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Wie geht es nach der Finanzierung weiter?

Themenstarteram 23. November 2023 um 22:29

Hallo,

Ich habe eine allgemeine Frage zur Autofinanzierung.

Da ich vorher meine Autos immer bar bezahlt habe, versteh ich das ganze mit dem Ende der Finanzierung nicht ganz.

Um es einfacher zu rechnen nehm ich jetzt mal eher gerundete Fantasiezahlen.

Ich habe einen neuen A1 gekauft. Diesen über 24 Monate Finanziert mit einer Anzahlung von 10.000€. Rate z.B. 400€/Monat. Restschuld nach 2 Jahren 15.000€.

Das würde nach 2 Jahren eine Summe von 19.600€ bedeuten die ich bezahlt habe.

 

Wenn ich das nun richtig verstanden habe, kann ich nun die 15.000€ drauf zahlen und das Auto gehört mir,

oder,

ich gebe das Auto zurück und bekomme dann was noch dafür? Den Restwert minus die 15.000€ Restschuld oder wie? Also wenn das Auto nach 2 Jahren eine Restwert von z.B. 20.000€ hat, werden die 15.000€ die ich noch offen habe, davon abgezogen und bekomme noch 5000€. Ist das so korrekt?

Somit hätte ich für ein Auto, das ich zwei Jahre fahren durfte, 14.600€ bezahlt und was mir dann am Ende nicht mal gehört.

 

 

Und diese KM-Angabe die im Vertrag stehen, werden dann noch mit einberechnet, so dass ich evtl. mehr oder weniger Geld als die 5000€ bekomme?

 

Danke für eine Info

 

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17 Antworten

Moin,

nein das ist etwas anders. Grundsätzlich muss ein verbrieftes Rückkaufrecht vereinbart sein. Dies ist bei vielen Fahrzeugen im VAG Konzern nicht mehr der Fall. Diese Vereinbarung kann man immer mit dem Händler schließen, sollte dieser allerdings während deiner Vertragslaufzeit in die Insolvenz rutschen, entfällt das Rückkaufrecht ersatzlos. Die Bank hat damit nichts zu tun.

Das Rückkaufrecht sagt allerdings nur aus, das Sie den Wagen zur Restschuld übernehmen. Von Restwert wird dort nicht gesprochen. Sprich wie in deinem Beispiel der Wagen 20T€ Wert ist und du 15T€ bezahlt hast, bekommst du garnichts. Es macht ja für den Händler auch kaufmännisch wenig Sinn ein Auto zu übernehmen, das faktisch noch so viel Restschuld wie der mögliche Restwert oder drüber hätte. Das war bis vor 4-5 Jahren eher üblich, deshalb gab es viele teure Gebrauchte die ewig standen und man musste warten bis der Händler den Restwert auf den Marktpreis abschreibt um den Wagen mit Verlust los zu werden.

Und ja, du zahlst das Geld für die Nutzung, deswegen ist die 3-Wege Finanzierung auch nur dann sinnvoll wenn du ohnehin viel Geld für neue Fahrzeuge investierst, weil es dir es Wert ist und du es dir leisten willst, das Fahrzeug nach der Laufzeit abzugeben und du Leasing nicht magst oder du es schaffst während der Laufzeit durch die niedrigere Rate die Abschlusszahlung anzusparen um die Liquidität während der Laufzeit im Zweifel nutzen zu können.

Wenn du den Wagen eh behalten willst und keine Möglichkeit hast die Abschlusszahlung während der Laufzeit anzusparen ist meist eine klassische Finanzierung vorzuziehen.

Die Minder und Mehrkilometer gleichen nur die Abnutzung aus damit die Restschuld sich linear zum Restwert verhält, einen Mehrwert für dich hat das nicht, weil die Minderkilometer, also wenn du weniger fährst meist gedeckelt sind (also mehr als 10T km bekommst du eh nicht zurück) und die grundsätzliche korrekte Abschätzung meist mehr bringt als teure mehre Kilometer zu bezahlen. Das hängt aber stark von den angesetzten Werten ab und kann im Bedarfsfall auch eine günstige Möglichkeit sein Mehr Kilometer als vereinbart zu fahren, statt die Rate anzupassen.

Du hast das schon richtig erkannt.

Du kannst eine Rückkaufvereinbarung haben, und der Wert wird dann meist vom Händler auch durchgesetzt, ist das Auto mehr wert, hast du Pech, ist es weniger wert, hat der Händler Pech.

Der Dieselskandal hat die Werte nach unten gezogen, die Händler mussten aber hohe Rückkaufvereinbarungen einhalten.

Heute hast du die Schlussrate, die du begleichen kannst, oder du bietest den Wagen dem Händler zum Ankauf an oder finanzierst wiederholt. Was der Händler dir bietet zeigt der Markt zu dem Zeitpunkt.

Von daher die Schlussrate möglichst niedrig halten, damit man nicht draufzahlen muss.

Edit: Ja die Anzahlung und die Raten sind in der Regel weg, Auto weg. Alles für die Nutzung des Neuwagens. Je nach Schlussrate kannst du etwas nachzahlen oder bekommst etwas zurück.

Gerade gemacht mit VW Autokredit. Vereinbarte Schlussrate 12.000€, Zeitwert aber höher. Deswegen habe ich die vereinbarten 12.000€ bezahlt und das Auto postwendend für 15.000€ verkauft. Die irren Gebrauchtwagenpreise machen es möglich. Machte für mich Sinn, weil ich einen Dienstwagen bekommen habe. Hätte ich weiter einen privaten PKW gebraucht, hätte ich mich einfach gefreut, dass die Schlussrate unter dem Zeitwert liegt und auch gekauft.

Wenn man ein verbrieftes Rückgaberecht hat, kann man aber auch einfach zurückgeben. Dann sind alle Zahlungen bis dahin weg. Zudem werden Mehr- oder Minderkilometer berechnet oder erstattet (wie steht im Vertrag) und du musst ggf. für Schäden oder übermäßigen Verschleiß aufkommen (Kratzer, Steinschläge, fehlender Service, etc.)

Zitat:

@Hamlet84 schrieb am 23. November 2023 um 23:29:58 Uhr:

Ich habe einen neuen A1 gekauft. Diesen über 24 Monate Finanziert mit einer Anzahlung von 10.000€. Rate z.B. 400€/Monat. Restschuld nach 2 Jahren 15.000€.

Das würde nach 2 Jahren eine Summe von 19.600€ bedeuten die ich bezahlt habe.

Wenn ich das nun richtig verstanden habe, kann ich nun die 15.000€ drauf zahlen und das Auto gehört mir,

(...)

Nein. Du hast das Auto doch schon gekauft ! Schreibst du doch selbst. Es gehört dir schon.

Du MUSST die 15.000 € als Ablösesumme bezahlen, oder eine andere Lösung finden. Also das Auto an den Händler zurück geben, wobei es verschiedene Vertragsgestaltungen gibt.

Man kann das Auto auch weiter fahren und eine Anschlussfinanzierung - ggfs. bei der Hausbank - machen. Zu den aktuellen Zinsen und nicht zu dem Zinssatz von damals.

Ich denke mal der TE will klassisch eine Drei-Wege-Finanzierung erklärt haben.

Das ist eine Mischung (im Sinne von entweder/oder) aus Kauf mit Finanzierung oder Leasing (=Miete), wo am Ende der Laufzeit der Kunde sich entscheiden kann, was er denn besser findet.

Um beim Beispiel und den Zahlen vom TE zu bleiben (Zinsen und Marge des Handels sind außen vor gelassen und werden die Zahlen auch noch mal leicht beeinflussen):

Der A1 kostet im Kauf 34600€. Der Kunde wünscht eine Drei-Wege-Finanzierung über 2 Jahre. Der Händler wird sich hinsetzen (macht er nicht persönlich, dazu gibt es Programme) und es wird ermittelt, dass das Fahrzeug nach 2 Jahren noch für 15.000€ zu verkaufen ist. Also braucht der Händler vom Kunden 19.600€. Das kann der Kunde variabel entweder mittels Anzahlung oder Raten zahlen. Wie genau juckt den Händler nicht wirklich. Und am Ende der Laufzeit kann der Kunde dann entscheiden, ob er die 15.000€ zahlt (dann war es eine klassische Finanzierung) oder die offenen 15.000€ mit Rückgabe des Autos finanziert (dann waren die 19.600€ faktisch ein Leasing = Miete).

Zitat:

@Torsten9973 schrieb am 29. November 2023 um 22:50:09 Uhr:

Und am Ende der Laufzeit kann der Kunde dann entscheiden, ob er die 15.000€ zahlt (dann war es eine klassische Finanzierung) oder die offenen 15.000€ mit Rückgabe des Autos finanziert (dann waren die 19.600€ faktisch ein Leasing = Miete).

Es bleibt ein Kredit, auch bei Nutzung des Rückgaberechts. Der Kunde war dann zwei Jahre Eigentümer des Fahrzeugs (auch wenn der Fahzeugbrief vmtl. bei der Bank hinterlegt war), was er beim Leasing oder einer Miete niemals ist. Der Händler kauft das Fahrzeug bei Rückgabe der Bank ab, indem er die Restschuld begleicht und dafür das Fahrzeug erhält. Das Rückgaberecht ist eine Vereinbarung zwischen Händler und Kunde, die auch nur so lange Bestand hat, wie es den Händler gibt. Geht der bspw. Pleite muss der Kunde die Schlussrate gegenüber der Bank bedienen, weil das Rückgaberecht entfällt.

Zitat:

@Torsten9973 schrieb am 29. November 2023 um 22:50:09 Uhr:

Ich denke mal der TE will klassisch eine Drei-Wege-Finanzierung erklärt haben.

Das ist eine Mischung (im Sinne von entweder/oder) aus Kauf mit Finanzierung oder Leasing (=Miete), wo am Ende der Laufzeit der Kunde sich entscheiden kann, was er denn besser findet.

Um beim Beispiel und den Zahlen vom TE zu bleiben (Zinsen und Marge des Handels sind außen vor gelassen und werden die Zahlen auch noch mal leicht beeinflussen):

Der A1 kostet im Kauf 34600€. Der Kunde wünscht eine Drei-Wege-Finanzierung über 2 Jahre. Der Händler wird sich hinsetzen (macht er nicht persönlich, dazu gibt es Programme) und es wird ermittelt, dass das Fahrzeug nach 2 Jahren noch für 15.000€ zu verkaufen ist. Also braucht der Händler vom Kunden 19.600€. Das kann der Kunde variabel entweder mittels Anzahlung oder Raten zahlen. Wie genau juckt den Händler nicht wirklich. Und am Ende der Laufzeit kann der Kunde dann entscheiden, ob er die 15.000€ zahlt (dann war es eine klassische Finanzierung) oder die offenen 15.000€ mit Rückgabe des Autos finanziert (dann waren die 19.600€ faktisch ein Leasing = Miete).

Ist die Rücknahme nicht eher ein Sonderfall? Die "klassische Drei-Wege-Finanzierung" wäre wohl Kauf mit Anzahlung, Raten und Schlusszahlung. Am Ende vermutlich oft problematisch wegen fehlender Bonität für die Schlusszahlung und teurer Anschlussfinanzierung.

2 Jahre wären dafür extrem kurz. 15000 für einen A1 nach 4 Jahren wären zur zeit schon unrealistisch günstig. Selbst Corsas mit 20000 Neupreis werden über 12000 nach 4 jahren gehandelt. Nach 2 Jahren wird der noch fast zum Neupreis auf dem Hof stehen. Junge Gebrauchte will zur Zeit jeder. Allein schon wegen der Lieferzeiten von Neuwagen.

Ich habe gerade heute meine 3 Wege Finanzierung abgeschlossen. Beim Kauf des Fahrzeugs war ich 1. nicht so flüssig und 2. war ich mir nicht sicher, ob das Fahrzeug qualitativ taugt und ich es noch weiter fahren möchte.

Deshalb hatte diese Art der Finanzierung für mich Sinn gemacht. Bei Mercedes gibt es den Rechner auf der Website, bei anderen Herstellern sicher auch.

Hätte ich in den 3 Jahren jetzt technische Probleme mit dem Auto gehabt (Montagsfahrzeug) hätte ich es jetzt zurückgegeben. Da ich glücklicherweise vor dem rasanten Anstieg der Gebrauchtwagenpreise gekauft habe, könnte ich ihn morgen verkaufen und würde gut 7k mehr bekommen. Bei den heutigen Zinsen, sieht die Rechnung natürlich anders aus.

Ich habe in den 3 Jahren aber auch das Geld für die Schlußratre gespart, ansonsten hat mir die Daimler Bank aber auch ein Angebot für eine Anschlußfinanzierung unterbreitet.

Zitat:

@Speedophot schrieb am 29. November 2023 um 23:46:47 Uhr:

 

Es bleibt ein Kredit, auch bei Nutzung des Rückgaberechts. Der Kunde war dann zwei Jahre Eigentümer des Fahrzeugs (auch wenn der Fahzeugbrief vmtl. bei der Bank hinterlegt war), was er beim Leasing oder einer Miete niemals ist. Der Händler kauft das Fahrzeug bei Rückgabe der Bank ab, indem er die Restschuld begleicht und dafür das Fahrzeug erhält. Das Rückgaberecht ist eine Vereinbarung zwischen Händler und Kunde, die auch nur so lange Bestand hat, wie es den Händler gibt. Geht der bspw. Pleite muss der Kunde die Schlussrate gegenüber der Bank bedienen, weil das Rückgaberecht entfällt.

Du widersprichst dir doch selber innerhalb deines eigenen Beitrags. Einerseits behauptest du, der Kunde sei Eigentümer des Autos, dann aber soll er es der Bank abkaufen.

Der Kunde wird bei solchen Modellen Kreditnehmer und Fahrzeughalter. Sonst nichts.

@SpyderRyder

Der Kreditnehmer wird auch Eigentümer.

Du spielst auf die Sicherungsübereignung an, dann solltest du aber auch mal recherchieren was diese bedeutet. Sie macht die BANK nicht zum Eigentümer, sondern erst bei Zahlungsverzug mit erfolglosen Mahnverfahren.

Im Netz findet man viel fehlerhafte Berichte dazu. Fakt ist, das Eigentümer ist wer im Kaufvertrag steht und das ist nicht die Bank.

Zitat:

@Spardynamiker schrieb am 30. November 2023 um 07:40:00 Uhr:

15000 für einen A1 nach 4 Jahren wären zur zeit schon unrealistisch günstig. Selbst Corsas mit 20000 Neupreis werden über 12000 nach 4 jahren gehandelt. Nach 2 Jahren wird der noch fast zum Neupreis auf dem Hof stehen.

Das war ja auch nur ein fiktives Beispiel vom TE. ;)

Zitat:

Du widersprichst dir doch selber innerhalb deines eigenen Beitrags. Einerseits behauptest du, der Kunde sei Eigentümer des Autos, dann aber soll er es der Bank abkaufen.

Ja, nicht perfekt formuliert. Ersetze gerne „kauft ab“ durch „löst ab“. Ansonsten ist das so schon richtig. :)

Richtig ist, was im Finanzierungsvertrag steht und nicht was wir hier annehmen. Da ist mit Sicherheit auch geregelt, wer zu welchem Zeitpunkt Eigentümer ist oder wird. Es hat sich vielleicht noch nicht überall herumgesprochen, aber Eigentum erwirbt man nicht durch Bezahlung. Sondern durch Übergabe. Und dann gibt es eben noch den schriftlichen Teil, der wie gesagt mit Sicherheit dazu explizite Regeln enthält.

Und nein, ich verwechsel das nicht mit der Sicherungsübereignung.

Da das Auto bei einem Autokauf mit Finanzierung übergeben wird, habe ich das nicht noch zusätzlich erwähnt.

Es ist aber falsch, das hier im Finanzierungsforum immerzu heißt, ein kreditfinanziertes Auto gehört prinzipiell der Bank. Dem ist nämlich nicht so.

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 30. November 2023 um 13:23:41 Uhr:

Richtig ist, was im Finanzierungsvertrag steht und nicht was wir hier annehmen. Da ist mit Sicherheit auch geregelt, wer zu welchem Zeitpunkt Eigentümer ist oder wird. Es hat sich vielleicht noch nicht überall herumgesprochen, aber Eigentum erwirbt man nicht durch Bezahlung. Sondern durch Übergabe. Und dann gibt es eben noch den schriftlichen Teil, der wie gesagt mit Sicherheit dazu explizite Regeln enthält.

Und nein, ich verwechsel das nicht mit der Sicherungsübereignung.

Verstehe nicht worauf du hinaus willst. Durch Übergabe erlangt man im Übrigen nur Besitz, kein Eigentum. Der Übergang vom Eigentum, also das Recht an der Sache, erfordert mehr. Aber das hilft hier in der Sache letztendlich nicht weiter. Hier geht es um Finanzierungsmodelle für Neuwagen. Wer sollte einen Neuwagen auf Kredit kaufen wollen ohne Eigentum zu erwerben?

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