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Wohnwagen abstellen auf unserem Grundstück

Themenstarteram 5. Juni 2013 um 9:38

Hallo, ich brauche mal eure Hilfe. Wir haben seit 3 Jahren einen Wohnwagen und den hatten wir immer , wenn wir nicht unterwegs waren auf unserem Grundstück abgestellt. Jetzt macht unser Nachbar stress und das Bauamt hat uns aufgefordert den Wowa sofort zu entfernen, da ein Wowa der länger als 2 Wochen im Garten steht, wie ein Gebäude zu handhaben ist. Der Wowa ist angemeldet und wir haben einen Stellplatz für unser Auto im Vorgarten, auf den er stehen würde. Wer kann mir helfen? Wer weiß Rat? Suschi66

Beste Antwort im Thema

moin moin

so ein scheiss habe ich ja noch nie gehört ,

darf mein wohnwagen nicht auf mein grudstück stellen

armes deutschland , haben wir nicht andere probleme im land

unglaublich

gruss

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34 Antworten
Themenstarteram 5. Juni 2013 um 9:41

Zitat:

Original geschrieben von suschi66

Hallo, ich brauche mal eure Hilfe. Wir haben seit 3 Jahren einen Wohnwagen und den hatten wir immer , wenn wir nicht unterwegs waren auf unserem Grundstück abgestellt. Jetzt macht unser Nachbar stress und das Bauamt hat uns aufgefordert den Wowa sofort zu entfernen, da ein Wowa der länger als 2 Wochen im Garten steht, wie ein Gebäude zu handhaben ist. Der Wowa ist angemeldet und wir haben einen Stellplatz für unser Auto im Vorgarten, auf den er stehen würde. Wer kann mir helfen? Wer weiß Rat? Suschi66

Hallo suschi66,

Bekannte von uns hatten in Berlin auch Stress mit dem Nachbarn und mußten für teures Geld einen Standplatz auf ihrem Grundstück anmelden - sehr ärgerlich!

Ansonsten hat Google so diverse Aussagen ausgespuckt:

http://www.frag-einen-anwalt.de/...rundstueck-abstellen-__f182829.html

http://mein-nachbarrecht.de/.../...wo-darf-das-haus-auf-raedern-stehen

Wie im zweiten Artikel zu erlesen, scheint jede Gemeindeverwaltung dies anders zu regeln.

Möglicherweise bringt ja ein persönliches Gespräch mit dem Bauamt etwas?

Freundliche Grüße,

/Lausi.99

Themenstarteram 5. Juni 2013 um 13:28

Zitat:

Original geschrieben von Lausi.99

Hallo suschi66,

Bekannte von uns hatten in Berlin auch Stress mit dem Nachbarn und mußten für teures Geld einen Standplatz auf ihrem Grundstück anmelden - sehr ärgerlich!

Ansonsten hat Google so diverse Aussagen ausgespuckt:

http://www.frag-einen-anwalt.de/...rundstueck-abstellen-__f182829.html

http://mein-nachbarrecht.de/.../...wo-darf-das-haus-auf-raedern-stehen

Wie im zweiten Artikel zu erlesen, scheint jede Gemeindeverwaltung dies anders zu regeln.

Möglicherweise bringt ja ein persönliches Gespräch mit dem Bauamt etwas?

Freundliche Grüße,

/Lausi.99

Themenstarteram 5. Juni 2013 um 13:35

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Leider ist ein Gespräch mit unserem Bauamt nicht so wirklich möglich, da der Herr uns schon einmal mehr oder weniger rausgeschmissen hat, weil wir zu viel gefragt haben und er auch nicht wirklich mit sich reden läßt. Habe mir schon überlegt, mich an seinen Chef zu wenden, da es ja eigentlich sein Job ist, vernünftige Auskunft zu geben. Eigentlich suche ich ein Urteil aus NRW, aus dem hervorgeht, das ein Wowa kein fester Anbau, Gartenhaus oder wie auch immer ist. Viele Grüße Suschi66

Zitat:

Original geschrieben von suschi66

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Leider ist ein Gespräch mit unserem Bauamt nicht so wirklich möglich, da der Herr uns schon einmal mehr oder weniger rausgeschmissen hat, weil wir zu viel gefragt haben und er auch nicht wirklich mit sich reden läßt. Habe mir schon überlegt, mich an seinen Chef zu wenden, da es ja eigentlich sein Job ist, vernünftige Auskunft zu geben. Eigentlich suche ich ein Urteil aus NRW, aus dem hervorgeht, das ein Wowa kein fester Anbau, Gartenhaus oder wie auch immer ist. Viele Grüße Suschi66

Leider ist der WW im Bereich des Ermessens der Sachbearbeiter. Lt. dem Baurecht NRW gilt in etwa die

Faustregel: Was länger als drei Monate an derselben Stelle verbleiben soll, ist dauerhaft.

Es gibt Fälle, in denen die Dauerhaftigkeit auch schon deutlich schneller bejaht werde kann.

Das Nachbarrechtsgesetz - NRW (NachbG-NRW) besagt in § 1 Gebäude

(1) Mit Außenwänden von Gebäuden ist ein Mindestabstand von 2 m und mit sonstigen, nicht zum Betreten bestimmten oberirdischen Gebäudeteilen ein Mindestabstand von 1 m von der Grenze einzuhalten. Der Abstand ist waagerecht vom grenznächsten Punkt der Außenwand oder des Bauteils aus rechtwinklig zur Grenze zu messen.

(2) Gebäude im Sinne dieses Gesetzes sind selbständig benutzbare überdachte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen. Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene, aus Baustoffen und Bauteilen hergestellte Anlagen. Eine Verbindung mit dem Erdboden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht oder auf ortsfesten Bahnen begrenzt beweglich ist oder wenn die Anlage nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden.

(3) In einem geringeren Abstand darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Eigentümers des Nachbargrundstücks gebaut werden. Die Einwilligung darf nicht versagt werden, wenn keine oder nur geringfügige Beeinträchtigungen zu erwarten sind.

Der Interpretation durch das Bauamt sind somit keine Grenzen gesetzt. Zusätzlich ist auch noch zu beachten, ob die Stadt/Gemeinde nicht auch ordnungsbehördliche Verordnungen erlassen hat.

Es hilft eigentlich nur, den Nachbarn umzustimmen und sein Einverständnis (schriftlich) zu erhalten. Ein Rechtsanspruch ist sicherlich nicht durchzusetzen.

Viel Erfolg

Ibs

moin moin

so ein scheiss habe ich ja noch nie gehört ,

darf mein wohnwagen nicht auf mein grudstück stellen

armes deutschland , haben wir nicht andere probleme im land

unglaublich

gruss

Bei soviel Bockmist würde ich den WW einmal im Monat um den Blog ziehen und wieder auf den Stellplatz stellen.

 

Wenn Du mit dem Mitarbeiter vom Bauamt Probleme hast, ruf doch mal beim Ordnungsamt an. Bei einer Nachfrage von mir, haben die in den Bebauungsplan gesehen und mir genau gesagt, wo ich den Wohnwagen abstellen darf und wo nicht. Der Mitarbeiter vom Ordnungsamt hat mir anhand von Straßennamen und Hausnummer, genau gesagt, neben der Garage darf der Wohnwagen stehen und weiter hinten, auf der Wiese, nicht ( warum auch immer ). Bei uns waren die auch sehr freundlich und zuvorkommend.

mfg. Klaus

Jetzt weiß ich auch wieder warum der Wohnwagen nicht hinter dem Haus auf der Wiese stehen durfte. Hinter der Garage hat das Bauland aufgehört und war so zu sagen Ackerland ( auch wenn dort Wiese ist ), dann hat er mir noch irgendwas von Naturschutz und Wasserschutzgebiet erzählt. Es ist eine Zeit her und so genau bekomme ich das jetzt auch nicht mehr zusammen.

mfg. Klaus

Die Regelung mit den maximal 2 Wochen abstellen eines für den Verkehr zugelassenen WoWa auf dem eigenen Grundstück (und, hoffentlich zugelassenem, PKW-Stellplatz!) gibt es wahrscheinlich gar nicht.

Die 2 Wochen beziehen sich auf die STVO-Regelung und die gilt normalerweise nicht auf Privatgrundstücken.

Lass dir die Regelung des Bauamtes mal zeigen, bzw. lass es auf eine schriftliche Begründung des Baumamtes ankommen. Außerdem dürfte es nach 3 Jahren auch schon so etwas wie eine stillschweigende Duldung geben.

Wenn es sich bei dem WoWa-Stellplatz auf deinem eigenen Grundstück um einen, der Gemeinde angezeigten Kfz-Stellplatz handelt und sich dieser auch noch ein paar Meter von der Grundstücksgrenze des Nachbarn entfernt befindet, würde ich den WoWa einfach drauf lassen.

am 6. Juni 2013 um 13:38

Zitat:

Original geschrieben von navec

Die Regelung mit den maximal 2 Wochen abstellen eines für den Verkehr zugelassenen WoWa auf dem eigenen Grundstück (und, hoffentlich zugelassenem, PKW-Stellplatz!) gibt es wahrscheinlich gar nicht.

Die 2 Wochen beziehen sich auf die STVO-Regelung und die gilt normalerweise nicht auf Privatgrundstücken.

Lass dir die Regelung des Bauamtes mal zeigen, bzw. lass es auf eine schriftliche Begründung des Baumamtes ankommen. Außerdem dürfte es nach 3 Jahren auch schon so etwas wie eine stillschweigende Duldung geben.

Wenn es sich bei dem WoWa-Stellplatz auf deinem eigenen Grundstück um einen, der Gemeinde angezeigten Kfz-Stellplatz handelt und sich dieser auch noch ein paar Meter von der Grundstücksgrenze des Nachbarn entfernt befindet, würde ich den WoWa einfach drauf lassen.

Zusätzlich frage einen Bauern schonmal nach einer Unterbringungsmöglichkeit.

Es kann sonst Probleme geben wenn der neidische Nachbar Streß macht (Fahrzeugverschönerung).

Würde auch erstmal den schriftlichen Bescheid abwarten. Denke auch, dass da das Bauamt auf dem Holzweg ist und da einiges durcheinander wirbelt. Da der Wohnwagen nicht für Wohnzwecke auf dem Grundstück genutzt wird, sehe ich da auch keine sogenannten "fliegenden Bauten" o.ä. (kannst ja noch einen "draufsetzen" und einen genehmigungsfreien Carport bauen *****pösepösepöse*****

GGfls. nehme Kontakt mit der vorgesetzten Dienststelle (Landratsamt oder Regierungspräsidium) auf und spreche dann den Fall mal durch. Die sind i.d.R. nämlich auch die sogenannte Widerspruchsbehörde.

@ibs: nix Gebäudetatbestand...

Wenn Du vor den Häusern parken darfst besorg Dir ein altes Auto mit Kupplung,

Häng den WW N und park das Gespann vor Nachbars Haus.

Angehängt kann der da stehen bis der TÜV abläuft ;-))

Gruss Dieter

Es ist ja wohl nicht zu glauben das man auf seinem Eigentum nicht mal seinen eigenen Wohnwagen abstellen darf

Zum Gluck sind meine Nachbarn top

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