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EOS verhagelt. Es ist zum K.....!!!

Themenstarteram 26. Juni 2006 um 14:12

Eben rief ich meinen freundlichen an, da wir endlich diese Woche die Auslieferung terminiert haben.

Die gute Nachricht: Das Auto ist angekommen. Die schlechte: Der Wagen kam leider auf dem Transport mit der Spedition in ein Unwetter und wurde verhagelt. Er wird jetzt wieder zurückgebracht in eine anderes Lager (Mosel), wo er von VW-Experten begutachtet wird.

Ergo: Eos wird nicht ausgeliefert. Neuer Ausliefertermin kann nicht genannt werden. Ersatzfahrezug ungewiss, jedenfalls kein EOS. Und evtl. ein "reparierter" EOS...

Hab vor kurzem noch hier gelästert, das schlimmste wäre, wenn er bei Emden von der Rampe fällt. Das hier ist kaum anders und ich hab nach monatelanger Wartezeit die Schnauze gehörig voll.

Hier noch ne Frage: kann der VW einen hagel-reparierten EOS eigentlich als "Neuwagen" verkaufen ????

VG

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78 Antworten

Mündlich

 

Zitat:

Original geschrieben von C70Cabrio

@Eribe

Das BGB sagt = Unwissenheit schützt vor Srafe nicht.

Das soll heißen, wenn das rauskommt bist erst DU dran.

Wenn du dann auf den Schaden "sitzt", dann kannst du den Händler verklagen.

Es bleibt erstmal bei dir hängen. Und wenn der Händler nachweisen kann, das er dir das gesagt hat, dann gute Nacht.........

Aber Hallo,

man schließt mit dem Händler einen schriftlichen Neuwagen-Kaufvertrag ab.

Wird hier nichts weiteres erwähnt oder fest gehalten,

wo soll dann ein Problem für denn Widerverkäufer

entstehen ?

Mündlich Kannst Du mit Deinem Händler ein paar

Fussmatten, Warnweste oder sonst was aushandeln.

Also bitte.

Schönen Tag noch.

Re: Mündlich

 

Zitat:

Original geschrieben von ERIBE

Aber Hallo,

man schließt mit dem Händler einen schriftlichen Neuwagen-Kaufvertrag ab.

Wird hier nichts weiteres erwähnt oder fest gehalten,

wo soll dann ein Problem für denn Widerverkäufer

entstehen ?

Mündlich Kannst Du mit Deinem Händler ein paar

Fussmatten, Warnweste oder sonst was aushandeln.

Also bitte.

Schönen Tag noch.

BGB= Man kann mündlich und/oder schriftliche Verträge abschließen - falls du wieder nach Fakten fragst.

Auch ein "Kaufvertrag" auf einen Bierdeckel, wenn er nicht sittenwidrig ist, kannst du abschließen.

Natürlich wird in der Praxis ein schriftlicher Kaufvertrag mit AGB gemacht, wegen späterer Beweislast usw.

In diesen speziellen Fall wußte ja der Händler bei erstellen des Kaufvertrages nichts von einem Hagelschaden.

Es ist egal ob der Händler dir das schriftlich oder mündlich später mitteilt, hauptsache er kann es später beweisen das es dir das mittgeteilt hat. ( wenn er dir das mitgeteilt hat )

Viele Grüße

. . . oh diese Hitze

 

Zitat:

Original geschrieben von C70Cabrio

BGB= Man kann mündlich und/oder schriftliche Verträge abschließen - falls du wieder nach Fakten fragst.

Auch ein "Kaufvertrag" auf einen Bierdeckel, wenn er nicht sittenwidrig ist, kannst du abschließen.

Natürlich wird in der Praxis ein schriftlicher Kaufvertrag mit AGB gemacht, wegen späterer Beweislast usw.

In diesen speziellen Fall wußte ja der Händler bei erstellen des Kaufvertrages nichts von einem Hagelschaden.

Es ist egal ob der Händler dir das schriftlich oder mündlich später mitteilt, hauptsache er kann es später beweisen das es dir das mittgeteilt hat. ( wenn er dir das mitgeteilt hat )

Viele Grüße

Hallo,

ich klink mich hier mal aus.

Habe bis dato 8 VW-Neuwagen gekauft.

Bis heut hat mir noch kein Händler nen mündlichen

Kaufvertrag angeboten oder nen Vertrag auf nem Bierdeckel vorgelgt. Dies hat er sicherlich nur nicht gemacht, weil da die AGB's nicht drauf sind.

Denk ich bin im falschen Film.

In Vertragsfragen haben wir ja jetzt einen Fachmann

C70Cabrio

. . . oh diese Hitze

am 26. März 2007 um 8:13

Zitat:

Original geschrieben von sweetdreamer

Hallo!

Ich arbeite bei der QS-Lack in Mosel. Die vom Hagelschlag betroffenen Karossen werden momentan durch unsere besten Beanstandungsbeheber wieder in Ordnung gebracht.

Da bei den Karossen keine Lackverletzung sondern nur eine Blechverformung eintrat und somit keine Lacknacharbeit notwendig ist, sind keine langfristigen Oberflächenveränderungen zu erwarten.

Ihr braucht Euch deshalb keine Sorgen zwecks Qualität oder Wiederverkauf zu machen.

Nach der Nacharbeit werden alle Fahrzeuge nochmals durch die QS abgenommen und zwar mit der gleichen Maßgabe wie auch alle anderen Neufahrzeuge.

Hallo Sweetdreamer,

ich habe meinen EOS im Juli 06 mit Verspätung bekommen. Zwischendurch kam die Meldung, man wüsste nicht wo das Fahrzeug zur Zeit genau ist!?!?! War der ggf. beim Beulendoktor?

Jetzt, fast ein Jahr später erkenne ich Beulen auf dem Dach. Kann es sein, dass die nach der Reparatur wieder auftauchen?

Dann geb ich das Ding auf jeden Fall zurück!

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