, dass er alle Kriterien erfüllt.
Ich weiß nicht. ob der Hersteller für ältere Wohnwagen eine Bescheinigung ausstellen kann oder will, mit der man direkt zur Verkehrsbehörde geht. Woher weiß der Hersteller, welche Änderungen (Ablastung/Auflastung/neue Schlingerkupplung) inzwischen durchgeführt wurden?
Darauf wird sich wohl kaum ein Hersteller einlassen. Dies wäre wahrscheinlich nur bei sehr jungen WW machbar.
Bei Neu-Wohnwagen bräuchte der Hersteller überhaupt keine Bescheinigung auszustellen. Hier kann er mit den entsprechend angepassten Originalpapieren bereits dafür sorgen, dass der Fahrzeugschein die richtigen Eintragungen erhält. Somit wäre die 100er-Regelung schon ab Erstzulassung gültig.
Der TÜV-Norddeutschland und der GTÜ tragen in ihren Gutachten für die Wohnwagen sehr wohl das Alter der Reifen ein.
Ich nehme an, dass der Wohnwagen zumindest zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung den Zustand haben muss, mit dem er für 100km/h zugelassen wird.
Wenn ein Neu-Wohnwagen diesen Zustand bei Auslieferung durch das Werk auch einmal hatte, kann sicher auch der Hersteller dies bescheinigen.
Natürlich hast du im Prinzip recht.
Der Fahrer/Halter ist immer für den richtigen Zustand seines Fz verantwortlich. Genauso, wie du auf die Reifen achten musst, bist du auch dafür verantwortlich, dass zum Beispiel nach einem Schaden, auch wieder eine Schlingerkupplung angebaut wird und nicht etwa eine normale Kupplung. Alle Dinge, die für die 100er-Zulassung erforderlich sind, kann jeder Fahrer leicht selbst überprüfen.
Unter der Voraussetzung wären diese ganzen Wohnwagengutachten durch TÜV usw. immer überflüssig.
Das was der TÜV da "leistet" ist natürlich keine Ingenieurstätigkeit. Ich nehme aber mal an, dass die Lobby der Prüfdienste laut aufschreien würde, wenn die Verdienstmöglichkeit durch solche "Gutachten" wegfällt. Auch der öffentliche Dienst (Zulassungsbehörde) "verdient" ja noch an dem gesamten Vorgang.
Folgendes kann ich aus eigener Erfahrung berichten:
Mein WW hatte bereits die alte 100er-Regelung (gesamtes Gespann). Damit ist doch eindeutig klar, dass der Wohnwagen auch für die neue Regelung tauglich ist. Trotzdem musste ich ein "Gutachten" haben, um die neue 100er-Regelung in Anspruch nehmen zu können. In diesem "Gutachten" wurde wiederum u.a. das Alter der Reifen festgestellt! Und ohne dieses Gutachten macht unsere Zulassungstelle nichts!
Als Höhepunkt der Ingenieurskunst, hat der Prüfer dann aufgeschrieben (und natürlich vorher in einem anspruchsvollen Verfahren berechnet...) , wie hoch das Mindestleergewicht des ZugFz sein muss. Solche schwierigen Berechnungen könnte ein Polizist bei einer Verkehrskontrolle natürlich nicht und der Fahrer des Gespanns schon gar nicht....
Für diese "Leistung" wurde ich 38,70 Euro los.
Danach musste ich noch zur Zulassungsstelle (35km einfache Fahrt), um dann noch einmal ca 20 Euro für die Eintragung aus zu geben. Richtig sparen konnte ich dann aber an der Tatsache, dass ich kein neues 100km/h-Schild benötigte...
Zitat:
Original geschrieben von navec
Ich weiß nicht. ob der Hersteller für ältere Wohnwagen eine Bescheinigung ausstellen kann oder will, mit der man direkt zur Verkehrsbehörde geht. Woher weiß der Hersteller, welche Änderungen (Ablastung/Auflastung/neue Schlingerkupplung) inzwischen durchgeführt wurden?
Darauf wird sich wohl kaum ein Hersteller einlassen. Dies wäre wahrscheinlich nur bei sehr jungen WW machbar.Bei Neu-Wohnwagen bräuchte der Hersteller überhaupt keine Bescheinigung auszustellen. Hier kann er mit den entsprechend angepassten Originalpapieren bereits dafür sorgen, dass der Fahrzeugschein die richtigen Eintragungen erhält. Somit wäre die 100er-Regelung schon ab Erstzulassung gültig.
Der TÜV-Norddeutschland und der GTÜ tragen in ihren Gutachten für die Wohnwagen sehr wohl das Alter der Reifen ein.
Ich nehme an, dass der Wohnwagen zumindest zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung den Zustand haben muss, mit dem er für 100km/h zugelassen wird.
Wenn ein Neu-Wohnwagen diesen Zustand bei Auslieferung durch das Werk auch einmal hatte, kann sicher auch der Hersteller dies bescheinigen.Natürlich hast du im Prinzip recht.
Der Fahrer/Halter ist immer für den richtigen Zustand seines Fz verantwortlich. Genauso, wie du auf die Reifen achten musst, bist du auch dafür verantwortlich, dass zum Beispiel nach einem Schaden, auch wieder eine Schlingerkupplung angebaut wird und nicht etwa eine normale Kupplung. Alle Dinge, die für die 100er-Zulassung erforderlich sind, kann jeder Fahrer leicht selbst überprüfen.Unter der Voraussetzung wären diese ganzen Wohnwagengutachten durch TÜV usw. immer überflüssig.
Das was der TÜV da "leistet" ist natürlich keine Ingenieurstätigkeit. Ich nehme aber mal an, dass die Lobby der Prüfdienste laut aufschreien würde, wenn die Verdienstmöglichkeit durch solche "Gutachten" wegfällt. Auch der öffentliche Dienst (Zulassungsbehörde) "verdient" ja noch an dem gesamten Vorgang.Folgendes kann ich aus eigener Erfahrung berichten:
Mein WW hatte bereits die alte 100er-Regelung (gesamtes Gespann). Damit ist doch eindeutig klar, dass der Wohnwagen auch für die neue Regelung tauglich ist. Trotzdem musste ich ein "Gutachten" haben, um die neue 100er-Regelung in Anspruch nehmen zu können. In diesem "Gutachten" wurde wiederum u.a. das Alter der Reifen festgestellt! Und ohne dieses Gutachten macht unsere Zulassungstelle nichts!Als Höhepunkt der Ingenieurskunst, hat der Prüfer dann aufgeschrieben (und natürlich vorher in einem anspruchsvollen Verfahren berechnet...) , wie hoch das Mindestleergewicht des ZugFz sein muss. Solche schwierigen Berechnungen könnte ein Polizist bei einer Verkehrskontrolle natürlich nicht und der Fahrer des Gespanns schon gar nicht....
Für diese "Leistung" wurde ich 38,70 Euro los.
Danach musste ich noch zur Zulassungsstelle (35km einfache Fahrt), um dann noch einmal ca 20 Euro für die Eintragung aus zu geben. Richtig sparen konnte ich dann aber an der Tatsache, dass ich kein neues 100km/h-Schild benötigte...
Bei mir reichte eine Bescheinigung des Herstellers. Kostet in der regel nichts ausser einem Anruf. Die Bescheinigung ist mitzuführen.
Ähnliche Themen
Und wer gibt dir das amtliche 100er-Schild? Auch der Hersteller? Ist ein amtliches Schild überhaupt frei erhältlich?
Laut Infoblatt des TÜV-Nord darfst du ohne amtliches 100er-Schild am WW nicht 100km/h fahren!
Nach meiner Meinung musst du mit deiner Bescheinigung zu irgendeiner amtlichen Zulassungsstelle und die wird dir dann dieses Schild aushändigen (und wahrscheinlich auch die Fz-Papiere ändern).
Aber ursprünglich hast du ja selbst geschrieben, dass das Landratsamt dies einträgt. Warum musst du dann noch eine Bescheinigung mitführen? Das ist doch überflüssig.
Ich brauche keine Bescheinigung mit zu führen.
Zitat:
Laut Infoblatt des TÜV-Nord darfst du ohne amtliches 100er-Schild am WW nicht 100km/h fahren!
Nach meiner Meinung musst du mit deiner Bescheinigung zu irgendeiner amtlichen Zulassungsstelle und die wird dir dann dieses Schild aushändigen (und wahrscheinlich auch die Fz-Papiere ändern).
Ja.
Und dieses 100er-Schild ist dann auch noch gesiegelt - damit ist es dann richtig amtlich.
Gruß Walter
Hey!
Sicher das der Aufkleber versiegelt ist? Ich habe bei der Zulassung unseres Hobby Wohnwagen den Aufkleber bekommen (100 km/h Zulassung standardmäßig im Fahrzeugbrief eingetragen) mit dem Hinweis, diesen bitte sichtbar am Heck des Wohnwagens an zu bringen.
Hab da eigentlich bisher kein Siegel oder ähnliches gesehen auf dem Aufkleber!?
Zitat:
Sicher das der Aufkleber versiegelt ist?
Ja, 100%. Ich hab's im März eintragen lassen und mich mit der freundlichen Dame von der Zulassungsstelle noch nett darüber unterhalten, daß sie die kleinen Siegel (früher bei den Schildern für die 80er-Mopeds üblich) leider nicht mehr im Angebot hat und deshalb das 100er-Schild mit einem "Riesen-Flatschen" verunstalten mußte. Aber vielleicht wieder mal abhängig vom Ort (bei mir: Landkreis Hildesheim, also gar nicht soweit weg von Dir).
Hmm...vielleicht beinhaltet das der Aufkleber ansich irgendwo und ich habs nur nicht gesehen!?
Übernächste Woche gehts nochmal weg, dann schau ich mir den Aufkleber noch einmal genau an.
Wäre ja schon wichtig zu wissen, nicht das man mal angehalten wird von den Freundlichen Helfern in Grün und es dann ggf. Ärger gibt weil der Aufkleber irgendwelche Vorschriften nicht erfüllt oder ähnliches!?
Zitat:
Hmm...vielleicht beinhaltet das der Aufkleber ansich irgendwo und ich habs nur nicht gesehen!?
Das ist bei mir nicht der Fall - hier klebt Aufkleber (klein) auf Aufkleber (groß).
Ob die Rennleitung damit ein Problem hat wenn das Siegel fehlt? Ich vermute es mal, weil runde weiße Schilder mit "100" drauf kann sich ja jeder machen (lassen). Das ist aber nur Spekulation!
Genau darauf wollte ich ja hinaus.
Werde das zur Sicherheit nochmal überprüfen! Gerade als Anfänger achtet man auf sowas ja nicht, weil man es nicht weiß.
Natürlich benötigt der 100er Sticker das amtliche Siegel, bei mir leider auch das große vom Kreis WES, NRW!
Bei mir wurde das Siegel halb überlappt bereits auf den 100er Sticker geklebt und das Ganze mir mitgegeben mit der Auflage, es gut sichtbar hinten rechts oder links oben am WOWA aufzukleben.
Hallo,
bei mir gibt es kein Extra-Siegel, was auf dem 100er-Schild klebt.
Bei unserer Zulassungsstelle ist das Siegel gleich bei der Herstellung mit auf das 100er-Schild gedruckt worden.
.....und bitte daran denken, dass ein 100er-Aufkleber, eine 100er-Zulassung etc. in der Schweiz niemanden interessiert! Es darf mit Anhänger immer nur max. 80km/h gefahren werden. Die Polizei gibt da regelmässig happige Bussen an Ausländer (da sind Bussen in Deutschland ein Trinkgeld dagegen).
Schont eure Urlaubskassen 😎
Gruss: Peter
(aus der Schweiz)
Zitat:
Original geschrieben von urmel331
Mein Zugwagen hat ein elktr. Antischlingersystem und der WW die AKS 2004/3004.urmel331
Ist es das von ALKO mit Sensoren?
Hast du dessen Funktion, freiwillig oder unfreiwillig, schon einmal ausprobieren können?