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Youngtimerversichrung

Mercedes CLK 208 Cabrio
Themenstarteram 25. November 2021 um 9:12

Hallo,

hat jemand von Euch eine spezielle Youngimer oder Oldtimerversicherung und kann über Erfahrungen berichten?

Gruß

Hannes

23 Antworten

Moin Hannes,

der A208 wird seit 1997 gebaut- eine Oldtimer versicherung kommt demnach noch nicht in Frage, da Oldtimer mindestens 30 Jahre alt sein müssen! Von einer "Youngtimer-Versicherung" habe ich noch nichts gehört, obwohl ich mich seit Jahrzehnten mit dieser Thematik beschäftige!

Grüße

Kotehineri

Moin,

ich hab den G und den CLK430 bei OCC (occ.eu) versichert. Die waren auf Oldtimer spezialisiert, machen aber auch Youngtimer.

Man sollte das ruhig mit normalen Versicherungen vergleichen, denn die bieten meist auch Tarife für Fahrzeuge an, die Youngtimer genannt werden, aber meist geht es nur darum, dass die in einer Garage stehen, gut gepflegt sind, nur wenig bewegt werden und ein 2.Auto zur Verfügung steht, mit dem man normalerweise fährt.

Gruss,

Andy

Bei der HUK Coburg wird eine spezielle Youngtimer Versicherung angeboten. Mir hat sich aber der Sinn solch einer Versicherung nicht erschlossen, da ich bei solch einem Vertrag die gleichen Beiträge bezahlen muss, wie bei meinem normalen Versicherungsvertrag.

Also habe ich dort mal angerufen und gefragt was es damit auf sich hat. Die Dame meinte, dass es keinen Unterschied gibt. Es wird lediglich damit geworben, dass die HUK auch ausnahmslos Old und Youngtimer versichert, was bis vor einigen Jahren noch nicht der Fall war.

@dreyer bande, ich habe bei meinen Cabrios (CLK320 + CLK55) eine sogenannte Youngtimer Versicherung und wie Andy zuvor geschrieben hat, geht es um die von Ihm bereits genannten Punkte,

ABER, es geht auch darum das im Falle eines Unfalls die Versicherungen nicht den Zeitwert als Fahrzeugwert ermitteln und daraus eventuelle Ansprüche begleichen , sondern den Widerbeschaffungswert.

Den Widerbeschaffungswert kann z. Bsp. ein Sachverständiger von ClassicData ermitteln, oder man macht selbst mittels eines OnlineChecks solch ein Gutachten.

Je nach ermittelten Widerbeschaffungswert kann sich die Versicherungsprämie ebenfalls erhöhen.

Aber Vorsicht, nicht alle Gutachten werden von den Versicherern akzeptiert.

Ich habe meine Wertgutachten von ClassicData machen lassen und die Dokumentationen bei meiner Versicherung , (der Al.....) eingereicht und der ermittelte Wert wird in der Versicherungspolice (ich habe Vollkasko), festgehalten.

Gruß

Moin nochmal,

eine "Youngtimer-Versicherung" gibt es nicht! Es sind Marketing-Fakes von den Versicherungsgesellschaften! Wenn ich Unrecht habe, stellt bitte die AKB´s für eine Yountimer-Versicherung hier ein, die sich vom "Normal-Tarif" unterscheiden!

Was Harley0001 schreibt, ist absolut richtig, es geht bei älteren Fahrzeugen immer nur mit Wertgutachten.

Eine gute Oldtimer-Versicherung ist u.a. die Hiscox. Ansonsten kann man sich über Kfz-Versicherungen unterhalten oder über HUK. Beides zusammen geht gar nicht. Das können viele Fachbetriebe, Sachverständige und Autohäuser, bis hin zu HUK- Geschädigten, bestätigen.

Hier zur besseren Erklärung:

https://unfall-lexikon.de/erfahrungsbericht-eines-sachverstaendigen/

Es ist mir bekannt, dass es troitzdem viele zufrieden Kunden der HUK gibt!

Ich wünsche allen immer eine gute, unfallfreie Fahrt, denn das ist das Beste!

Grüße

Kotehineri

Bin selber HUK geschädigt und kann den Erfahrungsbericht des Sachverständigen nur bestätigen!

 

Mein BMW parkte ordnungsgemäß auf einem supermarktparkplatz. Ein älterer Mitbürger fuhr beim Ausparken in die Beifahrerseite. Radlauf, kotflügel, Stoßstange, selbst die Felge komplett am Ar***.

 

Der Gutachter stellte einen Schaden von ca 3200 Euro fest. Bekommen hatte ich trotz Rechtsanwalt und unzähligen Briefen „nur“ ca 2000 Euro ausgezahlt.

 

Ein Kumpel von mir hatte fast den gleichen Schaden, nur mit dem Unterschied, dass der Verursacher bei der Allianz versichert war. In kürzester Zeit war der Schaden bis auf den Cent ausgezahlt.

Hallo,

ich habe eine Oldtimer Versicherung bei der BGV für meinen VW-Bus und zahle dafür (Bis 150PS) 132€ ohne Kaskoversicherung.

Voraussetzungen für die Oldtimer-Versicherung

 

Damit Sie Ihr Fahrzeug in unserer Oldtimer-Versicherung versichern können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

 

Ihr Fahrzeug ist mindestens 20 Jahre alt.

Die jährliche Fahrleistung liegt unter 5.000 Kilometer.

Ihr Alltagsfahrzeug (PKW) ist bei uns versichert.

Alle Fahrer des Oldtimers sind über 23 Jahre alt.

Das Fahrzeug wird ausschließlich privat genutzt. Land- und forstwirtschaftliche Nutzung ist ausgeschlossen.

Bei Nichtbenutzung steht der Oldtimer in einer Garage.

Das Fahrzeug befindet sich in gutem Zustand.

Bei einer Kaskoversicherung ist ein aktuelles Wertgutachten bzw. eine Kurzbewertung von TÜV, DEKRA oder Classic-Data notwendig.

Viele Grüße

Rolf

"Youngtimer" ist eine Definition per Versicherungstarif, ähnlich den

Oldtimern, allerdings ohne Pauschalisierung der Steuern.

Voraussetzungen für eine Youngtimer-Versicherung

1. Fahrzeugalter - Mindestalter: Ist Ihr Pkw mindestens 20 Jahre alt?

Fahrzeuge, die nach dem 31.12.1985 gebaut wurden, müssen sich

in einem guten Zustand befinden.

2. Garage oder Carport: Steht das Fahrzeug üblicherweise in der Garage

oder in einem umzäunten Carport?

3. Wenig Fahrleistungen : Fahren Sie das Fahrzeug maximal 9.000 Kilometer im Jahr?

4. Kein Alltagsfahrzeug : Sind Sie im Alltag mit einem anderen Pkw unterwegs?

5. Keine geschäftliche/gewerbliche Nutzung : Das Fahrzeug wird nicht geschäftlich

oder gewerblich genutzt?

6. Keine Veränderungen : Wurden am Fahrzeug keine baulichen Veränderungen vorgenommen?

7. Kein ausschließliches „Winterfahrzeug“ : Sie haben Ihr Fahrzeug nicht nur für die

Wintermonate (zum Beispiel Dezember bis März) zugelassen?

8. Mindestalter des Fahrers (meist 25 Jahre)

https://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/youngtimer-versicherung

Aus dem link oben:

Berechnungsgrundlagen und Kosten

Obwohl die Youngtimer-Versicherung mit Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko die gleichen Komponenten enthält wie eine konventionelle Kfz-Versicherung, bestehen in einigen Teilen erhebliche Unterschiede. Dies betrifft vor allem die Berechnungsgrundlage.

Bei der Youngtimer-Versicherung sind in erster Linie Wert, Zustand, Alter und in groben Abstufungen meist auch die Motorisierung entscheidend für die Haftpflichtprämie.

Typ- und Regionalklassen, zwei wichtige Faktoren für die Beitragsberechnung bei der normalen Kfz-Versicherung, sind bei der Youngtimer-Versicherung nicht von Bedeutung.

Auch eine Einstufung in Schadensfreiheitsklassen existiert bei der Youngtimer-Versicherung nicht. Dementsprechend gibt es im Schadensfall auch keine Hochstufung.

Die Beiträge für die Kaskoversicherung leiten sich ebenfalls aus dem Wert und individuellen Merkmalen des Fahrzeugs ab. Häufig wird ein Anteil von 0,5 bis 1 Prozent des Marktwerts oder des Wiederbeschaffungswerts für eine Teilkaskoversicherung und 1 bis 2 Prozent für eine Vollkaskoversicherung angesetzt. Auch individuelle Berechnungen sind bei Old- und Youngtimer-Versicherungen durchaus üblich.

Der Kfz-Haftpflichtversicherungsbeitrag hat sich bei mir dadurch halbiert...

Im Schadensfall (Schuld beim Unfallsgegner) ist die Ausgangsbasis für die gegnerische

Versicherung halt nicht mehr der Zeitwert allein sondern vielmehr der veranschlagte

Widerbeschaffungswert laut Gutachten...

...welches bei einem gepflegten, 20 j. alten Kfz nach meiner Meinung

obligatorisch sein sollte.

Gemeint ist das Gutachten...

Damit ein Kfz als Youngtimer versichert werden kann,

müssen halt die zu Beginn genannten Voraussetzungen erfüllt sein...

Gruß, mike. :)

P.S. Ich weiß ich bin hier spät dran, wenn aber etwas, (das es nicht gibt)
meine Versicherungskosten halbiert, so ist mir das auch recht...
;)

Themenstarteram 25. November 2021 um 15:49

Hallo @all,

@V8CLK430,

ich war gerade dabei die Berichte und mit den von mir festgestellten Punkte aus der Internetrecherche zusammenzuführen, da kam Mike´s Bericht, der sehr umfangreich, mir die Zusammenfassung erspart.

Auch meine bisherigen Berechnungen ergaben bei der Youngtimer Versicherung eine Ersparnis von rund der Hälfte der Prämie für HF mit VK und SB von 500 in der VK und 150 Euro in der TK bei einer derzeitigen Gesamtprämie von 600 Euro, wobie das Fahrzeug noch in einer sehr günstigen Regionlaklasse bewegt wird.

Mein Versicherungserater schwitzt schon, da ich insges. 5 Fahrzeuge bei ihm versichert habe.

Schau´n wir mal.

Die Prämienermittlung auf Basis der Youngtimerversicherung bei Allianz, ADAC und Hiscox ergaben differenzieren max. bei 10 Euroi.

Nicht geprüft ist von mir bisher ob im Schadenfall auf die Einrede bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz verzichtet wird.

Ok, es ist zumindest eine Kurzbewertung durch einen Sachverständigen erforderlich. Nach meiner Recherche 150 bisa 240 Euro, je nach Aufwand. Wie oft die Kurzbewertung eingereicht werden muß, habe ich noch nicht ergründet.

Nur, möchte man nicht selbst über den aktuellen Wiederbeschaffungswert informiert sein und bei Verlust des fahrzeuges hier auch eine Bais für den Schadensausgleich zu haben?

Gruß

Hannes

@dreyer-bande, wissen tu ich es nicht, doch ich mache alle 2 Jahre ein GA für die Versicherung. Services werden bei Mercedes gemacht.

Habe ebenfalls 3xPkw und 1xHarley bei der (Al.....), das gibt einen zusätzlichen "Sammelrabatt".

Gruß

Hallo zusammen,

mein Auto ist bei der Allianz als Youngtimer zugelassen.

Benötigt werden :

- Fahrzeug älter als 20 j

- Kurzbewertung wo der Wert mind 5000€ beträgt

(Ich hab’s beim ADAC durchführen lassen 99€ )

- Nachweis über ein Alltagsfahrzeug

TK 150 VK 300 und zahle im Jahr keine 300€ als Versicherung

SF Klasse is in diesem Fall uninteressant!

Hoffe ich konnte etwas Klarheit in die Sache bringen

Gruß

@dreyer-bande

Zitat "Nicht geprüft ist von mir bisher ob im Schadenfall auf die Einrede bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz verzichtet wird."

Mein Tip: Die grobe Fahrlässigkeit sollte immer mitversichert sein!! Niemals schließe ich eine Versicherung ab, ohne dass die grobe Fahlässigkeit mitversichert wäre!

Vorsatz hingegen lässt sich niemals und nirgendwo versichern! Das nur als Tip für evtl. weitere Anfragen bei Versicherungen!

Vorsatz ist meist auch mit einer Straftat verbunden. Ich unterstelle, dass du das nicht vorhast!

Ist die grobe Fahrlässigkeit hingegen NICHT mitversichert, wird im Leistungsfall eben alles auf eben diese "grobe Fahrlässigkeit" abgestellt und der Versicherer verweigert die Leistung!

Beste Grüße

Kotehineri ;-)

Meinen SL habe ich als "Youngtimer" versichert. Hatte mein Versicherungsmensch angeboten bzw ins Spiel gebracht vor 10 Jahren circa...

Mir ging es im Grunde darum, dass ich im Schadensfall den Wert bekomme, der im geforderten Classic Data Gutachten drin steht.

Ob die Versicherung nun letztendlich besser ist sei mal dahin gestellt.

Aber der 500er war auch mit der YT-Versicherung um die 200€ im Jahr incl. TK günstiger als mit einen "gewöhnlichen" Tarif.

Für den CLK habe ich da noch nicht geschaut, ob es da was gibt...

Wird dann wenn eh die Preisleistung entscheiden. Egal was der Tarif dann für einen drolligen Namen hat. :)

 

Grüße...

Themenstarteram 30. November 2021 um 13:21

Hallo,

nach meinen Recherchen gibt es den Youngtimer Versicherungen von ADAC und Allianz keine Unterschiede.

Bei verlangen auch mind. eine Fahrzeugbewertung, die zwischen 99 und 240 Euro kosten kann.

Diese Bewertung muß alle 2 Jahre erneuert werden.

Ein Wertgutachten verursacht nochmal einen dicken Aufschlag.

Hat jemand seinen Youngtimer bei HISCOX versichert?

Dort kommt man mit einem Home-Check bei Classic-Analytics aus. Kosten 19,95 Euro und man erhält eine Bewertung zum Marktwert und Wiederbeschaffungswert.

Erfahrungen?

Gruß

Hannes

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