ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Wildunfall - wie kann ich abrechnen?

Wildunfall - wie kann ich abrechnen?

Themenstarteram 22. August 2019 um 5:58

Moin liebe MTler,

Ich habe leider vor ein paar Wochen einen Wildunfall gehabt (Nachweis Polizei, usw. vorhanden).

Dabei ist mein Auto (Audi A4 Avant, Baujahr 2007, 332.00tkm gelaufen) im Frontbereich, Haube/Grill/Gitter, beschädigt worden.

Da die Kommunikation mit der Versicherung (AXA) mittlerweile sehr schlecht geworden ist, würde ich gerne vorbereitet in weitere Gespräche gehen.

Zu den Daten gemäß Gutachten (alles brutto)

Wiederbeschaffungswert: 3800€

Rep.Kosten: 2586€

Restwert: 2200€

Nun würde ich gerne den Schaden auszahlen lassen, in Eigenregie mit Neu- und Gebrauchtteilen reparieren und das Auto weiter nutzen.

Die Frage ist, ob ich nur die Differenz Wiederbeschaffungswert - Restwert (hier 1600€ brutto, abzüglich MwSt. und Selbstbeteiligung) bekomme oder ob ich die gesamten Rep.Kosten bekomme, da unter dieser ominösen 70% Grenze liege (hier 69%), die ich immer wieder im Netz gelesen hatte bei der Recherche.

Über aktuelle Wissensstände würde ich mich sehr freuen.

Ähnliche Themen
13 Antworten

Fiktiv abgerechnet gibts die 1.600,- abzgl. USt. abzgl. SB. Lass es besser reparieren.

Wieso soll dem TE hier eine Ust. abgezogen werden? Er bekommt m. E. die EUR 1600 abzgl. SB

Themenstarteram 22. August 2019 um 6:36

Erstmal danke für die raschen Antworten.

Bedeutet erstmal, dass mein Auto ein wirtschaftlicher Totalschaden ist.

Wenn ich nun auszahle lasse und repariere, wie kann ich der Versicherung „beweisen“, dass der Schaden behoben ist und mein Auto diesen Status des wirtschaftlichen Totalschadens verliert?

Wenn ich das Auto einfach bei Audi hinstelle und sage: macht mal fertig.. darf der Umfang der Reparatur exakt nur den Umfang des Gutachtens beinhalten?

Dein Fahrzeug ist kein wirtschaftlicher Totalschaden, es wird bei fiktiver Abrechnung nur auf Totalschadenbasis abgerechnet.

Daher lass es bei Audi reparieren!

Zitat:

@exgubblah schrieb am 22. August 2019 um 08:36:02 Uhr:

Erstmal danke für die raschen Antworten.

Bedeutet erstmal, dass mein Auto ein wirtschaftlicher Totalschaden ist.

Nein, der WBW liegt höher als die REP.

Wenn ich nun auszahle lasse und repariere, wie kann ich der Versicherung „beweisen“, dass der Schaden behoben ist und mein Auto diesen Status des wirtschaftlichen Totalschadens verliert?

Bei Eigen-REP bekommst du die 1,6k€.
Nach der REP lässt du den Wagen auf eigene Kosten Begutachten.

 

Wenn ich das Auto einfach bei Audi hinstelle und sage: macht mal fertig.. darf der Umfang der Reparatur exakt nur den Umfang des Gutachtens beinhalten?

Für die Werkstatt würde ich mir erstmal eine "Deckungszusage" von der VS geben lassen,

und bei der Auftragsvergabe eine "Abtretung" unterschreiben.

Wird der Schaden teurer (verdeckte Schäden), sollte man das der VS frühzeitig mitteilen.

Evtl. muss dann Nachbegutachtet werden.

Themenstarteram 22. August 2019 um 13:16

Ich Danke für euer Feedback.

Werde mich morgen mal mit Audi in Verbindung setzen und vor Reparaturbeginn die Deckungszusage einholen.

Themenstarteram 28. August 2019 um 10:15

Ich muss hier nochmal anknüpfen.

Da die Versicherung das Geld - fälschlicherweise - ausgezahlt hat (es sind 1600 - 150 SB), überlege ich doch selbst zu reparieren. Da ich bei der Reparatur zusätzlich zur SB, gemäß Gutachten „neu für alt“ noch 250€ on top zahlen muss (in Summe also 400€ aus meiner Tasche), wäre es eine Überlegung wert.

Laut meinem Versicherungsmakler muss ich am

Ende ein paar Rechnungen von Teilen, Lackierungen und Quittungen von gebrauchten Teilen einreichen plus ein paar Bilder mit aktuellem Datum und schon wird der Eintrag vom Schaden bei der Versicherung gelöscht und das Auto gilt als repariert. Daran habe ich jedoch meine Zweifel, ob das so stimmt.

Edit: laut Auskunft aus der Zentrale gilt nur eine detaillierte Rechnung von einem Fachbetrieb als „repariert“ und führt zur Löschung des Eintrages. Die Deckungszusage wird mir nun zugeschickt und das erhaltene Geld werde ich zurücküberweisen.

Kann so nicht sein, ich hatte zwei Hagelschäden, die ich mit einem Freund selbst repariert habe. Nach der Reparatur habe ich das Auto ein SV der Versicherung (Provinzial) vorgestellt und der hat mir die ordnungsgemäß durchgeführte Reparatur bestätigt (der zweite Hagelschaden war 4 Tage nach dem Besuch beim SV, die Schäden waren jeweils etwas über 4.000 € Auszahlungsbetrag ohne SB und MWST)).

Ein freier SV (falls Deine Versicherung keine eigenen hat) sollte das auch bestätigen können.

Die Aussage der Zentrale halte ich für falsch.

Themenstarteram 29. August 2019 um 6:23

Scheint wohl Unterschiede bei den Versicherungen zu geben?

Hätte mir vorgestellt, dass der von der Versicherung bestellte Gutachter nach meiner Reparatur nochmal drüber schaut (lediglich Haube, Grill und Stoßstange beschädigt, nichts unter den Verkleidungen) und das der Versicherung so meldet.

Themenstarteram 14. November 2019 um 8:42

So, ich muss hier nochmal anknüpfen.

Der Schaden ist nach wie vor registriert im System, Auto ist von mir vollständig repariert gewesen.

So wie es der Zufall will, hatte ich heute eine Begegnung mit einem Fuchs und Stoßstange und Kühlergrill sind (minimal) beschädigt.

Da laut meinem Versicherungsmakler vor Ort beteuert wurde, dass ein erneuter Schaden (trotz Eintrag) anstandslos abgewickelt werden würde, bin ich gespannt, was er gleich zu meinem Anruf sagt und wie die Versicherung reagiert :D

Hast Du den ursprünglichen Schaden jetzt "fiktiv" abgerechnet (also die 1600€ minus SB (150€) behalten und "selbst" repariert oder hast Du nun doch diesen Betrag zurück überwiesen und hast alles einer Fachwerkstatt (Audi) überlassen??

du hast doch sicherlich die rechnungen für die teile sowie ordentliche fotos mit datumsnachweis nach der reparatur vorliegen? wenn ja, dann sollte da nichts passieren. der gutachter wird schon erkennen, ob da tatsächlich was repariert wurde...

Themenstarteram 14. November 2019 um 10:28

@DarkDarky

Ich habe selber repariert, also die Auszahlung behalten. Daraufhin, laut Aussage eines AXA Mitarbeiters im örtlichen Büro, Instandsetzung komplett dokumentiert (also Bilder während und nach der Reparatur). Dann das ganze ans Büro gemailt mit der Bitte um Löschung des Eintrags im HIS Register.

Nach ein paar Tagen die ernüchternde Antwort aus der Zentrale: Löschung nicht möglich, keine Instandsetzung durch Fachbetrieb mit Rechnung. Auch nachträgliche Begutachtung durch Gutachter zwecklos.

Dann bin ich persönlich zum örtlichen Büro und habe dort direkt mit dem Chef gesprochen (guter Bekannter der Familie).

Der hat mir versichert, dass es erneuter Schaden durch die Versicherung reguliert wird. Auch wenn der Eintrag besteht. Das sei nämlich nur für den Fall, dass man den gleichen Schaden bei unterschiedlichen Versicherungen abrechnen will.

Da der Mitarbeiter oft sehr unwissend scheint und Chef erst morgen wieder im Büro ist, schlage ich da direkt auf persönlich auf und bin gespannt, was er sagt.

Bisher (über 30 Jahre) hat er immer alles sehr kompetent und zur Zufriedenheit für uns geregelt.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Wildunfall - wie kann ich abrechnen?