10.10.2024 14:09 | Alistro | Kommentare (0)
Mein Fahrzeug (BMW i4 dDrive35/ BJ 2023 wurde Anfang September 2024 mittels Funkverlängerung geöffnet und von allen Wertsachen (teure Sportausrüstung im Kofferraum) befreit. Ich habe zwar eine Hausratversicherung, die im Normalfall für Diebstahlschäden aus meinem Wagen aufkommt, aber in diesem speziellen Fall den Schaden nicht reguliert, weil es sich nach deren Auffassung nicht um einen Einbruchschaden handelt. Leider ist diese Auffassung auch schon durch ein Gerichtsurteil bestätigt worden.
BMW beantwortet die Frage nach der Sicherheit des Komfortzugangs in den FAQ's wie folgt:
"Ist mein BMW mit Komfortzugang vor Diebstahl geschützt?
Neben der serienmäßig verbauten Diebstahlwarnanlage sind BMW Fahrzeuge mit Komfortzugang durch ergänzende Maßnahmen vor Diebstahl geschützt. So entriegelt Ihr Fahrzeug nur, falls sich ein verifizierter Fahrzeugschlüssel in der Nähe befindet. In Fahrzeugen mit Produktion ab 2021 erfolgen die Positionsbestimmung und die Datenübertragung über den Funkstandard Ultrabreitband (UWB). Die Fernbedienung des Fahrzeugschlüssels deaktiviert sich nach zwei Minuten in Ruhelage selbständig und ist somit durch Funkwellenverlängerung nicht mehr angreifbar."
Auf diese Aussage hatte ich mich verlassen, mußte aber feststellen, dass hier systemseitig eine Sicherheit nur vorgegaukelt wird. Dazu liegt mir eine Aussage des ADAC vor, der erst vor kurzer Zeit die Keyless Go- Systeme vieler Hersteller nochmals getestet hat und zu dem Ergebnis kam, dass immer noch der mit Abstand größte Teil der Fahrzeuge mittels einfacher Funkverlängerung zu öffnen sind.
Auf meine Nachfrage beim ADAC erhielt ich die folgende Antwort:
"vielen Dank für Ihre Nachricht an den ADAC. Wir bedauern sehr, dass aus Ihrem Fahrzeug teure Wertgegenstände entwendet worden sind.
Der BMW i4 wurde von uns im Jahr 2022 getestet. Bei unserem obligatorischen Test zur Überprüfung der Keyless-go-Sicherheit konnte das Fahrzeug mittels unserem Equipment geöffnet und gestartet werden. Das heißt das Fahrzeug war mit dem Stand von 03/2022 nicht ausreichend geschützt.
Leider wird die UWB Technologie nicht bei allen Fahrzeugen sauber implementiert. Das heißt der potentielle Sicherheitsgewinn bleibt aus und die Fahrzeuge können mittels der „üblichen“ Werkzeuge von Dieben geöffnet werden. Hier müssen die Hersteller dringend nachschärfen und per Update die Diebstahlsicherheit verbessern."
Ich habe den BMW-Kundendienst über diese Widersprüchlichkeit informiert und darum gebeten, meinen Komfortzugang zu deaktiviert. Dies wurde von BMW abgelehnt. Meine Frage, ob es systemseitig möglich ist, dass die Diebe sich jetzt quasi einen Zweitschlüssel von meinem Fahrzeug erstellt haben, konnte BMW nicht beantworten.
Als Konsequenz daraus, räume ich jeden Abend das Fahrzeug aus und bewahre die Schlüssel in einem Kasten auf, der gegen Funkwellen abgeschirmt ist.
Ich möchte mit diesem Beitrag besonders alle Laternenparker warnen. Last keine Wertgegenstände im Fahrzeug (auch nicht im Kofferraum) und glaubt nicht an die Antworten in den FAQ's von BMW zu dem Thema. Ich habe mich jetzt wirklich intensiv mit dem Thema beschäftigt und aus den verschiedenen Gesprächen mit BMW Servicetechnikern in den Werkstätten und den technischen Kundendienstmitarbeitern in der Zentrale kann ich nur den Schluß ziehen, dass dort überall wenig Kompetenz vorhanden ist. |
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