Wenigstens den Notruf wählen: Für Unfallzeugen ist Helfen Pflicht

Wer Unfallopfern nicht hilft, macht sich strafbar

verfasst am Mon Feb 02 13:16:09 CET 2015

„Irgendeiner wird schon anhalten und sich kümmern“. Diese laxe Einstellung kann Verkehrsteilnehmer ins Gefängnis bringen. Denn Unfallopfern zu helfen ist Pflicht.

Andere Verkehrsteilnehmer sind verpflichtet, am Unfallort im Rahmen des Zumutbaren zu helfen
Quelle: dpa/Picture Alliance

Stuttgart/Berlin - Bei Unfällen zu gaffen statt Verletzten zu helfen, ist nicht nur moralisch verwerflich. „Es ist eine Straftat“, betont Verkehrsjuristin Yasmin Domé vom Auto Club Europa (ACE). Unfallzeugen müssen mindestens Rettungskräfte alarmieren und darüber hinaus alles tun, was ihnen zumutbar und für sie gefahrlos möglich ist, so die Expertin. Bei unterlassener Hilfeleistung droht eine Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Haft. Nach einem schweren Unfall am Wochenende auf der Autobahn 2 bei Magdeburg hat die Polizei Verfahren eingeleitet, weil Autofahrer auf der Straße liegende Verletzte regelrecht umkurvt hätten.

Erst sich selbst absichern, dann helfen

Bevor sich Ersthelfer an einer Unfallstelle um Verletzte kümmern, müssen sie dafür sorgen, dass das gefahrlos möglich ist: «An erster Stelle steht immer die Eigen- und Fremdsicherung», betont Ralf Sick, Bereichsleiter Erste Hilfe in der Bundesgeschäftsstelle der Johanniter-Unfall-Hilfe. Immer wieder kommt es vor, dass Ersthelfer wegen fehlender oder unzureichender Absicherung zum Beispiel durch vorbeifahrende Autos verletzt oder sogar getötet werden.

Halten Helfer bei Verkehrsunfällen an, aktivieren sie den Warnblinker und lassen bei Dunkelheit die Fahrzeugbeleuchtung eingeschaltet. Warnweste anlegen, auf der dem Verkehr abgewandten Seite aussteigen und ein Warndreieck aufstellen, erklären die Johanniter weiter. Das Warndreieck sollte vor Kurven und Kuppen platziert werden, innerorts etwa 50 Meter vor der Unfallstelle, auf Landstraßen 100 Meter und auf Autobahnen 150 bis 200 Meter. Wer am Unfallort gerade nichts tun kann, sollte sich hinter der Leitplanke in Sicherheit bringen.

Helfen „im Rahmen der Zumutbarkeit“ ist Pflicht

Helfen ist Pflicht - jedenfalls bis zu einen bestimmten Punkt. Die Grenzen der Zumutbarkeit für weitere Erste-Hilfe-Maßnahmen nach dem Notruf können zum Beispiel erreicht sein, wenn Unfallzeugen Verletzungen oder sogar ihr Leben riskieren müssten, um an Betroffene heranzukommen, erklärt Verkehrsjuristin Yasmin Domé. Das gilt auch für Menschen, die beim Anblick von Blut das Bewusstsein verlieren.

Erste-Hilfe-Fähigkeiten regelmäßig auffrischen

Generell sollten Autofahrer regelmäßig ihre Erste-Hilfe-Kenntnisse auffrischen. Eine Umfrage im Januar 2014 auf MOTOR-TALK.de ergab, dass sich fast die Hälfte (47,8 Prozent) der Umfrageteilnehmer ihrer Erste-Hilfe-Kenntnisse nicht sicher sind, aber dennoch helfen würde. Mehr all jeder Zehnte (10,5 Prozent) würde aufgrund mangelnder Kenntnisse keine erste Hilfe leisten.

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