Kippgefahr für 12-Tonnen-Gespanne schon bei Windstärke 5

Unfallforscher plädieren für Lkw-Fahrverbote bei Wind

MOTOR-TALK

verfasst am Tue Jul 12 15:51:03 CEST 2016

Vor allem Lkw-Gespanne mit bis zu 12 Tonnen Gesamtgewicht reagieren empfindlich auf steife Brisen. Laut einer Studie können sie unbeladen schon bei Windstärke 5 umkippen.

Steife Brise: Ab Windstärke 5 besteht erhöhte Kippgefahr für 12-Tonner, 40-Tonner hingegen sind beladen kaum durch Wind zu beeindrucken
Quelle: dpa/Picture Alliance

Berlin - Im Grunde ist es offensichtlich: Lkw-Gespanne sind besonders anfällig für Seitenwind. Laut einer Studie der Unfallforschung der Versicherer (UDV) trifft das besonders auf Züge mit bis zu 12 Tonnen Gesamtgewicht zu. Das erhöhte Risiko, umzufallen, besteht bei 12-Tonnern demnach schon bei Windstärke 7, also bei Windgeschwindigkeiten von 55 km/h.

Hintergrund der Untersuchung waren gehäufte Meldungen von umgestürzten Lkw bei größeren Sturmereignissen. Laut UDV hat beispielsweise der Sturm „Niklas“ am 31. März 2015 allein in Sachsen-Anhalt mindesten 13 Lkw oder deren Anhänger umgerissen. Damit sind erhebliche Gefahren für den Fahrer, aber vor allem für den nachfolgenden und entgegenkommenden Verkehr verbunden.

Mit Hilfe von Computersimulationen untersuchten die Unfallforscher die Kippstabilität von 12-Tonnen-Gliederzügen, sogenannten „Leicht-Lkw-Gespannen“ und 40-Tonnen-Gliederzügen. Bei leeren Leicht-Lkw-Gespannen besteht demnach ab Windstärke 7 Kipp-Gefahr. Laut Beaufort-Skala handelt es sich um „steifen Wind“, bei dem Bäume schwanken und man beim Gehen einen gewissen Widerstand aufbauen muss.

40-Tonner trotzen beladen auch starkem Wind

Vollbeladen kippen die kleinen Laster ab etwa 74 km/h Windgeschwindigkeit (Windstärke 8). Beim laut Definition „stürmischen Wind“ werden große Bäume bewegt und Zweige brechen von Bäumen ab. 40-Tonnen-Lkw können zwar bei sehr hohen Windgeschwindigkeiten instabil werden (Windstärke 9). Beladen waren sie im Simulationsmodell aber nicht zum Umkippen zu bringen.

Vertretbare technische Maßnahmen zur Verhinderung solcher Unfälle gibt es laut UDV nicht. Die Unfallforscher plädieren dafür, solchen Gespannen bei entsprechenden Windstärken die Weiterfahrt zu untersagen. Speditionen sollten ihre Fahrer über die Gefahren informieren. Rund zwei Prozent der Lkw über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse auf deutschen Straßen sind Leicht-Lkw. Sie dürfen mit dem alten Führerschein Klasse 3 gefahren werden und waren vor Oktober 2015 von der Mautpflicht ausgenommen.

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Quelle: sp-x