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Gasprüfung Wowa

Themenstarteram 30. März 2006 um 19:13

hallo,

fahre morgen zum TÜV mit unserem Eriba triton BSA.

Wie ist denn das wenn ich die Gaspüfung mitmache,

wird da auch die funkionsüchtigkeit der Geräte geprüft;

der Kühlschrank geht nämlich schwer an...

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28 Antworten
am 30. März 2006 um 19:39

Hallo,

so weit ich weiß ,ist denen die Funktion "egal",es wird lediglich die Dichtheit der Verschlüsse und Leitungen geprüft;d.h.der Prüer schließt sone "Luftpumpenahnliche"Druckpumpe an,baut nen gewissen Druck auf und wenn sich dieser ne gewisse Zeit hält ist alles i.o.

am 31. März 2006 um 4:26

Mir ist auch nur dieser "Druckstandstest" bekannt.

am 31. März 2006 um 4:55

sorry jungs

hier in hamburg prüfen sie auch den gasherd ob er wenn die flamme aus auch das gas abschaltet das gleiche machen sie auch mit dem kühlschrank.

gruss dougi

Hallo zusammen,

dougi hat recht.

Wie Ihr schon geschrieben habt, wir geprüft, ob der Druck gehalten wird (Dichtheitsprüfung).

Zusätzlich müssen alle Geräte über einen Flammenwächter verfügen, welcher wie folgt getestet wird. Die Verbraucher werden einzeln eingeschaltet und nach erreichen der Haltetemperatur für den Flammenwächter abgeschaltet. Nach Gehöhr wird nun auf ein zartes "Klack"-Geräusch gewartet, welches das Absperren der Gaszufuhr durch den Flammenwächter bedeutet. Danach wird das Gas des Gerätes aufgedreht und ohne betätigen der Zündsicherung (drücken des Gasreglers) versucht selbiges zu entzünden. Bleibt die Flamme dann aus ist der Test bestanden.

Gruß

Manfred

am 31. März 2006 um 7:03

O.K.-andere Länder,andere Sitten-wenn bei uns der ortsansässige Gashändler unsere "Dauerplatzwohnwagen"abdrückt schaut er def.nicht auf die Funktion der Geräte.Er achtet drauf,das die Absperrhähne im inneren zu den Verbrauchern nicht geschlossen sind(damit der Druck auch beim Verbraucher ankommt),schaut sich den zustand der Leitungen an und achtet auf das Ablaufdatum des Druckminderers.

Ob die Verbraucher auch funktionieren interessiert ihn nicht und ich glaube nicht ,das er sich durch so eine "Nichtbeachtung"in die Nesseln setzen würde wenn er das machen müsste.Er lebt vom "Gasgeschäft"und möchte bestimmt nicht seine Lizenz verlieren.

Zitat:

Original geschrieben von ralle2403

O.K.-andere Länder,andere Sitten-wenn bei uns der ortsansässige Gashändler unsere "Dauerplatzwohnwagen"abdrückt schaut er def.nicht auf die Funktion der Geräte.Er achtet drauf,das die Absperrhähne im inneren zu den Verbrauchern nicht geschlossen sind(damit der Druck auch beim Verbraucher ankommt),schaut sich den zustand der Leitungen an und achtet auf das Ablaufdatum des Druckminderers.

Ob die Verbraucher auch funktionieren interessiert ihn nicht und ich glaube nicht ,das er sich durch so eine "Nichtbeachtung"in die Nesseln setzen würde wenn er das machen müsste.Er lebt vom "Gasgeschäft"und möchte bestimmt nicht seine Lizenz verlieren.

Ich habe am Samstag die Gasprüfung bei einen selbstständigen KFZ-Prüfer machen lassen. Der hat auch die Funktion der Geräte und deren korrektes Abschalten getestet, wie auch meine Vorschreiber schon geschrieben haben.

Er meinte aber auch, dass sich nicht alle Prüfer diese Mühe machen, weil es halt recht lange dauert (ca. 30 min gesamt). Ich findes es so allerdings besser, weil ich jetzt weiß, dass alles ok ist. Hab mir aber auch erklären lassen, wie ich das selbr prüfen kann. Die Prüfung hat 35 EUR gekostet.

Nach den neusten Bestimmungen darf der Gasschlauch und der Druckregel an der Flasche max. 10 Jahre alt sein, auch wenn sie dicht sind. Hab meine dann gleich für ca. 9 EUR getauscht.

am 31. März 2006 um 15:11

Ich mache das regelmässig selber mit der Duomatic von Truma. Alle Sperrventile im WoWa zu Gasflasche auf so dass Druck im System ist und dann die Gasfalsche wieder abdrehen. Die Duomatic besitzt ein Manometer welcher den Druck in der Leitung anzeigt, so kann man auf einfache Weise selber sehen, ob sich der Druck durch ein Leck abbbaut oder ob noch alles dicht ist.

am 31. März 2006 um 19:06

Tja-da ja heute schon für gestern morgen war/ist(???)kann uns erik-bruno ja mal berichten ,wie es ihm bei der Sache ergangen ist...?

Zitat:

Ich mache das regelmässig selber mit der Duomatic von Truma

Woher nimmst du denn zum einen die Erkenntnis, dass nur eine Duomatik ein Manometer hat?

Und selber machen: Ich weiss nicht, wie es bei WoWa ist, aber ich muss eine gültige Prüfplakette aufgeklebt haben, dazu der Eintrag ins Prüfungsheft.

Zitat:

Original geschrieben von Warto

Woher nimmst du denn zum einen die Erkenntnis, dass nur eine Duomatik ein Manometer hat?

Und selber machen: Ich weiss nicht, wie es bei WoWa ist, aber ich muss eine gültige Prüfplakette aufgeklebt haben, dazu der Eintrag ins Prüfungsheft.

Hi Zigeuner,

wo hast denn Du gelesen, daß maurus geschrieben hätte, daß 1. nur die Duomatik ein Manometer habe und 2. er nicht zur Gasprüfung führe? ;) Maurus überprüft seine Anlage offensichtlich in kürzeren Abständen, als vorgeschrieben. Und das darf er natürlich! :D

Gruß

Franjo001

am 1. April 2006 um 23:38

Ich bin durchaus in der Lage, zu lesen, was ich gerade geschrieben hatte, und ich denke, die anderen hier sind es auch.

Zitat:

Die Duomatic besitzt ein Manometer

So hat er es formuliert.

Meine Einzelflasche hat auch eins.

Darum geht es aber nicht. Ich kann meine Anlage jeden Tag abdrücken, das entbindet mich aber nicht davon, alle zwei Jahre die Anlage von einer dazu bevollmächtigten Stelle prüfen zu lassen.

Sollte das bei WoWa anders sein, hättest du besser daran getan, es hier zu posten.

Zitat:

Original geschrieben von Warto

Ich bin durchaus in der Lage, zu lesen, was ich gerade geschrieben hatte, und ich denke, die anderen hier sind es auch.

So hat er es formuliert.

Meine Einzelflasche hat auch eins.

Darum geht es aber nicht. Ich kann meine Anlage jeden Tag abdrücken, das entbindet mich aber nicht davon, alle zwei Jahre die Anlage von einer dazu bevollmächtigten Stelle prüfen zu lassen.

Sollte das bei WoWa anders sein, hättest du besser daran getan, es hier zu posten.

Geschrieben von Maurus:

Zitat:

Ich mache das regelmässig selber mit der Duomatic von Truma. Alle Sperrventile im WoWa zu Gasflasche auf so dass Druck im System ist und dann die Gasfalsche wieder abdrehen. Die Duomatic besitzt ein Manometer welcher den Druck in der Leitung anzeigt, so kann man auf einfache Weise selber sehen, ob sich der Druck durch ein Leck abbbaut oder ob noch alles dicht ist.

Geschrieben von Warto:

Zitat:

Woher nimmst du denn zum einen die Erkenntnis, dass nur eine Duomatik ein Manometer hat?

Wo steht das?

Geschrieben von Warto:

Zitat:

Und selber machen: Ich weiss nicht, wie es bei WoWa ist, aber ich muss eine gültige Prüfplakette aufgeklebt haben, dazu der Eintrag ins Prüfungsheft.

Wo schreibt maurus, daß er nicht zur Gasprüfung fährt?

Second chance! ;)

Franjo001,

der meint, daß auch maurus (wie auch die anderen) weiß (wissen), daß man zur Gasprüfung muß

am 5. April 2006 um 17:53

Hallo,

spannender Thread.....

Nur mal ganz allgemein, die Gasprüfung nach G607 (DIN-EN1949) ist für alle Gasanlagen in Campingfahrzeugen (nicht nur Kraftfahrzeugen) alle 2 Jahre vorgeschrieben!

Was wie zu Prüfen ist, regeln das DIN-DVGW Arbeitsblatt G607, bzw. die neue DIN-EN1949. Dazu gehört sogar noch mehr als Druckprobe und Brennprobe aller Geräte, einen Auszug dieser Normen findet man auf den meisten Prüfbescheinigungen (gelbes Prüfprotokoll) abgedruckt.

Ein Selbsttest zwischen den vorgeschriebenen Gasprüfungen mittels eines am Druckregeler verbauten Manometers (Einzelflaschen mit Manometer sind mir hier in D nicht bekant) ist in meinen Augen nur zu begrüßen, denn es gibt genug Idioten unter den Campern die bis heute nicht begriffen haben wie wichtig die Dichtigkeit und richtige Funktion der Gasanlage ist!

Also ich schaue mir die Gasanlage unseres Wowa öfter als alle 2 Jahre an....

am 5. April 2006 um 18:27

Zitat:

Original geschrieben von ralle2403

O.K.-andere Länder,andere Sitten-wenn bei uns der ortsansässige Gashändler unsere "Dauerplatzwohnwagen"abdrückt schaut er def.nicht auf die Funktion der Geräte.Er achtet drauf,das die Absperrhähne im inneren zu den Verbrauchern nicht geschlossen sind(damit der Druck auch beim Verbraucher ankommt),schaut sich den zustand der Leitungen an und achtet auf das Ablaufdatum des Druckminderers.

Ob die Verbraucher auch funktionieren interessiert ihn nicht und ich glaube nicht ,das er sich durch so eine "Nichtbeachtung"in die Nesseln setzen würde wenn er das machen müsste.Er lebt vom "Gasgeschäft"und möchte bestimmt nicht seine Lizenz verlieren.

Sagen wir´s mal so: solange nichts passiert, wird er kaum Probleme haben. Aber sollte innerhalb relativ kurzer Zeit was passieren, weil ein Gerät spinnt und du als Besitzer kannst noch bezeugen, daß er das Gerät keiner Brennprobe unterzog, dann hat der Prüfer verdammte Probleme! Vor allem, wenn die Staatsanwaltschaft nachweisen kann, daß es daran lag. Das kann richtig teuer werden und unter Umständen mit der Pleite oder im Knast enden! Entweder hat er sich die Haftungsklauseln nie richtig durchgelesen oder es ist ihm schlicht egal!

Da ich im Betrieb immer wieder mit Gasprüfungen zu tun habe, möchte ich das Risiko nicht eingehen!

Gruß Klaus

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