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Wohnwagen auflasten

Themenstarteram 20. August 2008 um 16:46

Hallo Camper.

Ich würde gern meinen 10 Jahre alten Bürstner auflasten. Leider hat er nur ein ZGW von 1200 KG.

Ich möchte die Änderungen nicht im Fahrzeugschein eintragen lassen. Es soll mir einfach nur die Sicherheit geben, dass der WoWa nicht überlastet wird. Ich kann ja schließlich nicht mit jedem Teil, dass ich in den WoWa packe über die Personenwage laufen. Mir ist schon klar, dass ich mich damit auf dünnes Eis begebe. Überladen kann schließlich den Führerschein kosten. Ich möchte einfach nur den WoWa entlasten.

Weiß jemand welche Arbeiten nötig sind um einen WoWa aufzulasten, wie hoch die Kosten (nur grob) dafür sind und ob man diese Arbeiten selbst durchführen kann?

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26 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von hepit

Das soll heißen, mein Wohnwagen darf bis 1800 hg beladen werden und hat eine max Stützlast von 100kg, mein Tiguan hat ebenfalls eine max. stützlast von 100 kg, darf ich dann meinen Wohnwagen bis 1900 kg beladen weil dieser dann im angekuppelten zustand nur noch 1800 Kg hat.

Ist das so OK ?

Was soll ich dem TÜV genau sagen wegen dieser Eintragung, kannste du mir das sagen ?

2 Achse?

 

mfg

HP

Richtig ist, die Stützlast von hier 100kg geht über auf das Zugfahrzeug und vermindert dadurch rein physikalisch/rechnerisch das GG des Wohnwagen um 100 kg auf 1.800kg was wiederum der max. Anhängelast des Zugfahrzeuges genügt.

DA ABER, der WW ein ZULÄSSIGES GG von `nur´ 1.800kg eingetragen hat, darf dieses zulässige GG, gemessen an der Achse/Rädern und Bugrad für den Fahrbetrieb nicht überschritten werden. Somit nicht erlaubt.ns

Dein Beispiel würde dann aufgehen, wenn der WW ein zGG von 1.900kg hätte, und von diesen 1.900kg 100kg als Stützlast auf den T. übertragen würden.

Dann wäre die zuässigen Gewichtswelten in ORdnung.

Also ich habe mal den Schein des Campingkollegen rausgekramt und stelle den hier ein. Bei Dekra usw. bin ich mit der Eintragung zunächst abgeblitzt, da dies angeblich nur der TÜV dürfe. Warum auch immer...

Habe mich per Mail an den TÜV gewandt und meinen Wunsch unter dem Stichwort "Auflastung durch Eintragung der Stützlast als 2. Achse" formuliert. Meinen Schein und den Musterschein beigefügt. Antwort war: o.k., kein Problem (Die Grundidee hat mal der Deutsche Campingclub (DCC) in seiner Mitgliederzeitschrift veröffentlicht)

Bitte habt Vertändnis, dass ich den Schein bei den Daten, durch die auf Personen geschlossen werden kann, unkenntlich gemacht habe. Ihr könnt aber erkennen, dass die Eintragung auch tatsächlich erfolgte. (War ein WoWa mit 1.200 kg - heute 1.300 kg zul GG)

am 3. August 2013 um 10:43

Zitat:

Original geschrieben von JJder4te

Hallo Camper.

Ich würde gern meinen 10 Jahre alten Bürstner auflasten. Leider hat er nur ein ZGW von 1200 KG.

Ich möchte die Änderungen nicht im Fahrzeugschein eintragen lassen. Es soll mir einfach nur die Sicherheit geben, dass der WoWa nicht überlastet wird. Ich kann ja schließlich nicht mit jedem Teil, dass ich in den WoWa packe über die Personenwage laufen. Mir ist schon klar, dass ich mich damit auf dünnes Eis begebe. Überladen kann schließlich den Führerschein kosten. Ich möchte einfach nur den WoWa entlasten.

Weiß jemand welche Arbeiten nötig sind um einen WoWa aufzulasten, wie hoch die Kosten (nur grob) dafür sind und ob man diese Arbeiten selbst durchführen kann?

am 4. August 2013 um 6:43

Regelsatz bei Überladung: Kfz mit zGG bis 7,5 t

mehr als 5 Prozent: 10 Euro

mehr als 10 Prozent: 30 Euro

mehr als 15 Prozent: 35 Euro

mehr als 20 Prozent: 50 Euro/3 Punkte

mehr als 25 Prozent: 75 Euro/3 Punkte

mehr als 30 Prozent: 125 Euro/3 Punkte

am 25. März 2018 um 6:21

Hallo zusammen,

ich habe ein ähnliches Problem.

Ich habe mir vor einer Woche einen gebrauchten Wohnwagen gekauft der leer 1700Kg auf die Waage bringt. Dieser ist ein alter Hobby 520 TQm Classic welcher komplett neu aufgebaut wurde und ein komplett neues, speziell dafür angefertigtes, Fahrgestell bekommen hat. Das zul. Gesamtgewicht, lt. Fahrzeugschein, beträt 1800Kg (ergo - 100Kg Zuladung). Weiter hat der WW nur eine Stützlast von 100KG, die bei Abholung des WW, laut elektronischer Stützlastwaage, bei 110KG lag. Das ist eher mies. Mein Zugfahrzeug ist ein ML mit 130Kg Stützlast und darf 3500Kg ziehen. Nun meine Frage. Gibt es wohl Probleme bei der Gesamtgewichterhöhung auf 2000Kg und Stützlasterhöhung auf 130Kg?

Die angegebenen Gewichte sind ja mehr als üppig. Bist Du sicher ? Der 520 sollte Serie sicher nicht mehr als 1200 bis 1300 Kg gewogen haben. Und Deine aktuell 110 Kg Stützlast finde ich auch bedenklich.

 

Gruß Andi

Ich finde 100kg Stützlast mehr als nur "nur".

am 25. März 2018 um 15:58

-> Hallo Andi, Du hast vollkommen recht, denn ursprünglich hatte der WW 1200Kg. Meiner ist aber nicht mehr Serie. Der hat ein komplett neuen Anhänger bekommen (bzw. Fahrestell) worauf der alte WW aufgesetzt wurde. Der WW ist dadurch auch noch 10cm höher als das Serienmodell. Ok, hat auch noch Mover, Ersatzrad, Gastherme, Fussbodenheizung, zwei Kompressorkühlboxen, Markise....(Das wiegt natürlich schon was).

Hatte schon sowas vermutet. Allerdings weißt nur Du, was für ein Fahrgestell das ist und wieviel KG es verträgt.

am 26. März 2018 um 5:37

Hallo,

ich habe vom Vorbesitzer noch die Rechnung vom Fahrzeugbauer bekommen. An den werde ich mich am besten wenden und lasse den WW ggf. von ihm auflasten und und die Stützlast erhöhen. ;-)

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