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Windschutzscheibe (TK) Vers. A und Versicherungswechsel A->B zum Jahresende: zahlt A?
Hallo,
Die Windschutzscheibe ist gesprungen, der Fall wurde der bisherigen Versicherung A als TK Fall gemeldet, Schadensnummer und Reparaturzusage bekommen.
Ab dem 1.01.24 wird die Versicherung zur B gewechselt (Vertrag mit A gekündgit, Bestätigung bekommen, neuer Vertrag mit B abgeschlossen).
Die Reparatur ist leider noch nicht abgeschlossen und wird vermutlich erst Anfang Januar stattfinden. Die Kostenabrechnung soll zwischen der Werkstatt und der Versicherung erfolgen.
Ich nehme an, dass trotz Versicherungswechsel die Versicherung A (die alte) die Reparaturkosten übernimmt - ist das korrekt?
Danke im Voraus!
Viele Grüße
Kappa13
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2 Antworten
Korrekt, Versicherung A zahlt über die TK da versichert und gemeldet wurde noch im Versicherungszeitraum von Versicherung A.
Natürlich ist die Versicherung zuständig, die zum Zeitpunkt der Schadenmeldung vorlag, die die Schadennummer u.
Reparaturzusage realisiert hatte.