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Innenraumbeleuchtung
Ich habe mir ne blaue Innenraumbeleuchtung besorgt. Allerdings bin ich mir nicht sicher wie das in sachen Gesetz so aussieht. Ist es erlaubt blaue LEDs gegen die alten weißen Lichter zu tauschen? Eigentlich dürfte es ja schon so sein da die lichter ja nur dann angehen wenn man die Türen öffnet, was wohl nicht so oft während der fahrt passiert.
Gruß
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26 Antworten
Nein, es ist leider nicht erlaubt. Du kannst die Innenraumbeleuchtung ja auch während der Fahrt anschalten, und dann würde das blaue Licht nach außen scheinen - und zack, ist es nicht mehr erlaubt.
Unterbodenbeleuchtung ist doch auch erlaubt anzubringen nur nicht während der fahrt einzuschalten oda lieg ich da auch falsch?
Zitat:
Original geschrieben von Taunussteiner
Unterbodenbeleuchtung ist doch auch erlaubt anzubringen nur nicht während der fahrt einzuschalten oda lieg ich da auch falsch?
Falsch !
brauch ich für solche teile ne abnahme oder geht das generell nicht? und wie siehts mit blauer beleuchtung im kofferraum aus? oder blaue fußraumbeleuchtung?oder blaue Handschuhfachbeleuchtung?
danke für die information, macht man ja fast unbwusst böse fehler*g*
Es gibt dazu schon ein "paar" threats, doch mal kurz:
Geht generell nicht !
Im Kofferaum, Fußraum, Handschuhfach...insofern, wenn gewährleistet ist, dass es nicht nach draußen scheint.
Auf Blau allg. reagieren die Ordnungshüter verständlicherweise sehr "allergisch", Ausnahmen bestätigen die Regel (fahren ohne BE ist hiermit verbunden !)
also kann ich im handschuhfach, im fußraum etc. licht haben solange es nicht im geschlossenen Zustand des Wagens nach ausen dringt. hab ich das so richtig verstanden?
@ qphalanx:
biste dir da sicher ? GEIL, dann bin ich ja jetz voll der outlaw !
aber mal im ernst, ich hab mal gehört dass man die BEREITS VORHANDENE innenraumbeleuchtung in ihrer FARBE ändern darf ! man darf nur nix zusätzliches einbauen, da dies blenden udn ablenken könnte !
ausnahmen sind so warnnleuchten, wie zb fernlicht leuchte, warnblinker und so...
aber ansonsten, höt ich jetz zum ersten mal dass man keine blauen leds in der dachleuchte haben darf, die ist doch eh fürn A---- !
Zitat:
Original geschrieben von Taunussteiner
also kann ich im handschuhfach, im fußraum etc. licht haben solange es nicht im geschlossenen Zustand des Wagens nach ausen dringt. hab ich das so richtig verstanden?
ich vermute mal schon, wenn man´s nicht auf die spitze treibt und jetzt noch die Überlegung anstellt, das ja bei stehendem Fzg. und geöffneter Tür auf einem öffentlichen Parkplatz/Straßenrand das blaue Licht nach außen scheint und der vorbeifahrende hieraus iritiert einen dienstlichen.....blabla...
Es darf prinzipiell keine Leuchtwirkung nach außen geben, das gilt auch für die Innenraumbeleuchtung. Ich kenne selbst einen Fall, bei dem die blaue Innenraumbeleuchtung bemängelt wurde. Eine Nachfrage beim Tüv-Nord ergab, dass diese Bemängelung rechtens war. Kein andersfarbiges Licht, dass nach außen scheint, ist auf öffentlichen Straßen erlaubt.
mit welcher strafe darf man denn rechnen, wenn man noch in der probezeit is und das mit der blauen innenraumleuchte die einzige ordnungswidrigkeit is?
nur verwarngeld? oder sogar punkte? NACHSCHULUNG wegen so nem scheiss???
Kommt auf die Laune des prüfenden Beamten an.
Im sanftesten Fall 10 Euro Verwarnungsgeld. Dann gibt's Mängelkarten, Vorführungen bei der Polizeiwache...
...dann gibt es den dramatischsten Fall: Sofortige Stilllegung des Autos, da die Betriebserlaubnis erloschen ist, zusätzlich bis du entsprechend ohne Fahrerlaubnis gefahren. Was das bedeutet, kannst du dir sicher ausmalen.
Und das sind keine hohlen Worte: Meinem Nachbarn mit seinem Golf 2 ist das passiert, in seinem Fall wegen einer blauen Fußraumbeleuchtung.
tja das heist für uns versteckten schalter anbringen und nur die leuchten einschalten wenn man aufm treffen oder sowas ist. Ich halte da nochmal rücksprache mit meinem TÜV Prüfer wie der das so sieht mit blauem licht und unterbodenbeleuchtung etc.
danke für eure hilfe hab jetzt halt erstma die lampe von vorne in den kofferraum verlegt.
gruß taunussteiner
Leider ist es so, dass der Tüv noch so oft seine Zustimmung geben kann, der Polizei bleibt als letztes Glied das Recht vorbehalten, dein Auto stillzulegen.
Und dann finden sie schon einen Prüfer, der die Beleuchtung bemängelt.
DAS ist das große Problem der Tuningszene, da kriegt man etwas mit viel Krampf eingetragen, und dann kann die Rennleitung es doch wieder bemängeln!
Jepp !
Auf den gute-Laune-Wille eines Prüfers kannst du nix geben. Blaues Licht ist nun mal hoheitlich den anderen vorbehalten !
Und wenn die Sache mit so´nem Schalter auch noch auffliegt ("Super"-vorsätzlich !)....