100 Kmh Zulassung Reifen nicht älter als 6 Jahre sein
hallo Wissende,
das Thema könnte auch hierher passen. Im Felgen/Reifen Forum habe ich es auch schon mal eingestellt, bin mir aber nicht sicher wohin damit. Ich könnte mir denken dass es hier besser aufgehoben ist......
-100 Kmh Zulassung, Reifen dürfen nicht älter als 6 Jahre sein-
wenn ein neuer -100Kmh Anhänger- auf Reifen daherkommt die lt. DoT schon 18Monate alt sind, d.h. im 2ten TüV Zyklus schon nach 5 Monaten nicht mehr gefahren werden dürfen finde ich das nicht ok.
Fakten:
Reifenproduktionsdatum KW36/2011,
Hänger EZ März 2013, erster TüV März 2015, nächster TüV März 2017,
Reifen Zulassungsdatum endet 08/2017, gerade mal 5Monate nach Erteilung der Plakette
Wie seht ihr das und wie könnte die Argumentatioin gegenüber dem Händler aussehen?
schönen Dank schon mal für die Tipps
pm
Beste Antwort im Thema
Was hat das Wägelchen denn gekostet?
Wieviel % sind davon 50 EUR?
Graue Haare habe ich leider schon - sind aber nicht wegen so was entfärbt.
Im Ernst - zerbricht man sich deswegen den Kopf? Im Nachgang gäbe es bei mir erst Recht nichts.
Eine brauchbare Lösung wäre sicher, die "verlorenen" 50 EUR monatlich (0,93 EUR) anzusparen und die Reifen zu wechseln, wenn es notwendig ist. Das fällt ja dann in den Herbst - vielleicht kommt der WoWa ja ins Winterlager und braucht passende Reifen erst zum nächsten Frühjahr - dann passt wieder alles - nichts verloren.
Gruß situ
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35 Antworten
Alter von Reifen: Neuer Reifen - alter Reifen? Statement des BRV-Justiziars Dr. Wiemann
Neuer Reifen - alter Reifen? Statement des BRV-Justiziars Dr. Wiemann
Die Diskussion um das Reifenalter wird immer wieder einmal aufgegriffen, sei es in der Presse, sei es in Fachveröffentlichungen; das Niveau der diskutierten Argumente ist unterschiedlich.
Der BRV hat nach gründlicher Abstimmung mit den beteiligten Fachkreisen längst Statements herausgegeben, die klare Antworten geben: Einwandfrei produzierte und ordnungsgemäß gelagerte Reifen sind hochwertige Wirtschaftsgüter, die ohne Bedenken bis zu einem Alter von 5 Jahren verkauft und montiert werden können. Technisch ist dies zwischenzeitlich allgemeiner Erkenntnisstand.
Rechtlich bestehen hier und da noch Unsicherheiten, ausgelöst durch Diskussionsbeiträge und manche Gerichtsentscheidungen. Deshalb hält der BRV hierzu eine grundsätzliche Stellungnahme für erforderlich. Gerichte bis hin zum Bundesgerichtshof hatten sich wiederholt vor allem mit der Frage zu beschäftigen, wann ein Kraftfahrzeug als "fabrikneu" und wann es als "neu" verkauft werden darf. Entscheidungen zum Reifenalter sind vergleichsweise rar. Der Bundesgerichtshof bezeichnet ein Kraftfahrzeug als fabrikneu, wenn es - abgesehen von seiner Überführung - nicht benutzt worden ist, auch wenn es erst einige Zeit nach seiner Herstellung verkauft wird, vorausgesetzt, das Modell dieses Fahrzeugs wird unverändert weitergebaut, weist also keine Änderungen in der Technik und der Ausstattung auf und hat durch das Stehen keine Mängel bekommen (BGHNJW 2000, 2018).
Bei der Beurteilung spielt nicht nur die technische Seite, sondern auch die Käufererwartung eine Rolle. Als fabrikneu bezeichnen neuere Entscheidungen ein Fahrzeug mit einer Stand- bzw. Lagerzeit von etwa 10 bis 12 Monaten (Schleswig Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil vom 07.
07. 1999, 9 U 101/98). Dasselbe Urteil geht davon aus, dass ein Fahrzeug zwar nicht fabrikneu, aber noch ein Neuwagen ist, wenn zwischen Herstellung und Verkauf etwa 2 1/2 Jahre liegen. Dabei spielt etwa die Tatsache eines Reimports keine Rolle. Auf die Beurteilung beim Reifenalter lassen sich diese Grundsätze nur zum Teil übertragen. Der einmal fabrikneue produzierte Reifen muss beim Verkauf einwandfrei und bis dahin ordentlich gelagert worden sein. Selbstverständlich darf er während der Lagerzeit nicht benutzt worden sein. Für die Fristen wird man bei Reifen von längeren Zeiträumen auszugehen haben. Das ist einmal technisch begründet, weil Reifen homogene Produkte sind, deren Komponenten bei richtiger Lagerung nur in geringem Umfang einem Alterungsprozess ausgesetzt sind. Auch die Käufererwartung ist eine andere, denn es gibt hier im Gegensatz zum Kraftfahrzeug weniger für den Verbraucher erkennbare und bedeutsame Maßnahmen der Modellpflege, die den Kaufabschluss wesentlich beeinflussen könnten. Auch hier wird freilich zu unterscheiden sein zwischen "fabrikneu" und "neu".
Als fabrikneu wird man einen Reifen nicht mehr anbieten dürfen, der länger als etwa 3 Jahre am Lager war, erst recht nicht, wenn es in der Zwischenzeit bei dieser speziellen Dimension Nachfolgeprodukte oder grundlegende Änderungen gibt. Beim Verkauf von Neureifen wird man die Frist bis zu 5 Jahre nutzen dürfen, denn bis dahin gibt es keinen Alterungsprozess, der die technische Qualität beeinträchtigen würde, auch hier ist die Käufererwartung anders als beim Autokauf. Auch dies gilt mit der Einschränkung, dass "Modellwechsel" die Eigenschaft als Neureifen beeinflussen.
In Diskussionsbeiträgen wird dagegen argumentiert mit einem Urteil des Amtsgerichtes Worms, das bereits vom 19.11.1992 stammt (AG Worms - 1 C 1050/91) und das die Meinung vertritt, mehr als zwei Jahre gelagerte Winterreifen seien nicht mehr neu im Rechtssinn. Dem ist entgegen zu halten, dass dieses Urteil nicht einmal eine klare Unterscheidung zwischen fabrikneu und neu trifft. Der vom Gericht zu Rate gezogene Sachverständige in jenem Verfahren meinte, dass aufgrund zweijähriger Lagerung bei den Reifen eine "physikalische Veränderung" eingetreten sei, was nun deutlich der Erkenntnis aller ausgewiesenen Fachleute widerspricht. Man darf vermuten, dass dieses Urteil nur deswegen rechtskräftig wurde, weil damals der nötige Beschwerdewert für die Berufung nicht erreicht war. Maßgebende Auswirkungen auf die Rechtsprechung wird man diesem Urteil nicht beimessen können.
Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung um die - höchstrichterlich bislang noch nicht entschiedene - Frage des Reifenalters, muss der Reifenfachhandel Wert darauf legen, dass das Gericht sich der Hilfe eines ausgewiesenen Fachmanns als Gutachter bedient; hierzu stellt der BRV eine Liste von Reifensachverständigen zur Verfügung. Als Fazit ist festzuhalten: Als fabrikneu sollten Reifen nur verkauft werden mit einer Lagerzeit von bis zu 3 Jahren.
Als neu wird man Reifen mit einer Lagerzeit bis zu 5 Jahren verkaufen dürfen. Kürzere Fristen sind angezeigt, wenn ein bestimmtes Reifenprodukt seit Produktion ent- scheidende technische Veränderungen oder deutliche Maßnahmen der Modellpflege erfahren hat. Selbstverständlich schuldet der Reifenhandel dem Kunden, der durch die zahlreichen Testveröffentlichungen in der Fachpresse aufgeklärt ist, ein technisch einwandfreies und neues Produkt. Das bedeutet im Rahmen der vorstehenden Hinweise jedoch nicht, dass die technisch vertretbaren Lagerzeiten nicht verantwortlich ausgeschöpft werden dürfen.
Der BRV wird die Entwicklung auch in rechtlicher Hinsicht, vor allem was Gerichtsentscheidungen angeht, beobachten und begrüßt jede Information und jeden Hinweis durch seine Mitglieder.
(Quelle:Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V.)
Bei Reifenalter und Anhängerreifenalter muss man m.E. Differenzieren.
Die allgemeine Rechtssprechung geht bei einem Reifen davon aus, dass dieser wenn er z.B. 2 Jahre liegt, noch genau so ist, wie ein Neureifen. Da geht es um die Beschaffenheit des im Kaufvertrage vereinbarten Produkts. Wenn das nun einmal zu nahezu 100% das selbe ist, dann ist der Kaufvertrag von Händlerseiten erfüllt und der Kunde hat bekommen, was er gekauft hat.
Bei einem Anhängerreifen für eine 100km/h Zulassung gilt dies m.E. so nicht, da hier im Sonderfalle die Nutzungsdauer nicht auf Grund der Eigenschaften, sondern auf Grund des Alters auf 6 Jahre beschränkt ist.
Ist hier ein neuer Reifen nicht neu, sondern schon 2 Jahre alt, sind die Nutzungseigenschaften von 6 Jahren eben nicht mehr zu 100% gegeben, sondern blos noch zu 66%. Da liegt m.E. ein erheblicher Mangel vor.
Irgendwo gibt es natürlich eine gewisse Karenzzeit, aber bei einem Reifen für eine 100km/h Zulassung hat man eine Nutzungsdauer von 72 Monaten und die bezahlt man im Prinzip. Wenn der Kunde nun darauf hinweist, dass es sich um eben einen solchen von Gesetzeswegen Lebenszeitbeschränkten Reifen handelt, halte ich ein Alter von 5-10% für maximal zumutbar. Ist der Reifen deutlich älter als 6-8 Monate, würde ich den nicht abnehmen.
Das ganze bedingt natürlich, dass man bereits bei Kaufvertrag darauf hinweist, dass der Reifen für einen 100km/h Anhänger sein soll und demnach nicht zu alt oder max. 3 Monate alt sein soll.
Gibt es das nicht, kann man ja immernoch einen anderen Hersteller nehmen...
@beckenbauer99:
Zitat:
Beim Verkauf von Neureifen wird man die Frist bis zu 5 Jahre nutzen dürfen, denn bis dahin gibt es keinen Alterungsprozess, der die technische Qualität beeinträchtigen würde....
Wo steht denn dass es genau bis zu 5 Jahren
keinenAlterungsprozess gibt und wer garantiert dem Käufer, dass die Reifen bei so einem Händler nicht bis zu 5 Sommersaisons in einer überhitzten Lagerhalle hinter sich haben?
Reifen altern sofort nach der Herstellung, genau wie gefüllte Batterien.
Durch vernünftige Lagerung kann man diesen Prozess etwas hinauszögern, aber mehr nicht.
Zitat:
Original geschrieben von navec
@beckenbauer99:
.................. und wer garantiert dem Käufer, dass die Reifen bei so einem Händler nicht bis zu 5 Sommersaisons in einer überhitzten Lagerhalle hinter sich haben?
Reifen altern sofort nach der Herstellung, genau wie gefüllte Batterien.
Durch vernünftige Lagerung kann man diesen Prozess etwas hinauszögern, aber mehr nicht.
Hallo,
Reifen nehmen nur durch UV-Strahlung schaden.
Trotzdem aber
HIERein interessantes Blatt vom ADAC.
Zitat:
Original geschrieben von beckenbauer99
Das Thema das mich seit Jahren immer wieder aufregt. Um 100km/h fahren zu dürfen, dürfen meine Reifen nicht älter als 6 Jahre sein. Ist in Ordnung aber da ich im Reifenhandel arbeite nervt diese Thematik ungemein.
Am Anfang eines Jahre z.B. Januar 2013 wollen Kunden bereits einen Reifen aus 2013 kaufen. DAS IST NICHT MÖGLICH!!!!
Moin,
ja und??
Es ist nachvollziehbar, dass die Reifen eine gewisse Zeit brauchen bis sie in Europa geliefert werden können. Und auch, dass nicht sämtliche Größen parallele nebeneinander und ständig produziert werden.
Wenn sich jetzt Reifenhändler hinstellen und meinen keine jüngeren Reifen als 2 Jahre alte liefern zu können.
Kann ich als Kunde ja auch nicht so recht glücklich damit sein.
Ich hatte vor ein paar Wochen genau diese Situation.
Eine recht seltene Größe die nur von wenigen Produzenten hergstellt wird.
Und man wollte mir dann tatsächlich 2 Jahre alte Reifen verkaufen udn meinet es ginge nicht anders.
Freundlich bedankt und wonanders nachgefragt.
Und siehe da, es gibt auch welche die nur 9 Monate anstelle von 24 Monate alt sind.
Anstelle einer Nutzung bis Mitte 2017 gibts jetzt eine Nutzung bis Ende 2018.
Macht anderthalb Saisons länger nutzbar.
Es verkauft derjenige, der versucht den Kundenwünschen weitestgehend zu entsprechen.
@Campingfriend, in dem von dir verlinkten Blatt steht extra etwas von fachgerechter Lagerung. Dazu gehört meines Wissens auch eine relativ niedrige Lufttemperatur.
Dass Reifen ausschließlich durch UV altern, habe ich nicht gelesen.
Wenn ein Reifenhandelsverband zu den 5 Jahren steht, erscheint logisch. Die schießen sich ja nicht selbst ins Bein...
Die Prüforganisationen kommen dagegen nur auf die Hälfte der Zeit.
Da die Prüforganisationen kaum einen finanziellen Vorteil daraus ziehen können, wenn ein Reifen noch bis ultimo als neu gilt, vertraue ich da, in diesem Punkt, lieber auf deren Meinung.
Schade, dass sich der Reifenhandelsverband konsequenterweise dann (wenn auch noch 5 jahre alte Reifen als neu gelten sollen) nicht genau so dafür stark macht, dass es bei den Reifenvorschriften der 100km/h-Verordnung, eine entsprechende Lockerung gibt, die dem Umstand der nahezu "ewigen Reifenfrische" bei Lagerung des Händlers Rechnung trägt. (z.B., wenn vorhanden, gilt die Rechnung vom Reifenkauf. Wenn keine Rechnung vorweisbar, gilt das DOT-Datum).
Kann es vielleicht u.a. auch daran liegen, dass es in dem Fall ein finanzieller Nachteil für die Reifenhändler ist...
Die entsprechende Lobby schafft es nahezu immer, alles so zu drehen, dass möglichst viel Kohle abgegriffen werden kann.
Darum geht es hauptsächlich und u.a. aus ähnlichen Beweggründen setzen sich Prüforganisationen für kürzere Prüfintervalle ein.