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5 tages zulassung oder rotesnummernschild

Themenstarteram 18. Oktober 2008 um 15:33

hi will mir n neues auto kaufen ist aber weiters weg deswegen will ich es anschauen und wenn es was ist es gleich mit bringen. deswegen wolte ich fragen wie es mit der 5tages zulassung ist muss ich das bei der versicherung holen?

kann ich das für jedes auto nehmen oder muss man das speziell eintragen?

Beste Antwort im Thema

Mein lieber Alrock, da Du offensichtlich beratungsresistent bist und anscheinend zu den Leuten gehörst, die zwar nicht alles wissen, dafür aber alles besser, mach doch einfach so weiter. Der Krug geht so lange zum Brunnen bis er bricht, sagt ein altes Sprichwort.

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Suche würde helfen!

Kurzform:

Wenn das Auto später bei der Versicherung versichert wird die auch die Deckung für das Kurzzeitkennzeichen übernimmt kommen meist keine extra kosten seitens der Versicherung.

Das Kennzeichen ist für 1 Auto gedacht welches vor Fahrtantritt eingetragen werden muss.

Das Kennzeichen bekommst du bei der Zulassungsstelle und benötigst eine Versicherungsbestätigung dafür.

Grüße

Steini

kleiner nachtrag zu steini:

beachte vor fahrtantritt und nicht bei beantragung der kennzeichen ! allerdings richtigerweise nur fuer EIN fahrzeug.

(um missverstaendnissen vorzubeugen)

Harry

PS

vgl auch ADAC

und rote nummern (06) darfst du nicht verwenden (privat)

Moin Moin.

@ Harry !

Warum schreibst Du immer zu dem Umgang mit Kurzzeitkennzeichen

und roter Nummer,obwohl Du keine Erfahrung damit hast ?

Paragaphen aufzählen,ist keine Hilfe um ein Fahrzeug legal zu überführen,

und oder eine Probefahrt zu machen.

Kannst Du mir z.B.erklären,warum nur der Inhaber der roten Nummer,

mit dieser ein Fahrzeug bewegen darf ???

 

MfG.alrock01

@alrock

ich habe nie was von inhaber geschrieben, aber DEINE hinweise sind eher illegal?

06er duerfen nicht zu privat ueberfuehrungen "verliehen" werden !

was DU versuchst auszulegen ist eine grauzone, die ich nicht kommentiere.

oder andersrum...

wann kann ein privater nutzer 06 kennzeichen fuer seine private ueberfuehrung/probefahrt nutzen?

Harry

Moin Moin.

Ganz einfach,ich gebe ihm den Auftrag das Fahrzeug zu überführen,

oder für mich eine Probefahrt zu machen.

Kommst Du langsam darauf,wie es legal möglich ist ?

 

MfG.alrock01

mit einem kaufvertrag auf den privatkäufer ohne vollmacht....

mit vollmacht erscheints in den buechern...

merkst du nun wie sinnvoll es sein kann ?

Harry

loecher gibts IMMER, aber DIE sind nicht der sinn des forums !

Moin Moin.

Warum spielt der Kaufvertrag ,den der Privatkäufer geschlossen hat eine Rolle ?

Ich gebe meinem Kunden den Auftrag,das reparaturbedürftige Fahrzeug

in meine z.B. Werkstatt zu überführen.

Einer Vollmacht bedarf es nicht,ich würde nur noch mehrmals täglich

vorgedruckte Vollmachten unterschreiben.

 

MfG.alrock01

 

PS. Paragraphen zitieren,ist auch nicht Informativ.

och alrock nu treibs doch ned aufs extrem, sonst mach ichs auch... ER DARF es generell NICHT!

Harry

PS

mein letzter post dazu

Zitat:

Original geschrieben von alrock01

Ganz einfach,ich gebe ihm den Auftrag das Fahrzeug zu überführen,

oder für mich eine Probefahrt zu machen.

Soviel Aufwand für den Einsatz der roten Nummer? Mit dieser Konstruktion reicht die Sache auch noch ins Steuerrecht hinein, weil du Arbeiten an Dritte vergibst.

Moin Moin.

Ich treibe es auf die Spitze !

Ich habe täglich Umgang damit.

Meine 06-er dürfte mehr Kilometer auf dem Buckel haben,

als ein LKW der drei Jahre,Tag und Nacht unterwegs ist.

Es wundert mich sehr,wo Du Harry deine Weisheit hernimst.

 

MfG.alrock01

Das kann natürlich in 99% der Fälle gutgehen, aber irgendwann auch mal daneben. Es gab auch schon Leute, die sind 30 Jahre ohne Führerschein gefahren und kamen dann in die einzige Routine-Verkehrskontrolle ihres Lebens...

Moin Moin.

Jetzt kommt auch noch die kalte Schnauze um die Ecke,um einen

sinnfreien Kommentar abzugeben.

Schon klar,der Beitragszähler ist Sinn der Übung.

 

MfG.alrock01

was ich entnehme...

drahkke+alrock01+harry999 =?

unsinn in dem thema?

Moin Moin.

Ich schreibe keinen Unsinn,ihr habt nur keine Ahnung von der Sache,

und ihr versucht eure Ahnungslosigkeit schön zu schreiben.

 

MfG.alrock01

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