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Wie viel Diesel darf ich OHNE ADR Transportieren

Themenstarteram 7. März 2008 um 20:27

Hi Leute

Kurze Frage wie viel Diesel Darf ich Transportieren ohne ADR Schein?

Danke

Rene

Beste Antwort im Thema
am 8. März 2008 um 9:20

Ohne jetzt das Formular gelesen zu haben...

ich kann mir denken was da drin steht.

Wenn er kein ADR-Schein hat und trotzdem Gefahrgut transportieren will (in diesem Fall ein paar Fässer Diesel) kann er sich auf die "Tabelle der begrenzten Mengen" berufen.

Jeder darf in einem gewissen Umfang Gefahrgut transportieren (Stückgut).

Dazu ist nur zu beachten, dass man nicht über eine Punktezahl von über 1000 kommt.

Also in dem konkreten Beispiel fährt tigra-mann mit seinem LKW zum Verlader. Dann muss der Verlader ihm sagen ie viele Punkte er ihm aufgeladen hat.

So lange er unter 1000 Punkten bleibt ist alles ok und er kann ohne weiteres mit der Ware von a nach b fahren.

Sollte er jedoch bei einem zweiten kunden ebenfalls Gefahrgut aufgeladen bekommen dann muss er aufpassen, dass er mit der gesamten Ladung auf seinem Fahrzeug nicht über 1000 Punkte kommt denn sonst wird aus dem Fahrzeug ein kennzeichnungspflichtiger Gefahrguttransport.

Wie man die Punkte für z.B. 10 L Diesel errechnet weiß ich leider auch nicht so genau.

Darum äußere ich mich dazu garnicht erst :)

Ich hoffe, dass ich mich nicht zu unverständlich ausgedrückt habe und, dass es event. dem Einen oder Anderen hilft.

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Zitat:

Original geschrieben von addblue41

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Wenn du meinst.......die Bescheinigung brauchst du nicht, die Ausrüstung lt Unfallmerkblatt schon. Dieses ist auch nicht an die 1000Pkt gekoppelt. Zu jeder Sendung gehört das Unfallmerkblatt mit den schriftlichen Weisungen. Du könntest ja erst bei der 3. Ladestelle die 1000 knacken. Aber da du ja anscheinend die regeln für Überflüssig hältst (Sonntagsfahrverbot zb) schätze ich mal das ich meine Tastatur umsonst gequält habe.

Grüße

Steini

Hi wenn ich an der 3 Ladestelle über 1000 komme brauche ich das alles aber unter 1000 ist es kein Gefahrguttranport. Sonntagfahrverbot ist halt meine Meinung. Muss Sonntags nicht auf`n Parkplatz stehn wenn ich unterwegs bin dann kann ich auch Fahren. MFG Addblue

Aha, und deswegen fährst du dann zum ersten zurück und lässt dir die Merkblätter geben ;)

Glaub mir, es gibt eine Grundausrüstung die du mindestens brauchst um Gefahrgut nach GGVSE zu fahren, egal ob unter oder über 1000Pkt. über 1000Pkt wirds dann nur richtig interessant ;)

Grüße

Steini

Zitat:

Original geschrieben von Aldner

Hi Leute,

finde die Diskusion sehr interessant,

Hätte auch mal ne Frage dazu, will gleich dazu sagen dass ich von gefahrengut so gut wie keine Ahnung habe. Wieviel liter Diesel darf ein LKW eigentlich in seinen Tanks haben zum Eigenverbrauch des Motors. Kenne nämlich mehrere die fast 1000 liter in Ihre Tanks bringen oder sogar etwas mehr?

Da gibt es IMHO keine Beschränkungen, hier handelt es sich dann nur um "Betriebstoffe". Anders sieht es bei Tanks unter Aufliegern aus, die dürfen dann nur 450l fassen.

Grüße

Steini

am 19. August 2008 um 18:31

Ok Danke,

dachte nur, hier wird über Transport von kleinen Kanistern diskutiert und bei uns fahren LKWs mit 1000 liter Diesel rum und von den Fahrern hat keiner den ADR Schein :D

In zugelassenen Behältern als Stückgut, also z.B. in Kanistern, kannst du 1000 Liter Diesel Transportieren.

Du brauchst dann nichts weiter zu beachten, keine besondere Fahrzeugausstattung, kein ADR-Schein nichts , gar nichts.

Gilt aber ebend nur wenn es sich um STÜCKGUT handelt, anders ist das wenn du es in einem Aufsetztank o.ä. Transportieren wilst, dann gilt die GGVSE. Im Bereich TANK gibt es keine Freimengen die ohne ADR-Schein Transportieren kannst ( Ausnahme selbstvertsändlich dein eigener Betriebsstoff ).

Tommmes, schau doch bitte mal in die 8.1.4 und 8.1.5 . Außerdem sind bei jedem gewerbl. Transport die Schriftl. Weisungen mitzuführen, egal ob 100l oder 10000l. Und was enthalten die meist ;)

Grüße

Steini

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Tommmes, schau doch bitte mal in die 8.1.4 und 8.1.5 . Außerdem sind bei jedem gewerbl. Transport die Schriftl. Weisungen mitzuführen, egal ob 100l oder 10000l. Und was enthalten die meist ;)

Grüße

Steini

Du irrst.

Ich will mal versuchen dir es in wenigen Worten zu erklären.

Man muß zuerst ersteinmal den Begriff GEFAHRGUT vor Augen führen.Nicht jeder Stoff von dem man es erwarten könnte ist automatisch Gefahrgut.Ob ein Stoff den auch Gefahrgut ist hängt im wesentlichen von drei Faktoren ab:

1.Die Gefahrenklasse

2.Die Verpackungsgruppe

3.Die beförderte Menge

Um also beim Diesel zu bleiben.

Gefahrnummer: 30 ---- Brennbare flüssigkeit ohne besondere Nebengefahren

Verpackungsgruppe III----- Stoff mit niedriger Gefahr

Dieselkraftstoff wird erst ab einer beförderten Menge von 999,99999999999999 Liter zum Gefahrgut.

Vorrausgesetzt es wird als Stückgut in zulässigen Behältern transportiert ist es kein Gefahrgut und fallt auch nicht unter die GGVSE, es gibt also bei Transporten in der Form keinerlei Vorschriften ( Ausnahme: Auch für Mengen die unter die ADR-Ausnahmeregelung fallen ist das Fahrzeug mit einem Feuerlöscher der Klassen ABC von 2 kg auszurüsten ) kann also jederman auch in seinem PKW transportieren.

Nachzulesen in den ADR Bestimmungen / Unterabschnitt 1.1.3.6

Auch braucht man keine schriftlichen Weisungen oder andere Beförderungspapiere, auch keine persönliche Schutzausrüstung.

Aber Achtung, daß alles gilt nur wenn du unter 1000 Punkte nach 1.1.3.6 bleibst, wenn du auch nur noch eine 1liter Flasche Benzin in das Auto packst, greift das volle ADR, mit allem drum und dran

Man darf sich also nicht von irgendwelchen gefühlen leiten lassen und meinen , weil man selbst einen Stoff als gefährlich einstuft , ist er auch gleich Gefahrgut.

Beispiel: Sahne in Sprühdosen--- kan auf Grund der Verpackung oder auch der Menge zum Gefahrgut werden.

Motoröl ist zum Beispiel nie Gefahrgut, nicht einmal in Tanks von 22000 litern, ist ebend nur Wassergefärdend.

am 20. August 2008 um 16:39

Wir fahren auch Kleinmengen im Lebensmittelbereich (Natronlauge in 20 liter Kanister, usw)

Vor 3 Monaten wurde ein Fahrer von uns kontrolliert und er hatte keine Begleitpapier. Seit dem hat sich folgendes geändert.

1. Feuerlöscher

2. Ein Ordner mit Beschreibungen aller unserer Produkte.

3. Warnwesten für Beifahrer

4. Bescheinigung für Kleinmengetransport

Wir kommen bei unseren Transporte vieleicht auf max. 150-250 Punkte

am 20. August 2008 um 18:04

Zitat:

Original geschrieben von tommmmes

 

Nachzulesen in den ADR Bestimmungen / Unterabschnitt 1.1.3.6

Auch braucht man keine schriftlichen Weisungen oder andere Beförderungspapiere, auch keine persönliche Schutzausrüstung.

Schriftliche Weisung benötigst du keine, Beförderungspapier schon. Mit Deklaration des gefährlichen Gutes, der Menge und eben dem "Freistellungssatz" bei freigestellter Menge.

Wo du gar nichts brauchst ist bei begrenzter Menge, dort darfst du noch dazu auch mehr als 1000 Liter Diesel transportieren, nämlich brutto bis zum Erreichen deiner zulässigen Nutzlast. Ohne Beförderungspapier, Schriftliche Weisung, Ausbildung, Ausrüstung.

Wird der Diesel nicht als Ladung transportiert, darfst du 1500 Liter in deinen Fahrzeugtanks transportieren, bei Kühlerfahrzeugen inklusive Tank für Kühlaggregat.

Zitat:

Original geschrieben von dartom

 

 

Schriftliche Weisung benötigst du keine, Beförderungspapier schon. Mit Deklaration des gefährlichen Gutes, der Menge und eben dem "Freistellungssatz" bei freigestellter Menge.

Wo du gar nichts brauchst ist bei begrenzter Menge, dort darfst du noch dazu auch mehr als 1000 Liter Diesel transportieren, nämlich brutto bis zum Erreichen deiner zulässigen Nutzlast. Ohne Beförderungspapier, Schriftliche Weisung, Ausbildung, Ausrüstung.

Wird der Diesel nicht als Ladung transportiert, darfst du 1500 Liter in deinen Fahrzeugtanks transportieren, bei Kühlerfahrzeugen inklusive Tank für Kühlaggregat.

Das war ja wohl nun insgesammt gar nichts.

Hier gilt nun wieder " Dieter Nuhr "

am 20. August 2008 um 19:01

Zitat:

Original geschrieben von tommmmes

Zitat:

Original geschrieben von dartom

 

 

Schriftliche Weisung benötigst du keine, Beförderungspapier schon. Mit Deklaration des gefährlichen Gutes, der Menge und eben dem "Freistellungssatz" bei freigestellter Menge.

Wo du gar nichts brauchst ist bei begrenzter Menge, dort darfst du noch dazu auch mehr als 1000 Liter Diesel transportieren, nämlich brutto bis zum Erreichen deiner zulässigen Nutzlast. Ohne Beförderungspapier, Schriftliche Weisung, Ausbildung, Ausrüstung.

Wird der Diesel nicht als Ladung transportiert, darfst du 1500 Liter in deinen Fahrzeugtanks transportieren, bei Kühlerfahrzeugen inklusive Tank für Kühlaggregat.

Das war ja wohl nun insgesammt gar nichts.

Hier gilt nun wieder " Dieter Nuhr "

Gehts auch etwas präziser?

Nein leider nicht.

Oder kennst du den Spruch von " Dieter Nuhr " nicht ?????????

"Spuck´s aus", @tommmmes, ich kenn´ ihn auch nicht ...

 

Grüsse,    motorina.

am 20. August 2008 um 19:08

Zitat:

Original geschrieben von tommmmes

Nein leider nicht.

Oder kennst du den Spruch von " Dieter Nuhr " nicht ?????????

Doch kenn ich schon, ich meinte eher, gehts bitte etwas präziser mit Fakten, was daran nun falsch sein soll? Sagen, dass etwas nicht stimmt, kann jeder.

Habe das bereits schon ein paar Beiträge vorher recht genau erklärt.

Du willst aber jetzt nicht sagen, du hast den Fred nicht gelesen und gibst irgend einen Kommentar ab ?????

 

Stell dir selbst mal ein paar Fragen , betrffend deinem Beitrag, z.B:

Was sind Beförderungspapiere gemäß ADR ???

Was sind Freimengen ?????

Was hat dein LKW Tank mit dem ADR zu tun ?????

Denk mal genau drüber nach was du da zusammen geschrieben hast ?????

Wenn du da nicht selbst drauf kommst, dann halt es frei nach " Dieter Nuhr "

Zitat:

Original geschrieben von motorina

"Spuck´s aus", @tommmmes, ich kenn´ ihn auch nicht ...

Grüsse,    motorina.

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