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Wie kann man arglistiger Betrug beim Kauf von Auto mit Totalschaden (Salvage vehicle beweisen?

Themenstarteram 4. Juli 2015 um 7:04

Hallo alle zusammen,

Ich habe mit Interesse dieses Thema und da wir ein solches Problem haben, habe ich mich entschieden, Sie anzusprechen. Obwohl wir auf der anderen Seite stehen als Kaefer von einem solchen Auto.

Wir haben einen Vertrag fuer ein BMW dritter Reihe unterzeichnet. Wir erreichten eine beiderseitige Zustimmung fuer den Preis aufgrund des Fahrzeugszustands, das in Anerkennung des Verkaeufers, nur eine Reparatur am rechten Kotfluegel haben sollte. Diese Tatsache ist ausdrücklich im Vertrag angegeben worden. Der Verkaeufer hat uns versichert, dass dass Auto keine weiteren Schaeden und Unfaelle hatte.

Wir haben entsprechend das Geld ueberwiesen und kurz vor der Abholung (da wir uns in Bulgarien ansaessig sind) haben wir erfahren, dass es sich um Totalschadenauto handelt. Wir haben darueber erfahren als wir die Garantie des Auto beim heimischen BMW-Dienst verlaengern wollten und von dort diese Verlaengerung uns abgesagt wurde.

Wir haben soforn den Verkauefer informiert, dass wir den Vertrag kuendigten und das Fahrzeug nicht abholen wuerden. Er sagte ab, uns das Geld zurueckzuerstatten.

Dann erstatteten wir eine Anzeige an die Polizeiamt und spaeter wurde die Ermittlung an die Staatsanwaltschaft R weitergeleitet und am Ende an Staatsgericht K. Dann wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt. Wir Die Ursache war absurd. In der Klage stand, dass der Verkaeufer uns das Auto nicht geben wollte. Aber spaeter fuegten sie unser Schreiben mit dem wir den Vertrag kuendigen und erklaerten, dass wir das Fahrzeug auf eigenem Wille nicht abholen wollten und der Verkaeufer keine Schuld daran habe.

Wir haben auch durch unsere Anwaeltin die Ermittlungsakte bekommen. Dort haben wir mehrere Beweise gefunden, dass es sich um einen arglistigen Betrug handelt. z. B

Der wichtigste Beweis, dass Herr X uns arglichtig betrogen hat, konnte man in dem Untersuchungsbericht von TUEV NORD finden, zu dem der Bericht von CARFAX beigefuegt wurde. Wir wollen unterstreichen, dass diese Expertise gemacht wurde, waehrend sich das Fahrzeug in Eigentum von dem Verkaeufer befand.

In diesem Zusammenhang wollen wir auch unterstreichen, dass der Verkaeufer ein Versicherungsagent ist. Unter den Dokumenten aus der Staatsanwaltschat kann man gefaelschte Vetraege, Fahrgestelnummer von anderen Salvage Title Vehicles finden, auf denen sich die Staatsanwaltschaft nicht aufmerksam gemacht hatAlles fuehrt dazu, dass es sich um ein organisiertes Netz fuer Import und Verkauf von USA durch Lettland und dann in Deutschland.

Von unserer Seite sind bereit, unsere Rechte zu verteidigen, deshalb wende ich mich an Sie mit der Bitte, uns mit zusaetzlichen Informationen zu helfen, Kontakten von Anwaelten mit Erfahrung bei solcher Problematik.

Vielen Dank imv oraus

mfG:

Maria

e-mail: strom@mail.bg

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12 Antworten

Auch ein zweiter Thread wird dir nichts nützen. Wenn dein Anwalt nicht weiter weiss, was soll dann ein Forum bringen ?

Here is a way to check a vin.

https://www.nicb.org/theft_and_fraud_awareness/vincheck

Rudiger

Themenstarteram 4. Juli 2015 um 7:45

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 4. Juli 2015 um 09:09:36 Uhr:

Auch ein zweiter Thread wird dir nichts nützen. Wenn dein Anwalt nicht weiter weiss, was soll dann ein Forum bringen ?

Es kann etwas bringen. Bei unseren eigenen Untersuchungen erwies sich, dass sich viele Deutsche (die meisten ahnen nichts davon) in einer solchen Situation befinden.

Diese gefaehrliche Praxis muss unterbrochen werden!

Zunächst mal die Frage, wo - in welcher Stadt und welchem Land - der Verkäufer wohnt.

Dann was steht genau im Kaufvertrag? Wenn du möchtest, kannst du ihn mir auch per PN zusenden (falls er in deutsch geschrieben ist).

Steht im schriftlichen Vertrag, dass nur der Kotflügelschaden war, sonst keiner, und im Untersuchungsbericht des TÜV/CARFAX ist der Verkäufer als Auftraggeber angeführt, hast du schon den Nachweis, dass die Zusicherung im Vertrag falsch war. Von deinem Rücktrittsrecht hast du schon - hoffentlich schriftlich - Gebrauch gemacht.

Damit hast du auch eine Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises. Das ließe sich durchaus vor dem Landgericht - am Wohnort des Verkäufers - einklagen. Fraglich ist nur, ob dir das Urteil etwas nützt, ob beim Verkäufer auch etwas zu holen ist. Hast du eine Rechtsschutzversicherung für derartige Vertragsangelegenheiten, würde ich auf jeden Fall eine Zivilklage machen.

Ist deine Anwältin aus Bulgarien oder aus Deutschland?

Gruß

Peter

P.S.: Ich habe auch mal einen PKW gekauft, der nur einen kleinen Lackschaden gehabt haben sollte. War jedoch ein gravierender Schaden und die Rückabwicklung per Landgericht (eigentlich) eine reine Formsache. Wir hatten uns aber auf einen Kaufpreisnachlass verglichen.

am 8. Oktober 2015 um 23:04

Wir haben auch vor kurzem was ähnliches erlebt . Wir kauften einem 5er e60 bei der Auto drive GmbH Bonifaciusstrasse 166

45309 Essen Nach ca einer Woche ging der Wagen kaputt , was ja erstmal passieren kann, Als wir allerdings unsere Gewährleistung in Anspruch nehmen wollten kam dann der Hammer wir Telefonierten mit der Auto Drive GmbH und uns wurde sofort mitgeteilt ,das die das Auto auf keinen Fall reparieren , sonder nur den Kaufvertrag rückgängig machen könnten ! Hört sich ja erstmal richtig gut an ! Nur war der Typ so ein Betrüger das er schon beim Verlauf mit dem Worten "wenn ihr dem Wagen haben wollt müssen wir den Preis auf jedenfall niedriger schreiben wegen Finanzamt und so .... Und da wir den Wagen so super fanden vertrauten wir ihm , da er ja einen netten Eindruck machte ! Und jetzt stehen wir Da und wissen nicht was wir noch machen können .

am 9. Oktober 2015 um 0:52

Augen und Ohren auf beim Gebrauchtwagen kauf.

Zitat:

@Kaibremer schrieb am 9. Oktober 2015 um 01:04:09 Uhr:

Nur war der Typ so ein Betrüger das er schon beim Verlauf mit dem Worten "wenn ihr dem Wagen haben wollt müssen wir den Preis auf jedenfall niedriger schreiben wegen Finanzamt und so ....

omg

am 9. Oktober 2015 um 11:47

Haha, normalerweise saßen die Betrüger doch immer in Bulgarien und Rumänien bei Betrugsmaschen mit gebrauchten Autos. Na ja, innerhalb der EU gibts ja freie Arbeitsortwahl. :D

@Kaibremer

Dem Verkäufer würde ich einen Testkäufer aus der Verwandtschaft oder Freundeskreis vorbei schicken und das Gespräch verdeckt aufzeichnen. Anschließend mit der Aufnahme einen Besuch abstatten "Geld oder Finanzamt"

am 23. Oktober 2015 um 19:21

Also das ist eine gute Idee aber leider denke ich mal das es hierfür etwas zu spät. Ist ! Ich hätte nicht so naiv sein sollen !

Zitat:

@martinb71 schrieb am 9. Oktober 2015 um 20:39:49 Uhr:

und das Gespräch verdeckt aufzeichnen. Anschließend mit der Aufnahme einen Besuch abstatten "Geld oder Finanzamt"

Leider darf das Gespräch bei Behörden nicht verwendet werden. Ohne Wissen des Anderen ist das Aufzeichnen illegal.

Durch Dritte illegal erhobene Beweismittel dürfen, so sie den Behörden zur Kenntnis gebracht werden, in D gegen den Beschuldigten strafrechtlich verwendet werden. Ein Beispiel von vielen: die "Steuer-CD's".

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