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Zulassung verweigert

Themenstarteram 11. März 2015 um 12:07

Hallo,

vor 4 Jahren habe ich eine selbstfahrende Arbeitsmaschine zugelassen (Steuerfrei). Der Gutachter hatte noch Umbauwünsche die ich natürlich erledigt habe, der Leiter der Zulassungsstelle wollte das Fahrzeug vor Zulassung besichtigen, also Fahrzeug vorgeführt. Seit dem ist das Fahrzeug mit grünen Kennzeichen zugelassen. (Firmenfahrzeug).

Im Dezember 2014 habe ich das Fahrzeug vorübergehend abgemeldet, wollte es jetzt wieder zulassen. Diese Zulassung wurde mir von der Zulassungsstelle verweigert. Angeblich wäre das Gutachten 2011 falsch gewesen.

Eine schriftliche Begründung der Zulassungsstelle warum das Fahrzeug nicht zugelassen wird, wurde mir verweigert. Nach schriftlicher Aufforderung meinerseits zur Abgabe einer Begründung soll jetzt das Gutachten geprüft werden.

Abgesehen davon das das Fahrzeug dann wertlos ist, kann es sein das ich seit 2011 die Steuern nachzahlen muss wenn der Gutachter ein falsches Gutachten ausgestellt hat?

Abgesehen davon hatte ich für den gewünschten Umbau Kosten und natürlich über die Jahre zum Erhalt des Fahrzeugs Geld rein gesteckt.

Nur als Hinweis: Nicht wegen einer Gesetzesänderung wurde die Zulassung verweigert und eine Änderung des Gutachtens gefordert, sondern wegen dem Fehler des Gutachters. (Selbstfahrende Arbeitsmaschine /Werkstattwagen). Mit dem Zusatz Werkstattwagen ist angeblich die Steuerfreiheit nicht gegeben. Aber der Gutachter hatte 2011 den Einbau von Regalen extra gefordert!

Gruß

A.B.

Beste Antwort im Thema
am 11. März 2015 um 15:07

was die frage vom TE beantowrtet...

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Genau für solche Fälle gibts einen Verkehrsrechtsschutz.

am 11. März 2015 um 15:07

was die frage vom TE beantowrtet...

am 11. März 2015 um 15:14

Zitat:

@europeantourservice schrieb am 11. März 2015 um 13:07:00 Uhr:

 

Abgesehen davon das das Fahrzeug dann wertlos ist, kann es sein das ich seit 2011 die Steuern nachzahlen muss wenn der Gutachter ein falsches Gutachten ausgestellt hat?

Hallo,

hier meine Einschätzung:

Meines Wissens ist die Erteilung eines grünen Kennzeichens an den Einsatzzweck des Fahrzeuges gebunden (z.B. Forst oder landwirtliche Zwecke).

Nur weil sich die Fahrzeugart ändert, ändert sich erst einmal nicht der Zweck für den das Fahrzeug verwendet wird. Wohl aber könnte ich es nachvollziehen, wenn das Finanzamt bzw. heute die Zollbehärde nachhakt.

Das das Fahrzeug zu einem Zweck betrieben wird, der steuerbefreit / steuerbegünstigt ist, muss Du nachweisen. Verwendest Du die Fahrzeuge zu einem anderen Zweck als angegeben kannst Du im ungünstigsten Fall sogar strafrechtlich belangt werden.

gruß

Mein Senf dazu.

Grüne Kennzeichen unterscheiden sich ausschließlich durch die Steuerbefreiung von normalen Kennzeichen.

Um ein grünes Kennzeichen zugeteilt zu bekommen, muss man der Zulassungsstelle nachweisen, dass das Fahrzeug von der Steuer befreit worden ist.

Dazu ist ein entsprechender Beleg vorzulegen, den das zuständige Finanzamt ausstellt.

Wenn du einen solchen Beleg hast, dann hat die Zulassungsstelle das zu akzeptieren.

Was wird genau verweigert? Die Zulassung generell oder die grünen Kennzeichen = Steuerfreiheit?

Das sind zwei verschiedene Baustellen, das eine betrifft die Fahrzeugart lt. Papieren und Gutachten, das andere den tatsächlichen Einsatz und damit die evtl. vorhandene Berechtigung für Steuerfreiheit.

Gutes Beispiel sind hier Traktoren, sie bleiben auch in Privathand Traktoren Traktoren, steuerfrei sind sie jedoch nur wenn sie nachweislich in der Landwirtschaft genutzt werden.

Themenstarteram 11. März 2015 um 17:37

Hallo,

es wird verweigert mit dem Gutachten grüne Kennzeichen auszugeben. Wobei anzumerken ist das genau mit diesem Gutachten 2011 grüne Kennzeichen ausgegeben wurden.

Aber auch eine Zulassung mit normalen Kennzeichen wäre nur nach Änderung des Gutachten möglich (lt. Zulassungsstelle). Sie wollen dann eine andere Schlüsselnummer im Gutachten.

Das Fahrzeug wird als selbstfahrende Arbeitsmaschine genutzt und ist auch so ausgestattet. Davon hat sich ja damals sogar der Leiter der Zulassungsstelle vergewissert.

Die wichtigste Frage ist ja kann ich vom Zoll zur Nachzahlung belangt werden wenn der Gutachter einen Fehler gemacht hat, weil er den Zusatz hinter selbstfahrende Arbeitsmaschine "Werkstattwagen" eingetragen hat. Das wäre dann keine selbstf. Arbeitsmaschine und nicht Steuerfrei. Die Nutzung des Fahrzeugs ist nicht anzuzweifeln.

Gruß

A.B.

am 11. März 2015 um 18:03

Kurz und bündig. RA aufsuchen und ihm das Ganze geben. Wenn die Behörde tatsächlich Recht hat, muss geprüft werden, inwieweit der Sachverständige für seinen Fehler haftbar gemacht werden kann.

Wenn die Behörde im Unrecht ist, ist ein Anwalt trotzdem hilfreich, da dieser oft die Hitze aus dem Gefecht nehmen kann.

Ein Anwalt arbeitet nicht umsonst. Wenn ich mir die Erfahrungen einiger gerade bei in den letzten Tagen gestarteten Themen anschaue, waren das nicht immer die besten. Es müßte jedenfalls ein Anwalt sein, der sich im Straßenverkehrszulassungsrecht auskennt. Ob so einer leicht zu finden ist, hängt wohl auch von der Gegend ab, in der der TE wohnt. Vielleicht findet sich aber auch hier jemand mit entsprechender Erfahrung.

Zitat:

@soringer schrieb am 11. März 2015 um 19:17:16 Uhr:

Ein Anwalt arbeitet nicht umsonst.

Das vielleicht schon, aber nicht kostenlos.

Zitat:

@europeantourservice schrieb am 11. März 2015 um 18:37:08 Uhr:

Sie wollen dann eine andere Schlüsselnummer im Gutachten.

Das Fahrzeug wird als selbstfahrende Arbeitsmaschine genutzt und ist auch so ausgestattet. Davon hat sich ja damals sogar der Leiter der Zulassungsstelle vergewissert.

Welche Schlüsselnummer steht denn drin?

Kenne eigentlich nur 18 2500 oder 16 2500 für Werkstattwagen, dann aber "Sonstige Kraftfahrzeuge" als Kategorie, nicht als selbstfahrende Arbeitsmaschine.

Im Verzeichnis steht nur die Vulkanisierwerkstatt als selbstfahrende Arbeitsmaschine, alle anderen Arten von Werkstattfahrzeugen sind demnach sonstige Kfz und keine SAM....

am 21. März 2015 um 8:36

Zitat:

@AlterVerwalterRS schrieb am 11. März 2015 um 15:41:43 Uhr:

Genau für solche Fälle gibts einen Verkehrsrechtsschutz.

WIESO kommst du auf die VRS?

Was hat das Zulassungsverfahren mit der VRS zu tun?

am 21. März 2015 um 9:55

Zitat:

WIESO kommst du auf die VRS?

Was hat das Zulassungsverfahren mit der VRS zu tun?

Vielleicht dieser Vertragsabschnitt?

Formen des Versicherungsschutzers > Verkehrsrechtsschutz > (6) "der Versicherungsschutz umfasst ... Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen .. (§2 Nr. 5)

§ 2 5. "... Wahrnehmung rechtlicher Interessen ... vor Verwaltungsbehörden und Verwaltunggerichten"

Oder meint der was ganz anderes?

Themenstarteram 1. April 2015 um 9:21

Hallo,

ich habe von der Zulassungsstelle die Info bekommen das das Gutachten von 2011 als ungültig erklärt wurde und ich ein neues Gutachten erstellen muss. Die Sachverständigen werden sich mit mir in Verbindung setzen.

Gruß

V.B.

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