§ 13 FZV

Hallo lieben Forengemeinde,

ich habe ein kleines Problemchen.
Meine Mutter hat mir dauerhaft ihr Auto verliehen.
Ich lebe und arbeite zur Zeit in einem anderen Bundesland. Vor kurzem wurde ich geblitzt ("nur" 10km/h zu viel).
Jetzt kam ein Schreiben der Zulassungsbehörde, in dem angekreuzt wurde "Sie haben Ihren ständigen Wohnsitz innerhalb des Zulassungsbezirks gewechselt / Ihren Namen geändert."
Meine Mutter ist weiterhin als Fahrzeugeigentümer und Halter eingetragen. Bin bei der Versicherung eingetragen und mitversichert.

Wie sollte man jetzt auf dieses Schreiben reagieren ?

Mit freundlichen Grüßen

Beste Antwort im Thema

Dann darf sie am Montag anrufen und sagen, "bin nicht umgezogen, Verfahren bitte einstellen". 🙂

28 weitere Antworten
28 Antworten

Reicht ein ausleihen als Begrüdung aus, oder am Besten gar nichts dazu sagen ?

Ich würde erst mal gar nichts dazu sagen und wenn die dann doch noch nachfragen, kann sie ja sagen, dass das Fahrzeug derzeit an den Sohn zur Nutzung überlassen wurde.

Alles klar, ich bedanke mich recht herzlich für die Antworten und wünsche Euch noch ein schönes Wochenende.

Naja, Das erste Schreiben landete bei Deiner Mutter und dann landete ein Schreiben bei Dir.
Das kann ja nur auf dem Antwortschreiben Deiner Mutter basieren.
Insofern wäre es interessant was sie angegeben hat.
Im Zweifel schreibst Du eine Klarstellung, dass auch nur Du dich, mit dem LEIHOBJEKT, nur vorübergehend dort aufhälst.
Du machst lediglich eine kurzweilige Weiterbildung und hast leider nicht mehr die Möglichkeit des ewigen Studenten :-)))) Zeitgleich schreibst Du, dass Du den Betrag überwiesen hast.

Ähnliche Themen

Bitte mal nix durcheinander bringen...einmal geht es um die Zulassung des Fahrzeugs (dieser Thread) und dann noch um einen Geschwindigkeitsverstoß (hat nix mit diesem Thread zu tun). Insofern fährt er mit den bisherigen Tips schon ganz gut...

Das Schreiben hat mir meine Mutter geschickt, nicht das Amt.

Zitat:

@Fragensteller_HRO schrieb am 27. Januar 2018 um 18:07:30 Uhr:


Das Schreiben hat mir meine Mutter geschickt, nicht das Amt.

OK, dann halte ich das für eine Schei*hausparole. Ich habe selbst im öffentl. rechtl. Bereich gearbeitet und diese Masche funktionierte sehr gut...

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 27. Januar 2018 um 15:44:41 Uhr:


Wenn deine Mutter Halterin des Fahrzeugs ist und nicht umgezogen ist, dann teilt sie das einfach der Zulassungsstelle mit (oder halt du, dass du nicht der Halter bist und dieser auch nicht umgezogen ist, je nachdem wer jetzt genau das Schreiben erhalten hat, das ist aus deinem Eröffnungsbeitrag nicht genau herauszulesen). Das Fahrzeugen ummelden auf dich musst du nur, wenn du es tatsächlich erworben hast, eine Leihe (auch längerfristig) zählt nicht dazu.

Dann schließe ich mich dem hier an.
Ein dauerhaftes Verleihen würde ich nicht formulieren eher ein temporäres, da der Beamte oder Sachbearbeiter dann weiter macht.

Selbst Dauerhaftes leihen dürfte kein Problem sein. Dies wird klar wenn man sich anschaut was mit Fahrzeugflotten bundesweit agierender Firmen passiert: Die Fahrzeuge sind alle auf den Hauptsitz der Firma zugelassen ( z.B. bei Europcar in Hamburg HH) auch wenn sie dauerhaft in Niedelassungen weit entfernt unterwegs sind.

Zitat:

@TheBikeman schrieb am 27. Januar 2018 um 19:39:22 Uhr:


Selbst Dauerhaftes leihen dürfte kein Problem sein. Dies wird klar wenn man sich anschaut was mit Fahrzeugflotten bundesweit agierender Firmen passiert: Die Fahrzeuge sind alle auf den Hauptsitz der Firma zugelassen ( z.B. bei Europcar in Hamburg HH) auch wenn sie dauerhaft in Niedelassungen weit entfernt unterwegs sind.

"dürfte" ist Konjunktiv und auch OK.
In gewissen Bereichen wird zwischen "NP" und "P" unterschieden. Das heisst "Nicht Privat" oder "Privat".
Da geht es um den Lebensmittelpunkt und da gibt es X "Wennfälle".

Ich würde dem Ärger aus dem Weg gehen um das Schreiben zu vermeiden. Die Zulassungsstellen haben sich in der letzten Zeit seeeehr eigen.
Mein Anhänger stand immer auf meinem Grundstück und als ich nach zweijährigen Kanadaaufenthalt in mein Haus kam, stellte ich einen Einbruch fest und selbst die Kfz-Scheine waren weg. Nun hatte der Anhänger keinen TV mehr und da wollte die mir auch einen eindrehen. Seeeehr kreativ waren die Leute bis ich den "Dienststellenleiter" sprechen wollte. Mit meiner fahrbaren Baumaschine verhält es sich etwas anders aber auch künstlich kompliziert.

Nene, ich gebe denen keinen Vorwand und halte meine Informationen weitgehenst zurück, da ich eher Missbrauch als "Gebrauch" erwarte.

Der TE weiß doch alles, was er wissen muss. Warum muss man das jetzt mit Ausführungen zu Diebstahl von Dokumenten oder Baumaschinen unnötig verkomplizieren? 😕

Das ist nicht verkomplizieren, sondern ein klarer Hinweis auf das Verhalten von Behörden.

Weil hier der Fokus lediglich auf das Recht gelegt wird, ich zudem auf die unnötigen Unannehmlichkeiten.
Der Zusammenhang ist deutlich zu lesen, Maulkorb nicht angebracht. ..

Zitat:

@cementario2 schrieb am 28. Januar 2018 um 14:36:56 Uhr:


Das ist nicht verkomplizieren, sondern ein klarer Hinweis auf das Verhalten von Behörden.

Das ist Verkomplizieren, weil es mit dem Thread nix zu tun hat und im Übrigen eine unzutreffende Verallgemeinerung...

Zitat:

@cementario2 schrieb am 28. Januar 2018 um 14:36:56 Uhr:


Weil hier der Fokus lediglich auf das Recht gelegt wird

Auf was denn bitte sonst, wenn der TE sogar explizit eine rechtliche Vorschrift angibt? 😕

Zitat:

@Fragensteller_HRO schrieb am 27. Januar 2018 um 15:15:10 Uhr:


Bezahlen tue ich die Strafen immer unverzüglich.

Verstehe ich das richtig, dass du "regelmäßig" solche Strafen produziert hast? Zufällig immer am gleichen Ort? Dann ist das wohl mal auffällig geworden und vom zuständigen Ordnungsamt eine Meldung an die Zulassungsstelle gegangen.

Dann soll deine Mutter einfach zurückschreiben, dass sie nicht umgezogen ist und fertig. Sie könnte ja schließlich auch z.B. regelmäßig Verwandtschaft dort besuchen und ihr jedes Mal dieser "Fehler" passieren...

Regelmäßig eher nicht. Aber wenn dann, meist irgendwo außerhalb meiner Heimat. Bin viel unterwegs zu Konzerten etc.

Deine Antwort
Ähnliche Themen