100 km/hZulassung

Hallo Leute,

wie ist das eigentlich? Wenn mein Anhänger auf 100km/h zugelassen ist, darf ich dann in Frankreich auch legal 120 km/h fahren?

Liebe Grüße

Heiko

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Was ein Blödsinn. Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ist die maximale Geschwindigkeit die ein Fahrzeug Bauartbedingt (technisch machbar) schafft. Sowas gibt es bei einem Anhänger von Natur aus nicht, den kriege ich mit richtigem Zugfahrzeug problemlos auf 250km/h und auch gerne mehr !

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Leute, es geht hier tatsächlich mal nur um ein Prinzip.

Wohl um die 99% der in Deutschland zugelassenen Wohnwagen haben eine nach Bauart zugelassene Höchstgeschwindigkeit von 100 km. Erlaubt die nationale StVO eines Landes nur eine geringere Geschwindigkeit, gilt DORT !!!!!! diese.

Einige wenige Hersteller geben höhere nach Bauart zulässige Höchstgeschwindigkeiten an Auch für diese gilt das oben Gescgriebene.

Um in den Genuss der Erlaubnis der DEUTSCHEN Ausnahmeregung 100 km/h zu kommen, genügt die Zulassung nach Bauart alleine nicht, sondern es müssen weitere Bedingungen erfüllt werden. Dass sie erfüllt sind, steht dann im entsprechenden Eintrag. Dies ist eine rein deutsche STVO-Angelegenheit und interessiert außerhalb Deutschlands NIEMANDEN.

Wer das anders sieht, möge bitte dazu schreibeb, ob das seine eigene Rechtsinterpretation ist oder ob er dafür eine nachvollziehbare Quelle kennt.

Mal jetzt ganz doof gefragt: Wo findet sich denn die nach Bauart zulässige Höchstgeschwindigkeit?
In meiner Zulassungsbescheinigung Teil B steht unter "T" (Höchstgeschwindigkeit): -.
Unter "22" steht dann der Zusatz geeignet für 100 km/h.....9. Ausn......

Würde dann ja im Umkehrschluss für mich bedeuten: Hat mein WW nur eine bauartgenehmigte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h, dürfte ich trotz Ausn.-Regelung in meinen Papieren in F keine 120 bügeln.....wenn ich denn wollte. Richtig?

Wenn dein WW eine nach Bauart begrenzte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h hat, kannst du keine Ausnahmegenehmigung erhalten. Die nach Bauart zul. Höchstgeschwindigkeit findest du im COC, in der Betriebsanleitung oder auf Nachfrage beim Hersteller.

Was die franz. Polizei bei 130 km/h sagen würde, wenn sie die 80 km/h Beschränkung kennen würde, weiß wohl niemand.

Was die Vollkasko nach Aufräumen der Reste sagt, falls sie von der Überschreitung der Bauart-Geschwindigkeit um 50 km/h Kenntnis erlangt, könnte ich mir vorstellen.

zu 1. Stimmt, hätte ich auch selbst drauf kommen können.
Was wiederum bedeutet, dass ich bei der (ggfs. optionalen) 100-er Zulassung sicher sein kann, dass mein WW auch vom Hersteller entsprechend zugelassen ist und ich auch in anderen Ländern (wo es zulässig ist) auch 100 fahren darf.

zu 2. CoC hab ich nicht bekommen (Import aus DK), in der BA hab ich dazu nichts gelesen, bleibt dann nur die Nachfrage. Wobei die ja hinfällig sein dürfte > s. 1.

Nur mal so am Rande....Unser Caddy i. V. m. dem Wohnwagen ist für ein dauerhaftes Tempo >100 km/h ungeeignet. Selbst bei kurzzeitigen 110 (Überholen von LKW und linke Spur zügig freimachen) fühle ich mich sichtlich unwohl. Daher rolle ich meistens mit Tacho 100 (echte 95 km/h) durch die Gegend.....je nach Straßenzustand.

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Zitat:

@situ schrieb am 30. Juni 2015 um 16:15:19 Uhr:


Die nach Bauart zul. Höchstgeschwindigkeit findest du im COC,

Moin,

die COC ist aber bei Anhängern erst seit 2008 möglich.

Und wohl erst seit Oktober 2014 Pflicht:
CIVD

D.h. gerade bei älteren Anhänger kommt man so nicht weiter

Bei meinem Wilk (der durfte nur 80 km/h), Hobby und Hymer (alle ohne COC) stand das deutliche im Handbuch.

Ohne Eintragung einer Höchstgeschwindigkeit haben in D zugelassene Anhänger eine bauartbedingte Höchtgeschwindigkeit von 100, davor 80. Alles abweichende muss nachgewiesen werden, z.B. über die Eintragung in den Papieren, die Betriebserlaubnis des Anhängers oder über die Angabe im COC.

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