Sat Jun 01 17:56:20 CEST 2013
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Standspurpirat26
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Kommentare (157750)
.DAS ORIGINAL Hallo Gemeinde ! Hier ist er: 🙂 😁 😉 Der ultimative Off-Topic-Blog Wir machen bis auf weiteres Urlaub ! ( Wer sich ausschließlich vergnügen möchte, suche bitte nach dem nachgemachten, unehrlichen und kuschelweichen Blog des selbsternannten Herrn Dr. Allwissend ! ) Ich hatte den Blog mit sehr viel Mühe und Gegenwehr gegründet, damit man sich die Wahrheit sagen kann, ohne das offizielle Forum zu schädigen. Ich habe viel Schelte der Obrigkeit eingesteckt und mich trotzdem durchgesetzt. Aber das macht nichts. Setzt Euch ins gemachte Nest und kuschelt heuchlerisch weiter ... Ehrlich währt am Längsten 😉 ! Herzliche Grüße, ![]() |
Sat Apr 21 08:13:59 CEST 2018 |
yellow84
15?
Sat Apr 21 08:41:18 CEST 2018 |
Pandatom
Nee....14, Marc. Frank hat sich wohl einmal verzählt. 😉
Sat Apr 21 08:48:30 CEST 2018 |
GrandPas
Das liegt am Beruf 😉
Hier ist heute eine Tag zum „Helden zeugen!“
Sat Apr 21 12:26:05 CEST 2018 |
AlcesMann
Moinmoin 🙂 ! Für derartige körperliche Aktivitäten ist es mir jetzt schon viiieel zu warm. Ich suche mir lieber ein schattiges Plätzchen und "verchille" die Zeit bis 15:30 Uhr. Dann darf ich nämlich zum Nachtdienst 😉 ...
Sat Apr 21 12:27:40 CEST 2018 |
Standspurpirat26
Moin Marco, und was ist mit BuLi?
Sat Apr 21 12:32:01 CEST 2018 |
PS-Schnecke50805
Need help... vielleicht weiß ja Jemand was...
ich bekam für meine Wohnung eine Nutzungsgebührenerhöhung. Unter anderem ist dort der Punkt gehobene energetische Ausstattung genannt. Für diese Erhöhung müssen mindestens fünf der folgendenen Punkte erfüllt sein, die da wären:
gehoben ausgestattete Heizung (????)
Fensterdämmung mindestens nachVerordnung 1995 (vorhanden)
Dämmung der Außenwände (vorhanden)
Dachwärmedämmung (vorhanden)
Dämmung der Kellerdecke (vorhanden)
Solaranlage (nein)
Lüftungsanlage (nein)
Wir haben auf dem Dachboden eine Gastherme stehen, für Heizung und Warmwasser. Gilt das bereits als gehobene Heizung? Ich mein, es ist keine Pelletheizung, wir haben keine Solareinspeisung oder sonstigen "Modernkrams". Eine Gastherme ist doch im Jahre 2018 eher Standard und nicht eine gehobene Heizungsanlage, oder?! Ich finde dazu im Internet nix, was als "gehobene Heizungsanlage" gilt. Gibt es dazu ne klare Aussage?
Sat Apr 21 12:32:28 CEST 2018 |
martinb71
Moin 🙂
Jochen, wo du gerade bei dem Spiel mit dem Ball bist. Gibt es einen WM-Tipp?
Sat Apr 21 12:54:33 CEST 2018 |
AlcesMann
BuLi, Jochen 🙄 ? Falls ich richtig informiert bin, finden die Spiele ( unabhängig von meiner persönlichen Planung ) wie vorgesehen statt 😛. Oder wie war Deine Frage gemeint ?
Sat Apr 21 13:01:42 CEST 2018 |
Holgernilsson
Anja, bitte Deinen Vermieter um detaillierten Nachweis, dass die Voraussetzungen für die Mieterhöhung vorliegen. Einfach ganz kurz und knapp schreiben.
Sat Apr 21 13:11:36 CEST 2018 |
PS-Schnecke50805
Ich bin gerade dabei einen Widerspruch zu verfassen. Ich würde halt gerne nen Text zitieren. Die werden mir nur schreiben, der Gas-Brennwertkessel Logomax plus GB112-25/29/43/60 entspricht einer gehobenen Heizungsanlage. Mehr wird da von denen nicht kommen.
Sat Apr 21 13:14:35 CEST 2018 |
Ostelch
Anja, das scheint mir eine Regelung aus dem für die Wohnung geltenden Mietspiegel zu sein. Da kann jede Gemeinde ihr eigenes Süppchen kochen. Was eine gehobene Ausstattung bei der Heizungsanlage umfassen muss, hast du doch wohl aufgelistet. Wenn dann für deine Wohnung weniger als fünf Kriterien erfüllt sind, liegt diese Ausstattung nicht vor. Wenn du Zweifel hast, frage, wie Holger schon vorgeschlagen hat, freundlich beim Vermieter nach.
Sat Apr 21 13:21:01 CEST 2018 |
PS-Schnecke50805
Wie gesagt, erfüllt ist dieser Erhöhungsgrund, wenn 5 Kriterien erfüllt sind und bei der Heizung bin ich mir da nicht sicher. Fakt ist, duschen morgens mehrere Personen im Haus zeitgleich, dann ist das Wasser nur noch lau, nicht mehr heiß. Nicht, dass mich das stört, nur es beschleicht mich das Gefühl, dass der Kessel/die Anlage für die Anzahl der Personen zu schwach auf der Brust ist. Na, ich widerspreche jetzt mal mit der Begründung, dass es eine klassische Gas-Brenntwertheizung ist und schon Probleme entstehen wenn morgens zeitgleich mehrere Personen duschen. Somit sind dann nur 4 und nicht 5 der erforderten Punkte erfüllt. Schaun mer mal, wie die so reagieren.
Sat Apr 21 13:25:26 CEST 2018 |
Holgernilsson
Das würde ich nicht machen. Bitte freundlich um Erläuterung und schreibe rein, dass Du der Mieterhöhung vorsorglich bis zum Nachweis des Vorliegens aller Voraussetzungen widersprichst. Wenn Du Dich jetzt schon auf eine Sache festlegst, muss der Vermieter nur diese eine Sache nachweisen.
Sat Apr 21 13:30:06 CEST 2018 |
Ostelch
Anja, die Leistungsfähigkeit der Heizung spielt wohl für das Kriterium "gehobene Ausstattung" keine Rolle. Es geht nur um die Punkte, die du aufgelistet hast. Wenn es also keine Solaranlage und keine Lüftungsanlage gibt, dann ist das Merkmal "gehobene Ausstattung" bei der Heizung nicht erfüllt. Auf den Rest kommt es dann nicht an. Wenn das Wasser nicht ausreichend warm wird, ist das ein Mietmangel, der aber bei der Berechnung der Mieterhöhung zunächst keine Rolle spielt. Das ist dann ein anderes Thema, das erst wichtig wird, wenn feststeht, um wieviel die Miete erhöht werden kann. Mit deinem Schreiben würdest du am Problem vorbeifragen. Das ist nicht hilfreich, weil dann auch der Vermieter am Problem vorbei antwortet.
Sat Apr 21 14:04:42 CEST 2018 |
berlin-paul
Ich sehe es wie Ostelch. Gehobene Ausstattung einer Heizungsanlage ist eine unglückliche Formulierung, die in der Erläuterung des Mietspiegels selbst umrissen sein müsste. Eine Warmwasserfußbodenheizung würde ich als solche ansehen. Eine gekoppelte Kraft-Wärme-Anlage oder regenerativ unterstützte Heizung auch. Eine halbwegs noch nicht austauschpflichtige Heizanlage wird jedenfalls nicht gemeint sein können. Es wäre ratsam zunächst an die Genossenschaftsverwaltung zu schreiben, dass die Wohnung nach den Dir zugänglichen Informationen die und die wohnwertbestimmenden Merkmale aufweist und dass Du um Erläuterung bittest, in welchen Merkmalen die Genossenschaft von anderen Umständen ausgehen möchte. Dabei kein Nein, auch kein Ja und auch keinen Vorbehalt betreffs der Erhöhung aussprechen. Lieb, nett und höflich bleiben.
Kommst Du bei deiner Rechnung zu einer geringeren oder zu garkeiner Erhöhung?
Sat Apr 21 14:20:37 CEST 2018 |
PS-Schnecke50805
Ich zahle zuviel, Paul.
Sat Apr 21 14:22:40 CEST 2018 |
berlin-paul
Gut, dann kommt auch eine Teilzustimmung nicht in Betracht.
Sat Apr 21 14:23:23 CEST 2018 |
Holgernilsson
Es sind aber Fristen zu beachten. Wenn diese versäumt werden, ist die Erhöhung bestandskräftig, oder sollte ich mich da irren?
Sat Apr 21 14:27:07 CEST 2018 |
max.tom
Moin alle 🙂 und Paul/Martin /Anja/Jochen /tom und halt einfach alle 🙂
Sat Apr 21 14:27:25 CEST 2018 |
berlin-paul
Wenn die Zustimmung ausbleibt, dann muss der Vermieter eine Klage auf Ersetzung dieser Zustimmungserklärung des Mieters einreichen. Dafür laufen für den Vermieter Fristen. Versäumt er sie, ist das Erhöhungsbegehren bereits Essig. Der Mieter kann im Grunde bis zur Klagezustellung abwarten.
Sat Apr 21 14:28:34 CEST 2018 |
martinb71
Moin Mäxle 🙂
Sat Apr 21 14:29:03 CEST 2018 |
berlin-paul
Moin Mäxle. 🙂 Hast Du Dir schon passende Kopfbedeckungen fürs Offenfahren zugelegt?
Sat Apr 21 14:32:25 CEST 2018 |
max.tom
So später noch ein bissel cabrio fahren 😛
Sat Apr 21 14:49:19 CEST 2018 |
Holgernilsson
Ok, Paul. Danke. Dann ist es genau anders herum. Dann gibt es zum jetzigen Zeitpunkt wirklich keine Veranlassung zum Widerspruch.
Sat Apr 21 14:50:58 CEST 2018 |
max.tom
Jaaaappp Paul die liegt schon im Auto 😛
Sat Apr 21 14:55:47 CEST 2018 |
Ostelch
Anja, wenn du objektiv nach Mietspiegel jetzt schon zuviel bezahlst, musst du gar nichts machen. Hast du nur das Gefühl, zuviel zu bezahlen, solltest du die Mieterhöhungserklärung schon gründlich prüfen. Ist sie nämlich begründet und klagt der Vermieter, was er sicher tun wird, wird es teuer für dich.
Sat Apr 21 15:03:35 CEST 2018 |
berlin-paul
Aber auch nur dann. Wobei die Streitwerte und damit die Kosten bei sowas in aller Regel ziemlich klein sind (leider oder juhu ... je nach Sichtweise).
Sat Apr 21 15:12:57 CEST 2018 |
Standspurpirat26
Mahlzeit
Sat Apr 21 15:19:09 CEST 2018 |
berlin-paul
Mahlzeit
Sat Apr 21 15:25:42 CEST 2018 |
Holgernilsson
Das mit den niedrigen Streitwerten würde ich so nicht unterschreiben. Wir haben gerade ein Verfahren, wo der Mieter wegen der Gestattung der Untervermietung und der Höhe des Untermietzuschlags geklagt hat. Der Streitwert richtete sich nach der Jahresmiete und so kam ein Anwaltshonorar von über 2.000 Euro für die erste Instanz zusammen und das war nur das Honorar unseres Anwalts.
Sat Apr 21 15:33:22 CEST 2018 |
Standspurpirat26
Ähnlich wie bei STBs! 😁
Sat Apr 21 16:21:25 CEST 2018 |
Standspurpirat26
Erinnerungen gefunden.
Sat Apr 21 16:24:10 CEST 2018 |
PS-Schnecke50805
Also, es gibt die Vergleichsmiete, hier dann 5,39 € pro m². Erhöht werden sollen, 17 Cent pro m² wegen des Balkons, 18 Cent pro m² wegen sog. aufgelockter grüner Umgebung und eben 16 Cent pro m² aufgrund einer gehobenen, energetischen Ausstattung, insgesamt also eine Erhöhung von 51 Cent pro m².
Ich habe nur den 17 Cent für den Balkon zugestimmt. Bei den anderen beiden Erhöhungen reichen jeweils die vorliegendenen Gründe nicht aus.
Ich zahle aktuell 5,79 € pro m². Die mittlere Vergleichsmiete von 5,39 € plus die 17 Cent wegen des Balkons, ergibt einen m² Preis von 5,56 €. Ergo zahle ich schon seit 4 Jahren 23 Cent pro m² zu viel. Also habe ich über die Jahre insgesamt um die 500 € zuviel gezahlt.
Ach ja, ich hab denen in dem Zuge natürlich mitgeteilt, dass ich der Erhöhung nicht zustimme, sondern die mir somit bitte die Nutzungsgebührenmindernung abnicken sollen.
Sollten die das tun, überlege ich mir, ob ich spaßeshalber die 500 und paar zerquetschte € zurückfordern werde.
Sat Apr 21 16:26:28 CEST 2018 |
PS-Schnecke50805
Streitwerte jucken mich eh nicht, ich bin sehr gut rechtschutzversichert.
Sat Apr 21 16:27:52 CEST 2018 |
A346
Obergefreiter Jochen. Du warst ja ein vorbildcher Wehrpflichtiger 😁
Ich habe es nur bis zum Gefreiten gebracht, war manchmal Ungehorsam.
Den einen Pommes wollten die mir sogar wieder wegnehmen...
Sat Apr 21 16:29:35 CEST 2018 |
Standspurpirat26
45m²-Wohnung?
Sat Apr 21 16:30:35 CEST 2018 |
PS-Schnecke50805
49,81 €, Paul 😁
Sat Apr 21 16:34:55 CEST 2018 |
Standspurpirat26
Fritzi, da zum Schluss kein direkter Vorgesetzter mehr in meiner TE waren (OLT auf Hauptmann-LG, Fähnrich auf OF-LG und HFW auf ausgliederung) war ich mein eigener Vorgesetzter und habe nach meinen Beurteilungen sehr gut gearbeitet. Mit dem Spieß konnte ich hut, weil wir beide W123 fuhren.
Sat Apr 21 16:36:25 CEST 2018 |
Standspurpirat26
Danke Anke! 😁
Sat Apr 21 16:40:28 CEST 2018 |
Holgernilsson
Ich habe vorhin ein Fotoshooting mit dem Krokodil gemacht und bin dafür 2 Meter neben die Strasse auf eine Wiese gefahren. Da kam ein Vater mit seinem Kind auf dem Fahrrad und hat mich angepöbelt, was ich denn da machen würde. Ich fragte ihn ganz ruhig, was denn sein Problem wäre und ob er sich unbedingt vor seinem Kind produzieren muss. Da kam er höchst erregt und aggressiv auf mich zu und blökte mich an, wenn ich noch einmal sein Kind hereinziehen würde, bekämen wir ein großes Problem und beendete seine Tirade mit "mein Freund". Ich meinte nur, dass wir sicher kein Problem bekommen würden, mein Freund könnte er nicht sein, weil ich meine Freunde sehr sorgfältig aussuchen würde, würdigte ihn keines Blickes und machte weiter. Dann meinte er, ich würde jetzt wohl Angst vor ihm haben, weil ich ja nichts mehr sagen würde. Da habe ich dann doch kurz unterbrochen, bin ein paar Schritte auf ihn zugelaufen und meinte, er solle sich jetzt nun nicht lächerlich machen. Da jaulte er auf und meinte, ich solle ihn nicht bedrohen. Diejenigen, die mich persönlich kennen, wissen, was für eine bedrohliche Erscheinung ich bin...
Er fuhr dann mit dem Fahrrad davon und brüllte noch, dass ich etwas erleben könnte, wenn mein Auto auch nur einen Tropfen Öl verlieren würde.
Nee, da kannste was erleben.
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