Zuladungen und Leergewichte neue WoWa
Wie ich HIER geschrieben habe, wird derzeit sehr stark kontrolliert.
Was mir aufgefallen ist: Bei vielen neuen WoWa sind kaum Zuladung möglich. Die Leergewichte aus den Papieren stimmen fast nie, teils sind nur noch 30-50kg Zuladung möglich je nach Ausstattung.
Gibt es keine Mindestzuladungsmenge und kontrolliert niemand wie die WoWa ausgeliefert werden? Es kann doch nicht sein dass neue WoWa schon quasi überladen ausgeliefert werden?
Die Hersteller scheint dies ja nicht wirklich zu interessieren.
Die beiden krassesten Fälle:
Wohnwagen, 2015, 3,90m
Sonderausstattung, aufgelastet, Klima, Mover, Kleinteile
Gewicht gewogen: 1320kg
Max. ZGG: 1300kg.
Nachdem wirklich alles ausgeräumt wurde, sogar der WC-Tank und das Reservera waren es 1290kg.
Auflastung auf 1500kg wäre möglich.
WoWa wurde so ab Werk geliefert.
Wohnwagen, Tandemachser, 2015, Top-Ausstattung, einmal quer durch die Zubehörliste gekauft:
-Fussbodenheizung, Tankheizung, Doppelbatterie, Doppelklima, 4fach Mover, 2 Reserveäder,
Lattenrost im Bett, vollwertige Matratze, 2 grosse Luken, grosser Warmwasserboiler, elektrische Trittstufe, Wasserheizung, Satelit, 2 TV, Auflastung auf 2500kg usw.
Gewicht gewogen: 2750kg
Max ZGG: 2500kg
Nachdem alles leer geräumt war: 2610kg.
Absolut keine Chance noch mehr auszuräumen, WoWa wurde dann wohl schon überladen verkauft.
Gem. Hersteller keine Auflastung mehr möglich ohne Totalumbau des Fahrwerks. Ebenso lt. Aussage des Herstellers ist ja auch nicht geplant dass jemand ALLES kauft was in der Zubehörliste steht.
Beste Antwort im Thema
In einem Wohnwagen-Forum ist es für viele allgemeiner Kenntnisstand, dass zum zul GM die Stützlast hinzugerechnet wird. Es gibt auch so einige Kommentare dazu, dass wohl einige TÜV Stationen das so eintragen würden.
Im Übrigen haben wir bei unserem WW eine Wiegekarte "Masse im fahrbereiten Zustand" bekommen. Und die stimmte soweit ( Waagen haben allgemein eine Toleranz.....)
Die vorgestellten Beispiele sind doch sehr extrem. Und, davon abgesehen, dass ich noch nie Tankheizung und doppelte Reserveräder gesehen habe, hat jeder Verkehrsteilnehmer eine Verantwortung. Die auf den Hersteller zu schieben ist IMHO sehr billig.
Es ist richtig, jeder sollte sein Campingmobil reisefertig wiegen.
Die Aussage, dass sich niemand um die Gewichte kümmert, ist etwas sehr pauschal. Zumindest die, die ich kenne, kümmern sich alle drum.
181 Antworten
Die globale Publikumsbeschimpung muss ja jetzt nicht nicht unbedingt sein ...
grundsätzlich gebe ich Taxler recht, es darf kein WW ausgeliefert werden, der nicht den Vorschriften wntspricht.
da ich mich in diversern Foren vor 11 Jahren informiert hattte, habe ich dann die enotspreche Auflastung bestellt, gewogen habe ich nie, ich boinn immer von ca. 100 kg Mogelgewicht ausgegangen, so dürfte es immer gepass haben.
Ich glaube, beim nächsten Mal vereinbare ich die Auslieferung mit Beilage des Wiegerprotokolls.
Irgendwie komme ich nicht mehr mit.
die Diskussion dreht sich doch um mehrere Aspekte:
1. Wohnwagen, die nicht den Vorschriften entsprechen: keine Frage, das darf nicht sein. Ich ergänze: es sollte auch nicht sein, dass Hersteller minderwertige Komponenten (wie Reifen) ohne Reserven einbauen.
2. ein Einzelfall, wo massiv Sonderzubehör gekauft wurde, aber offensichtlich keine Auflastung. Mal davon abgesehen, dass 164KG Sonderzubehör 1x alles darstellen wird, verstehe ich das nicht, welche zul GM hatte den der WW? Kein Verkäufer, den ich kenne, würde das ohne Auflastung verkaufen, es sei denn der Besteller besteht darauf. Nie vergessen: auch die Auflastung bringt Umsatz.
3. die Auflastung sei immer nur "Papiersache": und dies ist IMHO Humbug. Schön, dass wir in verschiedenen Welten leben. Aber gerade die WW der genannten Zeit hatten gerne eine 1350er-Achse. Wie man die ohne massive Umbauten legal auf 1500KG gebracht hat? Hut ab! Normaler Weise vollkommen unmöglich. Da war ALLES unterschiedlich. Achsträger, Achse, Bremsen, Reifen, Auflaufeinrichtung,.... Auch die AKS: hier die 1300er war extra für dieses Fahrgestellt gebaut worden. Aber vielleicht hatten die Nachbarn nur Glück, und es wurde das grosse Fahrwerk verbaut. Aber das waren dann Einzelfälle. Damals war die 1500/1600er Achse deutlich teurer als die 1350er.
4. Auflastung moderner WW. Reden wir doch von WW 2015/2016 (und nicht von 2006). Bei Eriba sieht es so aus.. Praktisch jede Auflastung geht auf eine Anpassung des Fahrgestells zurück.
5. Zwangsweise Auflastung, wenn Zubehör bestellt wird. Mag ja, bei einem Neukauf funktionieren. Aber dann? Ich sehe den Halter in der Pflicht.
@tomruevel:
Zitat:
Wenn ich mir als Kunde mit Extras die Zuladung zusammenschrumpfe, dann muß ich sehen wie ich mit dem verbleibenden Rest zurecht komme. Das muß ich ja auch, wenn ich EXtras selber einbaue oder den Händler das machen lasse.
Übertrage das doch mal auf ein Kfz:
Wenn du einen schwereren Wagen mit Automatik kaufst, musst du dich damit herumplagen, wie du mit dem verbleibenden Rest an Zuladung klar kommst?
In der Regel hat der Wagen mit Automatik (oder anderen schwergewichtigen Ausstattungen) dann auch ein höheres zul. GG.
Einen werkseitigen Einbau eines Movers mit Batterie sehe ich prinzipiell nicht anders, als die o.a. Automatik. Bei relativ schwergewichtigen, serienmässigen, fest ein gebauten Zubehör sollte der Hersteller in die Pflicht genommen werden bzw. sollten vom Werk her trotzdem bestimmte Mindestzuladungen gewährleistet sein.
Und wenn normalerweise eben nur eine billigere Achse mit geringerem zul. G. verbaut wurde (um am Markt mit günstigeren Preisen und 100km/h-Regelung für kleinere Zugwagen werben zu können), die auch ohne Mover schon nicht gerade großzügig dimensioniert war, muss der Hersteller dann eben die nächst stärkere Ausführung verbauen.
Wenn er von Anfang an vernünftig dimensionierte Achsen verwendet hätte, wäre das Problem ja gar nicht in der Weise vorhanden.
Klar wird der Kunde dann letztendlich etwas mehr bezahlen müssen (und auf 100km/h mit kleineren Wagen verzichten müssen), aber das ist dann eben der reale Preis für einen vernünftigen WoWa. Mir wäre das in jedem Fall so lieber, als wenn es, wie jetzt durchaus teilweise Praxis, fast unumgänglich ist, dass überladene WoWa auf den Straßen fahren, denn ganz gewiss nicht alle WoWa-Besitzer kümmern sich akribisch um die genaue Einhaltung des zul. GG.
Die gehen guten Glaubens davon aus, dass die Zuladung immer für normales Gepäck reichen wird, was aber ganz bestimmt mit den knapp kalkulierten Achsen usw. nicht immer der Fall ist.
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Unser 2008-er Eifelland kann auch problemlos von 1.300 kg auf 1.500 kg aufgelastet werden. Woran das liegt?
Er wurde mit 1.400 kg ausgeliefert und von uns auf 1.300 kg abgelastet. Alles ab Werk so möglich.
Nachdem es scheinbar niemand glaubt, ich habe noch das damalige Schreiben der Fa. Tabbert in den Tiefen meines Computers gefunden. Siehe Anlage
Nach Bezahlung der 118,- Euro bekam ich die Unbedenklichkeitsbestätigung samt neuem Typenschild das war die Auflastung, genau wie bei einigen Bekannten, selber Vorgang mit unterschiedlichen Marken und Typen.
.... ach ja der WW war ein Wilk Bj 1995, die Wohnwagen meiner Bekannten alle zwischen Bj 1995 bis ca 1999
Servus,
bei der letzten TÜV und Gasprüfung in Dingolfing nahm sich einer der Prüfer a bisserl Zeit, auch in Sachen Auflastung. So wie ich das verstanden habe, benötigt man für alle Fahrzeuge, die Änderungen erfahren, ein Gutachten und/oder Freigaben durch den Hersteller, inklusive der Maßnahmen um eine Verkehrssicherheit herzustellen, die jederzeit die Teilnahme am öffentlichen Verkehr gewährleistet. Soll auch Spezialisten unter den Straßenkontrolleuren geben, die ihr Fachwissen gegenüber dem Opfer ausgiebig ausbreiten. Wie reagiert man gegen die Staatsgewalt sofort und hinterher. Viel Aufwand an Kosten, Nerven und Widersprüche schreiben. Und wenn man was sucht, dann findet man auch was!
Also versucht man sich einigermaßen durchzuschwindeln und sieht zu, daß man die grundlegenden Dinge im Griff hat. Wer kann auf der Urlaubsfahrt aufs kg genau sagen, was der WW momentan wiegt. Meistens ist es mehr als man glaubt. Je höher die Auflastung, desto mehr glaubt man einladen zu können. Auch da ist das momentane Zul. GG in der Regel unbekannt. Und da kommen die Vans mit ihrer Ladekapazität ins Spiel. Umgeladen ist schnell und die Mitfahrer sitzen immer noch drin. Aussetzgedanken kommen da so schnell nicht ins Überlegen.
Gruß
SurferHermann
Genau, nötig sind meistens nur Freigaben, oder Unbedenklichkeitsbestätigungen sowie ein neues Typenschild, die Hänger sind meistens, natürlich nicht immer bereits von Grund auf für höhere Lasten gebaut. Sie werden bewusst als leichter verkauft damit mehr Zugfahrzeuge dafür in Frage kommen. An der papiermäßigen Auflastung kann man dann auch noch ein „paar” Euronen verdienen.
@Taxler222:
Zitat:
Nachdem es scheinbar niemand glaubt, ich habe noch das damalige Schreiben der Fa. Tabbert in den Tiefen meines Computers gefunden. Siehe Anlage
u.U. war der WoWa vorher bereits (z.B. aufgrund der früher geltenden Abnahme der Gespannkombination für die 100km/h-Regelung) abgelastet und dann ist das Auflasten natürlich ohne techn. Änderung möglich.
Bei meinem ersten WoWa habe ich die Ablastung damals aus genau diesem Grund gemacht und dann war die spätere Auflastung auf den Ursprungswert natürlich kein Problem.
Wie es sich bei einem Neu-WoWa-Kauf verhält, kannst du dadurch in keinem Fall rückschließen.
Warum sollte ein Hersteller quasi künstlich ein niedrigeres zul.GG ansetzen, als tatsächlich, ohne techn. Änderung (= ohne Mehrkosten für den Hersteller), möglich wäre?
Halt aus Führerscheingründen (Zuggesamtgewicht) oder um eben die breitere Masse an Kunden mit kleineren Zugfahrzeugen anzusprechen.
"Warum sollte ein Hersteller quasi künstlich ein niedrigeres zul.GG ansetzen, als tatsächlich, ohne techn. Änderung (= ohne Mehrkosten für den Hersteller), möglich wäre?"
Das warum weiß nur der hersteller. Bei mir war es jedenfalls so. Ich wollte meinen eifelland auflssten lassen. Das ginge nur über den händler. Der bot mir an den ww von 1200 auf 1250 kg aufzulasten für 350 euro. Dazu kommen gebühren der Zulassungsstelle bzw tüv. Eine technische änderung war nicht notwendig, da die achse für mehr gewicht ausgelegt war und ich eh schon verstärkte reifen aufgezogen hatte.
Angesichts der kosten verzichtete ich darauf.
@bluedaddy:
Zitat:
Halt aus Führerscheingründen (Zuggesamtgewicht) oder um eben die breitere Masse an Kunden mit kleineren Zugfahrzeugen anzusprechen.
Bei WoWa um die 1500kg zul.GG. wäre das mit dem Führerschein i.d.R. noch gar kein Hindernis und selbst wenn, könnte, wie es ja auch praktiziert wird, eine entsprechende kostenlose Ablastung bestellt werden.
@aspergius:
Zitat:
Der bot mir an den ww von 1200 auf 1250 kg aufzulasten für 350 euro. Dazu kommen gebühren der Zulassungsstelle bzw tüv. Eine technische änderung war nicht notwendig, da die achse für mehr gewicht ausgelegt war und ich eh schon verstärkte reifen aufgezogen hatte
mit den verstärkten Reifen hattest du die technische Änderung bereits vorab vollzogen...
@ navec, nein der WW war nicht vorher schon mal abgelastet, er hatte vorher auch keine 100er Zulassung.
Auch wenn es so Manchem schwerfällt es zu glauben, es ist so. Die meisten WW sind für deutlich mehr Gewicht ausgelegt und es bedarf nur einer Unbedenklichkeitsbescheinigung um sie aufzulasten, zumindest bis zu einem bestimmten max Gewicht.
Das macht auch Sinn aus Kostensicht, denn es ist günstiger man verbaut gleiche Teile vom Rahmen über Reifen bis zu Bremsen auf breiter Basis, als für jedes Modell was Anderes.
Wird die Auflastung vom Händler gemacht, wird der das evtl. nicht unbedingt so sagen sondern auch noch ein wenig mitverdienen wollen. ;-)
Aber egal, lassen wir das es soll ja nicht darum gehen wer Recht hat, sondern was evtl machbar ist, oder nicht.
Zitat:
@Taxler222 schrieb am 12. August 2015 um 12:59:54 Uhr:
Auch wenn es so Manchem schwerfällt es zu glauben, es ist so. Die meisten WW sind für deutlich mehr Gewicht ausgelegt und es bedarf nur einer Unbedenklichkeitsbescheinigung um sie aufzulasten, zumindest bis zu einem bestimmten max Gewicht.
Das macht auch Sinn aus Kostensicht, denn es ist günstiger man verbaut gleiche Teile vom Rahmen über Reifen bis zu Bremsen auf breiter Basis, als für jedes Modell was Anderes.
Moin,
das hat mit "glauben" nix zu tun, denn ein Blick in die Prospekte reicht da aus.
Denn die Gewichtssteigerungen sind dort entsprechend angeben ( auch wenn es weitere höhre Traglasten gibt, die nicht in den Prospekten stehen ) und an Hand der Preise sieht man, ob oder welche technische Veränderung vorgenommen werden muss.
Die "günstigen Auflastungen" sind alle nur papiermässig inkl. neuer Schildchen und Reifen - aber das sind kaum mehr als 50, max. 100 kg.
Zumindest sind das meine Erfahrungen, jetzt beim 3. Fendt, wobei ich beim 2. FENDT bei Neukauf eines Ausstellugnsfharzeuges die ganze Litanei durchgefmahct habe.
Angefangen mit den Leuten von FENDT wie auch mit den Technikern bei AL-KO.
Und dazu gibt's einen haufen Unterlagen, inkl. Zeichnungen.
Und,
zumindest bei FENDT sind keine Chassis- oder Achsteile mehr verbaut, als nötig !
.
Leuchtet mir nicht ein.
In der Zeichnung steht:
Zul. Achslast 1300 und zul. GG. 1500. 😕
Tante Edit meint. Genauer hinsehen.
Kapiert! 🙂