Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mercedes E-Klasse W210

Hallo an Alle,

ich benötige für eine (Muster-) Klage gegen DB die (ehemaligen) Allgemeinen Geschäftsdedingungen von DB aus dem Jahre 1999 (Auftragserteilung) und 2000 (Auslieferung).

Leider löst sich unser E 430T (138.000,- DM) durch Rost an Karosserie und Vorderachse !!! in Wohlgefallen auf. Mercedes möchte nur erneut ausbessern und sich so "über die Runden retten". Leider hat der letzte Versuch, den Rost zu beseitigen, nicht lange gehalten, ich möchte das gerichtlich klären lassen, welchen Stand der Produktionstechnik man erwarten darf beim Neuwagenkauf.

Wer kann mir mit einem Ausdruck etc. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen helfen ???

Gruß Andy

15 Antworten

Hallo AndyG,

mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann ich leider nicht dienen. Ich möchte auf diesem Wege meine Achtung vor Ihrer Vorgehensweise bekunden.
Meine Meinung zum Thema Rost:
Die Tatsache, dass es die Problematik gibt, ist traurig genug.
Eine Unverschämtheit ist es in meinen Augen, dass jegliche Aktivität vom Käufer ausgehen muss, wobei der sich noch wie ein Bittsteller vorkommen muss. Bei den Reparaturen bezüglich Rost ( Türen, Querträger ) an meinem Fahrzeug sollte ich doch tatsächlich den Eindruck gewinnen, dass es eine absolute Ausnahme sein, dass eine E-Klasse rostet. Hier hätte von Anfang an ein entsprechendes Anschreiben von DC an die betroffenen Käufer herausgehen müssen, dass bedingungslose Unterstützung seitens des Werkes lebenslang für die betroffenen Fahrzeuge gewährleistet wird, und zwar unabhängig vom Scheckheft.
Wer fehlerhaft ausliefert ( besonders in diesem Preisegment ), hat zumindest dafür gerade zu stehen.

Einen guten Rutsch wünscht allen Motor-Talkern
adhoma

Mit einem Lächeln habe ich den Treath gelesen.
Als langjähriger Mitarbeiter von DC, jetzt im Ruhestand,
kann ich deinen Glauben an Gerechtigkeit zwar nachvollziehen, aber ob du damit was erreichen wirst,
wage ich stark zu bezweifeln.

Ich finde die Idee nicht schlecht. Im Gegensatz zu vielen anderen, die wegen jedem Kleinscheiss klagen, liegt hier wirklich etwas im Argen.
Auch wenn die Erfolgsaussichten dahingestellt sind, könnte ein Prozess zur Folge haben, dass bei DC künftig besser auf solche - vermeintlichen Details geachtet wird.
Neben den AGB könnten bei den hier beschriebenen Mängeln evtl. auch die Regelungen zur Produkthaftung einschlägig sein.

Hallo AndyG,

ich kann Deine Wut gut verstehen!

Als auch "Rostgeschädigter" kann ich Dir sagen, es gibt bereits einige Klagen, die mit Gutachtern gelaufen sind, ich würde an Deiner Stelle einen guten Anwalt kontaktieren, der soll sich da mal einlesen, wie das lief.

Vorallendingen, was man da an Deiner Stelle machen kann.

Zitat:

dass bedingungslose Unterstützung seitens des Werkes lebenslang für die betroffenen Fahrzeuge gewährleistet wird, und zwar unabhängig vom Scheckheft.

Ganz kurz und knackig, so sehe ich das auch!! Bedingungslos. Die Kulanzarbeiten bei meinem 210er sind auch mehr ein herumgeflicke.

Wenn man das hier in MT ausspricht, dann heisst es, tolle acht Jahre gibt es beste Rostkulanz, wo gibt es das sonst?

Grüsse

Daniel

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Klage

Hallo nochmal,

aus meiner langjährigen Erfahrung als "Gerechtigkeits-Fan" kann ich berichten, daß man mit einem Prozeß gegen Behörden bzw. Konzerne dann aber auch nur dann gewisse Chancen hat, wenn man klar seine souveräne, kompromißlose und konsequente Vorgehensweise darstellt. Wenn die merken und sie würden es merken, daß man kalte Füße bekommt, lassen die den kleinen Mann gern "am ausgestreckten Arm verhungern".

Die Frage ob man sich das antun möchte, muß man sich vorher selbst beantworten ...

Mir wäre jetzt ganz wesentlich mit den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" geholfen! Wer hat die noch irgendwo liegen, die werden mit der Auftragsbestätigung übersandt.

Der von mir beauftragte Anwalt hat bereits diesbezüglich erfolgreich gegen DC prozessiert. Ich halte euch damit gern auf dem Laufenden.

Gruß Andy

Zitat:

Original geschrieben von FabJo


...aber ob du damit was erreichen wirst, wage ich stark zu bezweifeln.

Worauf gründen sich deine Zweifel?

Re: Klage

Zitat:

Original geschrieben von AndyG


Mir wäre jetzt ganz wesentlich mit den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" geholfen! Wer hat die noch irgendwo liegen, die werden mit der Auftragsbestätigung übersandt.

Der von mir beauftragte Anwalt hat bereits diesbezüglich erfolgreich gegen DC prozessiert. Ich halte euch damit gern auf dem Laufenden.

Hi AndyG,

ich habe die sicherlich noch in der Firma - ich hatte damals Ende 1999 auch einen S210 bestellt. Kann ich durch den PDF Scanner jagen, wenn ich sie so schnell wieder finde.

AGB

Leider hat der Kollegen die AGBs offenbar bislang noch nicht gefunden, ich bitte daher auch alle anderen nochmal nachzuschauen, ob sie mir diesbezüglich helfen können!

EINEN GUTEN RUTSCH ALLERSEITS

wünscht Andy

Hallo Andy,

ich habe Ende '98 einen E320T bestellt, Lieferung 1/99. Geschäftsbedingungen sind STand 05/97.

Wenn Dir das weiterhilft, dann sende mir Deine EMail-Adresse und ich scanne die ein

Beste Grüße
Thomas

Hallo AndyG,

Prospekt, richtig so !

Allerdings wird der Rostbesitzer nicht nur von DC, sondern auch hier in diesem Forum von so manchem für dumm verkauft. Es entsteht der Eindruck, die seien von DC gesponsort.

Für den Fall, daß es Dir was bringt und ich diese finde, leiste ich mit den AGBs aus 2003 gerne einen Beitrag.

Hallo

Ich hab hier eine AGB liegen, allerdings kann ich kein Datum darauf finden. (AGB für den Verkauf von fabrikneuen Kfz)
Der dazugehörige Wagen wurde jedenfalls Sept. 99 ausgeliefert und ist das Modell mit der Mopf.

Gib Deine email-Adresse bitte, falls du die AGB möchtest.

Gruß
twinraider

AGBs

Vielen Dank Kollege twinraider für die Übersendung der AGBs !!!

Mich macht allerdings der Hinweis auf der Überschrift stutzig, "Neufahrzeugverkaufsbedingungen für das Touristen- und Diplomatengeschäft".

Hast du diese AGBs als Otto Normalverbraucher so erhalten?
Weiß jemand, ob die für uns tatsächlich zutreffen?

Gruß Andy

Also der Wagen wurde ganz normal als "Otto Normalverbraucher" von Unternehmen gekauft und als Firmenwagen genutzt. Alles hier in Deutschland und nix politisches.

Hallo AndyG,

ich habe mal geschaut - meine letzten vorhandenen AGB von DC haben den Stand 01/2002. Die älteren habe ich leider nicht mehr hier.
Es steht auf jeden Fall dort nichts von Touristen, etc. in den Unterlagen bei mir.

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