Tue Aug 11 21:00:03 CEST 2009
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AllesDiesel
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Kommentare (13)
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erstehilfe, TÜV, verbandskasten
Wer hat das nicht auch schon mal auf MT gelesen: Welches ist das beste Motoröl, welcher Reifen ist wirklich der beste? Ein paar Zahlen: 2008 hatten wir ca. 2,3mio polizeilich gemeldete Verkehrsunfälle, 409.047 Verletzte und 4.477 Todesfälle im Straßenverkehr. Das sind 12 Unfalltote jeden Tag! Starke Zahlen, die jedoch wieder relativiert werden, wenn man sich mal die Zahl der in Deutschland zugelassenen PKWs vor Augen hält. In 2008 waren 41,2mio PKWs in Deutschland zugelassen. Insgesmt waren 49,3mio Kraftfahrzeuge zugelassen. Trotzdem, jeder Unfalltote ist einer zuviel. Aber zurück zum eigentlichen Thema. Am Wochenende schoß es mir durch den Kopf, daß sowohl das Auto meiner Frau, als auch meins im Herbst bzw. Winter zum zweiten Mal zum TÜV müssen. Und irgendwie fiel mir auch der Verbandskasten ein und das ich an einem heißen Sommerabend 1992 beim Beatmen einer Gummipuppe auch mal gehört habe, daß sich in diesem auch Materialien befinden, die ein Verfallsdatum tragen. Und siehe da, Juni 2009. Ein wenig gegoogled und schon war der Nachfüllpack für die abgelaufenen Teile bei ebay gefunden und bei einem Preis von 3,99EUR auch zweimal gekauft. Das Leben kann ja sooo einfach sein... Heute beim Umpacken habe ich mich jedoch etwas gewundert. Wieso verspricht der Hersteller der Nachfüllprodukte eine Mindesthaltbarkeit von 20 Jahren? Wo hingegen die Werksfüllung nur 5 Jahre steril hält? Hartmann ist ja an sich kein Nobody auf dem Markt. Die Söhngen GmbH jedoch auch nicht. Es gibt also auch beim Verbandskasten Qualitätsunterschiede über die man sich vortrefflich à lá Motoröl streiten kann🙂 Aber zwei Dinge weiß ich genau: Das es traurig ist den Verbandskasten hervor zu kramen, weil man "Angst" hat nicht durch den TÜV zu kommen und die quälende Frage, wann war ich eigentlich zuletzt beim Erstehilfekurs? Genau, es war ein heißer Sommerabend 1992... |
Tue Aug 11 21:54:56 CEST 2009 |
Rowdy_ffm
Hallo Jörn,
ich freue mich der erste zu sein, der in Deinem neuen Blog was eintragen darf.
Das Thema, dass Du hier aufgegriffen hast, ist ein ganz heißes. Soweit ich das überblicke wird es im A4 8E 8H Forum total totgeschwiegen. Nur schneller, breiter, schöner, lauter, tiefer.... alle diese Superlative spielen eine große Rolle im Forum. Aber sicherer? Nicht in der Form "wie liegt mein Auto sicherer auf der Strasse? Wie bremst es besser? Welcher Reifen ist bei Regen/Schnee/Trockenheit besser? Nein, hier geht es in Deinem Blog mal um die Sicherheit, die wir anderen bieten können durch (noch immer) steriles Verbandszeug und die Pfennigsartikel - ok €Cent - die wir im Kofferraum oder sonstwo im Auto spazieren fahren und die - falls wir nach Jahren überhaupt noch die Kenntnis haben, wie Erste Hilfe geht - hoffentlich noch steril ist oder das Pflaster nicht mehr klebt.
Ich selbst habe mich bei uns in der Firma freiwillig als Ersthelfer gemeldet und mache ungefähr vierteljährlich kleinere Themenkurse und alle 2 Jahre einen ganzen Tag Auffrischungskurs. Ich hoffe, dass ich es auf der Arbeit bei einem Kollegen oder einer Kollegin niemals brauche. Auch sonst nicht. Aber es gibt mir die Gewissheit, dass ich auch mal dem Kind der Nachbarin, dem anderen Autofahrer unterwegs oder gar meiner eigenen Freundin im Ernstfall helfen kann und nicht da stehe, wie der Ochs vorm Berg. Wer weiß denn noch, wie die Wiederbelebung richtig funktioniert? 1977, damals noch für den DLRG habe ich noch 5x Herzmassage 2x beatmen gelernt. Längst überholt. Heute weiß man, dass die Massage viel wichtiger ist, als die Beatmung. Durch den Druck auf den Brustkorb wird sowieso immer etwas Luftbewegung ausgelöst. Deshalb heißt es heute 30:2! Ist aus dem vorstehenden Grund auch logisch und aus einem weiteren: Was nutzt der Sauerstoff in der Lunge, wenn er nicht durch Herzmassage durch den Körper gepumpt wird?
Deshalb zwei kleine Tips zum Ende:
* bereichert euren Verbandskasten durch eine Beatmungsmaske, die nur wenige Cent kostet und die Beatmung weniger unhygienisch und weniger eklig macht
* Macht im Winter an einem verregneten Samstag doch mal nen Auffrischungskurs. Vielleicht könnt ihr jemanden retten, der euch sehr nahe steht.
Und letztlich: Ich wünsche euch allen eine gute Fahrt und dass ihr die Kenntnisse niemals anwenden müsst!
Gruß
Rainer
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Tue Aug 11 22:15:26 CEST 2009 |
Spurverbreiterung6359
Bei mir hält sogar das Serienkit 20 Jahre.🙂
Gelegentlich (und vor allem vor der HU) gucke ich totzdem nach. Einfach fürs gute Gewissen.
Wobei ich fürs gute Gewissen auch ruhig mal wieder einen 1.Hilfe-Kurs besuchen sollte.
Wenn aber alles klappt, gehe ich mal davon aus, dass ich in spätestens zwei Jahren schon von Berufswegen ausreichend Training bekomme.
Tue Aug 11 23:00:45 CEST 2009 |
Roland0815
Ich muss da mal was korrigieren:
Das ist kein Mindesthaltbarkeitsdatum.
In den Sanikästen ist nix mehr drin, was verderben kann. Das letzte war imho Jod, und das ist seit etlichen Jahren nicht mehr Bestandteil. Lediglich das mit dem Datum hat man damals vergesen zu revidieren.
Das Datum auf einigen der Artikel stellt dar, bis wann der Hersteller garantiert, dass der Arkitel keimarm ist. Nicht mehr, nicht weniger. Verderben tut da nix (mehr)... In dem Moment, wo man die Packung aufreisst, ist das eh Makulatur...
Viel wichtiger ist, den Sanikasten trocken zu lagern. Und möglichst nicht in der prallen Sonne, weil die Weichmacher aus sämtlichen Inhaltsteilen dann flöten gehen und garnix mehr zu gebrauchen ist, weils zerbröselt. Unabhängig ob das Datum drauf schon durch ist, oder nicht.
Tue Aug 11 23:23:52 CEST 2009 |
Rowdy_ffm
Meines Wissens haben normale Verbandskästen kein "Verfallsdatum", aber auf den Autokästen ist schon eines, weil durch die stark wechselnden Temperaturen und die unterschiedlichen Luftfeuchtigkeiten im Auto den Inhalt stark belasten. Das Heftpflaster klebt schon meist nach 2-3 Jahren nicht mehr und dann wird es beim Verbinden schon eng, wenn man keins hat. Ältere Kästen haben auch noch keine Rettungsdecke und deren Nutzen und Wirkung sollte man bei Schockpatienten auch nicht unterschätzen.
Gruß
Rainer
Wed Aug 12 09:14:04 CEST 2009 |
Roland0815
Dann weisst du falsch ;-) Auch die Sanikästen, die in Büros etc. hängen, haben das gleiche Datum (aus dem gleichen überkommenen Grund). Ich war Jahrelang der Betriebssani (und durfte somit auch alle 2 Jahre den Sanikurs geniessen). Dort wurde das von dem Kursleiter klipp und klar gesagt: "Es ist Quatsch das Zeug nach Datum zu wechseln. Man muss es ersetzen wenn die Packungen nicht mehr gut aussehen, oder beschädigt sind."
Wenn die Packungen nämlich mehr Luftfeuchtigkeit kriegen, als gut ist, verfärben sie sich.
Aber welcher Autofaher guggt sich den Inhalt das Kastens schon 1x im Jahr an? Meiner ist immer noch komplett eingeschweisst. Somit kommt da schon mal weniger Feuchtigkeit rein.
Gerade das Heftpflaster wird aber nicht mit Datum bestempelt... und ist in den "Nachfüllpackungen" somit nicht drin...
Wobei ich aber das Pflaster aus einem richtig alten Kasten noch aufgebraucht habe. Das klebte hervorragend. Es ist da warscheinlich wie überall: Wer am falschen Ende geizt...
Ausserdem: Im Gesetz zum Sanikasten in privat genutzten PKW steht nix drin, dass der alle x Jahre erneuert werden muss, oder so...
Wed Aug 12 09:25:46 CEST 2009 |
e46-heizer
hi,
schön das das Thema mal aufgegriffen wird!
Ich selber arbeite im Rettungsdienst. Und mal ganz ehrlich...SCHEIß AUF DEN "VERFALL" vom Verbandskasten!
Mal abgesehen davon, dass nicht viel drin ist, mal ein Fallbeispiel:
Ihr fahrt gemütlich in der Stadt und plötzlich "krach". Fahrradfahrer hinten drauf geknallt (soll ja mal vor kommen :-) )
Radfahrer nur Schürfwunde und eine leicht blutende Wunde!
So...was macht Ihr?
1. Verbandskasten rausholen und sofort Blutung zB mit Druckverband verbinden?
oder
2. Verbandskasten rausholen, öffnen....gucken und feststellen das er "Verfallen" ist und Radfahrer nicht helfen?
Hoffe ihr versteht was ich meine. Und wie schon weiter oben kommentiert wurde, können Verbandsmaterialien nicht verfallen. Finde es wirklich zum kotzen das da bei einer Polizeikontrolle so drauf geachtet wird. Die sollten sich mal lieber andere Dinge ansehen! Deshalb auch mein Fallbeispiel, das kommt bei jeder Verkehrskontrolle gut an (und immer schön freundlich bleiben)
Und so viel ist in den Kasten auch nicht drin das man einen schwerverletzten helfen könnte!
Achtet darauf, das alle Verpackungen nicht geöffnet oder beschädigt sind.
Und wie auch sehr schön von Rowdy_ffm gesagt: packt euch ein 1-Hilfe-beatmungsmaske dazu (gibt es in jeder Apotheke) und gut ist.
In diesem Sinne.....
Schönen tag noch 🙂
Wed Aug 12 10:25:01 CEST 2009 |
Hotpown
Wie schon öfters gesagt: Es gibt kein Verfallsdatum. Es sind keine verderblichen Sachen drin. Das Einzige was passieren kann, sind die durch Umwelteinwirkungen entstehenden Prozesse. Aber auch dort hilft ein sogenanntes Mindesthaltbarkeitsdatum herzlich wenig. Gründe möchte ich nicht nochmal wiederholen.
Wenn ich das Wort "steril" schon lese, dann wird mir schlecht. Selbst wenn dir Dinger wirklich absolut steril eingeschweißt werden (was ich bezweifle), sind die spätestens beim öffnen kontaminiert 😉
Wed Aug 12 11:00:52 CEST 2009 |
Volkswagner
Jod oder andere Desinfektionsmittel gab es in den KfZ-Verbandkästen AFAIK nie.
Auf sterilisiertem Inhalt (Kompressen, Verbandpäckchen) ist ein Haltbarkeistdatum aufgedruck.
Dieser Aufdruck erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorgaben, nicht aufgrund technischer/medizinischer Notwendigkeit.
So lange der Inhalt trocken und die Verpackung unbeschädigt ist, ist das Material praktisch unbegrenzt lagerbar. Lediglich bei dem Wundschnellverband (AKA Heftpflaster) kommt es zum Verlust der Haftfähigkeit. Allerdings trifft das je nach Qualität schon nach einem Jahr zu.
Abgelaufenes Material kann nur zum Verhängnis werden, wenn ein Polizist etwas finden will.
Sollte der Verbandkasten vor 95 beschafft worden sein, enthält er noch den alten Inhalt
(an der Kreide zu erkennen). Dieser entspricht nicht mehr den aktuellen Vorgaben.
BTW: Es heißt Verbandkasten. Man sagt ja auch nicht Schubslade 😉
Wed Aug 12 11:20:46 CEST 2009 |
Faltenbalg11733
Die Pflicht zum Mitführen eines Verbandkastens im Fahrzeug ist in § 35 h Straßenverkehrszulassungsordnung geregelt, hier wird der Begriff „Erste-Hilfe-Material“ genannt.
Der Inhalt des Kfz-Verbandkastens ist im Normblatt Erste-Hilfe-Material - Verbandkasten B DIN 13164 festgelegt. Diese Norm besagt nichts über das Verfallsdatum, was lediglich aus dem Medizinproduktegesetz resultiert. Daher sind Verwarngelder wegen abgelaufener Verbandkästen rechtlich strittig. 🙂
Das Nichtmitführen des Erste-Hilfe-Materials hat ggfs. ein Verwarnungsgeld i.H.V. 5 bis 25 € zur Folge (Regelsätze).
Wed Aug 12 12:57:40 CEST 2009 |
Rowdy_ffm
Das ist richtig. Man sollte auch nicht auf die Idee kommen und Jod, Wundpuder, Kopfschmerztabletten o.Ä. guten Willens beizufüge und schon gar nicht zu verabreichen! Selbst Jod oder Wundpuder gilt in diesem Zusammenhang als Verabreichung von Medikamenten. Und das darf nur ein Arzt. Wenn im Puder Penicillin drin ist oder ein allergische Reaktion auf Jod oder Jodersatz eintritt, dann müsste man dafür die Verantwortung übernehmen. Und welcher Nichtmediziner kann das schon? Selbst die unter Freunden gegebene Kopfschmerztablette könnte ein Fehler sein. Wenn mich einer danach fragt und sie selbst einnimmt, dann übertrage ich damit selbstverständlich die Verantwortung an denjenigen selbst. Und was er an frei käuflichen Medikamenten freiwillig zu sich nimmt, ist immer noch seine Sache.
Und auch wenn das Verfallsdatum nicht wirklich sinnvoll ist, kann es trotzdem nicht schaden, wenn man hin und wieder mal den Inhalt erneuert. Das gilt besonders für Artikel wie Brandwundenverbandsmaterial. Der besagte Fahrradfahrer ist vielleicht auch dankbar, wenn die Hilfe, die ihm geleistet wurde, mit halbwegs frischem Zeug geleistet wird.
Übrigens ist ein neuer Verbandkasten aus dem Supermarkt oft günstiger als ein Austauschpack. Den alten Kasten kann man sich gut im Keller, im Gartenhäuschen oder in der Garage aufheben um damit kleinere Verletzungen bei der Arbeit rund ums Haus zu verarzten.
Gruß
Rainer
Wed Aug 12 19:25:58 CEST 2009 |
AllesDiesel
Hallo zusammen,
ich muß schon sagen, daß ich sehr überrascht bin über die Resonanz auf meinen ersten Blogeintrag. Habe ich nicht mit gerechnet, daß ein Thema, welches sich eben mal nicht mit schneller, tiefer, breiter beschäftigt so angenommen wird. *freu*
Wir, meine Frau und ich, haben übrigens die Hälfte der aussortierten Materialien in unseren Medikamentenschrank gelegt, da wir nach Öffnen einer Packung uns auch nicht vorstellen konnten, daß es sich von jetzt auf gleich um unbrauchbare Ware handelt. Schön zu lesen, daß unser Bauchgefühl richtig war. Die Hälfte deswegen, weil wir ja zwei Verbandskästen getauscht haben. So viel wollten wir uns dann doch nicht hinlegen. (Duden.de schreibt den Kasten mit den Pflastern übrigens mit s, nicht persönlich nehmen Volkswagner, ich war nur neugierig. Ist bestimmt die neue Rechtschreibung😉) Das mit der Beatmungsmaske ist eine gute Idee. Kostet auch kein Geld, im Netzt so 2,70€ laß es in der Apotheke 4€ kosten...
Grüße
Jörn
Deine Antwort auf "Mindesthaltbarkeit mal anders - Von Pflastern und Kompressen"