Winterreifen im Sommer
Hallo zusammen,
habe noch meine Winterreifen drauf, soweit noch gutes Profil. Was würde passieren wenn ich einen Unfall baue, übernimmt dann die Versicherung trotz Winterreifen?
Beste Antwort im Thema
Tach!
Theoretisch ist ja nun alles erörtert.
Praktisch bin ich bereits vor über 20 Jahren mit meinem alten Golf auf Alljahresreifen unterwegs gewesen. Als Schüler hatte ich kein Geld für 2 ordentliche Radsätze, also mussten es gute Alljahresreifen tun.
Und, wer hätte es gedacht, sie taten es schon damals bestens. Ohne ABS, ESP, Airbags und Spurassistent.
Übrigens lebte ich in München und war sehr aktiver Wintersportler.
Später fuhr ich dann im Nordosten der USA einige Hecktriebler und Allradler mit AST (all season tires) wie dort allgemein üblich. Kein Problem, auch nicht im Januar zwischen Freeport, Maine und Montreal, CDN.
Wichtig dabei ist, dass man weiß, was man da fährt und generell vernünftig mit einem Auto im Winter umgehen kann.
Der Großteil der deutschen Autofahrer, der seine 10.000 km im Jahr bei gemäßigten Temperaturen um sein Dorf oder in der Innenstadt herumschleicht, wäre mit AST bestens beraten und würde den Unterschied im Winter zu WR gar nicht merken.
Im Sommer bei Starkregen und(!) hohen Geschwindigkeiten i.V.m. hoher Laufleistung halte ich AST und WR für nicht so gut geeignet. Die Nässeeigenschafften sind schlechter als bei guten SR und der Verschleiß höher.
Aber auch hier hätte Otto-Normalschnarcher absolut kein Problem. Die Reifen würden eher überaltern, als abgefahren werden.
Die Diskussion ist somit eher akademisch.
Gruß!
M. D. (hat mittlerweile stets 2 Radsätze, da die Laufleistung sehr hoch ist)
236 Antworten
Danke, ichtyios...nehme es auch nicht persönlich!
Der Anrufannehmer leitete mich weiter zu einem Fachmann für Straßenverkehrsrecht...war flott bei der Sache, eigentlich sehr zufriedenstellend....war bereits meine 3. telefonische Anfrage und war bisher sehr zufrieden mit dem Service!
Schauen wir mal....bin guter Dinge und sicher, dass ich die schriftliche Antwort erhalte!
Die Spannung steigt...:-)
Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
Danke für den Beitrag!Scheint echt eine große Spreizung innerhalb der Meinungen zu geben...hoffentlich wecken wir keine schlafenden Hunde!
Sowie ich die schriftliche Antwort habe, wird sie hier erstellt...unabhängig von dem Ergebnis! Scheint auch schwieriger zu sein schriftlich zu antworten, als ne schnelle Nummer am Telefon abzugeben....bin mal gespannt!
ciao!
Wieso. Wir haben hier bereits Temperaturen nahe dem Nullpunkt. Da ist Eis nicht weit. Also WR drauf. Macht hier jeder. Nur am Tage sind es mindestens 16 Grad. Also wenn da eine Versicherung mosern würde, hieße das, daß man entweder zu Tage oder in der Nacht unangepasste Bereifung hätte. Insofern muß ein WR auch bei frühlingshaften Temperaturen erlaubt sein. Denn nächtens ist er ja angepasst.
Zu deinem Gedanken muss aber eine nicht angepasste Fahrweise dazu kommen!
Ein wichtiger Aspekt in der Diskussion hier!
Winterreifen im Sommer plus nicht angepasste Fahrweise!
Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
Zu deinem Gedanken muss aber eine nicht angepasste Fahrweise dazu kommen!Ein wichtiger Aspekt in der Diskussion hier!
Winterreifen im Sommer plus nicht angepasste Fahrweise!
Das ist eh der wichtigste Aspekt- Rauhreif anfang Mai oder wenige Plusgrade an einem sehr frühen septembermorgen mit Sommereifen^^
das wird also so oder so mal passieren..
Ich hatte schon alle Varianten-Sommereifen in den recht milden Wintern,Wintereifen im Sommer aufgefahren,Allwetter bzw ganzjahresreifen-die einzig nenneswerte Situation passierte mir vor 5 Jahren auf Neuschnee mit SR die recht am Ende waren und ein paar Tage später runter sollten,aber auch da kam ich "nur" einen Berg nicht hoch
Ähnliche Themen
Heute eine schriftliche Nachricht der DAS erhalten!
Wollten die amtlichen Kennzeichen der Unfallbeteiligten und einen genaueren Sachverhalt! Lustig; hab denen ja per Mail mitgeteilt, dass das Thema in einem Forum diskutiert wird!
Habe sogar eine Schadensfallnummer erhalten!
Also die zuständige Sachbearbeiterin aufgeklärt, dass es kein Schadensereignis gibt...hatten alle was zu lachen...
Wurde freundlicherweise an eine Fachanwältin für Straßenverkehrsrecht verbunden!
Folgende Information: Wer im Sommer mit Winterreifen fährt a) neue WR sind SR gleichgestellt
b) gebrauchte WR kritisch wegen den Eigenschaften gegenüber den Sommerreifen!
c) abgerockte WR im Sommer garantierte
Kürzungen im Schadensfall bezüglich Vollkasko und oder Teilkasko !
Die Anwältin gab an, dass es Tabellen gibt über zulässige und unzulässige Bremswege, wenn es zum Unfall kommt!
Neue WR liegen gemäß der Tabelle im Bereich des SR.....gebrauchte WR werden stets von der Versicherung geprüft....und dann beurteilt und entschieden!
So; viel Spaß noch....
Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
Heute eine schriftliche Nachricht der DAS erhalten!Wollten die amtlichen Kennzeichen der Unfallbeteiligten und einen genaueren Sachverhalt! Lustig; hab denen ja per Mail mitgeteilt, dass das Thema in einem Forum diskutiert wird!
Habe sogar eine Schadensfallnummer erhalten!
Also die zuständige Sachbearbeiterin aufgeklärt, dass es kein Schadensereignis gibt...hatten alle was zu lachen...
Wurde freundlicherweise an eine Fachanwältin für Straßenverkehrsrecht verbunden!Folgende Information: Wer im Sommer mit Winterreifen fährt a) neue WR sind SR gleichgestellt
b) gebrauchte WR kritisch wegen den Eigenschaften gegenüber den Sommerreifen!c) abgerockte WR im Sommer garantierte
Kürzungen im Schadensfall bezüglich Vollkasko und oder Teilkasko !
Die Anwältin gab an, dass es Tabellen gibt über zulässige und unzulässige Bremswege, wenn es zum Unfall kommt!
Neue WR liegen gemäß der Tabelle im Bereich des SR.....gebrauchte WR werden stets von der Versicherung geprüft....und dann beurteilt und entschieden!So; viel Spaß noch....
Moin,
diese Tabelle möchte ich mal sehen!
Vielleicht gibt es jemanden, der da einen Zugriff hat 🙄
schönen Gruß
Jooh; habe von dieser Tabelle auch noch nie gehört! Dort sollen Bereiche "von - bis" in Metern Bremsweg stehen...die unauffällig bis auffällig sein sollen. Ein neuwertiger WR liegt in der Tabelle im Bereich Sommerreifen, gebrauchte WR prüfungswürdig, abgerockte WR ein No-Go......halt wie vorher schon beschrieben....!
Die Anwältin war über jeden Zweifel erhaben und gab die Information ohne zögern und fließend! Also sehr glaubwürdig...:-) und eindeutig!
Fazit: auf solch einen diskutierten Fall, wie hier im Thread...ist geregelt...zu mindestens die Herangehensweisen und Umgangsweisen......man hat sich bereits damit auseinandergesetzt und eine Checkliste erstellt....bei der DAS....ERGO-Gruppe!
Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
Jooh; habe von dieser Tabelle auch noch nie gehört! Dort sollen Bereiche "von - bis" in Metern Bremsweg stehen...die unauffällig bis auffällig sein sollen. Ein neuwertiger WR liegt in der Tabelle im Bereich Sommerreifen, gebrauchte WR prüfungswürdig, abgerockte WR ein No-Go......halt wie vorher schon beschrieben....!Die Anwältin war über jeden Zweifel erhaben und gab die Information ohne zögern und fließend! Also sehr glaubwürdig...:-) und eindeutig!
Fazit: auf solch einen diskutierten Fall, wie hier im Thread...ist geregelt...zu mindestens die Herangehensweisen und Umgangsweisen......man hat sich bereits damit auseinandergesetzt und eine Checkliste erstellt....bei der DAS....ERGO-Gruppe!
Moin,
ich habe die Tabelle Sommer, ganzjahres- Sommer- Reifen gerade im Kopf.
- Shore Härte: 0...100
Winterreifen: 55.........65
Ganzjahresreifen 65.........75
Sommerreifen 75.........? max 100.
Also, Winterreifen sind Weicheier
Ganzjahrr. in der Mitte
Sommerreifen: die Harten!
Bei der Formel 1 werden die Weicheier, Slicks,
wegen der Griffigkeit besonders eingesetzt🙄
schönen Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
... ...man hat sich bereits damit auseinandergesetzt und eine Checkliste erstellt....bei der DAS....ERGO-Gruppe!
Zitat aufs elementarste gekürzt
Es ist relativ Wurscht ob sich eine Versicherungsgruppe damit auseinandergesetzt hat-kürzen kann man eh im Schadensfall nur was am Ende der Richter entscheidet.
Und da der Gesetzgeber da keine Regelung hat,wird die DAS-Ergo Gruppe vor Gericht immer den kürzeren ziehen...
Moin,Zitat:
Original geschrieben von Flykai
Zitat aufs elementarste gekürztZitat:
Original geschrieben von Peter Clio
... ...man hat sich bereits damit auseinandergesetzt und eine Checkliste erstellt....bei der DAS....ERGO-Gruppe!Es ist relativ Wurscht ob sich eine Versicherungsgruppe damit auseinandergesetzt hat-kürzen kann man eh im Schadensfall nur was am Ende der Richter entscheidet.
Und da der Gesetzgeber da keine Regelung hat,wird die DAS-Ergo Gruppe vor Gericht immer den kürzeren ziehen...
seh ich anders!
Recht bekommt nur der, der es beweisen kann 🙄
Interessante Ansichten!
Ich kenne nicht die Entscheidung eines Einzelfalles im voraus! Diese Fähigkeit fehlt mir...😎
Im übrigen ist das keine Erfindung der DAS, sondern angewandtes gültiges Recht! In Form einer Auskunft einer Fachanwältin für Straßenverkehrsrecht im Auftrag der DAS.....nicht Erfindung von dieser Rechtschutzversicherung!
Bitte mal den gesamten Thread lesen!
Zitat:
Original geschrieben von testmal
Moin,Zitat:
Original geschrieben von Flykai
Zitat aufs elementarste gekürzt
Es ist relativ Wurscht ob sich eine Versicherungsgruppe damit auseinandergesetzt hat-kürzen kann man eh im Schadensfall nur was am Ende der Richter entscheidet.
Und da der Gesetzgeber da keine Regelung hat,wird die DAS-Ergo Gruppe vor Gericht immer den kürzeren ziehen...
seh ich anders!
Recht bekommt nur der, der es beweisen kann 🙄
jup Moin🙂
Ich denke jeder Rechtsanwalt kann anhand der bestehenden Gesetze Beweisen das es in D keine Sommerreifenpflicht gibt,bzw es keine OWI ist im Sommer mit wi Reifen zu Fahren-das diese die mindestprofiltiefe haben selbstverständlich vorausgesetzt
DankeZitat:
Original geschrieben von Peter Clio
Interessante Ansichten!Ich kenne nicht die Entscheidung eines Einzelfalles im voraus! Diese Fähigkeit fehlt mir...😎
Im übrigen ist das keine Erfindung der DAS, sondern angewandtes gültiges Recht! In Form einer Auskunft einer Fachanwältin für Straßenverkehrsrecht im Auftrag der DAS.....nicht Erfindung von dieser Rechtschutzversicherung!
Bitte mal den gesamten Thread lesen!
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es lohnt sich also, für sein Recht zu kämpfen 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
Interessante Ansichten!Ich kenne nicht die Entscheidung eines Einzelfalles im voraus! Diese Fähigkeit fehlt mir...😎
Im übrigen ist das keine Erfindung der DAS, sondern angewandtes gültiges Recht! In Form einer Auskunft einer Fachanwältin für Straßenverkehrsrecht im Auftrag der DAS.....nicht Erfindung von dieser Rechtschutzversicherung!
Bitte mal den gesamten Thread lesen!
Bitte meine Posts verstehen-Auch Rechtsanwälte sprechen oder sorgen nicht für Recht und Gesetze-gerade die versuchen es für ihre Mandantschaft auszulegen-nicht mehr aber auch nicht weniger
einen verabschiedeten Gesetzestext über die Benutzung bei Winterreifen im Sommer konnte ich übrigens auch beim nochmaligen Lesens dieses Fadens nicht finden-vielleicht stubst Du nich nochmal mit der Nase darauf😉
Stupps...stupps....StVO in ihrer gültigen Fassung von/aus September 2010, bezüglicher Winterreifen/Sommerreifen...geeignete Bereifung....nun den Fall, dass Winterreifen im Sommer gefahren werden!
Rechtsauskunft der DAS zu diesem Thema...eingeholt!
Schäden am eigenen Fahrzeug könnten nicht zu 100 % ersetzt/reguliert werden.....bei Vollkasko und oder Teilkasko! Schäden des Unfallgegner werden immer zu 100 % reguliert...wenn dieser schuldfrei ist!