Richter schießen übers Ziel hinaus
Ja spinnen denn die?
Man beachte dieses tolle Urteil .
Es gibt noch ein neueres Urteil aus Bayern (gestern im Radio gehört), bei dem in der Begründung noch weiter gegangen wird und wo schon allein der Blick aufs Display, ohne das Handy in die Hand zu nehmen, als verkehrsgefährdend eingestuft wird.
Wenn man also beide Hände zum Führen des Fahrzeugs frei haben und immer schön auf die Straße gucken soll, müssen dann jetzt alle Radios, Navis, Klimaanlagen etc. stillgelegt werden?
Manchmal sind Richter etwas weltfremd, glaube ich.
Gruß
DeWeDo - der überlegt, ob er zukünftig lieber nur noch zu Fuß geht
75 Antworten
Moin,
... aber hatten die besagten Probanten aus den Urteilen nicht explizit das Handy dafür eben doch IN der Hand, wie es aus dem Text hervorgeht?
… es geht damit ja noch weiter ... wie ich neulich hörte kann man wohl auch bestraft werden, wenn man anhält um zu Telefonieren (mit Handy in der Hand) ... so lange der Motor des Autos noch läuft ....
Ob aber tatsächlich das Ablesen einer Urzeit oder eine Nummer (bekannte Nummern erkennt man schnell ... bei unbekannten Nummern kann man schon mal länger hin- und damit vom Verkehrsgeschehen weggucken) stärker vom Verkehr ablenkt als andere Sachen, die man mit den Händen im Auto macht, sei mal dahingestellt. 😉
Ich habe mich schlapp gelacht.
Der schlaue Richter hat die dummdreiste Ausrede des Bußgeldempfängers sauber ausgebremst. 😁
Mal im Ernst:
Wer schaut schon um die Uhrzeit abzulesen aufs Handy?
Autouhr, Armbanduhr, womöglich noch nachträglich eingebautes Navi.
MeineMeinung:
Solche Verfahren gehören mit 500 EUR Gerichtsgebühr belegt
und aus jeder RS-Versicherung herausgenommen.
Ich kenne zwar den Einzelfall nicht, glaube aber eher, das es sich um eine SMS gehandelt hat.
Uhrzeit am Handy ist ja wohl wirklich unglaubwürdig.
Zahn
@madcruiser:
Von dir als Stammposter hätte ich etwas mehr Weitsicht erwartet. Es gibt so viele Autos (meins zB), da ist die Uhr in den Tiefen des BC versteckt. Auch für mich ist es gelegentlich einfacher, das Handy aufzunehmen und dort zu schauen. Es ist nicht allzu unglaubwürdig, dass der VT nur auf die Uhr geschaut hat.
Frage ist dabei natürlich, wie lange er es in der Hand behielt. Denn eine angegebene Zeit von über 3 Sekunden würde seine Aussage schon entkräften. Der Richter behält aber Recht in dem Punkt, dass der VT nicht mehr beide Hände zur Verfügung hat.
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Zitat:
Original geschrieben von ThePiet
Frage ist dabei natürlich, wie lange er es in der Hand behielt. Denn eine angegebene Zeit von über 3 Sekunden würde seine Aussage schon entkräften. Der Richter behält aber Recht in dem Punkt, dass der VT nicht mehr beide Hände zur Verfügung hat.
Die Beispiele aus den Urteilen hören sich zwar nach möglichen Ausreden an, aber ...
die Zeitspanne ist wie ich schon mit meinem Beispiel sagte "bekannte oder unbekannte Telefonnummer" von Interesse ... nur durch eine mögliche Momentaufnahme lässt sich eine objektive Zeiterfassung hierbei nicht belegen.
Was beide Hände am Lenkrad angeht ... "wenige Fahrzeuge" haben noch keine Schaltwippen am Lenkrad, so dass dann auch zum Schalten gelegentlich eine Hand ganz vom Lenkrad genommen wird 😁 ... beim Handy in die Hand Nehmen kommt allerdings noch der Blick aufs Selbe hinzu ... beim Schalten hoffentlich eher nicht 😉
Ist Auslegungssache.
Gegen das Urteil an sich ist gar nicht mal so viel einzuwenden. Man sollte dem Richter jedoch mal die Frage stellen, was denn nach seinem Urteil noch erlaubt sein sollte. Die Zigarette, das Getränk, das Befummeln der Beifahrerin... sind doch alles so Sachen, die ebenso ablenken. Für die Akzeptanz des Urteils wäre es vielleicht besser gewesen, man hätte die Aussage des VT für "gelogen" erklärt.
Wann wird endlich mal kontrolliert, wieviel gefahrenträchtige Zeit beim Ablesen der Infos aus dem BC oder Navi verplempert wird???
😕
oder der A6-Lenker, der bei 140 km/h auf der mittleren Spur ein Joghurt zu sich nahm ...
der Verzehr muß was gebracht haben, weil er danach wieder Vollgas gab ...
Ich hab' mir auch gedacht, dass das 'ne blöde Ausrede von dem Delinquenten war.
Schlimm ist jedoch, dass die Urteilsbegründung nicht speziell auf diesen Fall zugeschnitten, sondern allgemein gehalten war. In dem von mir erwähnten Urteil aus Bayern (wie gesagt, leider nur gestern im Radio gehört) hieß es, auch der Blick aufs Display eines im Blickfeld befindlichen Handys ohne es in die Handzu nehmen, sei schon verkehrsgefährdend.
Das Blöde ist, das solche Urteilsbegründungen rechtsgestaltend sind, d. h. ein anderer Richter kann sich darauf beziehen und rein theoretisch, wenn man es auf die Spitze treibt, jemanden verknacken, bloß weil er kurz auf's Handy schielt.
Ich will nicht bestreiten, dass Handys zur Ablenkung des Fahrers beitragen, aber irgendwo muss man ja mal realistisch bleiben. Ich weiß nicht, wieviele Fahrer ich schon gesehen habe, die sich lustig mit ihrem Beifahrer unterhalten und dabei überhaupt nicht auf die Straße und den Verkehr achten, weil sie lieber ihren Gesprächspartner angucken wollen. Und aus eigener Erfahrung weiß ich, dass ein intensiv geführtes, intellektuell anspruchsvolles Gespräch mit dem Beifahrer mindestens genau so ablenkend sein kann, wie ein Blick auf's Handy.
Ach ja. Das Schalten gehört zum Führen eines Kraftfahrzeuges. Deshalb hat ja auch keiner gesagt, dass man beide Hände am Lenkrad haben muss.
Gruß
DeWeDo - der sich Urteilsbegründungen wünscht, die mehr auf den Einzelfall bezogen sind
Man könnte ja auch das Schalten verbieten...
M.E. alles Unfug. Man kann jegliche Ablenkung verbieten. Aber es wird immer andere Wege geben, sich vorn Baum zu setzen 😉
Sowas sollte man den gesunden Menschenverstand regeln lassen. Aber das scheint ja in Deutschland unerwünscht zu sein.
Was eigentlich, wenn ich mein Handy vors Tacho lege? Dann zahl ich 40€ für aufs Tacho gucken? 😁
Zitat:
Original geschrieben von golf_v_tdi_66kw
Was eigentlich, wenn ich mein Handy vors Tacho lege? Dann zahl ich 40€ für aufs Tacho gucken? 😁
Ungut wird´s damit wohl dann, wenn Du auf Deinem Hand 3 Uhr liest und meinst es wäre der Tacho mit gezeigten 30 während dieser aber 100 zeigt ... in einer 30er Zone 😁
Wird imho völlig überbewertet.
Es ist glaube ich recht schwierig, einem Polizisten zu erklären, das man das Handy nur wegen der Uhrzeit in der Hand hatte. Auch völlig zu Recht, ich kann mir gut vorstellen, das die Herren in Grün die tollsten Ausreden hören, wenn sie einen mit Handy erwischen.
Da muss man eben konsequent sein und das komplett verbieten, alles andere bringt da nichts, weil ein Polizist kaum sehen kann, ob man nun eine SMS tippt, im Telefonbuch blättert, ein Spielchen spielt oder eben nur nach der Zeit schaut. Aus diesem Grund wird es wohl ganz verboten sein, das Handy zu nutzen, weils sonst einfach kaum unterscheidbar wäre.
Zum Blick auf die Uhrzeit, ohne das Handy in die Hand zu nehmen. Was regt ihr euch da auf? Können Polizisten nun schon exakt bestimmen wo man hinsieht? Ich glaube kaum, also kein Problem.
Grüße
Ich habe kein Verständnis für Leute,
die während der Fahrt das Handy am Ohr haben
oder auf dem Schoß bedienen (SMSen).
Letzteres sieht man erschreckend häufig und es ist eine absolut gefährliche Unsitte. 🙄
Praxistipp:
Die Wiedergabe von Urteilen in der Presse ist meist sehr verkürzt.
Es empfiehlt sich daher stets das Urteil ausführlich und nicht nur im Tenor nachzulesen.
Zu den auch hier gebrauchten handelsüblichen Ausreden:
Ein Handy gehört während der Fahrt entweder mit der FSE verbunden,
oder einfach ausgeschaltet,
da man es als Fahrer ohne FSE sowieso nicht benutzen darf.
Nach Fahrtende bekommt man sofort alle wesentlichen Infos angezeigt. (Anufe, SMS).
Was im BC versteckt ist,
kann man sich vor Fahrtantritt an No1 setzen,
oder eben während der Fahrt sehr viel einfach als mittels Blick aufs Handy.
Die meisten von uns stören solche Urteile ohnehin nicht.
Liegt vermutlich an der FSE,
oder der Uhr im Cockpit,
oder der Armbanduhr am Handgelenk,
oder der im NAVI-Display eingeblendeten voraussichtlichen Ankunftszeit,
etc.
Moin,
Nunja, Ich denke auch, das der Verurteilte das ganze nur als Ausrede ausprobiert hat und zu Recht auf die Schnauze gefallen iss.
Allerdings mad ... Ich besitze weder eine Armbanduhr, noch eine Fahrzeuguhr, geschweige denn PDA, Navi etc.pp. Wenn mich die UHRZEIT aus irgendeinem Grund interessieren würde ... müßte Ich in der Tat aufs Handy gucken ... wäre prinzipiell auch kein Problem *fg* Die Uhrzeit prangt da so groß drauf ... das man die auch noch aus 3m Entfernung erkennen täte. Wenn das Handy denn nicht in der Tasche wäre ... wo ich es dann während der Fahrt nicht raushole *g*
MFG Kester
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Ich habe mich schlapp gelacht.
Der schlaue Richter hat die dummdreiste Ausrede des Bußgeldempfängers sauber ausgebremst. 😁
Mal im Ernst:
Wer schaut schon um die Uhrzeit abzulesen aufs Handy?
Autouhr, Armbanduhr, womöglich noch nachträglich eingebautes Navi.MeineMeinung:
Solche Verfahren gehören mit 500 EUR Gerichtsgebühr belegt
und aus jeder RS-Versicherung herausgenommen.