1-2 Minuten am leeren Taxenstand geparkt - Strafe?

Hallo,

musste heute am Taxenstand anhalten und auf die andere Straßenseite laufen um nach dem Weg zu fragen. Die Taxi-Plätze waren komplett leer und ich hatte die Warnlichter an. Ausgestiegen, auf die andere Straßenseite gelaufen, kaum nach dem Weg gefragt schon frägt die Passantin ob die Polizei wegen mir da sei. Ich dachte ich seh nicht richtig! Bekomme einen Strafzettel wegen 1-2Minuten auf dem Taxenstand stehen obwohl es da keine anderen Parkplätze gibt und ich nicht auf der Strasse halten wollte.

Im Bussgeldkatalog fand ich keine passende Kategorie also stelle ich meine Frage hier: welche Strafe erwartet mich?

Gruss

Beste Antwort im Thema

Der Warnblinker beim Parken bedeutet doch nichts anderes als "ich weiß, dass ich hier nicht stehen darf aber ich mache es trotzdem". Man sollte in solchen Fällen eigentlich Vorsatz annehmen.

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Und ich bin mal wieder verwirrt. Ist zwar schon lange her, aber die einzigen die Rechnungen die ich in Deutschland erhalten habe, waren der Artikel drauf (also was ich gemacht habe) und der Preis.

Ist das heute nicht mehr so? Bekommt man ein leeres Blatt Papier wo einfach drauf steht: "Ätsch, du wurdest erwischt und bekommst dann irgendwann ganz umständlich eine Rechnung von uns?" Das wird doch garantiert auf diesem Zettelchen stehen das sie dir gegeben haben.

Zitat:

@sahin_k schrieb am 20. April 2016 um 18:20:47 Uhr:


Im Bussgeldkatalog fand ich keine passende Kategorie also stelle ich meine Frage hier: welche Strafe erwartet mich?

Gruss

Ok dann will ich mal auf deine Frage antworten.

Dich erwartet ein Verwarnungsgeld in höhe von 10 €

Parken im 5-Meter-Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, vor Grundstücksein- und -ausfahrten, im Bereich von Haltestellen und Taxiständen, vor und hinter Andreaskreuzen, über Schachtdeckeln und soweit es durch Verkehrszeichen verboten ist 10 EUR

http://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-halten-parken/

Genau das hat mich irritiert. Es wurden nur Fotos gemacht der Beamte wollte kein Wort verlieren. Vielleicht wurde er früher gemobbt und er zahlt es der Menschheit zurück indem er sich in seine Uniform zwängt und keine Gnade kennt 😁

Pepperduster vielen Dank! Hab bisher nie Punkte oder ähnliches gehabt daher war ich etwas skeptisch. +1

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die Verdopplung wegen Vorsatz ist realistisch

"Vielleicht wurde er früher gemobbt und er zahlt es der Menschheit zurück indem er sich in seine Uniform zwängt und keine Gnade kennt"

Diese dümmliche Auslassung über jemanden, der einfach nur seinen Job tut passt zum gleichermaßen dümmlichen Einschalten der Warnblinkanlage (der hat keine Lust, sich zum 1000sten Mal das Gesülze von uneinsichtigen Verkehrsübertretern anzuhören).

Deine Verkündung per Signalisierung " hi Polizei und Politessen - ich tue was, was ich nicht darf - hier gibt es Futter für das Gemeindesäckel" - das kostet nach meiner Kenntnis leider nichts extra und du solltest dich nicht beklagen, wenn sie deiner Aufforderung gefolgt sind.

Sei froh, dass man nicht hat abschleppen lassen. Dürfen die in deinem Fall (Blockieren Taxistand) ohne Weiteres und ruckzuck.

PS: Woher kommt denn wohl dieser allgegenwärtige Blödsinn und die Meinung, dass Einschalten der Warnblinkanlage in solchen und ähnlichen Fällen hätte den Hauch des Anscheins von etwas Sinnvollen?

Edit: Wenn der Polizist oder Mensch vom Ordnungsamt gut ist: Missbräuchliche Nutzung der Warnblinkanlage kostet aber leider nur 5 EUR.

Zitat:

@sahin_k schrieb am 20. April 2016 um 18:20:47 Uhr:


Hallo,

musste heute am Taxenstand anhalten und auf die andere Straßenseite laufen um nach dem Weg zu fragen.

Warum musstest Du gerade dort anhalten - waren ansonsten nirgendwo Menschen unterwegs?

Zitat:

@allesgeht schrieb am 20. April 2016 um 19:15:41 Uhr:


Moin,

das geht nicht um 1. oder 2.Minuten! Man darf da halt nicht parken, darum spielt die Zeit und ob alles frei war keine Rolle! Genau die gleichen Ausreden gibt es auf den Behindertenparkplätzen!!

Sehe das jetzt weniger dramatisch... alles unter 3 Minuten wird als "halten" bezeichnet.
Über 3 Minuten "parkt" man.
Und das ist ein gewaltiger Unterschied.

Ich würde mal abwarten was im amtlichen Schreiben dir zur Last gelegt wird ?!

Zitat:

@Geisslein schrieb am 20. April 2016 um 23:08:47 Uhr:



Zitat:

@allesgeht schrieb am 20. April 2016 um 19:15:41 Uhr:


Moin,

das geht nicht um 1. oder 2.Minuten! Man darf da halt nicht parken, darum spielt die Zeit und ob alles frei war keine Rolle! Genau die gleichen Ausreden gibt es auf den Behindertenparkplätzen!!

Sehe das jetzt weniger dramatisch... alles unter 3 Minuten wird als "halten" bezeichnet.
Über 3 Minuten "parkt" man.
Und das ist ein gewaltiger Unterschied.

Guckst Du einfach mal in die

StVO §12 Abs.2

:

(2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.

Der TE hat die notwendigen Informationen und daher im die Schließung des Threads gebeten. Seinem Wunsche komme ich nach, ehe wir doch wieder beim Europäischen Gerchtshof oder der Krise der rumänischen Getränkeindustrie landen.

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