Xenonnachrüstung!! Der ultimativ letzte Thread -> Abenteuer Auto, Rechtliches usw...
Um mal endlich Klarheit zu schaffen, habe ich folgende e-mail gerade an Autobild, Herrn Felske gesendet.
Vielleicht ist danach die Diskussion erstmal vom Tisch.
Eine Antwort werde ich hier posten... Vielleicht sollte man dann diesen Thread erstmal nutzen, um immer wieder auftretende Fragen zu beantworten und auf diesen Thread hier verweisen...
Sehr geehrter Herr Felske,
ich habe ein Anliegen, welches wir im Forum www.motor-talk.de in der Rubrik VW Golf 3 (und anderen Rubriken) bereits mehrfach durchgekaut haben...
Es geht hierbei um den Umbau normaler Serien-Scheinwerfer (mit H1, H4 oder H7 Technik) auf Xenon. Umbausätze gibt es ja zu genüge zu kaufen, mit Brennern und Steuergeräten...
Mein Standpunkt ist folgender: Ein Umbau ist nicht möglich, da jeder SW (Scheinwerfer) ein lichttechnisches Gutachten erfüllen muß. Dieses Gutachten erlischt, wenn man Veränderungen an dem SW vornimmt. Damit einhergehend erlischt auch die komplette Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Die anderen Voraussetzungen (dyn. Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferreinigungsanlage) lassen sich ja ohne weiteres erfüllen. Dyn. LWR gibt es für 199€ bei Hella, SRA läßt sich eh nachrüsten und gab es als Extra für nahezu jedes Fzg...
Jetzt müssen wir aber vermehrt feststellen, daß einzelne Prüfer trotzdem Xenon-Nachrüstungen eintragen, auch ohne SRA und auch ohne dyn. LWR. Die Firma www.badcar.de wirbt sogar mit der Eintragung. Ausserdem baut (wie Sie sicher wissen), Abenteuer Auto (Kabel-1) einen VW Golf 2 komplett neu auf und verlost das Fahrzeug. Auch hier wurde (anscheinend von Badcar) Xenon in normale SW (bzw. in in.pro Klarglas SW, die aber mit normalen Leuchtquellen normalerweise betrieben werden) verbaut. Eine Anfrage meinerseits bei Kabel-1 wegen dieser Problematik blieb unbeantwortet! Ich kann mir denken, warum nicht geantwortet wurde.
Wie verhält sich die Rechtslage, wenn eine Eintragung erfolgt ist? In einer Polizeikontrolle z.B.? Darf die Polizei das Fzg. trotz erfolgter Eintragung stilllegen?Ich weiß von Eintragungen, die im Wortlaut etwa wie folgt niedergeschrieben worden: Fzg. leuchtet mit Xenon oder Fzg. leuchtet mit Xenon ohne SRA ohne LWR oder Fzg. wurde umgebaut mit Xenon-Technik o.ä.
Vermehrt habe ich auch gehört, daß sich die Rechtslage in Deutschland wegen übergreifendem EU-Recht verändert hat.
Wissen Sie da Näheres? Es wäre sehr wichtig, ein paar Fakten zu erhalten, da das Thema jede Woche erneut auftaucht und jeder am Ende wieder was besser weiß, nur keiner Genaues.
Ich wäre Ihnen für ein paar Auskünfte sehr dankbar... Anbei mal unten stehend mein letzter Post bei Motor-Talk. Aus eigener Erfahrung kann ich Ihnen sagen, daß beim Golf 3 ein blendfreies Umrüsten nur mit dem neuen in.pro DE Celis SW Xenon Look realisierbar ist. Der SW läßt sich auch vernünftig einstellen, absolut klare hell/dunkel Linie. Erlaubt ist es wohl trotzdem nicht. Ein H1, bzw. H4 Serienscheinwerfer war nicht vernünftig umbaubar...
Wissen Sie, wo man ein eigenes Lichttechnisches Gutachten erstellen lassen könnte und zu welchen Konditionen um Xenon zu legalisieren? Oder gibt es eine andere Möglichkeit der Legalisierung?
Ich werde dieses Thema nochmals in einem Extra-Thread mit dieser e-mail aufgreifen, um die Diskussionen endgültig mal zu klären. Der Link lautet:
Yours sincerely / Mit freundlichen Grüßen / Distinti saluti / S prátelskými pozdravy / Yoroshiku o-negai shimasu / zhù jiàn kang / Med vänliga hälsninger
XXX XXX
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XXX
XXX
Tel.: +49 (0) XXX
Fax.: +49 (0) XXX
Handy D: +49 (0) XXX
Fon NL: +31 (0) XXX
E-mail: XXX
Internet: XXX
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Mein letzter motortalk Post zu diesem Thema:
Eine Xenonnachrüstung ist im Grunde genommen unmöglich. Ich suche momentan selbst noch an einer Lücke und habe daher unzählige Male mit Hella, inpro, TÜV, Dekra und KBA gesprochen...
Grundsätzlich benötigt das Fahrzeug dyn. LWR (Leuchtweitenregulierung, die automatisch funktioniert und nicht per Stellrad wie beim G3) und SRA (Scheinwerferreinigungsanlage).
Beides ist kein Thema: Hella bietet dyn. LWR für 199€ zum Nachrüsten an, Ultraschall gesteuert. SRA gab es eh beim G3, lässt sich also nachrüsten.
Problem trotzdem: Jeder SW (Scheinwerfer) muß ein lichttechnisches Gutachten bestehen. Dieses Gutachten muß jeder Hersteller erstellen lassen (SW darf nicht blenden, muß die Strasse nach bestimmten Richtlinien ausleuchten usw.), wenn er einen neuen SW auf den Markt bringt. Danach wird der SW zugelassen mit den während des Prüfverfahrens verwendeten Leuchtmitteln. Das heißt: 1 H1 SW darf auch nur mit H1 Leuchtmitteln betrieben werden, ein H4 nur mit H4 usw....
Sollte man jetzt einen zugelassenen SW verändern, z.B. durch Xenon-Nachrüstung oder sonstigem erlischt das lichttechnische Gutachten. Damit einhergehend erlischt die komplette Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
Das heißt: Es gibt keinen Cent von der Versicherung bei einem verschuldeten oder unverschuldeten Unfall!!! Kann teuer werden, wenn auch noch ein Personenschaden vorliegt...
Und eins kannst Du mir glauben, die Polizei, der TÜV usw. wurden vom KBA so dermaßen angespitzt. Die legen die Karre sofort an Ort und Stelle ohne Diskussionen still!!!
Ein eigenes lichttechnisches Gutachten erstellen zu lassen ist die einzige Möglichkeit. Kostet aber Tausende... Ich habe schon div. SW umgebaut, eine vernünftige Ausleuchtung lässt sich für den Golf 3 mom. nur mit dem in.pro Celis Xenon Look SW erreichen...
Sämtlich Gutachten, mit denen man angeblich Xenon betreiben darf und die man gegen Geld z.B. bei ebay bekommen kann sind uralt und längst überholt und nur für die Mülltonne.
Es gibt momentan keine legale Xenon-Nachrüstmöglichkeit!! Auch der umgebaute Golf 2 von Abenteuer Auto, bzw. die Machenschaften von www.badcar.de sind absolut illegal!!! Selbst wenn Du einen Prüfer finden solltest, der Dir Xenon einträgt, ist das illegal und der Prüfer riskiert seinen Job. Die Karre wird trotzdem bei nächster Gelegenheit stillgelegt!!!
296 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von menzn
gott jetzt geht dieses leidige thema schon wieder los!
vor allem nervt es mich dass xenon nicht so der wahnsinn ist wie alle immer tun! und blenden tuts auch wie die sau!
Ist schon Wahnsinn, blenden tun nur die illegalen Basteleien.. 😎
das xenon blendet wie sau ist nicht ganz richtig. xenon blendet objektiv weniger als so manch anderer halogenscheinwerfer. die xenon sind grundsätzlich immer richtig eingestellt und bleiben dank automatik auch bei bodenwellen so gut wie immer auf der fahrbahn. der blendeffekt bei xenon entsteht hauptsächlich durch die andere farbe die das auge anzieht weils anders aussieht als die gelben halogen. die ausleuchtung ist normalerweise bei weitem besser und angenehmer - wer einmal ein xenon hatte wird sich nichts anderes mehr wünschen.
wenn ich das richtig verstanden hab ist xenon zum nachrüsten aber schon erlaubt wenn der hersteller das als solches anbietet (zb. bmw e39), ansonsten illigal oder?
mfg.alex🙂
wenn man sie richtig in die linsen scheinwerfer einbaut blendet da nichts! mit reflektorscheinwerfern schon! aber nicht das es schon wieder los geht! sag ja schon nichts mehr!
naja das is es ja! bei den ganzen typen die das illegal drinnen haben blendest eben wie die sau! ~~i hate it~~
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Zitat:
Original geschrieben von daywalker[c]
das xenon blendet wie sau ist nicht ganz richtig. xenon blendet objektiv weniger als so manch anderer halogenscheinwerfer. die xenon sind grundsätzlich immer richtig eingestellt und bleiben dank automatik auch bei bodenwellen so gut wie immer auf der fahrbahn. der blendeffekt bei xenon entsteht hauptsächlich durch die andere farbe die das auge anzieht weils anders aussieht als die gelben halogen. die ausleuchtung ist normalerweise bei weitem besser und angenehmer - wer einmal ein xenon hatte wird sich nichts anderes mehr wünschen.
wenn ich das richtig verstanden hab ist xenon zum nachrüsten aber schon erlaubt wenn der hersteller das als solches anbietet (zb. bmw e39), ansonsten illigal oder?
mfg.alex🙂
Korrekt!
Es gibt Nachrüstkits, BMW E36 und E39 z.B. Das sind aber komplette Scheinwerfer, deshalb steht dem nichts im Wege.
Diese Sets, die man bei ebay kaufen kann, sind alle illegal. Ich meine damit die 2 Steuergeräte mit 2 Brennern und einer angeblichen KBA Bescheinigung.
Diese KBA Bescheinigung ist längst überholt und nicht mehr gültig, habe alle hier!
Steht aber alles in diesem thread, bestimmt 10x... 😎
Zitat:
Original geschrieben von Colossus
wenn man sie richtig in die linsen scheinwerfer einbaut blendet da nichts! mit reflektorscheinwerfern schon! aber nicht das es schon wieder los geht! sag ja schon nichts mehr!
Es gibt auch Rflektor-SW mit Xenon, z.B. alte E-Klasse usw.
Trotzdem geht das alles nicht, auch nicht bei Projektions-SW. Glaub es mir, ich habe alle G3 SW mal umgebaut...
Auch wer es eingetragen hat, fährt illegal rum. Warum das so ist, steht x-mal in diesem Thread...
hmmm gut zu wissen, danke amun (hatte den tread mal durchgelesen - mehrere stunden lang, seitdem war ich allerdings nicht mehr up-to-date).
xenon blendet tatsächlich nur wenns illegal nachgerüstet ist - da stimm ich dem ein oder anderen vorredner zu. alles andere was dann noch unter blendung fällt ist ein defekter scheinwerfer oder eine optische täuschung.
mfg.alex🙂
das mit dem Blenden find ich gar nicht so schlimm. Viel schlimmer find ich das viele meinen sie sind jetzt obercool weil sie Xenon drin haben, und das verbotener Weiße. Sorry, das ist für mich einfach nur primitiv, auch wenn ich jetzt für manche ein Buh-Mann bin, das ist mir egal. Ich fahr nicht illegal mit Xenon rum...
Der Oberwitz ist dazu noch, dass echte Xenon-Scheinwerfer das Licht anders streuen, sprich auch mehr die Breite bringen. Das ist bei diesen illegalen Umbauten nicht der Fall...
Außerdem versteh ich gar net was das ganze Xenon getue soll, was habt ihr denn devon? Ich würd es ja noch verstehen wenn es legal wäre, aber so ist mir persönlich das Risiko einfach zu gross. Und ich find es echt unverschämt, dass manche hier Dinge in die Welt streuen, dass dies ein legaler Umbau sei, wenn man SRA und LWR einbaut...diese absolut falsche Meinung ist leider schon viel zu weit verbreitet...
Die Aussage des Kraftfahrtbundesamtes:
Warnung des KBA
DEKRA:
Information DEKRA
TÜV Nord:
Information des TÜV
Damit wären alle Ausreden ausgeräumt...
Naja, wollen wir es nicht noch länger in die Länge ziehen. Baut Euch gefälligst ne Golf IV Cabrio Front mit Golf IV Xenon-Scheinwerfern hin, und alles wird gut...
Gruß
Andreas
Deshalb hab ich ja auch die komplette Xenoneinheit vom Passat drin. Anders wird das ja auch nix, da der Brennpunkt von Xenonbrennern nur knapp nen Millimeter ist und der von Halogen über 5. Der Reflektor vom Halognscheinwerfer ist nicht mit Xenon kompatibel und wird es auch nie sein.
Zitat:
Original geschrieben von 330CabrioBln
Deshalb hab ich ja auch die komplette Xenoneinheit vom Passat drin. Anders wird das ja auch nix, da der Brennpunkt von Xenonbrennern nur knapp nen Millimeter ist und der von Halogen über 5. Der Reflektor vom Halognscheinwerfer ist nicht mit Xenon kompatibel und wird es auch nie sein.
Ändert trotzdem nichts! Aber das habe ich ja hier schon min. 20x geschrieben... Illegal bleibt illegal. 😎
Ich bin jetzt (leider) der Meinung, daß der Thread geschlossen werden kann. Es ist, wie es ist. Für den Golf 3 gibt es keine legale Möglichkeit der Umrüstung. Alle Gründe warum und warum nicht sind hier x-mal beschrieben, einfach mal von vorne lesen.
Ich werde mal einen Mod. zwecks Schließung kontakten, bevor hier noch weiter im Kreise diskutiert wird.
Wer irgendwann News hat, kann sie mir ja mal posten. Ein Mod. kann den Thread dann ggfs. wieder freigeben...
Grüße
Totti
In diesem Sinne...
*closed*
Falls jemand noch etwas zu sagen hat bitte Totti benachrichtigen, er wird dann dafür sorgen das der Thread wieder geöffnet wird.
Weitere Info:
Ich habe vergangene Woche mal wieder ein längeres Gespräch mit einem Hella Techniker gehabt.
Hella hat wohl verschiedene selbstumgebaute Scheinwerfer unterschiedlicher Hersteller mal getestet.
Dabei wurde eine bis zu 300-fach höhere Blendwirkung festgestellt als vorher und zulässig ist.
Noch mal zu den bei u.a. ebay angebotenen Gutachten, die angebliche Legalität vorgaukeln (für Fahrzeuge vor EZ. 2000): Diese Gutachten sind längst überholt und waren auf die ersten 7er BMW E32 beschränkt.
Grüße
Totti-Amun
***closed***