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Zahnriemen Gerichtsurteil gg Opel

Opel Omega B
Themenstarteram 15. September 2005 um 13:11

hallo,

an alle!

nach drei jahren prozessdauer habe ich nun endlich auf der ganzen linie gesiegt. Opel und der opel-vertragshändler wurden gemeinschaftlich zu schadenersatz verurteilt.

das geld ist auch schon geflossen. näheres siehe in meinen anderen berichten. sollte interesse am urteil bestehen, dann schreibt mir. demnächst lasse ich das urteil in den medien

veröffentlichen, damit opel was davon hat!!!!

hartnäckigkeit und ein guter rechtschutz zahlen sich eben aus.

bibbel

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15 Antworten

Wegen was hast du geklagt???

http://www.motor-talk.de/showthread.php?s=&forumid=69&postid=2560480

http://www.motor-talk.de/showthread.php?s=&forumid=69&threadid=176053

Hat ja ziemlich lange gedauert. Aber wenn es dann letzten Endes doch noch zu deinen Gunsten ausgegangen ist, dann ist es ja gut.

Kannst du uns vielleicht noch sagen, wie die Voraussetzungen in deinem Fall waren? Waren die anderen Kundendienste bei der Opel Vertragswerkstatt gemacht worden? Und dein Inspektionsheft lückenlos geführt?

Sogar in meinem Wagen war im Juli 99 noch ein uraltes Wartungsheft mit 8 Jahre / 120.000 km.

Und auf Idee, dem Kunden das mitzuteilen, ist niemand bei Opel gekommen. Auf den ZR Wechsel angesprochen, bekam ich dann ein "najaa evtl. schauen wir mal nach..."

Genau genommen eine totale Kundenverdummung.

Ich weiß ja nicht, was die bei Opel so denken, aber für Ottonormalverbraucher ist ein neuer Opel eine erhebliche Anschaffung... und wiederum wird der Kunde im Stich gelassen und wenn was passiert, wird einfach nur "Das ist eben so, da steckt man eben nicht drinnen" gesagt.

Sauerei. Finde ich gut, daß mal einer durchgehalten und Recht bekommen hat.

cheerio

Themenstarteram 10. Oktober 2005 um 9:26

Zahnriemen Urteil

 

Hallo,

Ich hatte vorher die Inspektionen woanders machen lassen. Inspektionsheft hatte ich nicht mehr. war verlustig gegangen. Hat aber den Richter nicht interessiert.

Wichtig war, dass die Opel AG und der Opel-Händler es versäumt hatten mich über die Änderung bezüglich des Service-Intervalls zu unterrichten. Opel hätte sich nicht darauf verlassen dürfen, dass der Händler mich unterrichtet. Der hatte sich nämlich darauf berufen, dass er im Verkaufsraum ein DIN A 4 grossen Hinweisschild stehen hatte und somit seiner Hinweispflicht genüge getan hätte. Dieser Argumentation folgte das Gericht jedoch nicht und verurteilte beide gemeinschaftlich zu vollem Schadenersatz. Geld wurde 2 Wochen nach dem Urteil bereits vom Opelhändler überwiesen. Immerhin 4200.-Euro inklusive Zinsen für zweieinhalb Jahre . Urteil ist nun rechtskräftig und ich werde es veröffentlichen lassen in einschlägigen Zeitschriften und Juristenblättern.

bibbel

Respeckt!

Erstmal herzlichen Glückwunsch zum gewonnenen Prozeß. Finde ich super, dass es noch für normalsterbliche möglich ist, auch mal Recht zu bekommen. Hoffe OPEL lernt mal was drauß. Hast auf jeden Fall mal ein Präzedenzfall (oder so ähnlich ;-) geschaffen.

am 15. Oktober 2005 um 9:44

Hallo, habe enormes Interesse an dem Urteil! Eine Veröffentlichung wäre klasse - ev. langt auch schon Aktenzeichen und Gericht.

Danke,

Sepp

Hallo bibbel

Habe momentan ähnlichen Fall und wäre sehr an den Details bzw. Empfehlung interessiert.

Habe Opel Astra (Bj.99) von nicht-Opelhändler vor 11 Monaten (95TkM) gekauft.

Inspektionsheft lückenlos vorhanden - bis 2003 von Opelwerkstatt. Zahnriemen wurde 2001 bei 45TKM gewechselt !! Hat mich leider nicht stutzig gemacht.

Heute bzw. letzte Woche Zahnriemenriss mit entsprechendem Motorschaden.

Auto sollte heute fertig repariert bei Nicht-Opelhändler sein, war vielleicht ein Fehler, dass ich den Wagen nicht zur Opelwerkstatt sondern zu Verkäufer gebraucht habe.

Allerdings hat Verkäufer vor exakt 11Mon. den Wagen, welcher ca. 1/2 stillgelegt war, komplett wieder in Betrieb genommen, mit TÜV & ASU neu etc.

Sicher hat auch der Nicht-Opelhändler eine gewisse Kontrollpflicht vernachlässigt, sonst hätte er sicher gesehen dass der Riemen nicht mehr gut aussieht, oder ? Weiss noch nicht genau bei wem ich ansetzen soll.

Dank & Gruss

aspi

Themenstarteram 27. Oktober 2005 um 14:32

hallo,

schick mir mal ne private nachricht. dann schick ich dir das urteil.

gruss bibbel

Hallo Bibbel,

kannst du mir Urteil und Akt.Zeichen schicken,

mein Zahnriemen ist das zweite Mal nach 40 oookm gerissen!!!

Gruß

M.Frietsch

Themenstarteram 13. November 2005 um 18:02

hallo,

sende mir eine private nachricht mit deiner email-adresse.

kopie ist kein problem.

gruss bibbel

Zahnriemenriss-Opel

 

Hallo bibbel,

habe möglicherweise gleiches Problem. Opel-Corsa/BJ 1997 gekauft am 14. Dezember 2001 beim Opel-Vertragshändler mit knapp 40.000km. Service-Heft zeigt klar Zahnriemenwechselinterwall von 12000km/8 Jahren. Ich weiss (schriftlich), durch Opel-Rüsselsheim, dass alle Opel-Vertragshändler am 06. Dezember 2001 über die Halbierung der Zahnriemeninterwalle informiert wurden. Der Vertragshändler leugnet dies, und die Richterin behauptet, wir als Käufer hätten die Pflicht gehabt, den Händler über den Zustand des Zahnriemens zu fragen. Nicht der Händler hatte damals die Plicht weder den Zahriemen auszuwechseln oder uns über die Notwendigkeit zu informieren. Weiterhin lastet sie uns an, dass wir keine Inspektionen beim Opel-Händler haben durchführen lassen. Ich habe immer, gemäß dem Service-Heft bei externen Werstätten, Ölwechsel, Bremsen etc.. durchführen lassen. Ich halte dies für einen grobe Verdrehung der logischen Rechtsauffassung, wonach der Opelhändler meineserachtens eine klares Verschulden bei Vertragabschluss durch Nicht-Information zu verantworten hat.

Gerne hätte ich mal das OriiginalUrteil

Grüße

rudybe

am 19. Juni 2006 um 10:41

Zahnriemen gerissen

 

Hallo,

auch ich habe das Problem, dass an meinem Corsa mit 6 jahren und 68000 km der Zahnriemen gerissen ist. Vom Autohaus wurde mir nur gesagt, dass der Motor hinüber ist und ich für einen Neuwagen sage und schreibe (!) 500 Euro bekommen würde. Mehr sei nicht drin, da nach zwei Jahren die Garantie abgelaufen wäre. Mir wurde vorgehalten, dass ich meinen Kundendienst nicht gemacht hätte (eigentlich auch egal, da der Zahnriemen nicht gewechselt werdern musste), der Intervall liegt - wie wir jetzt erfahren haben - bei 40000 km, also müsste er noch 22000 km aushalten können.

Ich werde auch den Prozess gegen Opel führen und hoffe, hier noch ein paar Leute zu finden, die bereit sind, bei einer Sammelklage mitzumachen. Ich bin so wütend auf Opel und auch mein Autohaus. Es hat sich schon allerhand abgespielt.

Ich hoffe auf viele Emails an c4101@freenet.de! Vielen Dank im Voraus.

Gruß alex410

am 19. Juni 2006 um 11:03

Hallo Alex,

es gibt zwischen dem von bibbel und Dir erklärten Sachverhalten einen entscheidenden Unterschied. Bei bibbel ging es darum, dass Opel ein fehlerhaftes Wartungsintervall angegeben hat. Bei dir darum, dass im angegebenen Wartungsintervall ein Schaden auftrat. Insoweit greift hier allein die Sachmangelgewährleistung, letztlich des Verkäufers des Zahnriemens. Hier wird wohl nur schwer etwas zu erreichen sein. Insoweit sei auf die Entscheidung des BGH vom 2.6.04, Az.: VII ZR 329/03 (nachzulesen unter www.bundesgerichtshof.de) verwiesen. Hier wurde in einem ähnlichen Fall die Haftung abgelehnt, da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass der Zahnriemen nicht auch durch einen Bedienfehler (wie auch immer das gehen mag) gerissen ist. Mithin greift die sog. Beweislastumkehr des § 476 BGB nicht für die Frage, ob ein Mangel vorlag oder nicht. Den Beweis musst Du zweifelsfrei erbringen. 476 (so der Riemen erst ein halbes Jahr drauf war) beihnaltet nur eine zeitliche Komponente. Du bist also in der vollen Beweislast und ich würde dir - so du mit deinem Problem bei uns vorstellig werden würdest - auf jeden Fall von der gerichtlichen Geltendmachung abraten. Es sei denn du hast Rechtsschutz, dann kann man es versuchen. So etwas wie eine Sammelklage wird hier übrigens nicht möglich sein.

beste Grüße, Sepp

PS: Ich kann für die Richtigkeit meiner Ausführungen freilich keine Gewähr übernehmen!

Zahnriemen Gerichtsurteil

 

Bin heute auch in der zweiten Instanz (Frankenthal) mit meinem Zahnriemenriss voll durchgefallen mit dem DirektVerweis auf das erste Amtsgerichturteil. Demnach gilt: Eine Vertragswerkstatt ist nicht verpflichtet, die Servicevorschriften in einer aktuellen Fassung zu übergeben geschweige denn auf irgendwelche Änderungen hinzuweisen. Dies bleibt einzig der Sorgfalts-Pflicht des Käufers überlassen, danach zu fragen. Der Vertragshändler war auch nicht verpflichtet, trotz Vorgabe, den Zahnriemen vor dem Verkauf, wg. geänderter Intervalle zu wechseln. Ein Zahnriemen gilt als Verschleissteil, der bei regelmäßiger Inspektion - unabhängig vom Intervall - mit überprüft wird. Dass dies so nicht ist, interessierte die Richter nicht. Es unterliegt der Sorgfaltspflicht des Käufers und nicht des Vertragshändlers, sich um den Zustand des Fahrzeugs beim Kauf und danach zu kümmern. (technisches Verständnis muß folglich beim Käufer liegen, es hatten ja schon die Richter nicht). Mein Fall lag exakt vergleichbar zu dem von bibbel. Soviel zur dritten unabhängigen Kraft der Demokratie!

Wörtlich heißt es: "Der Käufer hätte beim Kauf eines Gebrauchtwagens Kenntnis über typische Verschleißerscheinungen eines Fahrzeugs dieses Typs (Dezemeber 2001) haben müssen" - also nicht die Opel-Vertragswerkstatt, die das Fahrzeug durchgecheckt und mir verkauft hat.

Mir bleibt da nur zu sagen: "Oh Vaterland, mir graust vor dir"

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