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Airbag-, Xenon- und LED Umbauten, ABE, ECE-Regelungen, etc.

Mon May 17 00:39:13 CEST 2010    |    Schattenparker133861

Hier geht es um das Thema Airbag, Gurtstraffern- und Rückhaltesysteme auf pyrotechnischer Basis.

 

Alle diese Arbeiten fallen unter das Sprengstoffgesetz:

 

Zitat:

Jede Arbeit an einem Airbag oder Gurtstraffernsystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.

 

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

 

Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstrafferneinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

 

Siehe hier § 4 Abs.3 und 4

 

Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

 

Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.

p.s.

Darunter fallen auch schon das Abziehen von Steckern, Arbeiten am Diagnosesystem etc.!

Gefahren Airbag.pdf (2330 mal heruntergeladen)

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