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Winterreifenpflicht: Ministerium stellt neuen StVO-Entwurf vor

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Seit einigen Wochen wird auf MOTOR-TALK über eine mögliche Winterreifenpflicht rege diskutiert. Bei unserer Umfrage zur Winterreifenpflicht sprach sich ein Großteil der Teilnehmer für eine solche Verordnung aus. Nach übereinstimmenden Pressemeldungen sieht die geänderte StVO eine Definition vor, bei der die Witterung das ausschlaggebende Kriterium ist, ob Winterreifen aufzuziehen sind oder nicht. Darüber hinaus sind höhere Bußgelder zu erwarten.

Winterliche Autofahrt Winterliche Autofahrt Wer bei Schnee, Eis oder Matsch ohne Winterreifen unterwegs ist, muss künftig mit einem Bußgeld von 40 Euro rechnen. Gefährdet oder behindert er andere Verkehrsteilnehmer, sind sogar 80 Euro fällig, nebst einem Punkt in Flensburg. Das sieht der Entwurf der Neuregelung der StVO vor, den das Bundesverkehrsministerium jetzt vorlegte. Die Neuregelung wurde nötig, weil die bisherige Regelung, die lediglich von „geeigneter Bereifung“ sprach, keine eindeutige Rechtsprechung zuließ. Klar scheint damit, dass ein am Straßenrand stehendes Auto, das bei winterlicher Witterung nicht bewegt wird, nicht gegen die StVO verstoßen kann. Es ist damit zu rechnen, dass die geänderte StVO im Laufe des Novembers in Kraft tritt.

Autoclub fordert schärfere Kontrollen und technische Standards

Der Auto Club Europa (ACE) begrüßte die Präzisierung der Straßenverkehrsordnung. Gleichzeitig kritisierte der Club, dass weiterhin keine klare Regelung zur zulässigen Mindestprofiltiefe auf Winterreifen existiert. Experten der Verkehrsverbände und Autoclubs fordern eine Mindestprofiltiefe von 4 mm. Weiter forderte der Auto Club Europa strengere Kontrollen, gerade des gewerblichen Kraftverkehrs, und eine einheitliche europäische Zulassungsvorschrift, die die technischen Mindeststandards von Winterreifen definiert.

Von Bianca Oertel

 

Quelle: MOTOR-TALK

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