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Kaminzimmer

Sat Jun 01 17:56:20 CEST 2013    |    Standspurpirat26    |    Kommentare (157750)

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DAS ORIGINAL

Hallo Gemeinde !

Hier ist er:

🙂 😁 😉

Der ultimative Off-Topic-Blog
 

Wir machen bis auf weiteres Urlaub !

( Wer sich ausschließlich vergnügen möchte, suche bitte nach dem nachgemachten, unehrlichen und kuschelweichen Blog des selbsternannten Herrn Dr. Allwissend ! )

Ich hatte den Blog mit sehr viel Mühe und Gegenwehr gegründet, damit man sich die Wahrheit sagen kann, ohne das offizielle Forum zu schädigen. Ich habe viel Schelte der Obrigkeit eingesteckt und mich trotzdem durchgesetzt. Aber das macht nichts. Setzt Euch ins gemachte Nest und kuschelt heuchlerisch weiter ...

Ehrlich währt am Längsten 😉 !

Herzliche Grüße,
Jochen ( Jock68 )

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Mon Sep 04 15:15:16 CEST 2017    |    Achsmanschette48305

In letzter Zeit habe ich ja leider wenig Zeit mich kontinuierlich zu beteiligen aber jetzt muss ich dennoch von Euren Wissen zehren.
Ich habe ja eine GmbH und Co. KG., bei der ich auch Geschäftsführer bin.
Ich möchte jetzt mein Cabrio verkaufen und da fangen die Probleme und verschiedenen Meinungen an.
Vorweg, der Wagen war nie i. Geschäftsvermögen und es ist auch keine Märchensteuer gezogen worden.
In den letzten vier Jahren sind lediglich wenige Fahrten steuerlich angesetzt worden ca. 1- 3 pro Jahr.
Dennoch sind manche der Meinung ich müsste auf den Wagen bei Verkauf Gewährleistung geben.
Ich bin der Meinung Privatauto und auch Privatverkauf ohne Gewährleistung.
Ich habe mit zwei Anwälten gesprochen und leider haben beide was anderes gesagt.
Jetzt hätte ich gerne Eure Meinung.
Ich bin jetzt noch 1 Std. unterwegs aber dann werde ich mir Eure Meinungen ansehen.
Schon mal danke für Eure Mühe.

Mon Sep 04 15:22:50 CEST 2017    |    GrandPas

Wer steht im KFZ Brief als Eigentümer des Cabrios?

Mon Sep 04 15:23:46 CEST 2017    |    Holgernilsson

Das ist eine Frage für Paul. Meine Meinung (ohne Gewähr) ist, dass ich keine rechtliche Grundlage kenne, wonach Du eine Gewährleistung geben müsstest, wenn das Auto nicht im Betriebsvermögen war. Ich bin auf Pauls Meinung gespannt.

Mon Sep 04 15:28:30 CEST 2017    |    staffy

Ich bin u.a. GF einer GmbH & Co KG und einer GmbH.
Ich habe meine Privatwagen noch nie mit Gewähr verkauft und behaupte auch, daß dies nicht richtig ist.

Mon Sep 04 15:30:52 CEST 2017    |    Holgernilsson

Frank hat die richtige Frage gestellt. Wenn das Cabrio aus welchem Grund auch immer auf die Firma zugelassen ist, könnte es anders aussehen. Aber auch hier müsste es die Möglichkeit geben, um die Gewährleistung herumzukommen, wenn man nachweist, dass das Auto nicht im Betriebsvermögen war.

Mon Sep 04 15:33:35 CEST 2017    |    GrandPas

Selbst Geschäftswagen werden i.d.R. im Ergebnis dann ohne Gewähr verkauft.

Es ist nur die Frage ob der Wagen vorher von der Firma z.B. an den GF als Privatperson verkauft werden muss. Hier ist zwar Gewährleistung fällig, aber wer verklagt sich schon selber?

Danach wird das Auto dann ganz normal vom GF als Privatperson ohne Gewährleistung an eine andere Privatperson verkauft.

Als Geschäftswagen werden die Fahrzeuge nur an andere Geschäftsleute (i.d.R. Autohändler) verkauft, denn hier ist ein Ausschluss der Gewährleistung möglich.

Mon Sep 04 15:39:44 CEST 2017    |    GrandPas

Sorry doppelt.

Mon Sep 04 15:49:21 CEST 2017    |    Achsmanschette48305

Auf meinen Namen zugelassen, nicht auf die Firma.

Mon Sep 04 15:49:27 CEST 2017    |    Holgernilsson

Ist wirklich so leicht möglich, die Gewährleistungspflicht zu umgehen, in dem man den Wagen erst an sich selbst verkauft? Ich meine, das wäre eine Umgehung. Klar, der Käufer müsste herausfinden, dass der Wagen vorher noch einer Firma gehörte, aber wenn er es herausfindet, könnte es eng werden mit der Gewährleistung. Diese völlig irrsinnige Regelung ist übrigens auch ein Grund warum ich immer lease. Ein Privatverkauf (edit: Ein Verkauf aus dem Betriebsvermögen an einen Privatkäufer) birgt erhebliche Risiken und der Verkauf an Wiederverkäufer oder die Inzahlungnahme ist nicht so lukrativ.

Mon Sep 04 15:50:19 CEST 2017    |    Holgernilsson

Achim. frag doch bitte mal die Anwälte, die meinen Du müsstest eine Gewährleistung geben nach der Rechtsgrundlage.

Mon Sep 04 15:53:11 CEST 2017    |    AndyW211320

Ist Privatverkauf = keine Gewährleistung.
Was die Meinung der anderen Anwälte anbelangt - würde mich auch interessieren.

Mon Sep 04 15:53:31 CEST 2017    |    Achsmanschette48305

Schön das Ihr das so klar sieht, ich sehe es genau so.
Aber nach den Gesprächen mit Anwälten und Recherche bin ich unsicher geworden.

Mon Sep 04 15:54:07 CEST 2017    |    staffy

Du mußt den Firmenwagen ja nicht an dich selbst verkaufen ... das geht ganz legal !
Welche Risiken bringt ein Privatverkauf ?
Wagen abmelden, bar bezahlen, Vertrag unterschreiben und gut ist !

Mon Sep 04 15:55:20 CEST 2017    |    Achsmanschette48305

Holger, eigentlich hast du dir die Antwort schon selbst gegeben.

Mon Sep 04 15:56:51 CEST 2017    |    Achsmanschette48305

So einfach ist das leider nicht Staffy, recherchiere mal.

Mon Sep 04 15:59:19 CEST 2017    |    Achsmanschette48305

Der eine Anwalt sagt auch wenn du kein KFZ-Handel hast must du als Selbstständiger Gewährleistung geben.
Holger hat den Rest geschrieben aber es gibt halt Grenzfälle.

Mon Sep 04 16:00:17 CEST 2017    |    GrandPas

Das ist absolut Alltag bei Geschäftswagen und m.E. doch auch eigentlich nichts anrüchiges.

Bei Privatverkauf ist halt wichtig die Gewährleistung auszuschließen. Das ist doch kein Problem. Im Netz findest die Kaufverträge vom ADAC sowohl für den Verkauf an Privat als auch Geschäftsleute. Dort musst halt nur genau lesen und die richtigen Kreuze setzen.

Da unterschreiben beide auf den Briefen für die Zulassungsstelle und die Versicherung mit genauer Angabe von Uhrzeit und Personalausweisnummer etc.

Dann verbleibt als Risiko einzig Falschgeld zu bekommen. Aber nen Bargeldprüfer kostet auch nicht die Welt und ansonsten machst es halt zu Banköffnungszeiten und zahlst direkt ein.

Mon Sep 04 16:00:53 CEST 2017    |    staffy

Welche Risiken birgt der Privatverkauf ?
Und ... ich kann den Wagen doch an einen Freund verkaufen,
der ihn 3 Tage später weiterverkauft.

Welches Problem übersehe ich ?

Ja, Frank. So habe ich das zig Mal ohne Probleme gemacht.

Mon Sep 04 16:03:51 CEST 2017    |    AndyW211320

Opa. Ich würde nie meinen Wagen gegen BAR-Geld verkaufen.

Mon Sep 04 16:04:34 CEST 2017    |    Achsmanschette48305

Das Problem ist das du als Selbstständiger nicht einfach privat verkaufen kannst.
Wenn sich sich Jemand auskennt bezahlst du ein Jahr alle Reparaturen.
Es sei denn es ist 100% nachzuweisen das es ein Privatwagen ist, so wurde es mir gesagt.

Mon Sep 04 16:07:13 CEST 2017    |    Achsmanschette48305

Zitat:

AndyW211320

Opa. Ich würde nie meinen Wagen gegen BAR-Geld verkaufen.

Schon ein einige male gemacht, kann man ja prüfen.

Mon Sep 04 16:07:35 CEST 2017    |    AndyW211320

So lange der Verkaufserlös nicht die Firma tangiert einfach als Privatverkauf mit dem entsprechenden (wie hier genannten) Vertrag veräußern.

Mon Sep 04 16:08:14 CEST 2017    |    Holgernilsson

Achim, was ich nicht verstehe, ist die Aussage der Anwälte, dass jedes Auto zum Geschäftswagen wird, nur weil man selbstständig ist. Deswegen habe ich doch das Wahlrecht, ob ich ein Auto dem Betriebsvermögen zuordne oder nicht. Mein Krokodil taucht selbstverständlich nicht in der Firma auf. Auch tauchen keine Tankbelege oder irgendwelche anderen Kosten, die sich auf das Krokodil beziehen in den Betriebsausgaben auf. Also könnte ich das Krokodil jederzeit privat ohne Gewährleistung verkaufen. Alles andere wäre mir neu und ich würde dazu gerne die Rechtsgrundlage kennen lernen.

Mon Sep 04 16:09:13 CEST 2017    |    Achsmanschette48305

Ja habe ich auch gedacht aber du kannst die Gewährleistung so lange du willst ausschließen wenn es nicht korrekt ist hast du dennoch Pech gehabt.

Mon Sep 04 16:09:32 CEST 2017    |    AndyW211320

Achim. Ich habe das bei meinem 211er auch machen müssen. Es waren "nur" 8,5K. Es hat mir dermaßen gereicht.
Nie wieder. Wer den Wagen haben will kann gerne 500 anzahlen und hat dann den Rest per Überweisung zu bringen.
Und, ich komme ja aus der Geldbranche. 😉

Mon Sep 04 16:11:20 CEST 2017    |    AndyW211320

M.E. ist der Vertrag entscheidend. Von Privat verkauft oder von Firma.

Mon Sep 04 16:11:56 CEST 2017    |    Achsmanschette48305

Du hast Recht Holger aber ich habe wenige Fahrten steuerlich geltend gemacht.

Mon Sep 04 16:13:51 CEST 2017    |    Holgernilsson

Wir müssen trennen zwischen dem Verkauf aus dem Betriebsvermögen und dem aus dem Privatvermögen. Nur im ersten Fall kann es meiner Kenntnis nach dazu kommen, eine Gewährleistung gewähren zu müssen. Diese entfällt auch wieder, wenn der Käufer selbst ein Unternehmer ist.

Mon Sep 04 16:14:07 CEST 2017    |    Achsmanschette48305

Aber ich könnte bestimmt 90% Privatnutzung nachweisen, dürfte also gehen.

Mon Sep 04 16:15:46 CEST 2017    |    GrandPas

Natürlich kannst du auch als Selbstständiger rein privat Autos verkaufen. Da hat der RA den Sachverhalt nicht verstanden.

Wir haben einen größeren Fahrzeugbestand und meine direkten Nachbarn haben mich wegen häufig wechselnden Fahrzeugen lange Zeit für einen Autohändler gehalten.

Ich verkaufe nur an Privat und nur gegen Bargeld. Auch für den halben Freundeskreis. Noch nie Probleme gehabt.

Mon Sep 04 16:16:04 CEST 2017    |    Holgernilsson

Achim, nur durch die Tatsache, wenige Fahrten steuerlich geltend gemacht zu haben, gehört das Auto nicht zum Betriebsvermögen. Wie hast Du die Kosten geltend gemacht? Durch die km-Pauschale von 0,30 Euro? Das wäre noch ein Argument, dass das Cabrio nicht im BV war. Die Pauschale kann man nämlich nur für Fahrzeuge geltend machen, die nicht im BV sind.

Mon Sep 04 16:18:00 CEST 2017    |    Achsmanschette48305

Ja genau so, danke für die Info.

Mon Sep 04 16:21:36 CEST 2017    |    Achsmanschette48305

Hier mal schwere Kost.

Edit: falscher Text.

So jetzt....

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre gestellte Frage beantworte ich wie folgt:

Auch "Gelegenheitsverkäufer" außerhalb der Kfz-Branche, deren gewerbliche oder selbständige Tätigkeit einen anderen Schwerpunkt hat als die Vermarktung gebrauchter Autos, sind Unternehmer iSd. § 14 BGB. Solche Unternehmer können gem. § 475 II BGB keine Gewährleistungsfrist von weniger als einem Jahr bei gebrauchten Sachen wirksam vereinbaren. Das Gesetz differenziert insoweit nicht zwischen den einzelnen Branchen der Unternehmer, so dass Sie dass Fahrzeug nicht ohne Gewährleistung an einen Verbraucher verkaufen können.

Die kurzfristige Zwischenschaltung eines Verbrauchers als Strohmann stellt ein Umgehungsgeschäft dar, § 475 I 2 BGB. Die Folgen sind insoweit umstritten. Nach überwiegender Ansicht würden Sie als "Quasi-Verkäufer" gleichwohl für die Sachmängelansprüche des Käufers haften, der bei Ihrer Ehefrau gekauft hat.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten hilfreichen Überblick in der Sache verschafft zu haben. Ich weise darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in den seltensten Fällen ersetzen kann. Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann möglicherweise zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt

Mon Sep 04 16:23:15 CEST 2017    |    Holgernilsson

Also dann bleib schön cool und verkaufe das Cabrio privat. Deine Firma und das Cabrio haben steuerlich und zivilrechtlich nichts miteinander zu tun. Alles andere wäre mir ganz neu. Deine Anwälte haben entweder den Sachverhalt nicht vollständig verinnerlicht, oder gehören zu den ganz vorsichtigen.

Mon Sep 04 16:24:37 CEST 2017    |    GrandPas

Aber der § passt nicht wenn der Wagen von dir als Privatperson kommt. Dann bist kein Unternehmer.

Mon Sep 04 16:32:46 CEST 2017    |    Achsmanschette48305

Ich hoffe das ist so einfach, sonst ist das ein nicht zu kalkulierendes Risiko.
Dann würde ich den Wagen lieber einmotten, obwohl der nächste schon so gut wie gekauft ist.😉😁

Mon Sep 04 16:36:59 CEST 2017    |    GrandPas

Hier gibt es doch auch RA, die werden sich sicher noch äußern. Ich kann nur sagen wie es in der Praxis gemacht wird.

Warum ein KFZ das in deinem Privatvermögen ist und nie Betriebsvermögen war von dir nicht Privat verkauft werden können soll entzieht sich mir jeder Logik.

Mon Sep 04 16:37:06 CEST 2017    |    Faltenbalg25217

Richtig.

Die GmbH ist eine juristische Person und in diesem Sinne Unternehmer. Diese kann die Gewährleistung nicht unter 1 Jahr verkürzen, wenn sie Betriebsmittel an private Käufer veräußert. Solange das Auto nicht im Betriebsvermögen gewesen ist, ist das dann ein Privatverkauf und insofern "sauber".

Probleme machen Verkäufe von Freiberuflern und anderen selbständigen natürlichen Personen. Dort ist es regelmäßig schwer abzugrenzen. Gerade wenn steuerlich die Keule zuschlägt und das private Auto ohne Anschaffungskosten oder rückwirkende Abschreibungen als notwendiges Betriebsvermögen gewertet wird, geht beim Verkauf an Privat der Gewährleistungsausschluss nicht mehr.

Achim kann also privat mit Gewährleistungsausschluss verkaufen und Staffy hat bislang Glück gehabt.

Mon Sep 04 16:44:15 CEST 2017    |    Holgernilsson

Edit. Hatte Paul zunächst falsch verstanden.

Mon Sep 04 16:45:47 CEST 2017    |    A346

Darf ich mal kurz stören?
Ich bin ja seit dem 01.09.2017 kein Privatier mehr.
Könnte einer der Vortänzer im "Who is Who" das freundlicherweise ändern in "Rentenbezieher und Stromproduzent" 😉
Das passt nämlich wunderbar 😁

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