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Wie verhalte ich mich richtig? Teil 3

Darf ich in abgebildeten Situationen (für die, die es nicht erkennen: Schnee- und Sandsturm) die Nebelschlußleuchte benutzen?

§17, Abs.3 StVO erlaubt den Einsatz der Nebelschlußleuchte nur bei Nebel, die Nebelscheinwerfer hingegen auch bei Regen und Schneefall.

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Schneesturm
Sandsturm
Beste Antwort im Thema
am 24. Oktober 2011 um 15:13

Doch die NSL darf bei Sichtweiten unter 50 Metern benutzt werden, egal ob es durch Sand, Regen, Heuschreken oder Nebel verursacht wird. Allerdings darf man dann auch nicht schneller als 50km/h fahren. Wenn du so viele unklare Fragen hast, solltest du nochmal in den Theorieunterricht einer Fahrschule, oder machst du jetzt ein Quiz draus?

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Die nebelschlussleuchte wird bei Sichtweiten unter 50 metern zulässig genutzt dann allerdings darf auch nicht schneller gefahren werden.. egal was die Sichtbehinderung auslöst.. Jol.

Nebelschlußleuchten dürfen bei schlechten "Sichtverhältnissen" unter 50 Meter genutzt werden. Wodurch die Sichtbehinderung entsteht ist nicht von Bedeutung.

MfG aus Bremen

Zitat:

Original geschrieben von Byrus

Darf ich in abgebildeten Situationen (für die, die es nicht erkennen: Schnee- und Sandsturm) die Nebelschlußleuchte benutzen?

§17, Abs.3 StVO erlaubt den Einsatz der Nebelschlußleuchte nur bei Nebel, die Nebelscheinwerfer hingegen auch bei Regen und Schneefall.

Wünsche angeregte Diskussionen.

Lese deinen eigenen Text! Natürlich nicht, da gibts nichts zu diskutieren.:rolleyes:

Das Thema gabs doch erst vor kurzem bei Andyrx, oder?

Zitat:

Original geschrieben von christoph_e36

 

Lese deinen eigenen Text! Natürlich nicht, da gibts nichts zu diskutieren.:rolleyes:

Nichts zu diskutieren?

Vielleicht hätte die verbotswidrige Benutzung der NSL im Frühjahr auf der A19 ein paar Menschen das Leben gerettet.

am 24. Oktober 2011 um 15:13

Doch die NSL darf bei Sichtweiten unter 50 Metern benutzt werden, egal ob es durch Sand, Regen, Heuschreken oder Nebel verursacht wird. Allerdings darf man dann auch nicht schneller als 50km/h fahren. Wenn du so viele unklare Fragen hast, solltest du nochmal in den Theorieunterricht einer Fahrschule, oder machst du jetzt ein Quiz draus?

Zitat:

Original geschrieben von Spatenpauli

Wodurch die Sichtbehinderung entsteht ist nicht von Bedeutung.

Originaltext aus der StVO:

Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

am 24. Oktober 2011 um 15:19

Staub vernebelt dir auch die Sicht :D

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

Staub vernebelt dir auch die Sicht :D

 

Zitat Byrus

Originaltext aus der StVO:Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Als der Text erstellt wurde, konnt man sich solche Dinge, wie sie Heute passieren, noch garnicht vorstellen. ;)

MfG aus Bremen

Zitat:

Original geschrieben von Byrus

Zitat:

Original geschrieben von Spatenpauli

Wodurch die Sichtbehinderung entsteht ist nicht von Bedeutung.

Originaltext aus der StVO:

Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Und so ist es auch richtig, auch wenn die Besserwisser wieder etwas Anderes behaupten.

Nebel ist Nebel und kein Schnee oder Sand.

Zitat:

Original geschrieben von Spatenpauli

 

Als der Text erstellt wurde, konnt man sich solche Dinge, wie sie Heute passieren, noch garnicht vorstellen. ;)

MfG aus Bremen

Kommt aber anscheinend keiner auf die Idee, ihn mal zu ändern. Zumindest nicht von den Verantwortlichen.

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

 

Nebel ist Nebel und kein Schnee oder Sand.

Macht aber in puncto Sichtbehinderung bzw. Erkennbarkeit in der Praxis kaum einen Unterschied.

Ja aber hier gehts doch auch nur um Rechte und Pflichten, nicht um das echte Leben... ;)

Zitat:

Original geschrieben von Byrus

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

 

Nebel ist Nebel und kein Schnee oder Sand.

Macht aber in puncto Sichtbehinderung bzw. Erkennbarkeit in der Praxis kaum einen Unterschied.

Mag sein aber die NSL ist nunmal laut unserer StVO nur für Nebel gedacht. Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass es in Extremsituationen dafür ein Ticket gibt.

am 24. Oktober 2011 um 15:49

Ich habe mir noch eine Sandsturmschlussleuchte und eine Starkregenschlussleuchte angebaut, darum darf ich die benutzen.

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