Xenonnachrüstung!! Der ultimativ letzte Thread -> Abenteuer Auto, Rechtliches usw...
Um mal endlich Klarheit zu schaffen, habe ich folgende e-mail gerade an Autobild, Herrn Felske gesendet.
Vielleicht ist danach die Diskussion erstmal vom Tisch.
Eine Antwort werde ich hier posten... Vielleicht sollte man dann diesen Thread erstmal nutzen, um immer wieder auftretende Fragen zu beantworten und auf diesen Thread hier verweisen...
Sehr geehrter Herr Felske,
ich habe ein Anliegen, welches wir im Forum www.motor-talk.de in der Rubrik VW Golf 3 (und anderen Rubriken) bereits mehrfach durchgekaut haben...
Es geht hierbei um den Umbau normaler Serien-Scheinwerfer (mit H1, H4 oder H7 Technik) auf Xenon. Umbausätze gibt es ja zu genüge zu kaufen, mit Brennern und Steuergeräten...
Mein Standpunkt ist folgender: Ein Umbau ist nicht möglich, da jeder SW (Scheinwerfer) ein lichttechnisches Gutachten erfüllen muß. Dieses Gutachten erlischt, wenn man Veränderungen an dem SW vornimmt. Damit einhergehend erlischt auch die komplette Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Die anderen Voraussetzungen (dyn. Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferreinigungsanlage) lassen sich ja ohne weiteres erfüllen. Dyn. LWR gibt es für 199€ bei Hella, SRA läßt sich eh nachrüsten und gab es als Extra für nahezu jedes Fzg...
Jetzt müssen wir aber vermehrt feststellen, daß einzelne Prüfer trotzdem Xenon-Nachrüstungen eintragen, auch ohne SRA und auch ohne dyn. LWR. Die Firma www.badcar.de wirbt sogar mit der Eintragung. Ausserdem baut (wie Sie sicher wissen), Abenteuer Auto (Kabel-1) einen VW Golf 2 komplett neu auf und verlost das Fahrzeug. Auch hier wurde (anscheinend von Badcar) Xenon in normale SW (bzw. in in.pro Klarglas SW, die aber mit normalen Leuchtquellen normalerweise betrieben werden) verbaut. Eine Anfrage meinerseits bei Kabel-1 wegen dieser Problematik blieb unbeantwortet! Ich kann mir denken, warum nicht geantwortet wurde.
Wie verhält sich die Rechtslage, wenn eine Eintragung erfolgt ist? In einer Polizeikontrolle z.B.? Darf die Polizei das Fzg. trotz erfolgter Eintragung stilllegen?Ich weiß von Eintragungen, die im Wortlaut etwa wie folgt niedergeschrieben worden: Fzg. leuchtet mit Xenon oder Fzg. leuchtet mit Xenon ohne SRA ohne LWR oder Fzg. wurde umgebaut mit Xenon-Technik o.ä.
Vermehrt habe ich auch gehört, daß sich die Rechtslage in Deutschland wegen übergreifendem EU-Recht verändert hat.
Wissen Sie da Näheres? Es wäre sehr wichtig, ein paar Fakten zu erhalten, da das Thema jede Woche erneut auftaucht und jeder am Ende wieder was besser weiß, nur keiner Genaues.
Ich wäre Ihnen für ein paar Auskünfte sehr dankbar... Anbei mal unten stehend mein letzter Post bei Motor-Talk. Aus eigener Erfahrung kann ich Ihnen sagen, daß beim Golf 3 ein blendfreies Umrüsten nur mit dem neuen in.pro DE Celis SW Xenon Look realisierbar ist. Der SW läßt sich auch vernünftig einstellen, absolut klare hell/dunkel Linie. Erlaubt ist es wohl trotzdem nicht. Ein H1, bzw. H4 Serienscheinwerfer war nicht vernünftig umbaubar...
Wissen Sie, wo man ein eigenes Lichttechnisches Gutachten erstellen lassen könnte und zu welchen Konditionen um Xenon zu legalisieren? Oder gibt es eine andere Möglichkeit der Legalisierung?
Ich werde dieses Thema nochmals in einem Extra-Thread mit dieser e-mail aufgreifen, um die Diskussionen endgültig mal zu klären. Der Link lautet:
Yours sincerely / Mit freundlichen Grüßen / Distinti saluti / S prátelskými pozdravy / Yoroshiku o-negai shimasu / zhù jiàn kang / Med vänliga hälsninger
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Tel.: +49 (0) XXX
Fax.: +49 (0) XXX
Handy D: +49 (0) XXX
Fon NL: +31 (0) XXX
E-mail: XXX
Internet: XXX
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Mein letzter motortalk Post zu diesem Thema:
Eine Xenonnachrüstung ist im Grunde genommen unmöglich. Ich suche momentan selbst noch an einer Lücke und habe daher unzählige Male mit Hella, inpro, TÜV, Dekra und KBA gesprochen...
Grundsätzlich benötigt das Fahrzeug dyn. LWR (Leuchtweitenregulierung, die automatisch funktioniert und nicht per Stellrad wie beim G3) und SRA (Scheinwerferreinigungsanlage).
Beides ist kein Thema: Hella bietet dyn. LWR für 199€ zum Nachrüsten an, Ultraschall gesteuert. SRA gab es eh beim G3, lässt sich also nachrüsten.
Problem trotzdem: Jeder SW (Scheinwerfer) muß ein lichttechnisches Gutachten bestehen. Dieses Gutachten muß jeder Hersteller erstellen lassen (SW darf nicht blenden, muß die Strasse nach bestimmten Richtlinien ausleuchten usw.), wenn er einen neuen SW auf den Markt bringt. Danach wird der SW zugelassen mit den während des Prüfverfahrens verwendeten Leuchtmitteln. Das heißt: 1 H1 SW darf auch nur mit H1 Leuchtmitteln betrieben werden, ein H4 nur mit H4 usw....
Sollte man jetzt einen zugelassenen SW verändern, z.B. durch Xenon-Nachrüstung oder sonstigem erlischt das lichttechnische Gutachten. Damit einhergehend erlischt die komplette Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
Das heißt: Es gibt keinen Cent von der Versicherung bei einem verschuldeten oder unverschuldeten Unfall!!! Kann teuer werden, wenn auch noch ein Personenschaden vorliegt...
Und eins kannst Du mir glauben, die Polizei, der TÜV usw. wurden vom KBA so dermaßen angespitzt. Die legen die Karre sofort an Ort und Stelle ohne Diskussionen still!!!
Ein eigenes lichttechnisches Gutachten erstellen zu lassen ist die einzige Möglichkeit. Kostet aber Tausende... Ich habe schon div. SW umgebaut, eine vernünftige Ausleuchtung lässt sich für den Golf 3 mom. nur mit dem in.pro Celis Xenon Look SW erreichen...
Sämtlich Gutachten, mit denen man angeblich Xenon betreiben darf und die man gegen Geld z.B. bei ebay bekommen kann sind uralt und längst überholt und nur für die Mülltonne.
Es gibt momentan keine legale Xenon-Nachrüstmöglichkeit!! Auch der umgebaute Golf 2 von Abenteuer Auto, bzw. die Machenschaften von www.badcar.de sind absolut illegal!!! Selbst wenn Du einen Prüfer finden solltest, der Dir Xenon einträgt, ist das illegal und der Prüfer riskiert seinen Job. Die Karre wird trotzdem bei nächster Gelegenheit stillgelegt!!!
296 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Christian R.
Weiss ich...mich hatte nur diese Aussage hier stutzig gemacht
Allerdings rate ich einigen Leuten hier, ein wenig mehr auf Anonymität zu achten...man weiss ja nie wer in einem öffentlichen Forum so mitliest...🙁Gruß
Christian 😉
Du, das hattest Du völlig falsch verstanden! Es ging bei der Teilenummer darum, ob die G4 Cabrio SW identisch sind mit den G4 SW. Das sind sie nämlich.
Umkehrschluß: Da es keine Xenon-SW für das G4 Cabrio gab, aber für den G4, müssen die Original Xenon SW des G4 auch in das Cabrio passen....
Heißt: Keine Bastelei... Bleibt nur zu klären, ob das lichttechnische Gutachten für einen SW erstellt wird oder für einen SW in Verbindung mit dem Fahrzeug...
Ziel dieses Threads ist, die Sache zu legalisieren. Nicht, Prutsch-Tips zu geben... Die rechtliche Sache ist hier in diesem Thread von mir haarklein geklärt worden... Lies mal komplett, es gibt was zu lernen... 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Totti-Amun
Ziel dieses Threads ist, die Sache zu legalisieren. Nicht, Prutsch-Tips zu geben... Die rechtliche Sache ist hier in diesem Thread von mir haarklein geklärt worden...
Schon klar 🙂.
Mir gings darum, dass man hier nicht arglos sein komplettes Kennzeichen angibt und gleichzeitig über einen illegalen Einbau berichtet...
Zitat:
Lies mal komplett, es gibt was zu lernen... 🙂
Brauch ich nicht 😁...Bin da (leider 🙁) bestens informiert...
Gruß
Christian 😉
Mit dem Kennzeichen hab ich kein Problem. Ich hab in der Heckscheibe nen "Achtung Prüfungsfahrt"-Schild drin kleben, somit kann mir kein niemand etwas, solange ich keinen mit den Umbauten gefährde. Es gibt da auch nen paar Rechte, die man als Kfz-Techniker hat. Es ist nicht festgelegt, wie lange ich meine Umbauten prüfe, bevor ich damit zum Tüver fahre.
Ausserdem lasse ich sie ja abnehmen, da das lichtt.Gutachten ja für die Bi-Xenoneinheit vorhanden ist. Der komplette Scheinwerfer braucht ne Bauartgenehmigung, die ist aber durch nen 21er Gutachten zu bekommen.
So mal 2 Bilder von aussen. Besser gehts nicht.
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Kenn noch jemanden mit Xenon. Nen Kumpel mit nem 1er Cabrio mit ner RallyeGolfFront. Er hat komplett die gleiche Ausstattung, wie meiner, gleiches Leder, Felgen, Motor.... und fast gleiche Farbe. Nur ne Klima hat er nicht. Da er schon ne ganze Weile Xenon hat, musste ich da nachziehen. Wie sieht es denn sonst aus, wenn nen 93er Cabrio welches hat und nen 97er nicht?
sag mal hast du nen blauen Cabrio Tacho drin zufällig?
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von 330CabrioBln
Wie sieht es denn sonst aus, wenn nen 93er Cabrio welches hat und nen 97er nicht?
??
Häää??
Wie meinst Du das?
@phils
Nen, alles grün. Ich will auch keinen blauen Tacho, hatte ich früher schon in meinem VR6. Hab mich satt gesehen.
@Totti
Es kann doch nicht sein, wenn ich mit meinem Kumpel unterwegs bin, dass sein alter 1er Xenon hat und mein 3er kommt mit Halogen daher. Deshalb musste ich mir auch welches einbauen. Und die Optik mit diesen SW ist ja wohl auch richtig genial.
Zitat:
Original geschrieben von 330CabrioBln
@Totti
Es kann doch nicht sein, wenn ich mit meinem Kumpel unterwegs bin, dass sein alter 1er Xenon hat und mein 3er kommt mit Halogen daher. Deshalb musste ich mir auch welches einbauen. Und die Optik mit diesen SW ist ja wohl auch richtig genial.
Ach so war das gemeint. Ich war im Glauben, den G3 gab es schon ab 93 als Cabrio. Deshalb war ich etwas verwirrt.
Ist trotzdem leider illegal, war ihr beide da habt...
Ich hatte jetzt in fast jedem Auto Xenon drin und wurde auch schon öfter angehalten. Wenn es ordentlich gemacht wurde, dann sagt da (fast)keiner was. Bin ja nun auch keine 18 mehr und da ist das Gespräch mit der Polizei gleich auf nem anderen Niveau.
Hab noch nen Bild von meinem Firmengolf. Der steht in der Schweiz und mit dem fahre ich ständig über die Grenze. Werde da auch immer kontrolliert, wegen dem B-Kennzeichen und den Rädern. Scheinwerfer hab ich da noch nie ausgeschaltet und gesagt hat da auch noch keiner was.
Trotzdem illegal, die Folgen bei nem Unfall usw. haben wir ja hier ohne Ende geklärt. Das wär mir persönlich u.U. zu teuer...
Die Haftungsobergrenze bei meiner Versicherung liegt bei 5.250Euro. Muss ja nicht sein, aber wenn es mal wirklich so sein sollte, dann ist man nicht gleich hoch verschuldet. Damit kann ich leben.
du willst doch nicht allen ernstes sagen deine Versicherung lässt dich nur die 5.000€ zahlen, wenn sie die Chance hat das gesamte Geld von dir wegen nicht legalen Umbauten (Xenon) zu kassieren.
Die Logik is auf schwer wackligen Beinen.
die maximale Obergrenze von deiner Haftung die im vertrag steht gilt in dem Fall nicht...
SDI
Doch sie gilt. Hatte schon mal das Vergnügen wegen Fahrerflucht. Sie wollten auch erst alles, dann hab ich ihnen diese Klausel gezeigt