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Bei Bagatellschäden muss man nicht die Polizei rufen, man darf es aber. Auf jeden Fall gilt: Wer sich entfernt, ohne auf den Geschädigten zu warten, macht sich fast immer strafbar

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Bei Bagatellschäden muss man nicht die Polizei rufen, man darf es aber. Auf jeden Fall gilt: Wer sich entfernt, ohne auf den Geschädigten zu warten, macht sich fast immer strafbar
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