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Vorerst kein Mindestlohn für ausländische Lkw-Fahrer - Lkw-Transitverkehr unterliegt nicht dem Mindestlohn

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Die Bundesregierung setzt den Mindestlohn für reine Transitfahrten durch Deutschland aus. Für ausländische Lkw-Fahrer, die hierzulande be- oder entladen gilt das aber nicht.

Bis die EU-Kommission ein Urteil gefällt hat, hebt die Bundesregierung den Mindestlohn für den Transitverkehr durch Deutschland auf Bis die EU-Kommission ein Urteil gefällt hat, hebt die Bundesregierung den Mindestlohn für den Transitverkehr durch Deutschland auf Quelle: picture alliance / dpa

Berlin - Im Streit um den Mindestlohn für Transit-Lkw-Fahrer lenkt die Bundesregierung ein. Ausländische Lkw-Fahrer, die durch Deutschland fahren, müssten nicht mit 8,50 Euro pro Stunde bezahlt werden. Dies gelte bis zur Klärung europarechtlicher Fragen, sagte Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) nach einem Treffen mit ihrem polnischen Amtskollegen am Freitag in Berlin. Nicht ausgesetzt werden die Mindestlohn-Regeln aber für Lkw-Fahrer, die ihre Trucks in Deutschland be- und entladen.

EU-Verfahren soll offene Rechtsfragen klären

Nahles sprach von einem "Zeichen guter Nachbarschaft". In Polen und anderen Nachbarländern war Kritik laut geworden, auch wegen der Vorgaben für Kontrollen und Dokumentationspflichten. Die SPD-Politikerin begrüßte, dass die EU-Kommission ein Verfahren zur Prüfung strittiger Rechtsfragen eingeleitet habe. Dies dürfte vor dem Sommer abgeschlossen sein. Deutschland halte die Regelungen für europarechtskonform.

Die EU-Kommission hatte bereits in der vergangenen Woche den Druck auf die Bundesregierung erhöht und angekündigt, die Beschwerden aus Deutschlands Nachbarländern ernsthaft zu prüfen. Die Bundesregierung hatte zunächst dennoch weiter auf eine Durchsetzung des Mindestlohns gepocht.

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